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----- Original Message -----
From: Peter
Töpfer
Sent: Saturday, February 28, 2004 6:26 PM
Subject: 4. Prozeßtag MOM
AUTO: in
Zusammenarbeit mit Organ
des Antideutschen Kollegs
(nur
für gelistete Festbezieher;
– Sonderausgabe –
Bericht
über den vierten Verhandlungstag (25. Februar 2004) im Prozeß
Bevor
wir vom vierten Prozeßtag berichten, werfen wir ein Blick zurück auf
den dritten und die Berichterstattung über diesen in den
privilegierten Medien des Establishments.
Wie wichtig eine freie und unbezahlte Berichterstattung aus dem Volk
heraus ist und warum die Herrschenden eine solche zu verhindern
versuchen, zeigt ein Artikel der tageszeitung
vom 20.2.2004 über den dritten Verhandlungstag am 18. Februar
2004, der ein Bild über den Prozeßverlauf vermittelt, das erheblich
von dem anderer Beobachter abweicht. Am 18.2.04 war mir als unabhängigem
Berichterstatter zu berichten erschwert worden, indem man mir Papier
und Stift weggenommen hat. Die
taz-Autorin Mareke Aden
schreibt in ihrem Artikel „Bühne
frei für die Horst-Mahler-Show“: „Der
Richter zeigt keine Regung“, „thront regungslos“, „reagiert
nicht“, „wirkt schläfrig“ usw. Dann: „Erst vor der nächsten
Pause droht er mit dem Ausschluß der Öffentlichkeit, wenn noch
einmal applaudiert und gelacht werde.“ Die Wahrheit ist, daß
Richter Faust eine Moralpredigt gehalten, sich aufgeplustert, entrüstet
und wichtig gemacht hat und vom Publikum nicht etwa Ruhe, sondern
vehement Betroffenheit eingefordert hat. Die taz
lügt also wieder mal. Diese
erzwungene Betroffenheit soll die Unterwerfung unter ein Heiligtum
herbeiführen. Schön, daß das Publikum gelacht hat! Wenn es doch nur
bei allen Heiligtümern so wäre… Richter Faust fordert unter
Androhung von Gewalt das Vor- und Schauspielen von Gefühlen: Das
Kartenhaus und Lügengebäude OMF soll mit Moral am stehen gehalten
werden. Richter
Faust wirkt nur „regungslos“. Tatsächlich – das beweist der
cholerische Ausbruch des Richters – zeugt sein demonstratives
Gelangweiltsein (wir berichteten, daß er während des Vortrags Horst
Mahlers am 18. Februar unbeteiligt und abwesend in Akten blätterte)
wahrscheinlich von einer Hinterhältigkeit wie sie Reinhold
Oberlercher bereits anläßlich eines Strafverfahrens gegen ihn und
einen anderen am 12.8.2003 am Amtsgericht Hamburg-St.Georg erfahren mußte
und beschrieben hat: Der dortige Richter Dr. Steinmann habe, so
Oberlercher in seiner Anzeige bei der „Reichsermittlungsstelle“ (dem
Salzgitter der BRD), durch „sehr höfliches Benehmen, geneigte
Kopfhaltung und verständnissinniges Nicken gezielt den Eindruck
erweckt, er sei intellektuell in der Lage, die von mir vorgetragene
und in ihren geistesgeschichtlichen Zusammenhängen ausführlich erläuterte
Erklärung nachzuvollziehen. Der Beschuldigte hat in seiner Eigenschaft
als Einzelrichter keine einzige Verständnisfrage und keine einzige
Nachfrage zum Text und zur Motivation seines Verfassers gestellt. Er
hat aber einen Lern- und Verstehensprozeß schauspielerisch
dargestellt.“ Vergleichbar mit Richter Fausts ungestümer
Moraleruption verkündete der Hamburger Richter Dr. Steinmann, „ohne
auch nur eine Minute Besinnungspause einzulegen“, unvermittelt das
