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Sent: Saturday, February 28, 2004 6:26 PM
Subject: 4. Prozeßtag MOM

 

AUTO:
-chthon & -nom
national-anarchistische Stromzeitschrift
(www.nationalanarchismus.org)

in Zusammenarbeit mit
D e r   R ü c k w ä r t s

Organ des Antideutschen Kollegs
(www.antideutsch.de)

 

(nur für gelistete Festbezieher;
Abo an peter-toepfer@web.de)

 

– Sonderausgabe –


 

Bericht über den vierten Verhandlungstag (25. Februar 2004) im Prozeß
gegen Mahler, Oberlercher und Meenen (Deutsches Kolleg)

von Peter Töpfer

 


Bitte beachten Sie auch weiter unten den mehrsprachigen 
Appell
des Komitees „Freiheit für MOM!“
Beteiligen Sie sich bitte an seiner Verbreitung.

Bevor wir vom vierten Prozeßtag berichten, werfen wir ein Blick zurück auf den dritten und die Berichterstattung über diesen in den privilegierten Medien des Establishments. Wie wichtig eine freie und unbezahlte Berichterstattung aus dem Volk heraus ist und warum die Herrschenden eine solche zu verhindern versuchen, zeigt ein Artikel der tageszeitung vom 20.2.2004 über den dritten Verhandlungstag am 18. Februar 2004, der ein Bild über den Prozeßverlauf vermittelt, das erheblich von dem anderer Beobachter abweicht. Am 18.2.04 war mir als unabhängigem Berichterstatter zu berichten erschwert worden, indem man mir Papier und Stift weggenommen hat.

 

Die taz-Autorin Mareke Aden schreibt in ihrem Artikel Bühne frei für die Horst-Mahler-Show“: „Der Richter zeigt keine Regung“, „thront regungslos“, „reagiert nicht“, „wirkt schläfrig“ usw. Dann: „Erst vor der nächsten Pause droht er mit dem Ausschluß der Öffentlichkeit, wenn noch einmal applaudiert und gelacht werde.“ Die Wahrheit ist, daß Richter Faust eine Moralpredigt gehalten, sich aufgeplustert, entrüstet und wichtig gemacht hat und vom Publikum nicht etwa Ruhe, sondern vehement Betroffenheit eingefordert hat. Die taz lügt also wieder mal.

 

Diese erzwungene Betroffenheit soll die Unterwerfung unter ein Heiligtum herbeiführen. Schön, daß das Publikum gelacht hat! Wenn es doch nur bei allen Heiligtümern so wäre… Richter Faust fordert unter Androhung von Gewalt das Vor- und Schauspielen von Gefühlen: Das Kartenhaus und Lügengebäude OMF soll mit Moral am stehen gehalten werden.

 

Richter Faust wirkt nur „regungslos“. Tatsächlich – das beweist der cholerische Ausbruch des Richters – zeugt sein demonstratives Gelangweiltsein (wir berichteten, daß er während des Vortrags Horst Mahlers am 18. Februar unbeteiligt und abwesend in Akten blätterte) wahrscheinlich von einer Hinterhältigkeit wie sie Reinhold Oberlercher bereits anläßlich eines Strafverfahrens gegen ihn und einen anderen am 12.8.2003 am Amtsgericht Hamburg-St.Georg erfahren mußte und beschrieben hat: Der dortige Richter Dr. Steinmann habe, so Oberlercher in seiner Anzeige bei der „Reichsermittlungsstelle“ (dem Salzgitter der BRD), durch „sehr höfliches Benehmen, geneigte Kopfhaltung und verständnissinniges Nicken gezielt den Eindruck erweckt, er sei intellektuell in der Lage, die von mir vorgetragene und in ihren geistesgeschichtlichen Zusammenhängen ausführlich erläuterte Erklärung nachzuvollziehen. Der Beschuldigte hat in seiner Eigen­schaft als Einzelrichter keine einzige Verständnisfrage und keine einzige Nachfrage zum Text und zur Motivation seines Verfassers gestellt. Er hat aber einen Lern- und Ver­stehensprozeß schauspielerisch dargestellt.“ Vergleichbar mit Richter Fausts ungestümer Moraleruption verkündete der Hamburger Richter Dr. Steinmann, „ohne auch nur eine Minute Besinnungspause einzulegen“, unvermittelt das Urteil (Geldstrafe), das er mit den strafrechtlich höchst relevanten Qualifikationen wie „verquaste Philosophie“ und „dummes Zeug“ begründete.

