----- Original Message -----
From: Horst Mahler
Sent: Sunday, March 07, 2004 4:19 AM
Subject: Jüdische Gemeinde von Berlin im Hintergrund des Prozesses gegen das Deutsche Kolleg

 

Ist der des Parteiverrats verdächtige Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde von Berlin, Rechtsanwalt Albert Meyer, in diesem Amt noch tragbar?


 

           Weidenbusch 13

           D-14532 Kleinmachnow

            Fernruf        033203 20460

           Fernkopie    033203 21059

           e-Post          hm@horst-mahler.de

 

           Kleinmachnow, den 06.03.04

 

Horst Mahler .  Weidenbusch 13

 14532 Kleinmachnow  

 

Frau Marx

c/o Amtsgericht Tiergarten

 

durch Fernkopie

 

 

 

 

 

 

Zum Aktenzeichen 215b AR 17/04 – dienstliche Äußerung des Herrn Buckow

Sehr geehrte Frau Marx,

in seiner dienstlichen Äußerung ist Herr Buckow auf den Kern des Problems überhaupt nicht eingegangen. Ich hatte dargelegt, aus welchen Gründen ich kein Vertrauen in seine richterliche Unabhängigkeit haben kann. Vielleicht muß ich deutlicher werden.

Meinen Argwohn gegen Herrn Buckow begründete ich mit meiner Erinnerung an einen Vorfall, den man juristisch als Strafvereitelung im Amte zugunsten eines Rechtsanwaltes beurteilen kann, der einen seiner Mandanten in schändlicher Weise verraten hatte. Herr Buckow war – wie sich das aus einem von ihm gefertigten Aktenvermerk ergibt – unmittelbarer Tatzeuge, nämlich Adressat des Parteiverrats in seiner Eigenschaft als Staatsanwalt. Er hätte sofort reagieren und die Einleitung eines Strafverfahrens gegen diesen  Rechtsanwalt veranlassen müssen. Ich habe eine solche Reaktion den Akten, die sich auf den Vorfall beziehen, nicht entnehmen können.

Nun könnte man freilich die Frage stellen, was das alles mit dem Vorgang zu tun hat, der mich betrifft und in dem jetzt Herr Buckow in richterlicher Funktion gegen mich tätig werden soll. Diesen Zusammenhang hatte ich nur „zart“ angedeutet. Das war wohl nicht ausreichend.

  Die gegenwärtig stattfindende Hauptverhandlung gegen Meenen, Oberlercher und mich wegen des Verdachts der Volksverhetzung geht auf eine Intervention des Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Berlin beim Generalbundesanwalt zurück, der seinerseits in einem Telefongespräch „den Fall“ einem Vertreter der Berliner Staatsanwaltschaft „ans Herz“ legte.

  Der von Herrn Buckow – mutmaßlich in strafbarer Weise – begünstigte Rechtsanwalt ist der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde in Berlin. Dieser dürfte schon im Zeitpunkt des hier geschilderten Vorfalls ein einflußreiches Mitglied der Judenorganisation gewesen sein. Ist es da abwegig, in dieser Konstellation den Grund  für die sonst unverständliche Vorzugsbehandlung zu vermuten, die Herr Buckow augenscheinlich dem Juden angedeihen ließ?

Die als mangelhaft zu rügende  Haltung des Herrn Buckow könnte weniger einer allgemeinen Pflichtvergessenheit geschuldet sein als vielmehr einer inneren Unterwerfungshaltung gegenüber der Judenheit. Das wäre im Zusammenhang mit der gegen mich von Jüdischer Seite forcierten Treibjagd ein massiver Befangenheitstatbestand. Wie heißt es doch so schön in den juristischen Ausbildungsveranstaltungen? „Ein Richter sollte schon den bösen Schein der Parteilichkeit meiden und sich selbst  für befangen erklären, wenn objektive Umstände einem besonnenen Bürger Anlaß geben könnten, die berufsnotwendige Unabhängigkeit in Zweifel zu ziehen.“