Urteil (Geldstrafe), das er mit den strafrechtlich höchst relevanten
Qualifikationen wie „verquaste Philosophie“ und „dummes Zeug“
begründete. Seit
wann wäre Dummheit strafbar? Der
auf Richter Faust lastende Druck ist enorm: Er muß den OMF-Retter
machen. Man darf gespannt sein, zu welchen Ausbrüchen er noch
auflaufen wird. Bis zur Urteilsverkündung hat er jedenfalls sein
Temperament nicht im Zaum halten können wie sein mit größerer
schauspielerischer Begabung ausgestatteter Kollege Dr. Steinmann in
Hamburg. Das ehrt ihn. Auf
die mit großer Strenge vorgetragene Moralpredigt des Richters hin
stand ein Zuhörer, der ganz links in der zweiten Reihe saß,
unvermittelt auf und verließ mit den empörenden Worten „Das höre
ich mir nicht länger an! Das lasse ich mir nicht bieten!“ den
Verhandlungssaal. (Eine Reaktion, die vom „schläfrigen Richter“
Faust verursacht wurde.) Das war gut so; das war ein Zeichen. Der Mann
empörte und erhebte sich im wahrsten Sinne. Wir anderen blieben
sitzen, jedoch nicht zum Zeichen der Unterwerfung, oh nein. Wir werden
Richter Faust keinen Vorwand geben, uns, die Öffentlichkeit, das
Volk, vom Verfahren auszuschließen. Wir können ganz ruhig, und nicht
nur schein-ruhig wie der Richter, sitzen bleiben, weil wir unsere
Wut längst schon rausgelassen haben, und bei der endgültigen
Abwicklung der möchtergern-erpresserischen OMF-Moralpredigten
assistieren. Frau Aden behauptet weiter in ihrem taz-Artikel, der Vorsitzende Richter hätte sich Mahlers Ausführungen zur Etymologie des Wortes Holocaust „geduldig angehört“. Geduld und Gelassenheit sind vorgespielt, nur verfahrenstaktischer Natur; anders ist sein Betroffenheitsausbruch, der eine Befangenheit befürchten läßt, nicht zu erklären: Da muß sich unter der ruhigen Fassade Erhebliches angestaut haben.
Daß
der religiöse Begriff „Holocaust“ völlig schwach- und
widersinnig, ganz offensichtlich absurd ist und deswegen nur noch von
gehirnamputierten Szchajssdöttchen, aber von Juden – die nur
noch von „Shoa“ sprechen – längst nicht mehr benutzt wird,
beweist doch schon, daß ein ganzes (holo) Volk verbrannt (caust)
worden sei – wonach es keinen einzigen Juden mehr geben dürfte
– und daß SS-Männer in dieser Logik Vollstrecker des Willens des jüdischen
Gottes und dessen Opfergehilfen gewesen sein müssen. (Siehe zu
dieser Thematik: Pierre Guillaume, „Genozid – Holokaust –
Schoa: Eine Frage der Terminologie“ in: Sleipnir. Zeitschrift für
Kultur, Politik und Geschichte Heft 33 (www.sleipnir.netfirms.com);
der Aufsatz wird in der nächsten Ausgabe der national-anarchistischen
Abonnement-Stromzeitschrift AUTO: im Netz veröffentlicht.) Frau
Aden spricht in ihrem Artikel von „verfassungsfeindlichen Äußerungen
in diesem Prozeß“. Vielleicht hat sie nicht richtig zugehört. Denn
dann hätte sie, falls das in ihrem Studium vernachlässigt
worden ist, spätestens von Horst Mahler in dessen von ihr stets
apostrophierten „Einlassungen zur Sache“ („Gerichtsreporterin“
nennt sich das dann) erfahren, daß der Kaiser nackt ist: Die OMF-BRD
hat keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz; eine Verfassung hätte
sie sich laut Grudgesetz nach der Wiedervereinigung geben müssen.
