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Sent: Tuesday, May 25, 2004 9:51 PM
Subject: MOM-Prozeß, 15. Verhandlung

 

Der Rückwärts


Organ des Antideutschen Kollegs


(www.antideutsch.de,


www.nationalanarchismus.org/ADK)


in Zusammenarbeit mit dem Komitee


„Freiheit für Horst Mahler!“


informiert und stellt zur Diskussion:

 

Bericht über den fünfzehnten Verhandlungstag im Prozeß gegen Horst

 Mahler, Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen am 19. Mai 2004

Von Peter Töpfer

 

Die Verhandlung begann um 9.20 Uhr im Saal Nr. 220, der kleiner ist. Das

 Publikum bestand aus ca. 25 Personen. Es waren fünf Wachtmeister

 anwesend.

 

Der Verteidiger von Uwe Meenen, RA Nahrath, wurde von RA Wünsche

 vertreten.

 

Bevor sich Horst Mahler weiter einließ, gab er einige „Hinweise“ zur

 Hegelschen Philosophie, die der Gipfel der deutschen Philosophie sei, im

 allgemeinen und dem „Hegelschen Entwicklungsgedanken“ im besonderen.

 In der Entwicklung der Menschheit habe der Judaismus nach Hegel eine

 „zentrale Bedeutung“. Dieser sei ein „entscheidender Entwicklungsschritt“

 gewesen; mit dem Judaismus sei der Mensch „mehr als Tier“ geworden. Der

 Mensch habe „alle Sinnvorstellungen abgewiesen, um ganz Geist zu

 werden“, drohe aber – wenn er auf der Stufe des Judaismus stehen bliebe –

 „wieder zurückzufallen in dumpfe Tierischkeit“.   

 

Im folgenden fuhr Horst Mahler mit der Verlesung des Textes „Endlösung der

 Judenfrage – Gotteserkenntnis statt Judenhaß“[1], den er am letzten

 Verhandlungstag zu verlesen begonnen hatte, fort. Das „jüdische Prinzip“ sei die

 Trennung von Mensch und Gott. Freiheit sei das Wesen des Geistes. Horst

 Mahler würdigte die „jüdische Zersetzung“; der „Block“ habe aufgelöst, die

 Gesellschaft habe in Atome zerfallen müssen.

 

Um 9.40 Uhr unterbricht Staatsanwalt Krüger; ihm war im Publikum jemand

 aufgefallen, der eine Zeitung las und also den Ausführungen Horst Mahlers

 nicht zuhöre. Er beantragte ein Ordnungsgeld wegen ungebührlichen

 Verhaltens. Richter Faust verwarnte den Zeitungsleser. Hier solle zugehört

 werden; wer das nicht tue, den würde er des Saales verweisen.

 

Horst Mahler fuhr fort, daß jetzt – nach Hegel – der Judenhaß überwunden sei

und der Fluch von den Juden genommen werde.

 

Horst Mahler zeigt sich immer wieder wegen einer Despotie sehr besorgt und

 stellt ihr die Freiheitlichkeit entgegen.

 

Horst Mahler sagte, Geld zersetze die Sittlichkeit und daß der Mensch als

 Ware nicht frei sein könne. Dann kam er zum Ende seines Vortrages.

Nun verlas er – „zur Auflockerung“ für den Staatsanwalt – mehrer Zitate

 Winston Churchills[2].

 

Danach ging Horst Mahler an die Verlesung des Textes „Ist Gott

 grausam?“[3], wurde sogleich aber von Staatsanwalt Krüger unterbrochen,

 der beantragte, daß der Text ihm und dem Gericht zur Verfügung gestellt

 werden solle.

 

Richter Faust ordnete eine 10-minütige Pause an, in der der Text kopiert

 wurde. Staatsanwalt Krüger forderte eine längere Pause, damit er den Text

 auf strafrechtlich Relevantes hin prüfen könne.

 

Horst Mahler protestierte und belehrte den Staatsanwalt, daß er, wenn er dies

 für richtig erachte, nach der Verlesung des Textes zur Strafverfolgung

 übergehen könne, daß er ihm aber nicht das Wort abschneiden kann.

 

Richter Faust ordnete eine Viertel Stunde Pause an; „dann kann Herr Krüger

 den Text ja schon mal querlesen“.

 

10.15 Uhr wurden die Kopien an die Verfahrensbeteiligten ausgeteilt, und nun

 verlas Horst Mahler den Text „Ist Gott grausam?“[4]

 

Anschließend verlas er den „Brief an Bruder Martin“, „wahrscheinlich ein

 junger Jude“. Auch dieser Text wird den Verfahrensbeteiligten in Kopien

 ausgehändigt.

 

Alle neun professionell am Verfahren Beteiligten verfolgen aufmerksam den

 Text. An den Seitenenden blättern sie synchron um. 

 

Nur Staatsanwalt Krüger hebt regelmäßig und oft den Kopf, um

 sicherzustellen, daß auch im Publikum alle ordentlich zuhören. Ein weiteres

 Mal rügt er das „ungebührliche“ Verhalten von jemandem aus dem Publikum,

 der nicht aufmerksam den Worten Horst Mahlers folgt.

 

Um 10.30 Uhr unterbricht Richter Faust die Verhandlung, und Horst Mahler

 nimmt 11.15 Uhr die Verlesung des „Briefes an Bruder Martin“ wieder auf.

 

Die Wirtschaftskreisläufe seien, so Horst Mahler, durch den Wucher zerstört.

 

An der Stelle „… werden die Juden als Volk und Gemeinschaft nicht mehr

 sein…“ ergänzt er den abgelesenen Text durch den Einwurf „als Menschen

 sehr wohl!“

 

Die Juden seien, so Horst Mahler, die Entdecker des Geistes.

 

Um 12.00 Uhr kommt Horst Mahler an das Ende seines „Briefes an Bruder

 Martin“. Richter Faust verkündet bis 13.00 Uhr Mittagspause.

 

Um 13.00 Uhr möchte Horst Mahler mit der Verlesung eines Beweisantrages

 beginnen.

 

Richter Faust sagt, das sei nun „formal interessant“ und fragt Horst Mahler, ob

 er also seine Einlassungen beendet habe.

 

Staatsanwalt Krüger möchte wieder zur besseren Verfolgung Kopien des

 Beweisantrages.

 

Richter Faust fragt, worauf sich der Beweisantrag beziehe.

 

Horst Mahler antwortet: „Auf den Judenkomplex.“

 

Der Berichterstatter hat die Verhandlung nicht bis ans Ende verfolgt.

 

Herr Dr. Gernot Schäffner, der das Geschehen bis zum Ende verfolgt hat,

 trägt dankenswerterweise zur Berichterstattung bei (siehe weiter unten). Er

 beantwortet auch einige juristischen Fragen zum Prozeß.

 

Die nächsten Verhandlungen finden an folgenden Tagen statt:


26. Mai 2004, 9.00 Uhr,


7. Juni 2004, 13.00 Uhr,


16. Juni 2004, voraussichtlich vormittags,


19. Juli 2004, 9.00 Uhr.

 


 

Anmerkungen

[1] http://www.deutsches-kolleg.org/hm/ => Texte => 25. März 2001 Endlösung der Judenfrage – Gotteserkenntnis statt Judenhaß 

[2] http://www.deutsches-kolleg.org/hm/stimmen.pdf

[3] http://www.reichsbuergerbrief.net/rbb02_04.pdf

[4] http://www.reichsbuergerbrief.net/rbb02_04.pdf


 

Nächste Veröffentlichung des Komitees „Freiheit für MOM!“:


„Stellungnahme zur Situation im MOM-Prozeß und Zwischenbilanz der Arbeit

 des Komitees ‚Freiheit für Horst Mahler, Reinhold Oberlercher und Uwe

 Meenen!’“


 

 Dr. Gernot Schäffner: Bericht über den 15. Verhandlungstag im MOM-

Prozeß am 19.5.04

 

Heute, am 15. Verhandlungstag, war es für viele (selbst für den Richter) nicht ganz

 einfach, zu verstehen, wo wir nun eigentlich stehen bzw. wie Mahlers zahlreiche

 Schriftsätze, die er ja seit dem letzten Verhandlungstag mit ausdrücklicher

 Genehmigung des Richters verliest, prozessual einzuordnen sind. Ein kleiner

 Dialog zwischen dem Richter und dem Angeklagten brachte dann aber doch

 Klarheit:

 

Bis jetzt hat er sich immer nur zur Sache eingelassen. Das ist seine Äußerung

 dazu, ob er die ihm vorgeworfene Tat zugibt. Diese Einlassung kann nur aus

 einem Satz bestehen („Jawohl, Herr Richter, ich habe den Polizisten Stumpf

 angepinkelt, weil mir sein primitives Gesicht nicht gefallen hat“). Sie kann aber

 auch Tage dauern, z.B. wenn der Angeklagte im Knast Hegel gelesen hat.

 

Nach der Einlassung zur Sache kommt die Beweisaufnahme, d.h. der Teil des

 Prozesses, wo das Gericht durch Auswertung von Beweismitteln, z.B. durch

 

 Vernehmung von Zeugen, die Wahrheit erforscht.

 

Der Angeklagte kann jederzeit Beweisanträge stellen, d.h. bestimmte Beweismittel

 nennen (z.B. Zeugen- oder Sachverständigenaussagen), die eine bestimmte

 Tatsache beweisen sollen.

 

Mahler tat dies heute erstmalig. Er verlangte u.a., daß ein Sachverständiger für

 Völkerkunde befragt wird über bestimmte Merkmale der „Judenheit“.

 

Was offenkundig ist (Berlin liegt an der Spree) bedarf keines Beweises. Manches

 ist offenkundig, aber nicht jedem geläufig, z.B. was in der Bibel steht. Deshalb

 stellte Mahler innerhalb seines Beweisantrages den weiteren Antrag, bestimmte

 Passagen der Bibel als deren offensichtlichen Inhalt dem Prozeß zugrunde zu

 legen.

 

Er las deshalb aus diesem merkwürdigen Schriftstück vor – sehr zur

 Verwunderung des Publikums, das wohl nicht wußte, welch grausliges Zeug sich

 die langbärtigen Autoren dieses Sprachungetüms unter Galiläas sengender

 Sonne ausgedacht hatten.

 

In dem gleichen Zusammenhang zitierte er auch viele Rabbis, deren

 Gewaltphantasien aber nicht ausreichten, um das Publikum am Einschlafen zu

 hindern.

 

Um 15 Uhr war Schluß und die wieder erwachten deutschen Recken gingen frohen

 Mutes und ohne Angst, „ausgemordet“ zu werden, zum Kaffeetrinken in das

 gegenüberliegende kroatische Restaurant, welches ausgesucht worden war, da

 Kroatien im Zweiten Weltkrieg mit Deutschland verbündet war. Ob auch das gute

 und preiswerte Essen die Besucher davon abhält, einstweilen von einer

 Ausweisung der Inhaber abzusehen, kann dahinstehen. Hierbei handelt es sich

 um eine Gewissensfrage.

 

Mein Gespräch mit Horst Mahler war sehr interessant, angenehm und beruhigend.

 Ich bekam vom intelligentesten Rechtsradikalen die Zusage, er werde mir „nicht

 die Ohren abreißen“, obgleich ich nach wie vor an die massenhafte Vergasung

 von Juden glaube.

 

Da konnte ich neuen Mut schöpfen und die Frage aufwerfen, wie es im Vierten

 Reich mit meiner physischen Existenz weitergehen werde. Immerhin hatte Herr

 Oberlercher im Internet „Vogelfreiheit für Gottesleugner“ gefordert.

 

Da ich Hegel nicht verstehe, hänge ich – verwerflicher Materialist, der ich bin –

 irgendwie immer noch an meinem Arsch und allem drüber und drunter, von den

 Füßen bis zum limbischen System. Jedoch beruhigte mich Herr Mahler, sympathisch grinsend: „Das ist Literatur...“

 

Ich sagte darauf : "Herrn Oberlercher lassen wir wohl besser erst einmal außen

 vor..." