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Mensch
Meyer! Ein Abgesang auf die “Offenkundigkeit” von
Jürgen Graf Was sich in
Deutschland in Sachen “Holocaust” derzeit tut, bietet Anlass zu
vorsichtigem Optimismus. Zwei Artikel des Spiegel-Chefredakteurs
Fritjof Meyer, von denen der erste im Mai 2002 und der zweite im November
2003 erschien, könnten, auch wenn sie vorerst nur von einem verschwindend
kleinen Teil der bundesdeutschen Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen
werden, ungeahnte Folgen für den Mythos von den Auschwitz-Gaskammern nach
sich ziehen. Beide Artikel sind die Folge des für die Allgemeinheit nicht
erkennbaren, aber immensen Drucks, den die revisionistischen Forscher mit
ihren Studien auf die Gralshüter der orthodoxen “Holocaust”-Version
ausüben. Der erste
Beitrag erschien in der Mai-Ausgabe 2002 der Zeitschrift Osteuropa unter dem Titel “Die Zahl der Opfer von Auschwitz. Neue
Erkenntnisse durch neue Archivfunde” und revidierte die offizielle
Auschwitz-Version in zwei zentralen Punkten. Zunächst gab Meyer die
Gesamtopferzahl des Lagers mit 510.000 (darunter 356.000 Vergaste) an.
Diese Ziffer beträgt weniger als die Hälfte jener 1,1 Millionen Opfer,
die Franciszek Piper, Leiter der historischen Abteilung des
Auschwitz-Museums, geltend macht, und liegt noch um 120.000 unter der von
Jean-Claude Pressac in seinem 1994 erschienenen Buch Die
Krematorien von Auschwitz genannten Mindestzahl von 630.000 Toten. Meyers
Berechnungsgrundlage war ungemein verschroben: Er ging von der
Maximalkapazität der Krematorien aus und nahm gleichzeitig an, diese
seien während ihrer ganzen Betriebszeit stets restlos ausgelastet gewesen.
Eine ähnliche Argumentation wäre folgende: Herrn Meyers Auto erreicht
eine Höchstgeschwindigkeit von 200 km pro Stunde. Folglich fährt Herr
Meyer vom Moment, wo er den Motor einschaltet, bis zum Augenblick, wo er
ihn ausschaltet, stets mit 200 Stundenkilometern, auch wenn er sich nachts
auf einem gewundenen Waldpfad fortbewegt oder sich in einer Grossstadt
durch den Stossverkehr quält. Auf diese – und andere –
Ungereimtheiten der Meyerschen Berechnungsmethode hat Carlo Mattogno
hingewiesen[1][1].
Dies änderte freilich nichts daran, dass Meyers Zahl – die immer noch
mehr als das Dreifache über der tatsächlichen, aus den Dokumenten
hervorgehenden Ziffer von ca. 136.000 Auschwitz-Toten[2][2]
liegt - die weitaus niedrigste bis dahin von einem Vertreter der
Judenvernichtungs- und Gaskammergeschichte gennannte ist. Noch
wesentlich folgenschwerer war Meyers zweite Revision. Er meinte, in den
Krematorien von Birkenau hätten lediglich Probevergasungen stattgefunden,
die aber – unter anderem wegen der ungenügenden Ventilation –
fehlgeschlagen seien. Der Massenmord durch Gas habe sich “weitgehend”
– d.h. im Klartext fast ausschliesslich – in jenen beiden Bauernhäusern
von Birkenau abgespielt, die man in der einschlägigen Literatur als das
“rote Haus” und das “weisse Haus” oder als die “Bunker” von
Birkenau zu bezeichnen pflegt[3][3].
Diese These stellte die ganze tradierte Geschichtsversion auf den Kopf.
Robert Jan van Pelt, der seit Jahren als namhaftester Verfechter des
offiziellen Auschwitz-Bildes gilt, schreibt in seinem Buch The Case for Auschwitz über die (angebliche) Gaskammer des
Krematorium II von Birkenau: “Diese 2500 Quadratfuss, auf denen die Deutschen vielleicht nicht weniger
als 500.000 Leichen produziert haben, waren für die Neuzeit, was der
Parthenon für die griechische Polis und die Kathedrale von Chartres für
die Christenheit gewesen war.”[4][4] Lassen wir
hier die Frage ausser acht, wie es um den Geisteszustand eines Menschen
bestellt sein muss, der einen solch abartigen Vergleich anstellt, und begnügen
wir uns mit der Feststellung, dass laut dem führenden Vertreter der
offiziellen Auschwitz-Geschichte in der Gaskammer des Krematorium II rund
eine halbe Million Menschen getötet wurden. Da ja auch in den Krematorien
I, III, IV und V fleissig gemordet worden sein soll, ergibt sich daraus,
dass die überwältigende Mehrzahl der Opfer in den fünf Krematorien
vergast worden sein muss und nicht in den Bauernhäusern. Die
BRD-Medien reagierten kaum auf den Meyer-Artikel; nur in der Welt vom 28. August 2002 kläffte ein Ketten-Köter der politischen
Orthodoxie aufgeregt Alarm, und die zwiespältige Nationalzeitung des Dr. Gerhard Frey lobte Meyers Erkenntnisse als
“die Wahrheit”, womit sie die behaupteten Menschenvergasungen ausdrücklich
als historische Realität anerkannte. Ansonsten schwieg man sich über den
genierlichen Beitrag aus. Dies war nur zu begreiflich. Nach herrschender
bundesrepublikanischer Usanz hätte Meyer für seinen Beitrag nämlich vor
Gericht antraben müssen und mit ihm die Redaktion der unter dem Patronat
Rita Süssmuths erscheinenden Zeitschrift Osteuropa,
die ihm die Möglichkeit zur Veröffentlichung seiner Thesen eingeräumt
und sich somit der Tatbegünstigung schuldig gemacht hatte. Die
BRD-Justiz geht bei ihren Prozessen gegen Revisionisten regelmässig davon
aus, dass der Massenmord in den Krematorien von Auschwitz-Birkenau eine
“offenkundige, nicht mehr beweisbedürftige Tatsache” sei.
Dementsprechend werden bei diesen Verfahren
jeweils sämtliche Beweisanträge der Verteidigung mit dem Hinweis
auf eben diese “Offenkundigkeit” abgeschmettert. Aufgrund seines 1993
erschienenen Gutachtens, in dem er zum Schluss kam, aus bautechnischen, im
Fall des Krema II auch aus chemischen Gründen hätten in den Krematorien
keine Massenvergasungen von Menschen stattfinden können[5][5],
wurde Germar Rudolf anno 1995 in Stuttgart zu einer Gefängnisstrafe von
14 Monaten ohne Bewährung verurteilt; die Schlussfolgerungen des
Gutachtens galten dem Gericht als “Leugnung” des Holocaust und somit
als “Volksverhetzung”. Dabei war Rudolf auf die Frage der Opferzahl
des Lagers gar nicht eingegangen und hatte allfällige Vergasungen in den
zwei Bauernhäusern nicht ausdrücklich bestritten (schliesslich kann man
Gebäude, die nicht mehr existieren und von denen keine Baupläne
vorhanden sind, weder bautechnischen noch chemischen Untersuchungen
unterziehen). Es war ein
geradezu genialer Schachzug Horst Mahlers und seiner Mitstreiter, Fritjof
Meyer mit Strafanzeigen einzudecken und sich selbst wegen Verbreitung
seines Artikels anzuzeigen. Da das BRD-Establishment einen politischen
Prozess gegen einen Spiegel-Chefredakteur
sowie Rita Süssmuths Osteuropa
ungefähr so dringend benötigt wie ein Mensch einen Kropf, blieb der
Justiz gar nichts anderes übrig, als sämtliche Strafanzeigen abzuweisen.
Dadurch anerkannte sie, dass die Reduzierung der Auschwitz-Opferzahl auf
weniger die Hälfte der heutigen offiziellen Ziffer, vor allem aber die
Bestreitung der Massenvergasungen in den Krematorien keine
“Holocaust-Leugnung” und keine
“Volksverhetzung” mehr darstellt und sich infolgedessen die Rechtslage
grundlegend geändert hat. Die einzig logische Konsequenz ist, dass nicht
nur das Urteil gegen Germar Rudolf zu kassieren ist, sondern mit ihm
gleich auch noch alle anderen Schuldsprüche bei Verfahren, bei denen
Staatsanwaltschaft und Richter entsprechend argumentiert haben. Von nun an
wird, wie Horst Mahler treffend festhielt, jeder weitere
Revisionistenprozess für das BRD-System zum Bumerang. Ein Richter, der
einen Revisionisten jetzt noch unter Berufung auf das
“Offenkundigkeitsprinzip” verurteilt, weiss,
dass er flagranten Rechtsbruch begeht, und wird nicht die geringsten
mildernden Umstände für sich in Anspruch nehmen können, wenn er
dereinst für sein Handeln zur Rechenschaft gezogen wird. Nachdem
Franciszek Piper, Leiter der historischen Abteilung des Auschwitz-Museums,
Meyer im November 2003 wegen dessen Artikels attackiert hatte, antwortete
der Angegriffene schon kurz darauf mit einer Replik
auf Piper. Beide Beiträge sowie Meyers Osteuropa-Artikel,
der den Anstoss zur Kontroverse gegeben hatte, sind auf der Website des
IDGR (“Informationsdienst gegen Rechtsextremismus”) – der somit zum
ersten Mal in seiner Existenz etwas Nützliches getan hat - publiziert
worden und können dort eingesehen werden[6][6]. Auf die
plumpen Betrügereien, mit denen der Hohepriester des Lügentempels in
Oberschlesien seine Ziffer von 1,1 Millionen Auschwitz-Toten verteidigt,
gehe ich nicht ein, da dies Carlo Mattogno im anschliessenden Beitrag in
diesem Heft mit der für ihn kennzeichnenden Gründlichkeit besorgt.
Stattdessen möchte ich auf die neuen, wahrhaft erstaunlichen Eingeständnisse
hinweisen, die Meyer den Revisionisten in seiner Replik macht. Dass er
dies nicht ohne etliche Konzessionen
an die Gebote der Political
correctness tut, wird man ihm angesichts des in der BRD herrschenden
Meinungsterrors nachsehen müssen; hätte er nicht zumindest streckenweise
im Neusprech der Umerziehung
geschrieben, so hätte niemand seinen Beitrag veröffentlicht. Ärgerlich
ist freilich, dass Meyer auch unnötige
Verbeugungen vor der politischen Orthodoxie macht, indem er etwa
Mattogno, auf dessen Schriften er sich in diesem Artikel ebenso
stark stützt wie in seinem ersten, einfach als “italienischen
Holocaust-Leugner” abtut, oder indem er einen in der “Holocaust”-Literatur
seit Jahrzehnten herumgeisternden Befehl Himmlers zur Einstellung der
Judenvernichtung beschwört (“Himmlers Stopbefehl […] ist
bisher kaum beachtet worden. Die Revisionisten unterschlagen ihn,
weil er die Tatsache der bis dahin vollzogenen Gasmorde beweist”;
den Text dieses Phantom-Befehls zitiert er natürlich nicht!). - Führen
wir nun einige der aufschlussreichsten Konzessionen Meyers an die
Revisionisten zu Gemüte. 1)
“Wir
[d.h. Meyer und Piper] sind uns
darin einig, dass die in Auschwitz begangenen Verbrechen ohne Beispiel
sind hinsichtlich ihres Umfangs wie der Methode.” Dieser gleich am
Anfang des Artikels stehende Satz wirkt auf den ersten Bild
völlig orthodox, stellt aber, um im Jargon der Umerzieher zu
bleiben, in Wirklichkeit eine subtile Form der “Verharmlosung” dar:
Wenn die von Meyer behauptete Vergasung von 356.000 Juden in Auschwitz
“hinsichtlich ihres Umfangs ohne Beispiel” war, heisst dies, dass in
allen anderen sogenannten “Vernichtungslagern” sehr viel weniger als
356.000 Opfer zu verzeichnen waren, die offiziellen Zahlen für Treblinka
(750.000 – 870.000 Tote) sowie Belzec (600.000 Tote) also weit übertrieben
sind und sich auch hier eine Redimensionierung im revisionistischen Sinn
aufdrängt. Mensch Meyer! 2)
Meyer weist darauf hin,
dass die Sowjets nach der Befreiung des KL Auschwitz keine ausländischen
Gutachter zuliessen, “wie es die Nazis bei Katyn taten”. Kein Wunder:
während die Deutschen den Gutachtern in Katyn das Corpus delicti, die
Leichen der über 4000 von den Bolschewisten erschossenen polnischen
Offiziere, vorweisen konnten, wären die Sowjets nicht imstande gewesen,
mit greifbaren – d.h. materiellen oder dokumentarischen – Beweisen für
die behaupteten Massenmorde aufzuwarten. Belege für den Tod von knapp
150.000 hauptsächlich an Krankheiten gestorbenen Häftlingen hätten sie
freilich erbringen können, aber das reichte ihnen ja nicht. 3)
Pipers lächerliche Lüge,
wonach die Dokumentation der Lagerleitung vor der Befreiung von Auschwitz
“vernichtet” worden sei, kontert Meyer mit nackten Fakten: “Die
Rote Armee besass die Unterlagen der Zentralbauleitung, die Sterbebücher,
die Kommandanturbefehle, womöglich sogar das ganze Lagerarchiv mit über
127.000 Akten…” 4)
“Ilja Ehrenburg zählte schon
im Dezember 1944 sechs Millionen jüdische Opfer, wobei er alle in
deutsche Gewalt geratene Juden für tot erklärte. Seither, für zwei
Generationen, diente die horrende Zahl als ‘Keule’ (Walser) gegen das
deutsche Tätervolk, dem ein derart dimensionierter Genozid doch nicht
verborgen geblieben sein konnte – immer
noch Kriegsproganda.” Ungefähr
so hätte es auch der 81-jährige Schweizer Revisionist Gaston Armand
Amaudruz formuliert, der freilich, im Gegensatz zu Meyer, wegen
“Leugnung” der Sechsmillionenzahl Anfang 2003 für drei Monate ins Gefängnis
wanderte (das erstinstanzliche Urteil hatte auf ein Jahr gelautet). 5)
“Im
[sowjetischen] Kommissionsbericht,
der ersten Information für die Welt über das befreite Auschwitz, steht
kein Wort davon, dass dieses ein Ort der Judenvernichtung war.” Ei,
warum bloss nicht – fanden die vielen tausend im Lager zurückgebliebenen
Häftlinge die Judenvergasungen etwa nicht wichtig genug, um ihren
Befreiern davon zu erzählen? 6)
Immer noch im Zusammenhang
mit dem sowjetischen Kommissionsbericht nach der Befreiung von Auschwitz
schreibt Meyer: “Aussagen sind
wiedergegeben, in denen etwa eine ‘Ungarin aus der Stadt Cluj’, Anna
Keppich mit Namen, die Ankunft von ‘3000 ungarischen Gefangenen’
beschreibt; nichts von der Mordaktion an zehntausenden ungarischer Juden
im Jahre 1944.” Weshalb stand im Kommissionsbericht nichts über
diese Mordaktion? Die Frage stellen heisst sie beantworten? 7)
“Irritationen
über eine realistische Dimension hat aber nicht
der Autor einer solchen Offenlegung zu verantworten, sondern der
Urheber einer annähernden Verzehnfachung [in Wirklichkeit
Verdreissigfachung; J.G.] der
Opferzahl, sowie jeder, der an dieser Entwürdigung des
Menschheitsverbrechens durch seine Instrumentalisierung teilnimmt.”
Wie schade, dass der Chefredakteur des berühmten Hamburger
Nachrichtenmagazins dies nicht in seinem eigenen Blatt schreiben darf… 8)
Einen
“Vergasungszeugen” definiert Meyer als Menschen, der sowohl den
Eintritt der Opfer in die Gaskammer als auch die Einschüttung des
Zyklon-B sowie schliesslich die Leichen gesehen habe, “und zwar in einem
einheitlichen Vorgang”. Dieser Definition kann man sich als Revisionist
durchaus anschliessen. Nach diesem Kriterium bleiben für Meyer ganze sechs
(!) Augenzeugen der Vergasungen in den Krematorien übrig: Tauber für die
“Experimentierphase” (??), die “anfechtbaren Beobachter” Höss,
Bendel, Nyiszli und Müller sowie “eventuell” Paisikovic. Anders
gesagt, es gibt nicht einen einzigen
glaubhaften Zeugen, und die laut van Pelt allein im Leichenkeller 1
des Krematorium II von den Deutschen “produzierten” 500.000 Leichen
sind ein Phantasieprodukt. Was Meyer zu diesem geradezu ungeheuerlichen
Eingeständnis bewogen hat, ist nur allzu klar: Die technische und
chemische Beweisführung der Revisionisten, die er aus Gründen der politischen Korrektheit nicht anerkennen darf. Wer da von
der Vergasungsgeschichte noch retten will, was zu retten ist, muss sich
notgedrungen in die Birkenauer Bauernhäuser flüchten; schliesslich kann
kein Fred Leuchter und kein Germar Rudolf dem Mauerwerk von nicht mehr
bestehenden Gebäuden Mörtelproben entnehmen und auf Zyanidspuren
untersuchen lassen, ebenso wenig wie man in ihnen nach eventuellen Zyklon-Einwurfluken
Ausschau halten kann. Genau diesen Weg wählt Meyer und fügt hinzu: “Auch für diesen Themenkomplex bedarf es einer umfassenden speziellen
Untersuchung, die ich vorlege, wenn der Wunsch nach einer Publikation
besteht.” Er besteht, Herr Meyer, er besteht! Wir freuen uns auf
Ihre Publikation; wenn es soweit ist, wird man sie mit Mattognos Studie zu
den “Bunkern” vergleichen können, die ca. Ende 2004 auf Deutsch
vorliegen soll. Weswegen die
“Bunkerzeugen” glaubhafter sein sollen als die abgehalfterten
“Zeugen” der Vergasungen in den Krematorien, ist wahrhaftig
unerfindlich, zumal es sich in etlichen Fällen um ein und dieselben Leute
handelt. Wenn beispielsweise der französisch-jüdische Auschwitz-Häftling
André Lettich berichtet, in den Muffeln der Krematorien seien jeweils
sechs Leichen zugleich verbrannt worden, wird Meyer dies mit Fug und Recht
als Lüge bezeichnen – doch ist derselbe Lettich etwa glaubwürdiger,
wenn er die technisch nicht minder aberwitzige Aussage macht, nach den
Vergasungen in den Bauernhäusern seien die Türen nach 20 bis 25 Minuten
Ventilationszeit geöffnet und die Leichen entfernt worden, obgleich die
Blausäure ca. zwei Stunden benötigt, um den Zyklongranulaten zu
entweichen, und an eine Lüftung vor Ablauf dieser Zeit gar nicht zu
denken ist? Will Meyer die Morde in den Bauernhäusern mit den Erzählungen
dieses Lettich nachweisen? Oder mit der Zeugenaussage des Richard Böck,
der über den Leichen Vergaster einen blauen Dunst schweben sah, obschon
Blausäure völlig farblos ist? Oder vielleicht mit dem Augenzeugenbericht
des Milton Buki, laut dem die Leichen der Opfer blaue Flecken aufwiesen,
obwohl der Leichnam eines Blausäuretoten nicht blau, sondern rot verfärbt
ist? Oder gar mit den Verrücktheiten des Maurice Moshe Garbarz, gemäss
dem ein Gräberkommando in Birkenau in einer Nacht ein “Schwimmbad” (Massengrab) von 1500 bis 2700
m3 Grösse aushob?[7][7]
Nun, Herr Meyer stellt uns ja nach dem Motto “Quantität geht über
Qualität” nicht weniger als 41 (!) Augenzeugen der Schreckensbauernhäuser
in Aussicht; dies sind weit mehr, als Hilberg und Pressac an Zeugen für
alle angeblichen Vergasungsanlagen in Auschwitz zusammen mobilisieren können,
so dass sich unter diesen 41 eine ganze Reihe Zeugen befinden müssen,
deren Wichtigkeit selbst den beiden erlauchtesten unter den
“Holocaust”-Forschern entgangen ist. Hoffentlich zitiert Herr Meyer möglichst
lange Auszüge aus diesen Berichten, damit recht herzhaft gelacht werden
kann. Das Absurde
daran ist, dass, akzeptiert man Meyers Argumentationsstruktur,
überhaupt keine logische Notwendigkeit zum Postulieren irgendwelcher
Vergasungen mehr vorliegt. Dies zeigt sich am deutlichsten am Fall der
ungarischer Juden, von denen laut Meyer 41.000 vergast worden sein sollen
(also weniger als ein Viertel der von Raul Hilberg in seinem Standardwerk
genannten Zahl von 180.000[8][8]).
Von den deportierten ungarischen Juden galt nach einem Bericht Eberhard
von Thaddens lediglich ein Drittel als arbeitsfähig[9][9].
Bei einer Gesamtzahl von 438.000 solcher Deportierter ergibt sich daraus
eine Ziffer von 292.000 nicht Arbeitstauglichen. Zieht man von diesen die
41.000 laut Meyer Vergasten ab, so bleiben immer noch 251.000 nicht vergaste arbeitsunfähige ungarische Juden übrig, die
entweder a) überhaupt gar nie nach Auschwitz gelangten, oder b) von
Auschwitz nach anderen Orten überstellt wurden, oder c) in Auschwitz
eines natürlichen Todes starben, oder d) am 27. Januar in Auschwitz von
der Roten Armee befreit wurden, wobei die überwältigende Mehrheit natürlich
der ersten sowie der zweiten Kategorie angehörte. Aus welchem Grund
sollen die Deutschen 41.000 arbeitsuntaugliche ungarische Juden ermordet
haben, wenn sie eine mehr als sechsmal höhere Zahl am Leben liessen und
Tausende von kranken ungarischen Juden in Birkenau medizinisch betreuten[10][10]?
Was spricht gegen die Annahme, dass diese 41.000 ebenfalls anderswohin überstellt
worden sind? Dass ein
hochintelligenter, mit der “Holocaust”-Thematik wohlvertrauter Mann
wie Fritjof Meyer dies alles nicht kapiert, halte ich für höchst
unwahrscheinlich. Ich möchte deshalb eine Hypothese über die Beweggründe
aufstellen, die ihn zur Publikation seiner Artikel veranlasst haben.
Normalerweise hat man sich des Spekulierens über die Motive eines Autors
zu enthalten, da nur das Sachargument zählt, doch im vorliegenden Fall
scheint mir ein Abweichen von dieser Regel gerechtfertigt. Die hauptsächlichen
Nutzniesser der “Holocaust”-Lüge im allgemeinen und der Auschwitz-Lüge
im besonderen sind der Staat Israel, der internationale Zionismus sowie
die politische Führungskaste der BRD. Die intelligenteren unter den
Profiteuren der Lüge wissen, dass sich die orthodoxe Version vom
Schicksal der Juden im Dritten Reich auf die Dauer nicht retten lässt,
und versuchen nun Ballast abzuwerfen. Dazu schicken sie einen Mann ins
Rennen, der als Chefredakteur der bekanntesten deutschen Zeitschrift ein
erhebliches Renomme besitzt, über ein gewisses Mass an Courage verfügt
und das Thema Auschwitz einschliesslich der revisionistischen Beweisführung
sehr gut kennt. Wenn diese Hypothese den Tatsachen entspricht, wäre es an
der Zeit, die Medien allmählich auf die neue, moderatere
“Holocaust”-Version einzustimmen; am 27. Januar 2004 war allenthalben
immer noch von 1,5 Millionen Auschwitz-Opfern die Rede, einer Zahl, die
selbst nach Franciszek Piper um 200.000 höher ist als die Gesamtziffer
der überhaupt je nach Auschwitz Gelangten. Dass ausgerechnet Fritjof Meyer ausgewählt wurde, um mit halbrevisionistischen Thesen zu Auschwitz vorzupreschen, könnte freilich noch einen anderen Grund haben. Ganz am Schluss seiner Replik auf Piper deutet Meyer nämlich an, dass Angehörige von ihm in Auschwitz umgekommen seien. Dass diese Angehörigen als Kriminelle, Asoziale oder Homosexuelle ins KL kamen, wollen wir nicht unterstellen. Sie wurden also entweder aus politischen Gründen - d.h. als NS-Gegner oder Bibelforscher - oder aus rassischen Gründen nach Auschwitz geschickt. Letzteres würde bedeuten, dass Fritjof Meyer ungeachtet seines kerndeutschen Vornamens zumindest teilweise jüdischer Abstammung ist. Will man sich, wenn der Holocaust eines schönen Tages endgültig platzt - beispielsweise weil die russische Regierung, durch die US-Einkreisungspolitik gegen ihr Land in die Enge getrieben, den Schwindel auffliegen lässt -, dann womöglich damit herausreden, dass ein begnadeter jüdischer Forscher namens Fritjof Meyer die Wahrheit, oder fast die Wahrheit, über Auschwitz längst herausgefunden hat, aber leider von engstirnigen deutschen Dogmatikern daran gehindert wurde, seine Erkenntnisse einer breiten Öffentlichkeit bekanntzugeben? Die Zukunft wird weisen, ob eine dieser beiden Hypothesen zutrifft. Eines steht jedenfalls fest: Ohne Rückendeckung von oben hätte Meyer seine Beiträge nicht publizieren dürfen. Auf die Fortsetzung der Geschichte darf man füglich gespannt sein. [1][1]
Carlo Mattogno, “Die neuen Revisionen Fritjof Meyers”, VffG
4/2002. [2][2]
Carlo Mattogno, “Franciszek Piper und die Zahl der Opfer von
Auschwitz”, VffG 1/2003, S. 25. [3][3]
In der deutschen Dokumentation der Kriegszeit findet sich weder die
eine noch die andere Bezeichnung für diese Gebäude; ebenso fehlt
jeder Beleg für eine wie auch immer geartete Verwendung der beiden
Bauernhäuser durch die Leitung des KL Auschwitz. [4][4]
Robert Jan van Pelt, The
Case for [5][5]
Einzelne Vergasungen mit
absoluter wissenschaftlicher Exaktheit auszuschliessen, ist
schlechthin nicht möglich. Damit wären die von Meyer behaupteten “Probevergasungen”,
für die er wohlweislich keine Opferzahl nennt, theoretisch
mit den Schlussfolgerungen des Rudolf-Gutachtens vereinbar. Es sei
aber betont, dass es nicht die Spur eines dokumentarischen Beweises für
die Vergasung auch nur eines einzigen Juden in Auschwitz-Birkenau gibt,
weder in den Krematorien noch in irgendwelchen Bauernhäusern. [6][6]
idgr.de/texte/geschichte/ns-verbrechen/fritjof-meyer/index.php [7][7]
Zu diesen und anderen Augenzeugen siehe mein Buch Auschwitz. Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaust, Verlag
Neue Visionen, Würenlos 1994. [8][8]
Raul Hilberg, Die Vernichtung
der europäischen Juden, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt a.M.
1997, S. 1046. [9][9]
NG-2190. [10][10] Aus einem vom 28. Juni 1944 stammenden deutschen Bericht geht hervor, dass bis zu jenem Zeitpunkt in Birkenau 3.318 ungarische Juden in den Genuss medizinischer Betreuung gelangt waren, wobei die behandelten Krankheiten – chirurgische Fälle, Durchfall, Angina, Diabetes, Pneumonie, Grippe etc. – jeweils genau aufgelistet wurden. GARF 7021-107-11, S. 130.
Die
Zahl der Opfer von Auschwitz
Neue
Erkenntnisse durch neue Archivfunde
von
Fritjof Meyer http://www.idgr.de/texte/geschichte/ns-verbrechen/fritjof-meyer/meyer-osteuropa.php
Wieder neue Ermittlung gegen Mahler eingeleitet: Weitere Artikel:
http://www.idgr.de/news/2004/n040218-a.php
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