Wenn jemand grundgesetzwidrig handelt, dann die Parlamentarier
der OMF. Es ist Horst Mahler, der wahrlich Geduld hat und den Blinden
immer wieder das Offensichtlichste zu zeigen versucht. Oder hat sie
etwa doch gut zugehört, bezieht sich auf die Weimarer Verfassung und
meint Staatsanwalt und Richter? Kommen
wir jetzt zur vierten Verhandlung am 25. Februar, die von vornherein
nur für eine halbe Stunde anberaumt gewesen war: Sie begann pünktlich
13.00 Uhr, und zwar ohne die Angeklagten Oberlercher und Meenen, deren
Verteidiger jedoch anwesend zu sein hatten. Das Publikum mußte bis
dahin erneut in jenem Treppengang warten, wo es keinen Zugang zu
Toiletten gibt. Darin liegt eine Abschreckung der Öffentlichkeit, so
daß eigentlich von einer öffentlichen Verhandlung die Rede nicht
sein kann. Bevor
Horst Mahler mit seinen Einlassungen fort fuhr, gab er eine Erklärung
ab: Erneut habe ihm Staatsanwalt Krüger unmittelbar vor Eröffnung
der Verhandlung ein Schreiben überreicht, in dem Horst Mahler von der
Einleitung weiterer Ermittlungen – diesmal wegen Verunglimpfung des
Staates – unterrichtet wird. Horst Mahler sagte, er könne den Staat
BRD gar nicht verunglimpft haben, weil es ihn nicht gibt. Als
virtueller, als Als-ob-Beteiligter an diesem Verfahren forderte Horst
Mahler Richter Faust auf, den „natürlichen Handlungszusammenhang“
des Vorgehens seitens des Staatsanwaltes Krüger bei der
Oberstaatsanwaltschaft überprüfen zu lassen. Horst Mahler führte bei dieser Gelegenheit aus, daß Probleme, über die nicht gesprochen werde, nicht gelöst werden können und Krebsgeschwüre bilden würden. Staatsanwalt Krüger, der „kräftig die Auschwitzkeule“ schwinge, sei solch ein Verhinderer von Gesprächen über Probleme. Krüger hat sich bereits einschlägig als krebsverursachend in Prozessen gegen den Berliner Verleger Andreas Röhler betätigt (www.sleipnir.netfirms.com). Im
folgenden setzte Horst Mahler die Verlesung seiner Einlassung fort,
die unter dem Titel „Die
verbotene Wahrheit. Betrachtungen zu einer Vergangenheit, die nicht
vergehen will / Fragen zu einer Offenkundigkeit, die weder offen noch
kundig ist“ im Netz unter http://www.aufstand-fuer-die-wahrheit.net/mh.pdf
nachzulesen ist. In diesem Abschnitt ging es vor allem um die
Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen bezüglich des
Holocausts. Dabei wurden insbesondere Pastor Niemöller und Elie
Wiesel unter eine scharfe kritische Lupe genommen. Insbesondere
zitierte Mahler Wiesel mit der Aussage, bei den Vorgängen in
Auschwitz zu Kriegszeiten handele es sich um ein „religiöses
Mysterium“. Ergänzt können die Ausführungen Mahlers zu Elie
Wiesel durch einen Hinweis auf eine Besonderheit der deutschen Übersetzung
des Wiesel’schen Buches „Die Nacht zu begraben, Elischa“ werden.
Wie Robert Faurisson mitteilte, hat der Star-Übersetzer Meyer-Classon
das französische Wort „crématoire“, das Krematorium bedeutet, im
Deutschen stets als „Gaskammer“ wiedergegeben: eine ziemlich „freie“
Übersetzung. Elie Wiese, der oberste der obersten Kronzeugen und höchste,
höchstdekorierteste und teuerste Priester der Hohepriester
(Mahler nennt das Honorar für Wiesel-Zeremonien), spricht tatsächlich,
worauf Horst Mahler hinwies, an keiner Stelle seines Buches, das von
seinem Lageraufenthalt in Auschwitz erzählt, von Gaskammern. Demgegenüber
ist in seinem Buch davon die Rede, daß sich der junge Elie
und sein Vater in dem Moment, wo die Sowjets kurz davor standen, das
Lager einzunehmen, dafür entschieden haben, mit der SS (schon wieder
Gehilfen des jüdischen Gottes?) nach Westen zu ziehen. Dazu werde
Elie Wiesel noch zu befragen sein müssen, so Horst Mahler. Dann kam es zu einer unvermittelten Unterbrechung der Einlassung durch Staatsanwalt Krüger. Dieser war nicht im Besitz des Mahler’schen Vortrages auf Papier, wußte auch nicht, daß dieser im Internet nachzulesen ist. Er mußte davon ausgehen und hatte die Befürchtung, daß eine von ihm als kriminell eingeschätzte Aussage Horst Mahlers bezüglich des KZs Dachau nicht protokolliert wird. Horst Mahlers Aussage, auf deren Protokollierung Staatsanwalt Krüger so großen Wert legte, lautete, daß es in Dachau keine Vergasungen gegeben habe – was von keinem Historiker bestritten wird – und daßder staatlich geschützten Geschichtsschreibung zufolge mehr Menschen in Dachau umgekommen sind als eingeliefert worden waren. In dem Durcheinander, das nach dem abrupten Impromptu durch Hobbyhistoriker Krüger entstanden war, und vielleicht auch aufgrund der undeutlichen Ausdrucksweise des Staatsanwaltes, ließ Richter Faust jedoch eine ganz andere Stelle protokollieren, nämlich die folgende außertextliche und improvisierte Aussage Horst Mahlers: „Pastor Niemöller ist ein approbierter Lügner im Gewand der Heiligkeit.