Wer immer sich abschließend mit dem Antrag des Herrn Krüger befassen mag, der soll einmal nicht sagen können, er habe „es“ nicht gewußt. Deshalb übermittle ich die Texte, die ich bisher in der Hauptverhandlung Herrn Faust und seinen Kollegen vorgetragen habe. Herrn Krüger war es offensichtlich nicht gegeben, den Sinn meiner Darlegungen zu erfassen. Er hat jeweils den sinnstiftenden Zusammenhang ausgeblendet und ist am Wortsinn  einiger aufsehenerregender Formulierungen kleben geblieben. Ich würde damit in strafbarer Weise die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ bekämpfen, meint er. Das ist schon deshalb eine unhaltbare Unterstellung, weil es eine im redlichen Germanischen Geist als „freiheitlich“ zu bezeichnende Ordnung auf dem Territorium des Deutschen Reiches nicht gibt, also auch nicht bekämpft werden kann. Mein politisches Wollen ergibt sich eindeutig aus der von mir verfaßten und veröffentlichten „Verkündigung der  Reichsbürgerbewegung“ im Zusammenhang mit meinem  Essay „Zur heilsgeschichtlichen Lage des Deutschen Reiches“, der auch den „Aufstandsplan für das Deutsche Volk“ umfaßt. Auch diese Texte reiche ich zu den Akten. Daraus ergibt sich mit hinreichender Deutlichkeit, daß es mir einzig und allein um die Herstellung der Selbstherrlichkeit des Deutschen Reiches als des Nationalstaates des Deutschen Volkes geht. Man muß schon arg der talmudischen Rabulistik verfallen sein, wenn man in diesen Texten eine kämpferische Haltung gegen eine freiheitliche Ordnung wahrzunehmen wähnt.

Hochachtungsvoll


Die in Bezug genommenen Texte sind im elektronischen Weltnetz  unter folgenden Adressen abzurufen:

Beweisantrag zur völkerrechtlichen Beurteilung des § 130 StGB

http://www.deutsches-kolleg.org/hm/Beweisantrag_Voelkerrecht.pdf

Vortrag zur Judenfrage

http://www.deutsches-kolleg.org/hm/judenfrage.pdf

Rechtlicher Hinweis

http://www.deutsches-kolleg.org/hm/rechtlicherhinweis.pdf

Die verbotene Wahrheit

http://www.aufstand-fuer-die-wahrheit.net/mh.pdf

Verkündigung der Reichsbürgerbewegung

http://www.reichsbuergerbrief.net/

Zur heilsgeschichtlichen Lage des Deutschen Reiches

http://www.deutsches-kolleg.org/viertesreich/aufstandsplan.htm

Mein Brief an Herrn Buckow, der den Erörterungen zugrunde liegt, ist nachfolgend dokumentiert

 

  

                                                               

           Weidenbusch 13          

           D-14532 Kleinmachnow

           Fernruf        033203 20460

           Fernkopie    033203 21059

           e-Post  hm@horst-mahler.de 

 

          Kleinmachnow, den 02.03.04  

 

Horst Mahler .  Weidenbusch 13 . 14532 Kleinmachnow                      

 

Herrn Buckow

c/o Amtsgericht Tiergarten

 

per Fernkopie

 

 

 

 

 

 

