Adelaide Institute  Title Bar Adelaide Institute Logo

 

Von: Gerd Walther [mailto:GW-Berlin@gmx.de]                                    
Gesendet: Montag, 2. Oktober 2006 18:16

Pressemitteilung

Fortsetzung des 1. Bernauer Auschwitzprozesses

Zu Beginn des achten Verhandlungstages am 27. September 2006 wurden erst einmal alle von Rechtsanwältin Sylvia Stolz und den übrigen Prozeßführern gestellten Anträge abgelehnt mit dem Hinweis, daß alle Anträge „unerheblich“ seien. Darunter war auch Gerd Walthers Antrag, den Prozeß solange auszusetzen, bis Ergebnisse der im Dezember zu erwartenden Teheraner Holocaustkonferenz vorliegen. Daraufhin stellte er folgenden weiteren Antrag:

„Nachdem Richterin Kroh im Rahmen ihrer Ablehnung aller Anträge der Verteidiger und aller Angeklagten erläuterte, daß alles ohne Bedeutung sei, soll das Gericht seinerseits erklären, was es von Bedeutung hält, damit sich die Angeklagten entsprechend verteidigen können“.
Auch dieser Antrag wurde im Verlaufe des Verhandlungstages abgelehnt. Diesmal mit dem sagenhaften Hinweis, daß das Gericht dafür keine Begründung abzugeben brauche und auch keine Erörterung darüber stattfinden wird. Die fehlende Erörterung wurde auch nicht begründet. Das wiederum animierte RA’in Sylvia Stolz in ihrem Plädoyer zu der Frage, ob denn für Holocaustprozesse überhaupt noch Juristen gebraucht werden.

Nach der amtlichen Feststellung der gerichtlichen Bedeutungslosigkeit wurde die nicht vorhandene Beweisaufnahme vom Gericht für beendet erklärt und Staatsanwalt Ulrich Schierding erhielt das Wort für sein Plädoyer. Dieses bestand aus einem einzigen, akustisch nicht ganz verständlichen Satz. Ein Rekord in der BRD-Gerichtsgeschichte: Ein Plädoyer zur Sache von weniger als eine Minute. Gleichwohl forderte er eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen, nachdem er erst einmal viele Fakten aufzählte, die für die Angeklagten sprechen würden.

Anschließend begannen die Plädoyers der Prozeßführer. Es begann RA’in Sylvia Stolz in bekannt ruhiger, aber einprägsamer Manier. Zunächst stellte sie fest, es solle hier eine Meinung bestraft werden und keine Tat wie Mord oder Diebstahl. Sie stellte die Frage, was ist hier eigentlich los bezüglich der Meinungsfreiheit? Und beantwortete gleich selbst: Im Namen der Meinungsfreiheit werden die Angeklagten für ihre Meinung bestraft. Für was sie bestraft werden, bliebe jedoch unklar. Was haben die Angeklagten denn geleugnet? Das Gericht hätte alle diesbezüglichen Anträge ohne Sinn und Verstand abgelehnt. Was von Bedeutung gewesen sei, sei vom Gericht nicht erörtert worden. Insoweit lehne sich das Bernauer Gericht ganz dem Stile des Nürnberger Prozesses an, das ein mosaisches Verfahren ohne Begründungen gewesen sei. Die in Nürnberg agierenden Besatzer wollten dem Deutschen Volke keine Freiheit bringen, sondern ihre Macht erhalten. Das geschah und geschieht vor allem durch die Umsetzung der Protokolle der Weisen von Zion.

Sylvia Stolz stellte weiter fest, hier in Bernau sei nicht einmal versucht worden, die Bezugstat, nämlich sogenannte nationalsozialistische Verbrechen, zu untersuchen. „Wird da noch gedacht?“ fragte sie. Das gelte auch für den Vorwurf, die Angeklagten hätten die Tat „billigend in Kauf genommen“. An die Adresse des Staatsanwaltes fragte sie: „Schon mal gehört, daß man ‚billigend in Kauf nehmen’ kann nur eine eigene Tat wie Diebstahl oder Totschlag“?

Ebenso konfus verhalte sich der Staatsanwalt mit dem Begriff des „Leugnens“. Leugnen heiße wider besseres Wissen  abstreiten. Dazu sei aber im Prozeß nichts vorgetragen worden. Hier hätten wir es mit Denkinquisition zu tun. Zur Frage der Offenkundigkeit des Holocaust oder seine tatbestandliche Voraussetzung herrsche hier Stillschweigen, da man wisse, es ist nicht haltbar.

Abschließend machte Sylvia Stolz klar, daß sie nicht annimmt, daß Richterin Kroh per se Unrecht sprechen will, sondern dazu von der OMF-BRD-Diktatur gedrängt werde. Insoweit habe nun Richterin Kroh den „Schwarzen Peter“. An die Richterin wurde appelliert sich von der BRD-Inquisition, die reine Barbarei  und vorschreibe, daß schwarz weiß sei, zu lösen,  damit sie „noch in den Spiegel sehen könne“. Das sei zwar nicht einfach angesichts von zu erwartenden Repressalien des Holocaustsystems, muß aber von einer Juristin erwartet werden.

Nach Sylvia Stolz plädierten die Prozeßführer Wolfgang Hackert, Gerd Walther, Rainer Link und Dirk Reinecke für sich selbst. Jeder machte auf seine Weise deutlich, daß normalerweise nicht sie auf die Anklagebank gehören, sondern die  „Bundesrepublik Deutschland“,  vertreten durch Staatsanwalt Ulrich Schierding. Klassisch formulierte es Reinecke: „Uns Angeklagten tut das Urteil nicht weh, aber Ihnen“. Die Reden wurden immer wieder durch Beifall aus dem Zuschauerraum begleitet. Richterin und Staatsanwalt waren sichtlich ergriffen. Selbst die von der jüdisch-amerikanischen Besatzungsmacht entsandten Zuschauer verspürten eine Atmosphäre wie im Sommer 1989 in der DDR. Besonders ihr „Professor für Rechtsextremismus“ vom Antisemitismusinstitut der Technischen Universität, Rainer Erb, zeigte durch sein ständiges Hin- und Herrutschen auf seinem Stuhl, daß er seine Felle  wegschwimmen sah. (In der Anlage befinden sich zwei repräsentative Plädoyers der Prozeßführer Gerd Walther und Rainer Link).

Am späten Nachmittag unterbrach Richterin Kroh die Verhandlung und kündigte für

Mittwoch, den 11. Oktober 2006

um 11 Uhr im  Saal 243 des Amtsgerichts Bernau,

Breitscheidstraße 50


eine geheimnisvolle Entscheidung an. Das muß nicht unbedingt das Urteil sein. Vielleicht ist es in diesem Zusammenhang erwähnungswert, daß die Richterin einmal ausdrücklich während des Verhandlungstages darauf hinwies, daß sie „das Wort ‚Offenkundigkeit des Holocaust’ nicht benutzt“ habe.

Gerd Walther
(Berichterstatter)
 

Achtung! Der Rechtskampf für das Deutsche Volk kostet Geld. Spenden erbeten auf das Konto des Gerd Walther  819587-100 bei der Postbank Berlin (10010010)
 
________________________________________  
 
 
Gerd Walther

Plädoyer vor dem Amtsgericht Bernau am 27. September 2006

Schriftliche Version

Ich möchte ein volles Geständnis ablegen, nämlich daß ich Berger Fan geworden bin. Sie erinnern sich an Rainer Links Auftritt hier mit dem Hinweis auf Richter Berger vom Amtsgericht (Berlin-) Tiergarten anläßlich des 1. Berliner Auschwitzprozesses und dessen 10-Minutenthese. Ich stimme Berger voll und ganz zu. Dieser Prozeß hier in Bernau hätte nach folgendem Schema ablaufen können:

Ulrich Schierding trägt seine Anklageschrift vor.

Frage Richterin Kroh:

Können Sie ein einziges konkretes nationalsozialistisches Verbrechen benennen?

Nein.

Freispruch.

Beschlossen und verkündet.