“ Wieder ein direkter Angriff auf die religiöse Grundlage der OMF-BRD! Richter Faust, dem der Vortrag Mahlers vorlag, war sich seinerseits sicher, daß Staatsanwalt Krüger nur diese außerhalb des schriftlich fixierten Vortrages getane Äußerung Mahlers meinen könne. Rechtsanwalt Rieger, der Verteidiger des abwesenden Reinhold Oberlercher, beantragte, die Äußerung Horst Mahlers nicht zu Protokoll zu nehmen, weil sie hinsichtlich eines möglichen Straftatbestandes irrelevant sei, wurde allerdings vom Verteidiger Horst Mahlers, Rechtsanwalt Roeder, widersprochen; auch Horst Mahler schloß sich der Forderung Staatsanwalt Krügers an, der „mit traumwandlerischer Sicherheit den richtigen Satz herausgegriffen habe“, wenn dieser ursprünglich auch einen ganz anderen Satz gemeint hatte… Traumwandlerisch jedoch ist Richter Faust, von diesem Satz schwer be- und getroffen, ins rote Tuch gerannt: Einem OMF-Heiligen ist frecherweise am Sockel gewackelt worden.
Diese Szene konnte aus dem Zuschauerraum nicht richtig verfolgt werden, da insbesondere Staatsanwalt Krüger notorisch undeutlich, zu leise und nie ins Mikrophon spricht. Diese seine völlig unverständliche Sprechweise ist bereits am ersten Tag aus dem Publikum heraus gerügt worden, geändert hat sich jedoch bislang nichts. Auch aus diesem Grund muß gesagt werden, daß das Verfahren kein öffentliches ist. Richter Faust spricht, wenn er sich nicht gerade zum hitzigen Prediger aufschwingt, ostentativ gelassen und betont nonchalant und wies am ersten Verhandlungstag nach Beschwerden aus dem Volk lapidar darauf hin, daß die Mikrofonanlage ja in Betrieb sei. Die Protokollierungs-Szene ist nach Verhandlung vom Verteidiger Uwe Meenens, Wolfram Nahrath, berichtet worden.
Pünktlich
um 13.30 unterbrach Richter Faust die Verhandlung und gab das Datum
der Fortsetzung bekannt: 8. März 2004, 10.00 Uhr. Der übernächste
Termin lautet: 12. März 2004, 13.00 bis 15.00 Uhr. Es sei auch auf einen weiteren, einen Berufungsprozeß hingewiesen, der am 1. März, 14.00 Uhr, am Landgericht Hamburg, Kleine Strafkammer 6, Kapstadtring 1, 22297 Hamburg, 10. Stock, Sitzungsraum 1012, stattfinden wird. Entschieden wird über die o.g., von Richter Dr. Steinmann verhängte Strafe gegen Reinhold Oberlercher und eine weitere Person. Verteidiger der beiden wird Horst Mahler sein. ________________________
english
below
Bekanntmachung
der Gründung des Komitees „Freiheit für Horst Mahler, Reinhold
Oberlercher und Uwe Meenen!“ und Appell Nach
dem dritten Verhandlungstag (1) am 18. Februar 2004 im Prozeß gegen
Mahler, Oberlercher und Meenen vom Deutsches Kolleg zeichnet sich ab, daß
die Angeklagten nicht nur auf lange, sondern bereits auf kurze Sicht
mundtot gemacht werden sollen und daß die freie Berichterstattung
verhindert werden soll. Zum
Schutze der Angeklagten und zum Schutze der freien Information war daher
dringend eine Reaktion auf die libertiziden Tendenzen geboten. Bernhard
Heldt von der Staatsbürgerlichen Vereinigung Deutsche
Nationalversammlung (www.deutschenationalversammlung.de) und Peter Töpfer
(www.nationalanarchismus.org, Antideutsches Kolleg –
www.antideutsch.de) haben sich bei Verhandlungsende zur Gründung des
Komitees „Freiheit für Horst Mahler!“ entschlossen und rufen zur
Unterzeichnung folgenden Appells auf:
Appell
Wir
– gleichgültig, welcher Herkunft, welcher Weltanschauung und ob
Sympathisant oder Gegner – fordern, daß Horst Mahler, Reinhold
Oberlercher und Uwe Meenen frei ihre Meinung äußern können. Schluß
mit den Kriminalisierungsversuchen! Wenn
Richter Faust oder Staatsanwalt Krüger unbedingt die Ansichten von
Mahler, Oberlercher und Meenen kennenlernen wollen – bitte! Aber nicht
zwangsweise vor einem Gericht. Wenn sie es unbedingt in der Öffentlichkeit
tun wollen – um so besser! Aber dafür gibt es andere Orte als ein
Kriminalgericht. Mit
unserer Unterschrift unter den Appell des Komitees „Freiheit für
Horst Mahler!“ bekunden wir keine Zustimmung zu den weltanschaulichen,
politischen und sonstigen Positionen von Mahler, Oberlercher und Meenen.
Uns geht es um die Meinungsfreiheit und darum, daß endlich eine von
Offenheit und Ehrlichkeit geprägte Gesprächskultur platz greift. Erstunterzeichner: Unterzeichnen
auch Sie den Appel des Komitees „Freiheit für Horst Mahler!“, indem
Sie an folgende Adresse schreiben: peter-toepfer@web.de Virtuelle,
pseudo- & anonyme Menschen bitte fernbleiben. Liste
der Appell-Unterzeichner siehe www.antideutsch.de. (1)
www.nationalanarchismus.org/Nationalanarchismus/Auto__9/MOM-Prozess/MOM-Prozess2/MOM-Prozess3/mom-prozess3.html
Declaration of the
Founding of the Committee "Freedom for Horst Mahler, Reinhold
Oberlercher and Uwe Meenen!" After
the third day of the trial against Horst Mahler, Reinhold Oberlercher
and Uwe Meenen of the Deutsches Kolleg ("Collegium Germanum",
www.deutsches-kolleg.org) on February 18 2004, it becomes clear that the
accused are in danger of being silenced not only long-term but also
short-term. The freedom of the press is also in peril. For
the protection of the accused and to safeguard the freedom of
information, there had to be a reaction against these liberticidal
tendencies. At
the end of the proceedings, Bernhard Heldt of the Civic Association for
a German National Assembly and Peter Töpfer (www.nationalanarchismus.org,
Antideutsches Kolleg – www.antideutsch.de) decided to found the
Committee "Freedom for Horst Mahler!"
Please
sign the following appeal:
Appeal We
– regardless of origin, world view and if sympathizer or enemy –
demand that Horst Mahler, Reinhold Oberlercher and Uwe Meenen be
entitled to exercise their freedom of speech. Enough with the attempts
of criminalizing free speech! If
Judge Faust and State Attorney Krüger want to learn about the views of
Mahler, Oberlercher and Meenen – go ahead! But not by force in a
court. If they want to do it in public – even better! But there are
other places than a criminal court. By
signing the appeal of the Committe "Freedom for Horst
Mahler!", we do not necessarily condone the political,
philosophical or other views of Mahler, Oberlercher and Meenen. We care
about freedom of speech and the possibility of an open and honest
dialogue. First
signatories: Please
sign the appeal of the Committee "Freedom for Horst Mahler!"
by contacting me at: peter-toepfer@web.de. Virtual
or pseudonymous people stay away. To
view the list of the signatories of the appeal, see www.antideutsch.de
– “Liste der Appell-Unterzeichner”.
Déclaration
de Fondation du Comité "Liberté pour Horst Mahler, Reinhold
Oberlercher et Uwe Meenen !" A
la fin du troisième jour de procès contre Mahler, Oberlercher et
Meenen du Deutsches Kolleg ("Collège Allemand",
www.deutsches-kolleg.de) le 18 Février 2004, il devient clair que les
accusés sont menacés d'être réduits au silence non seulement à long
terme mais aussi à court terme. La liberté de la presse est également
en péril. Pour
la protection des accusés et afin de sauvegarder la liberté
d'information, il est nécessaire qu'une réaction contre ces tendances
liberticides se manifeste. Au
terme de la procédure, Bernhard Heldt, de l'Association Civique "Assemblée
Nationale Allemande", et Peter Töpfer (www.nationalanarchismus.org,
Antideutsches Kolleg – www.antideutsch.de) ont pris la décision de
fonder le comité "Liberté pour Horst Mahler !" Veuillez s'il
vous plait signer l'appel suivant :
Appel Nous
– indifféremment de nos origines, de nos visions du monde, et de nos
sympathies ou antipathies vis-à-vis de l'intéressé – exigeons que
Horst Mahler, Reinhold Oberlercher, et Uwe Meenen, comme toute autre
personne, puissent exercer leur liberté d'expression. Les tentatives de
criminalisation de la libre parole n'ont que trop duré ! Si
le juge Faust et le procureur Krüger désirent se renseigner à propos
des vues de Mahler, Oberlercher, et Meenen, qu'ils le fassent ! Mais
certainement pas en usant de la contrainte , devant une cour juridique.
S'ils souhaitent le faire publiquement, c'est encore mieux ! Mais il
existe pour cela d'autres lieux plus adaptés qu'une cour d'assises. En
signant l'appel du comité "Liberté pour Horst Mahler !",
nous ne cautionnons pas nécessairement les positions politiques,
philosophiques ou autres de Mahler, Oberlercher et Meenen. Notre préoccupation
demeure simplement celle de la liberté d'expression, ainsi que la
possibilité d'établir un débat ouvert et honnête. Premiers
signataires: Signez
l'appel du comité "Liberté pour Horst Mahler !" en me
contactant à cette adresse : peter-toepfer@web.de Les
personnes virtuelles ou usant de pseudonymes sont invitées à
s'abstenir. Liste
des signataires de l'appel sur www.antideutsch.de – "Liste der
Appell-Unterzeichner".
Declaración
de la fundación del Comité "Libertad para Horst Mahler, Reinhold
Oberlercher y Uwe Meenen" Luego
del tercer día del juicio en contra de Horst Mahler, Reinhold
Oberlercher y Uwe Meenen del Deutsches Kolleg ("Collegium
Germanum",www.deutsches-kolleg.org) el 18 de febrero del 2004,
queda claro que los acusados corren peligro de ser silenciados no solo
en el largo plazo sino también en el corto. La libertad de prensa también
está en peligro. En
pos de la protección de los acusados y en orden a salvaguardar la
libertad de información, ha he haber una reacción en contra de estas
tendencias liberticidas. Al
concluir la reunión, Bernhard Heldt de la la Asociación Cívica por
una Asamblea Nacional Alemana y Peter Töpfer (www.nationalanarchismus.org,
Antideutsches Kolleg - www.antideutsch.de) decidieron fundar el Comité
"Libertad para Horst Mahler". Por
favor firme el siguiente llamado:
Nosotros
– independiente del origen, visión de mundo o si somos simpatizantes
o enemigos – exigimos que Horst Mahler, Reinhold Oberlercher y Uwe
Meenen puedan ejercer su libertad de expresión. ¡Ya basta de intentos
por criminalizar la libertad de expresión! Si es que el Juez Faust y el
Fiscal del Estado Krüger desean aprender acerca de los puntos de vista
de Mahler, Oberlecher y Meenen, ¡adelante! Pero
no por la fuerza en una corte. Si desean hacerlo en público, ¡aún
mejor! Pero hay otros lugares además de una corte criminal. Al
firmar el llamado del Comité "Libertad para Horst Mahler", no
aprobamos necesariamente los puntos de vista políticos, filosóficos ni
otras opiniones de Mahler, Oberlecher y Meenen. Nos
importa la libertad de expresión y la posibilidad de un dialogo abierto
y honesto. Primeros
signatarios: Por
favor firme el llamado del Comité "Libertad para Horst
Mahler" contactándome a través de: peter-toepfer@web.de Personas
virtuales o con seudónimos por favor manténganse lejos. Para
ver la lista de signatarios del llamado, visitar www.antideutsch.de –
"Liste der Appell-Unterzeichner".
Deklaration
om dannelsen af komitéen ”Frihed for Horst Mahler, Reinhold
Oberlercher og Uwe Meenen!” Efter
den tredje dag i retssagen mod Mahler, Oberlercher og Meenen fra
Deutsches Kolleg (”Collegium Germanum”, www.deutsches-kolleg.de) d.