351 Gs 745/04 – Schreiben vom 24.02.04

Lieber Herr Buckow,

Sie sollen nach den Wunschvorstellungen des Herrn Krüger mir „so ganz auf die Schnelle“ die Befugnis entziehen, weiterhin als Rechtsanwalt tätig zu sein. Ich weiß nicht, ob Herr Krüger wirklich überzeugt ist, daß es für eine solche Maßnahme eine Rechtfertigung geben könnte. Vielleicht ist er nur berechnend. Er spekuliert wohl darauf, daß Sie die Gelegenheit beim Schopfe ergreifen und mir „eins auswischen“ werden. Weiß er doch, daß Sie sich von mir beleidigt fühlen. Sie erinnern sich: Ich hatte  in der Hauptverhandlung gegen Klaus S. als dessen Verteidiger zu Ihrer Ehrenrettung die Bemerkung eingeflochten, Sie müßten ja die Anklageschrift „im Zustande der Volltrunkenheit verfaßt haben“. Ihr Dienstvorgesetzter hatte nicht verstanden, daß ich mit dieser Meinungsäußerung Ihre berufliche Qualifaktion als Volljurist unbeschadet wissen wollte. Er hat ein Beleidigigungsverfahren gegen mich angestrengt und ich bin wegen Beleidigung Ihrer Person rechtskräfig zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Die Erinnerung an diesen kleinen Zwischenfall erklärt vielleicht die Tollkühnheit, mit der Herr Krüger Sie jetzt gegen mich in Stellung bringt. Er hat in den beigezogenen Vorstrafen-Akten dieses Urteil sicherlich auch gefunden und gelesen.

Das weckt natürlich auch in mir Erinnernungen an jenes unselige Verfahren gegen den vermeintlichen „ Pat en von Berlin“, auch daran, daß Sie die Anklage gegen Klaus S. in einem Punkt, der zur Verurteilung zu einer hohen Freiheitsstrafe führte, dank eines Hinweises konstruieren konnten, der Ihnen in denunziatorischer Absicht von einem früheren anwaltlichen Vertreter des damals Beschuldigten  in einem direkten Gespräch gegeben worden war. „Ich höre, Sie ermittlen gegen Klaus S.. Da schauen Sie sich doch einmal die Akten des Landgerichts Berlin in diversen Zivilverfahren S. gegen X. an . Sie werden finden, was Sie suchen.“ So oder ähnlich lautete die Ansage des Denunzianten. Das war wohl die Rache dafür, daß Klaus  S. diesem Musterexemplar eines geldgierigen Anwalts das Vertrauen entzogen und mich an dessen Stelle mandatiert hatte.

Zwar haben Sie über dieses Gespräch – wie es sich gehört –einen Aktenvermerk gefertigt und die vom Tippgeber bezeichneten Akten des Landgerichts Berlin, in denen der Denunziant als anwaltlicher Vertreter von  Klaus S. verzeichnet ist,   beigezogen und daraus – wie erwähnt - eine Anklage gezimmert.  Ein Ermittlungsverfahren gegen den Tippgeber wegen Verletzung seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht bzw. wegen Parteiverrats haben Sie damals nicht eingeleitet. Solches Vorgehen hatten Sie – nach meiner Erinnerung -  nur gegen einen anderen Kollegen erwogen, der einen wichtigen Entlastungszeugen vertrat.

Die zum Schutze der Mandanten bestehenden Strafgesetze gegen ungetreue Anwälte waren Ihnen also damals – wie man sieht – durchaus geläufig. Man könnte also auf den Gedanken kommen, daß Sie sich  – Sie waren ja Staatsanwalt und noch nicht auf den Posten eines „Haftrichters“ abgeschoben – einer Strafvereitelung im Amte schuldig gemacht haben. Sie werden  verstehen, daß ich Ihnen in Kenntnis dieser Umstände eine korrekte und unparteiische Amtsausübung nicht zutrauen kann. Eingedenk des „Moabiter Sumpfes“ , den ich als Strafverteidiger hinlänglich kennen gelernt habe -  kann ich auch nicht ausschließen, daß der Vorstoß des Herrn Krüger als Komplott mit Ihnen geplant worden ist, um seiner erfolglosen Einschüchterungsstrategie in der zur Zeit gegen mich stattfindenden Hauptverhandlung Durchschlagskraft  zu verleihen.