Nun, unser Prozeß ist nicht so gelaufen. Anstatt 10 Minuten verhandeln wir 10 Tage. Also muß es für einen einfachen Sachverhalt ein Problem geben. Was ist das Problem? Es ist das Problem, daß Ulrich Schierding kein Beispiel eines einzigen konkreten nationalsozialistischen Verbrechens benennen kann. Das wäre aber die Bezugstat, zu der ich hier angeklagt bin.

In jedem normalen Prozeß, bei dem es sich um eine Bezugstat dreht, sagen wir Beihilfe zum Mord, wird doch erst einmal klargestellt, ob denn die Bezugstat, also hier der Mord, auch zweifelsohne stattgefunden hat.

Angenommen, mir wird vorgeworfen, ich hätte Klaus Wowereit ermordet. Klaus Wowereit lebt aber noch. Sprechen Sie mich dann frei Frau Kroh?

Frau Kroh, Ihre Bezugstat ist ins Wanken geraten. Der Holocaust in kein heiliges Tabuthema mehr. Das mußte sich auch UNO-Generalsekretär Kofi Annan in Teheran anhören. Da Sie ja meinen Antrag, den Prozeß bis zur Teheraner Holocaustkonferenz auszusetzen abgelehnt haben, schlage ich jetzt vor, daß Sie selbst nach Teheran fahren. Sie und wir kommen sowieso schon in dem Brief Mahmud Ahmadenidjads an Frau Merkel vor.

Frau Kroh, Sie können sich nicht darauf verlassen, daß es in der Welt keine Veränderungen geben wird und Ihre Entscheidung in Vergessenheit geraten wird. Die „Berliner Morgenpost“ kündigte das schon in Ihrer Ausgabe vom 31. August 2006 auf Seite 4 an, indem sie Frau Charlotte Knobloch mit der Riesenüberschrift sprechen lässt „So etwas habe ich noch nie erlebt“. Die Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland spricht von einer neuen Stimmung. Diese Stimmung, Frau Kroh, wird zur Wende II führen und dann schauen wir uns noch einmal Ihre Entscheidung an. Stellen Sie sich jetzt auf die Seite des Rechts und verlassen Sie jetzt den Pfad des Unrechts.

Sie wissen ja, wer zu spät kommt, den bestraft das Unrecht.


_______________________________________  

Rainer Link
Plädoyer vor dem Amtsgericht Bernau am 27. September 2006
 Schriftliche Version

Hohes Gericht,

gestatten Sie, daß ich zu dem hier gerade Vorgefallenen nur meine Verwunderung aussprechen kann. Ich habe schon Menschen erlebt, die sich selbst demontieren, Politiker z.B.. Aber erwachsene Menschen, die durch Ihr Plädoyer bzw. Ablehnung von Antragen sich dermaßen selbst Blamieren, habe ich in dieser Form noch nicht erlebt. Ich kann dieses Vorgehen nur als Selbstentwürdigung bezeichnen.


Sehr geehrte Frau Kroh, sehr geehrter Herr Staatsanwalt,

seit nunmehr sechs Verhandlungstagen nehmen wir an einem Prozeß der besonderen Art teil. Wir werden nach Ende dieses Prozesses sehen, daß wieder einmal die Verteidigung der Angeklagten nicht den geringsten Sinn hatte. Erneut wird deutlich, daß eine Anschuldigung wegen § 130 immer zu einer Verurteilung führt und der Angeklagte völlig chancenlos ist. Hier paßt das inzwischen berühmt geworden Wort von dem Paragraphen mit der Verurteilungsgarantie.

Herr Staatsanwalt, ich habe Sie bereits in meiner Einlassung als Überzeugungstäter bezeichnet. Ich habe bereits erwähnt, daß ich vielen dieser Scheinprozesse beigewohnt habe, um mich auf die mir drohende Verhandlung vorzubereiten. Das wurde mir in Berlin von Ihrem Kollegen Mauch übel genommen.

Inzwischen ist mir auch klar geworden, warum Mauch dieses mir angekreidet hat. Im Laufe der vielen Prozesse habe ich die verschiedensten Typen von Staatsanwalt und Richter gesehen. Noch nie aber ist mir einer begegnet, der so deutlich durch Gestik und Mimik zum Ausdruck gebracht, was er denkt.