18 Februar 2004 stod det klart at de anklagede er i fare for at blive
gjort tavse, ikke bare på længere basis men også mere kortvarigt.
Pressefriheden er også i fare. For
at beskytte de anklagede og for at beskytte den frie information måtte
der komme en reaktion mod disse frihedsdræbende tendenser. Ved
slutningen af processen besluttede Bernhardt Heldt fra den civile del af
den tyske nationalforsamling og Peter Töpfer (www.nationalanarchismus.org,
Antideutsches Kolleg - www.antideutsch.de) at grundlægge komitéen
”Frihed for Horst Mahler!”. Vær venlig at underskrive den følgende
erklæring:
erklæring Vi
– uanset vores oprindelse, verdenssyn og om vi er sympatisører eller
fjender – kræver at Horst Mahler, Reinhold Oberlercher og Uwe Meenen
får lov at udøve deres ytringsfrihed. Slut med disse forsøg på at
kriminalisere de frie ytringer! Hvis
dommer Faust og statsadvokat Krüger gerne vil kende til Mahler,
Oberlercher og Meenens holdninger – så lad dem endelig det! Men ikke
gennem retssalens magt. Hvis
de gerne vil gøre det offentligt – endnu bedre! Men der er andre
steder end en kriminalretssag. Ved
at underskrive appellen fra komitéen: ”Frihed for Horst Mahler!”,
sanktionerer vi ikke nødvendigvis Mahler, Oberlercher og Meenens
politiske, filosofiske eller andre holdninger. Men
vi bekymrer os for ytringsfriheden og muligheden for en åben og ærlig
dialog. Første
underskrivere: Vær
venlig at underskrive appellen fra komitéen ”Frihed for Horst
Mahler!” ved at kontakte mig på: peter-toepfer@web.de Rent
virtuelle personer eller personer der kun ønsker at anvende pseudonym;
hold jer væk! Liste over underskriver: www.antideutsch.de – "Liste der Appell-Unterzeichner".
Dichiarazione
a seguito della fondazione del Comitato "Libertà per Horst Malher,
Reinhold Oberlercher e Uwe Meenen!" e appello Dopo
il terzo giorno di processo contro Mahler, Oberlercher e Meenen del
Deutsches Kolleg ("Collegium Germanorum" –
www.deutsches-kolleg.org) il 18 Febbraio 2004, è ormai chiaro che gli
accusati sono in pericolo di venire "silenziati" non solamente
nel lungo ma anche nel corto periodo. La libertà di parola, ora come
non mai, è in grave pericolo. Per
la protezione dell'accusato e la salvaguardia della libertà
d'informazione, dobbiamo reagire contro queste leggi liberticide. Alla
fine dei procedimenti, Bernhard Heldt della Associazione Civica
“Assemblea Nazionale Tedesca” (www.deutschenationalversammlung.de)
and Peter Töpfer (www.nationalanarchismus.org, Antideutsches Kolleg –
www.antideutsch.de) hanno deciso di fondare il Comitato "Libertà
per Horst Mahler!" Per favore firmate il seguente
Appello Noi
- al dì là delle nostre origini, visioni del mondo e se siamo nemici o
simpatizzanti - domandiamo che a Horst Mahler, Reinhold Oberlercher e
Uwe Meenen sia permesso l'esercizio della libera espressione. Basta con
i tentativi di criminalizzare la libera espressione ! Se
il Giudice Faust e il Procuratore di Stato Krügervogliono conoscere le
opinioni di Mahler, Oberlercher, Meenen – avanti
! Ma non forzandoli in un Tribunale. Se lo vogliono fare in pubblico –
ancora meglio! Ma non forzandoli in un aula di udienze criminali ! Firmando
l'appello del comitato "Libertà per Horst Mahler!", noi non
dichiariamo necessariamente la nostra adesione alle visioni politiche e
filosofiche di Mahler, Oberlercher, Meenen. Quello che vogliamo
sostenere e la libertà d'espressione e la possibilità di un aperto e
onesto dialogo. Primi
firmatari: Per
firmare o altre informazioni, contattare me : peter-toepfer@web.de Non
sono ammessi pseudonimi o virtuali. Per
vedere la lista dei firmatari vedere www.antideutsch.de
– “Liste der Appell-Unterzeichner”.
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