Sie werden sicher auch verfolgt haben, daß der von Ihnen damals verschonte Anwaltskollege inzwischen ein hohes gesellschaftliches Amt erlangt hat. Das wäre „ein Fall für den SPIEGEL“.

Vor diesem Hintergrund wäre es sicherlich klug von Ihnen gewesen, die Ihnen jetzt von Herrn Krüger zugespielte Sache nach § 132a StPO (vorläufiges Berufsverbot)  gar nicht erst „anzufassen“, sondern sich im Hinblick auf die erwähnte „Beleidigung“ selbt für befangen zu erklären. Das werden Sie jetzt wohl nachholen müssen. Ich werde jedenfalls alle Möglichkeiten ausschöpfen, in der Hauptverhandlung vor der 22. Großen Strafkammer den dubiosen Hintergrund Ihrer Befassung mit dem gegen mich gerichteten Existenzvernichtungs-schlag auszuleuchten.

Mit freundlichen Grüßen

----- Original Message -----
From: Horst Mahler
Sent: Wednesday, March 03, 2004 8:30 AM
Subject: DK-Prozeß Berlin - Berufsverbot für RA Mahler noch in dieser Woche?

An diejenigen, die sich dafür interssieren:

Im Berliner Prozeß gegen das Deutsche Kolleg (Meenen,Oberlercher,Mahler) hat sich die Fremdherrschaft mit dem „Staatsanwalt“ Krüger wohl ein Kukuks-Ei in’s Nest gelegt. Dieser Mann läuft Amok und kann die Folgen gar nicht übersehen.

Nicht genug damit, daß er an jedem weiteren Verhandlungstag Briefe übergibt, in denen steht, daß er wegen der Äußerungen vom vorhergehenden Verhandlungstag ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen „Volksverhetzung“ bzw. „Verunglimpfung des Staates“ eingeleitet habe, geht er jetzt auf’s Ganze. Mit Schreiben vom 24.02.04 teilt Herr Buckow, amtierend als „Amtsrichter am Amtsgericht Tiergarten“, dem Unterzeichneten mit, daß Herr Krüger bei ihm gegen den Unterzeichneten ein „vorläufiges Berufsverbot als Rechtsanwalt gemäß § 132 a StPO“ beantragt habe. Frist zur Stellungnahme bis zum 5. März 2004.

Anstelle einer ordnungsgemäßen Begründung reiht Herr Krüger aus dem Zusammenhang gerissene Sätze, Satzfetzen und einzelne Wörter aus den bisher in der Verhandlung vorgetragenen Texten aneinander.

vgl. dazu

 http://www.deutsches-kolleg.org/hm/judenfrage.doc

http://www.deutsches-kolleg.org/hm/Beweisantrag_Voelkerrecht.doc

http://www.deutsches-kolleg.org/hm/jewishquestion.doc

http://www.aufstand-fuer-die-wahrheit.net/mh.pdf

Herr Krüger macht geltend:

„Durch sein Verhalten bekämpft der Beschuldigte Mahler die freiheitlich demokratische Grundordnung in strafbarer Weise i.S.d. § 90 a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch. Der Beschuldigte Mahler betrachtet sogar das für ihn zuständige (Gericht? – steht nicht im Text/HM) als ‚Organ der Fremdherrschaft’.“

Na, sowas!

Das Ganze hat einen pikanten – durchaus kriminellen - Hintergrund. Der von Herrn Krüger angegangene „Richter“ Buckow hat mit dem Unterzeichneten „noch eine Rechnung offen“, aber er muß sich andererseits ein paar für ihn – und nicht nur für ihn – höchst unangenehme Fragen gefallen lassen. Einzelheiten sind aus dem angehängten Brief an den Genannten ersichtlich. Da tickt eine Zeitbombe, die, wenn sie jetzt hochgeht, in Berlin einigen Wirbel auslösen könnte.

Kleinmachnow am 2. März 2004

Horst Mahler

 

3rd Day Trial Report

 

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