 

Seit wann wäre Dummheit strafbar?

 

Der auf Richter Faust lastende Druck ist enorm: Er muß den OMF-Retter machen. Man darf gespannt sein, zu welchen Ausbrüchen er noch auflaufen wird. Bis zur Urteilsverkündung hat er jedenfalls sein Temperament nicht im Zaum halten können wie sein mit größerer schauspielerischer Begabung ausgestatteter Kollege Dr. Steinmann in Hamburg. Das ehrt ihn.

 

Auf die mit großer Strenge vorgetragene Moralpredigt des Richters hin stand ein Zuhörer, der ganz links in der zweiten Reihe saß, unvermittelt auf und verließ mit den empörenden Worten „Das höre ich mir nicht länger an! Das lasse ich mir nicht bieten!“ den Verhandlungssaal. (Eine Reaktion, die vom „schläfrigen Richter“ Faust verursacht wurde.) Das war gut so; das war ein Zeichen. Der Mann empörte und erhebte sich im wahrsten Sinne. Wir anderen blieben sitzen, jedoch nicht zum Zeichen der Unterwerfung, oh nein. Wir werden Richter Faust keinen Vorwand geben, uns, die Öffentlichkeit, das Volk, vom Verfahren auszuschließen. Wir können ganz ruhig, und nicht nur schein-ruhig wie der Richter, sitzen bleiben, weil wir unsere Wut längst schon rausgelassen haben, und bei der endgültigen Abwicklung der möchtergern-erpresserischen OMF-Moralpredigten assistieren.

 

Frau Aden behauptet weiter in ihrem taz-Artikel, der Vorsitzende Richter hätte sich Mahlers Ausführungen zur Etymologie des Wortes Holocaust „geduldig angehört“. Geduld und Gelassenheit sind vorgespielt, nur verfahrenstaktischer Natur; anders ist sein Betroffenheitsausbruch, der eine Befangenheit befürchten läßt, nicht zu erklären: Da muß sich unter der ruhigen Fassade Erhebliches angestaut haben.

 

Daß der religiöse Begriff „Holocaust“ völlig schwach- und widersinnig, ganz offensichtlich absurd ist und deswegen nur noch von gehirnamputierten Szchajssdöttchen, aber von Juden – die nur noch von „Shoa“ sprechen – längst nicht mehr benutzt wird, beweist doch schon, daß ein ganzes (holo) Volk verbrannt (caust) worden sei – wonach es keinen einzigen Juden mehr geben dürfte – und daß SS-Männer in dieser Logik Vollstrecker des Willens des jüdischen Gottes und dessen Opfergehilfen gewesen sein müssen. (Siehe zu dieser Thematik: Pierre Guillaume, „Genozid – Holokaust – Schoa: Eine Frage der Terminologie“ in: Sleipnir. Zeitschrift für Kultur, Politik und Geschichte Heft 33 (www.sleipnir.netfirms.com); der Aufsatz wird in der nächsten Ausgabe der national-anarchistischen Abonnement-Stromzeitschrift AUTO: im Netz veröffentlicht.)