Kann man bei dem einen oder anderen Staatsanwalt noch vermuten, daß er diese Prozesse nur durchzieht, weil er irgendeinem Druck ausgesetzt ist, so ist das bei Ihnen anders. Sie haben immer klar gemacht, daß Sie von dem, was Sie tun, restlos überzeugt sind. Alles, was wir vier Angeklagten vorgebracht haben, wurde von Ihnen zurückgewiesen, einen Antrag haben Sie gar mit der Begründung abgelehnt, daß der „Holocaust“ ja offenkundig sei.

Offenkundig ist hier nur eins: Sie haben sich in der letzten Zeit nicht mit dem Thema beschäftigt. Denn sonst wüßten Sie, daß das Wort Offenkundigkeit im Juristenkauderwelsch bereits nicht mehr auftaucht. Es konnte nicht mehr gehalten werden und wurde nun durch die Zauberformel „tatbestandlich vorausgesetzt“ ersetzt.
Offenkundig bei dem Holocaust ist nur die Tatsache, daß dieser Ende der siebziger Jahre über die Mattscheiben Westdeutschlands flimmerte und damit für die Barbarei, die wir jetzt in den Gerichtsälen erleben, die Grundlagen geliefert hat. Über Hollywood rede ich aber in Strafprozessen nicht.
Offenkundig ist hier aber auch die Tatsache, daß wir es bei Ihnen, Herr Staatsanwalt,  nicht nur mit einem Überzeugungstäter der besonderen Art zu tun haben, sondern mit einem religiösen Fanatiker.

Wir wissen, daß es äußerst schwierig ist, dieser Art von Fanatismus beizukommen. Die Selbstmordattentäter im arabischen Raum beweisen das täglich aus neue. Auch das, was die Angeklagten in Ihren Einlassungen erwähnt haben, wird von Ihnen in Bausch und Bogen als „unbedeutend“ bezeichnet. Sie haben doch tatsächlich die Chuzpe von mir zu verlangen, daß ich meinem normalen Menschenverstand nicht mehr gebrauchen darf und eine Holztür für eine Gaskammer als ungeeignet bezeichnen darf. Warum haben Sie bei der Ablehnung eines Antrages nach meiner Einlassung mir nicht ins Gesicht gesagt: Link, Du spinnst, also halt Dein Maul?

Das sind die Gedanken, die dazu führen, BRD -Dissidenten auf ihren Geisteszustand zu untersuchen, und möglicherweise auf Nimmerwiedersehen in psychiatrischen Kliniken verschwinden zu lassen. Beispiele für solche Untersuchungen gibt es mittlerweile zuhauf.

Aber sie sind nur ein Beleg dafür, wie verrottet das System BRD ist, daß man auf Praktiken zurückgreifen muß, wie sie aus allen diktatorischen Staaten bekannt sind. Hier hängt man sich immer noch das Mäntelchen der Demokratie um und behauptet frech, das System BRD sei die freieste Gesellschaftsform, die es je auf deutschen Boden gegeben hat.

Blanker Hohn angesichts der Tatsache, daß es in der OMF-BRD relativ und absolut mehr Verurteilungen wegen politischer Meinungen gibt als es sie je in der DDR gegeben hat. Ich habe in Berlin gesagt, daß „Pisa“ in den Gerichtssälen anfängt. Sie also, Herr Scherding, sind mit einer der Hauptverantwortlichen für das Übel der Bildungsmisere in Deutschland.  Der Bildungsstand der Deutschen in bezug auf Politik ist ja offensichtlich katastrophal.

So konnte uns keiner der hier vernommenen Zeugen, alles Polizisten, erklären, was denn eigentlich rechts sei. Mal abgesehen, daß der erste Zeuge, der  politisch korrekt formuliert - vertikal Herausgeforderte, bei seiner Aussage geflunkert hat, hat die Befragung das für mich Erstaunliche zu Tage befördert, daß sogar der Satz „Deutschland verrecke“ rechtsradikal sei.

Auch ich, der ich Zeit seines Lebens Sozialist war,  werde neuerdings als rechts, seit meinem Durchmarsch durch das Brandenburger Tor am 29. Januar 2000,  gar als Neonazi bezeichnet  aber warum?

Vielleicht kann ich ein wenig Licht ins Dunkle bringen, und erkläre Ihnen hier, was links ist:

Links ist, wenn man alles glaubt, was einem die Medien vorsetzen;

Links ist, wenn man der Meinung ist, daß man seinen sozialen Anspruch auch in einer globalisierten Welt durchsetzen kann.

Links ist militantes Gutmenschentum (Wir sind alle Menschen!!).

Links ist inbrünstiger Glaube an die Menschenrechte.

Links ist die erbitterte Weigerung, Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen.

Links ist Holocaust-Religion und der hartnäckige Glauben daran.

Links ist heutzutage nicht mehr rational, Irrationalität aber ist dumm.

Die Mehrheit in diesem Lande ist links, Schiller, das bemerkte ich schon, sprach: Die Mehrheit, das ist der Unsinn.

Aber links ist vor allem eines: Antideutsch. Womit wir bei Thema wären.

Was heißt antideutsch und was bedeutet das für die Strafverfolgung und die gängige Praxis im Gerichtssaal?

Wenn man antideutsch ist, so ergibt sich bereits beim oberflächlichen Betrachten die Tatsache, daß der antideutsche Deutsche vor allem eines am meisten haßt: sich selber. Der Haß als Triebfeder für die 130er Prozesse, und vor allem die Triebfeder für Sie selber.

------

Herr Scherding, ich habe Sie bereits als religiösen Fanatiker bezeichnet. Der große Unterschied zwischen ihnen und mir, ist die Tatsache, daß ich in Auschwitz war und Sie nicht. Wir können jederzeit dorthin fahren, damit ich Ihnen den Beweis erbringen kann.

Sie aber habe gar nichts. Sie haben während des gesamten Prozesses mit der Ihnen immanenten Arroganz und Ignoranz deutlich klar gemacht, daß das, was die Angeklagten geredet haben, für Sie nur Blödsinn ist.

Moralisch aber bin ich, sind wir,  schon längst Sieger, auch wenn wir verurteilt werden. Wir haben den Lehrern Seelenmord am Deutschen Volk vorgeworfen. Sie machen sich gerade der Beihilfe dazu schuldig.

Sie werden jetzt ein Plädoyer halten, und erneut zur Schau stellen, daß wir Vier nur Deppen sind. Religiösen Fanatikern wie Ihnen ist nicht beizukommen. Wir werden wieder einmal erfahren, daß alle Argumente von uns bei ihnen abprallen wie an einer Regenhaut. Die Verurteilung ist sicher.

Trotzdem werden die Argumente der Angeklagten bei Ihnen nicht spurlos vorübergehen. Da bin ich sicher, das ist kein Glauben, das ist Erfahrung.

Ich habe sie gesehen, in den Gerichtsälen der OMF-BRD, die Richter, die aus Angst ihre Augen nicht mehr von ihren Richtertisch nehmen können, die niemals ihre Augen ins Publikum richten. Ich habe sie gesehen, die Staatsanwälte, die während des Plädierens ihr Papier vor lauter Zittern kaum halten können.

Ich sehe sie alle vor mir, auch den Richter, dessen Mundbewegungen in wilde Zuckungen ausarten. Ich habe so viele gesehen, die sich nicht mehr unter Kontrolle haben.

Sie alle haben nur eines: Angst. Angst, die sich bereits in körperlichen Affekten niederschlägt. Denn es sind ja nicht alles religiöse Fanatiker wie Sie, sondern es sind Menschen, die den Beruf als Staatsanwalt ergriffen haben, weil Sie dachten Recht zu sprechen und nicht einer Religion, der Holocaustreligion, in Inquisitionsprozessen zu dienen. Wider Willen.

Der Richter, der nicht mehr schlafen kann, weil er genau weiß, daß er Unrecht tut; oder der Staatsanwalt, der aus denselben Gründen unter Verdauungsstörungen leidet; sie hatten sich das bei der Berufswahl wohl anders gedacht. Aber es ist bittere Realität in den Gerichtsälen: der Druck, oder auch die bereits erwähnte Nötigung der Richter durch religiöse Fanatiker.

Ob Staatsanwälte und Richter dieses auf die Dauer aushalten werden, wage ich zu bezweifeln. Auch bei Ihnen wird sich etwas melden, was dem Menschen nun einmal innewohnt: das Gewissen. Das Wort leitet sich von der Vergangenheitsform des Tätigkeitswortes „sein“ ab; da „war“ doch was, da „ist“ etwas „gewesen“.

Und das Sie in Zukunft umtrieben wie ein Mörder, der immer wieder an den Tatort zurückkehrt. Hatte ich in meiner Einlassung noch gesagt, daß an der Wahrheit Richter und Staatsanwälte zerbrechen werden, so sind Symptome dafür bereits überall im gesamten Justizwesen zu bemerken. Noch sind es pensionierte Richter, wie der Hamburger Bertram, die sich über die „Verfassungsmäßigkeit“ des Paragraphen 130 äußern. Die Zukunft ist bereits Gegenwart.

Bald werden die noch im Amt Befindlichen sich in einer ähnlichen Weise äußern, damit der Schrecken dieses Inquistionsparagraphen ein Ende haben wird.

Wir haben zu Beginn dieser unseligen Verhandlungen erörtert, ob wir den Antrag auf einen Ortstermin stellen sollten. Die Situation ist doch folgende: Wir können uns sofort ins Auto setzen und nach Auschwitz fahren. Dort werde ich Ihnen dann die Holztür zeigen, die angeblich in eine Gaskammer führen sollte. Und noch einiges mehr, was ich in meiner Einlassung bereits gesagt habe, dann ergibt sich folgendes Bild: ich habe die Beweise, daß es so nicht gelaufen ist, und Sie stehen nackt da, weil Sie keine Beweise haben.

Womit auch klar ist, warum alle diese Anträge auf Ortsbesichtigung abgelehnt werden. Denn wenn Sie dann ohne Hosen dastehen, wird schlagartig ihr Weltbild zusammenstürzen.  Es ist die Angst, seine vorgefaßte Meinung ändern zu müssen, weshalb solche Termine niemals stattfinden. Mit anderen Worten: Nur aufgrund Ihrer erbärmlichen Feigheit finden diese Termine nicht statt.

Noch einmal: Sie haben wohl immer noch das Bild von dem freiesten Land, was es je auf Deutschen Boden gegeben hat und Sie versuchen, diese mit Ihren „Gewalttaten“, also § 130,  anderen Leuten aufzudrücken. Sie sind dir Ursache dafür, daß an der Deutschen Oper Berlin Mozart jetzt vom Programm abgesetzt  wurde.

---

Frau Kroh, Ihnen gegenüber sitzt der Mann, der Ihnen das eingebrockt hat. Sie haben jetzt ein Urteil zu fällen.

Im Falle eines Freispruches ist Ihre Karriere kaputt. Ich möchte hier nicht so weit gehen und behaupten, daß auch Ihr Leben in Gefahr ist. Aber Sie können sicher sein, daß die Medien über Sie herfallen werden und Hackfleisch aus Ihnen machen werden. Kein gutes Haar wird an Ihnen gelassen werden. Das wissen Sie selber auch am besten.

Eine Verurteilung aber wird Ihnen langfristig genau das gleiche Schicksal bescheren, wie ich es gerade dem Herrn Staatsanwalt prophezeit habe.

Ich möchte Sie hiermit, wohl auch Namen aller anderen Angeklagten, daher bitten: Beschreiten Sie den Königsweg, den Ihnen die Frau Verteidigerin Stolz gewiesen hat. Wagen Sie wenigstens einen Versuch, Deutschland, die westliche Welt, oder eigentlich sogar die ganze Welt von der Holocaustreligion zu befreien. Es ist nicht mehr zu ertragen.
---
Ich glaube Ihnen sehr deutlich gemacht zu  haben, was der § 130  für das Land bedeutet: eine Zweiteilung in Gläubige und Nichtgläubige, und damit eine noch unerträglichere Situation, wie sie es die Stasi in der DDR nicht geschafft hat zu erzeugen.

Deswegen kann ein faires Urteil nur lauten: Freispruch.

 

 

Top| Home

©-free 2006 Adelaide Institute