Frau Aden spricht in ihrem Artikel von „verfassungsfeindlichen Äußerungen in diesem Prozeß“. Vielleicht hat sie nicht richtig zugehört. Denn dann hätte sie, falls das in ihrem Studium vernachlässigt worden ist, spätestens von Horst Mahler in dessen von ihr stets apostrophierten „Einlassungen zur Sache“ („Gerichtsreporterin“ nennt sich das dann) erfahren, daß der Kaiser nackt ist: Die OMF-BRD hat keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz; eine Verfassung hätte sie sich laut Grudgesetz nach der Wiedervereinigung geben müssen. Wenn jemand grundgesetzwidrig handelt, dann die Parlamentarier der OMF. Es ist Horst Mahler, der wahrlich Geduld hat und den Blinden immer wieder das Offensichtlichste zu zeigen versucht. Oder hat sie etwa doch gut zugehört, bezieht sich auf die Weimarer Verfassung und meint Staatsanwalt und Richter?

 

Kommen wir jetzt zur vierten Verhandlung am 25. Februar, die von vornherein nur für eine halbe Stunde anberaumt gewesen war: Sie begann pünktlich 13.00 Uhr, und zwar ohne die Angeklagten Oberlercher und Meenen, deren Verteidiger jedoch anwesend zu sein hatten. Das Publikum mußte bis dahin erneut in jenem Treppengang warten, wo es keinen Zugang zu Toiletten gibt. Darin liegt eine Abschreckung der Öffentlichkeit, so daß eigentlich von einer öffentlichen Verhandlung die Rede nicht sein kann.

 

Bevor Horst Mahler mit seinen Einlassungen fort fuhr, gab er eine Erklärung ab: Erneut habe ihm Staatsanwalt Krüger unmittelbar vor Eröffnung der Verhandlung ein Schreiben überreicht, in dem Horst Mahler von der Einleitung weiterer Ermittlungen – diesmal wegen Verunglimpfung des Staates – unterrichtet wird. Horst Mahler sagte, er könne den Staat BRD gar nicht verunglimpft haben, weil es ihn nicht gibt. Als virtueller, als Als-ob-Beteiligter an diesem Verfahren forderte Horst Mahler Richter Faust auf, den „natürlichen Handlungszusammenhang“ des Vorgehens seitens des Staatsanwaltes Krüger bei der Oberstaatsanwaltschaft überprüfen zu lassen.

 

Horst Mahler führte bei dieser Gelegenheit aus, daß Probleme, über die nicht gesprochen werde, nicht gelöst werden können und Krebsgeschwüre bilden würden. Staatsanwalt Krüger, der „kräftig die Auschwitzkeule“ schwinge, sei solch ein Verhinderer von Gesprächen über Probleme. Krüger hat sich bereits einschlägig als krebsverursachend in Prozessen gegen den Berliner Verleger Andreas Röhler betätigt (www.sleipnir.netfirms.com).

 

Im folgenden setzte Horst Mahler die Verlesung seiner Einlassung fort, die unter dem Titel „Die verbotene Wahrheit. Betrachtungen zu einer Vergangenheit, die nicht vergehen will / Fragen zu einer Offenkundigkeit, die weder offen noch kundig ist“ im Netz unter http://www.aufstand-fuer-die-wahrheit.net/mh.pdf nachzulesen ist. In diesem Abschnitt ging es vor allem um die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen bezüglich des Holocausts. Dabei wurden insbesondere Pastor Niemöller und Elie Wiesel unter eine scharfe kritische Lupe genommen. Insbesondere zitierte Mahler Wiesel mit der Aussage, bei den Vorgängen in Auschwitz zu Kriegszeiten handele es sich um ein „religiöses Mysterium“. Ergänzt können die Ausführungen Mahlers zu Elie Wiesel durch einen Hinweis auf eine Besonderheit der deutschen Übersetzung des Wiesel’schen Buches „Die Nacht zu begraben, Elischa“ werden. Wie Robert Faurisson mitteilte, hat der Star-Übersetzer Meyer-Classon das französische Wort „crématoire“, das Krematorium bedeutet, im Deutschen stets als „Gaskammer“ wiedergegeben: eine ziemlich „freie“ Übersetzung. Elie Wiese, der oberste der obersten Kronzeugen und höchste, höchstdekorierteste und teuerste Priester der Hohepriester (Mahler nennt das Honorar für Wiesel-Zeremonien), spricht tatsächlich, worauf Horst Mahler hinwies, an keiner Stelle seines Buches, das von seinem Lageraufenthalt in Auschwitz erzählt, von Gaskammern. Demgegenüber ist in seinem Buch davon die Rede, daß sich der junge Elie und sein Vater in dem Moment, wo die Sowjets kurz davor standen, das Lager einzunehmen, dafür entschieden haben, mit der SS (schon wieder Gehilfen des jüdischen Gottes?) nach Westen zu ziehen. Dazu werde Elie Wiesel noch zu befragen sein müssen, so Horst Mahler.

 

Dann kam es zu einer unvermittelten Unterbrechung der Einlassung durch Staatsanwalt Krüger. Dieser war nicht im Besitz des Mahler’schen Vortrages auf Papier, wußte auch nicht, daß dieser im Internet nachzulesen ist. Er mußte davon ausgehen und hatte die Befürchtung, daß eine von ihm als kriminell eingeschätzte Aussage Horst Mahlers bezüglich des KZs Dachau nicht protokolliert wird. Horst Mahlers Aussage, auf deren Protokollierung Staatsanwalt Krüger so großen Wert legte, lautete, daß es in Dachau keine Vergasungen gegeben habe – was von keinem Historiker bestritten wird – und daßder staatlich geschützten Geschichtsschreibung zufolge mehr Menschen in Dachau umgekommen sind als eingeliefert worden waren. In dem Durcheinander, das nach dem abrupten Impromptu durch Hobbyhistoriker Krüger entstanden war, und vielleicht auch aufgrund der undeutlichen Ausdrucksweise des Staatsanwaltes, ließ Richter Faust jedoch eine ganz andere Stelle protokollieren, nämlich die folgende außertextliche und improvisierte Aussage Horst Mahlers: „Pastor Niemöller ist ein approbierter Lügner im Gewand der Heiligkeit.“ Wieder ein direkter Angriff auf die religiöse Grundlage der OMF-BRD! Richter Faust, dem der Vortrag Mahlers vorlag, war sich seinerseits sicher, daß Staatsanwalt Krüger nur diese außerhalb des schriftlich fixierten Vortrages getane Äußerung Mahlers meinen könne. Rechtsanwalt Rieger, der Verteidiger des abwesenden Reinhold Oberlercher, beantragte, die Äußerung Horst Mahlers nicht zu Protokoll zu nehmen, weil sie hinsichtlich eines möglichen Straftatbestandes irrelevant sei, wurde allerdings vom Verteidiger Horst Mahlers, Rechtsanwalt Roeder, widersprochen; auch Horst Mahler schloß sich der Forderung Staatsanwalt Krügers an, der „mit traumwandlerischer Sicherheit den richtigen Satz herausgegriffen habe“, wenn dieser ursprünglich auch einen ganz anderen Satz gemeint hatte… Traumwandlerisch jedoch ist Richter Faust, von diesem Satz schwer be- und getroffen, ins rote Tuch gerannt: Einem OMF-Heiligen ist frecherweise am Sockel gewackelt worden.

 

Diese Szene konnte aus dem Zuschauerraum nicht richtig verfolgt werden, da insbesondere Staatsanwalt Krüger notorisch undeutlich, zu leise und nie ins Mikrophon spricht. Diese seine völlig unverständliche Sprechweise ist bereits am ersten Tag aus dem Publikum heraus gerügt worden, geändert hat sich jedoch bislang nichts. Auch aus diesem Grund muß gesagt werden, daß das Verfahren kein öffentliches ist. Richter Faust spricht, wenn er sich nicht gerade zum hitzigen Prediger aufschwingt, ostentativ gelassen und betont nonchalant und wies am ersten Verhandlungstag nach Beschwerden aus dem Volk lapidar darauf hin, daß die Mikrofonanlage ja in Betrieb sei. Die Protokollierungs-Szene ist nach Verhandlung vom Verteidiger Uwe Meenens, Wolfram Nahrath, berichtet worden.

 

Pünktlich um 13.30 unterbrach Richter Faust die Verhandlung und gab das Datum der Fortsetzung bekannt: 8. März 2004, 10.00 Uhr. Der übernächste Termin lautet: 12. März 2004, 13.00 bis 15.00 Uhr.

 

Es sei auch auf einen weiteren, einen Berufungsprozeß hingewiesen, der am 1. März, 14.00 Uhr, am Landgericht Hamburg, Kleine Strafkammer 6, Kapstadtring 1, 22297 Hamburg, 10. Stock, Sitzungsraum 1012, stattfinden wird. Entschieden wird über die o.g., von Richter Dr. Steinmann verhängte Strafe gegen Reinhold Oberlercher und eine weitere Person. Verteidiger der beiden wird Horst Mahler sein.

 

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Bekanntmachung der Gründung des Komitees „Freiheit für Horst Mahler, Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen!“ und Appell

 

Nach dem dritten Verhandlungstag (1) am 18. Februar 2004 im Prozeß gegen Mahler, Oberlercher und Meenen vom Deutsches Kolleg zeichnet sich ab, daß die Angeklagten nicht nur auf lange, sondern bereits auf kurze Sicht mundtot gemacht werden sollen und daß die freie Berichterstattung verhindert werden soll.

 

Zum Schutze der Angeklagten und zum Schutze der freien Information war daher dringend eine Reaktion auf die libertiziden Tendenzen geboten.

 

Bernhard Heldt von der Staatsbürgerlichen Vereinigung Deutsche Nationalversammlung (www.deutschenationalversammlung.de) und Peter Töpfer (www.nationalanarchismus.org, Antideutsches Kolleg – www.antideutsch.de) haben sich bei Verhandlungsende zur Gründung des Komitees „Freiheit für Horst Mahler!“ entschlossen und rufen zur Unterzeichnung folgenden Appells auf:



                                                      Appell

 

Wir – gleichgültig, welcher Herkunft, welcher Weltanschauung und ob Sympathisant oder Gegner – fordern, daß Horst Mahler, Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen frei ihre Meinung äußern können. Schluß mit den Kriminalisierungsversuchen!

 

Wenn Richter Faust oder Staatsanwalt Krüger unbedingt die Ansichten von Mahler, Oberlercher und Meenen kennenlernen wollen – bitte! Aber nicht zwangsweise vor einem Gericht. Wenn sie es unbedingt in der Öffentlichkeit tun wollen – um so besser! Aber dafür gibt es andere Orte als ein Kriminalgericht.

 

Mit unserer Unterschrift unter den Appell des Komitees „Freiheit für Horst Mahler!“ bekunden wir keine Zustimmung zu den weltanschaulichen, politischen und sonstigen Positionen von Mahler, Oberlercher und Meenen. Uns geht es um die Meinungsfreiheit und darum, daß endlich eine von Offenheit und Ehrlichkeit geprägte Gesprächskultur platz greift.

 

Erstunterzeichner:
Bernhard Heldt
Peter Töpfer

 

Unterzeichnen auch Sie den Appel des Komitees „Freiheit für Horst Mahler!“, indem Sie an folgende Adresse schreiben: peter-toepfer@web.de

 

Virtuelle, pseudo- & anonyme Menschen bitte fernbleiben.

 

Liste der Appell-Unterzeichner siehe www.antideutsch.de.

 

(1) www.nationalanarchismus.org/Nationalanarchismus/Auto__9/MOM-Prozess/MOM-Prozess2/MOM-Prozess3/mom-prozess3.html

 

 


Declaration of the Founding of the Committee "Freedom for Horst Mahler, Reinhold Oberlercher and Uwe Meenen!"

 

After the third day of the trial against Horst Mahler, Reinhold Oberlercher and Uwe Meenen of the Deutsches Kolleg ("Collegium Germanum", www.deutsches-kolleg.org) on February 18 2004, it becomes clear that the accused are in danger of being silenced not only long-term but also short-term. The freedom of the press is also in peril.

 

For the protection of the accused and to safeguard the freedom of information, there had to be a reaction against these liberticidal tendencies. 

 

At the end of the proceedings, Bernhard Heldt of the Civic Association for a German National Assembly and Peter Töpfer (www.nationalanarchismus.org, Antideutsches Kolleg – www.antideutsch.de) decided to found the Committee "Freedom for Horst Mahler!" 

 

Please sign the following appeal:



                                                        Appeal

 

We – regardless of origin, world view and if sympathizer or enemy – demand that Horst Mahler, Reinhold Oberlercher and Uwe Meenen be entitled to exercise their freedom of speech. Enough with the attempts of criminalizing free speech! 

 

If Judge Faust and State Attorney Krüger want to learn about the views of Mahler, Oberlercher and Meenen – go ahead! But not by force in a court. If they want to do it in public – even better! But there are other places than a criminal court.

 

By signing the appeal of the Committe "Freedom for Horst Mahler!", we do not necessarily condone the political, philosophical or other views of Mahler, Oberlercher and Meenen. We care about freedom of speech and the possibility of an open and honest dialogue.

 

First signatories:
Bernhard Heldt
Peter Töpfer

 

Please sign the appeal of the Committee "Freedom for Horst Mahler!" by contacting me at: peter-toepfer@web.de.

 

Virtual or pseudonymous people stay away.

 

To view the list of the signatories of the appeal, see www.antideutsch.de – “Liste der Appell-Unterzeichner”.



 

Déclaration de Fondation du Comité "Liberté pour Horst Mahler, Reinhold Oberlercher et Uwe Meenen !"

 

A la fin du troisième jour de procès contre Mahler, Oberlercher et Meenen du Deutsches Kolleg ("Collège Allemand", www.deutsches-kolleg.de) le 18 Février 2004, il devient clair que les accusés sont menacés d'être réduits au silence non seulement à long terme mais aussi à court terme. La liberté de la presse est également en péril.

 

Pour la protection des accusés et afin de sauvegarder la liberté d'information, il est nécessaire qu'une réaction contre ces tendances liberticides se manifeste.

 

Au terme de la procédure, Bernhard Heldt, de l'Association Civique "Assemblée Nationale Allemande", et Peter Töpfer (www.nationalanarchismus.org, Antideutsches Kolleg – www.antideutsch.de) ont pris la décision de fonder le comité "Liberté pour Horst Mahler !" Veuillez s'il vous plait signer l'appel suivant :



                                              Appel

 

Nous – indifféremment de nos origines, de nos visions du monde, et de nos sympathies ou antipathies vis-à-vis de l'intéressé – exigeons que Horst Mahler, Reinhold Oberlercher, et Uwe Meenen, comme toute autre personne, puissent exercer leur liberté d'expression. Les tentatives de criminalisation de la libre parole n'ont que trop duré !

 

Si le juge Faust et le procureur Krüger désirent se renseigner à propos des vues de Mahler, Oberlercher, et Meenen, qu'ils le fassent ! Mais certainement pas en usant de la contrainte , devant une cour juridique. S'ils souhaitent le faire publiquement, c'est encore mieux ! Mais il existe pour cela d'autres lieux plus adaptés qu'une cour d'assises.

 

En signant l'appel du comité "Liberté pour Horst Mahler !", nous ne cautionnons pas nécessairement les positions politiques, philosophiques ou autres de Mahler, Oberlercher et Meenen. Notre préoccupation demeure simplement celle de la liberté d'expression, ainsi que la possibilité d'établir un débat ouvert et honnête.

 

Premiers signataires:
Bernhard Heldt
Peter Töpfer

 

Signez l'appel du comité "Liberté pour Horst Mahler !" en me contactant à cette adresse : peter-toepfer@web.de

 

Les personnes virtuelles ou usant de pseudonymes sont invitées à s'abstenir.

 

Liste des signataires de l'appel sur www.antideutsch.de – "Liste der Appell-Unterzeichner".

 



Declaración de la fundación del Comité "Libertad para Horst Mahler, Reinhold Oberlercher y Uwe Meenen"

 

Luego del tercer día del juicio en contra de Horst Mahler, Reinhold Oberlercher y Uwe Meenen del Deutsches Kolleg ("Collegium Germanum",www.deutsches-kolleg.org) el 18 de febrero del 2004, queda claro que los acusados corren peligro de ser silenciados no solo en el largo plazo sino también en el corto. La libertad de prensa también está en peligro.

 

En pos de la protección de los acusados y en orden a salvaguardar la libertad de información, ha he haber una reacción en contra de estas tendencias liberticidas.

 

Al concluir la reunión, Bernhard Heldt de la la Asociación Cívica por una Asamblea Nacional Alemana y Peter Töpfer (www.nationalanarchismus.org, Antideutsches Kolleg - www.antideutsch.de) decidieron fundar el Comité "Libertad para Horst Mahler".

 

Por favor firme el siguiente llamado:

 


                                           Llamado

 

Nosotros – independiente del origen, visión de mundo o si somos simpatizantes o enemigos – exigimos que Horst Mahler, Reinhold Oberlercher y Uwe Meenen puedan ejercer su libertad de expresión. ¡Ya basta de intentos por criminalizar la libertad de expresión! Si es que el Juez Faust y el Fiscal del Estado Krüger desean aprender acerca de los puntos de vista de Mahler, Oberlecher y Meenen, ¡adelante! Pero no por la fuerza en una corte. Si desean hacerlo en público, ¡aún mejor! Pero hay otros lugares además de una corte criminal.

 

Al firmar el llamado del Comité "Libertad para Horst Mahler", no aprobamos necesariamente los puntos de vista políticos, filosóficos ni otras opiniones de Mahler, Oberlecher y Meenen. Nos importa la libertad de expresión y la posibilidad de un dialogo abierto y honesto.

 

Primeros signatarios:
Bernhard Heldt
Peter Töpfer

 

Por favor firme el llamado del Comité "Libertad para Horst Mahler" contactándome a través de: peter-toepfer@web.de

 

Personas virtuales o con seudónimos por favor manténganse lejos.

 

Para ver la lista de signatarios del llamado, visitar www.antideutsch.de – "Liste der Appell-Unterzeichner".

 



Deklaration om dannelsen af komitéen ”Frihed for Horst Mahler, Reinhold Oberlercher og Uwe Meenen!”

 

Efter den tredje dag i retssagen mod Mahler, Oberlercher og Meenen fra Deutsches Kolleg (”Collegium Germanum”, www.deutsches-kolleg.de) d. 18 Februar 2004 stod det klart at de anklagede er i fare for at blive gjort tavse, ikke bare på længere basis men også mere kortvarigt. Pressefriheden er også i fare.

 

For at beskytte de anklagede og for at beskytte den frie information måtte der komme en reaktion mod disse frihedsdræbende tendenser.

 

Ved slutningen af processen besluttede Bernhardt Heldt fra den civile del af den tyske nationalforsamling og Peter Töpfer (www.nationalanarchismus.org, Antideutsches Kolleg - www.antideutsch.de) at grundlægge komitéen ”Frihed for Horst Mahler!”. Vær venlig at underskrive den følgende erklæring:

 

 

 

                                     erklæring

 

Vi – uanset vores oprindelse, verdenssyn og om vi er sympatisører eller fjender – kræver at Horst Mahler, Reinhold Oberlercher og Uwe Meenen får lov at udøve deres ytringsfrihed. Slut med disse forsøg på at kriminalisere de frie ytringer!

 

Hvis dommer Faust og statsadvokat Krüger gerne vil kende til Mahler, Oberlercher og Meenens holdninger – så lad dem endelig det! Men ikke gennem retssalens magt.  Hvis de gerne vil gøre det offentligt – endnu bedre! Men der er andre steder end en kriminalretssag.

 

Ved at underskrive appellen fra komitéen: ”Frihed for Horst Mahler!”, sanktionerer vi ikke nødvendigvis Mahler, Oberlercher og Meenens politiske, filosofiske eller andre holdninger.

 

Men vi bekymrer os for ytringsfriheden og muligheden for en åben og ærlig dialog.

 

Første underskrivere:
Bernhard Heldt
Peter Töpfer

 

Vær venlig at underskrive appellen fra komitéen ”Frihed for Horst Mahler!” ved at kontakte mig på: peter-toepfer@web.de

 

Rent virtuelle personer eller personer der kun ønsker at anvende pseudonym; hold jer væk!

 

Liste over underskriver: www.antideutsch.de – "Liste der Appell-Unterzeichner".

 

 

Dichiarazione a seguito della fondazione del Comitato "Libertà per Horst Malher, Reinhold Oberlercher e Uwe Meenen!" e appello

 

Dopo il terzo giorno di processo contro Mahler, Oberlercher e Meenen del Deutsches Kolleg ("Collegium Germanorum" – www.deutsches-kolleg.org) il 18 Febbraio 2004, è ormai chiaro che gli accusati sono in pericolo di venire "silenziati" non solamente nel lungo ma anche nel corto periodo. La libertà di parola, ora come non mai, è in grave pericolo.

 

Per la protezione dell'accusato e la salvaguardia della libertà d'informazione, dobbiamo reagire contro queste leggi liberticide.

 

Alla fine dei procedimenti, Bernhard Heldt della Associazione Civica “Assemblea Nazionale Tedesca” (www.deutschenationalversammlung.de) and Peter Töpfer (www.nationalanarchismus.org, Antideutsches Kolleg – www.antideutsch.de) hanno deciso di fondare il Comitato "Libertà per Horst Mahler!" Per favore firmate il seguente


                            Appello

 

Noi - al dì là delle nostre origini, visioni del mondo e se siamo nemici o simpatizzanti - domandiamo che a Horst Mahler, Reinhold Oberlercher e Uwe Meenen sia permesso l'esercizio della libera espressione. Basta con i tentativi di criminalizzare la libera espressione !

 

Se il Giudice Faust e il Procuratore di Stato Krügervogliono conoscere le opinioni di Mahler, Oberlercher, Meenen –  avanti ! Ma non forzandoli in un Tribunale. Se lo vogliono fare in pubblico – ancora meglio! Ma non forzandoli in un aula di udienze criminali !

 

Firmando l'appello del comitato "Libertà per Horst Mahler!", noi non dichiariamo necessariamente la nostra adesione alle visioni politiche e filosofiche di Mahler, Oberlercher, Meenen. Quello che vogliamo sostenere e la libertà d'espressione e la possibilità di un aperto e onesto dialogo.

 

Primi firmatari:
Bernhard Heldt
Peter Töpfer

 

Per firmare o altre informazioni, contattare me : peter-toepfer@web.de

 

Non sono ammessi pseudonimi o virtuali.

 

Per vedere la lista dei firmatari vedere www.antideutsch.de – “Liste der Appell-Unterzeichner”.

 

 

 

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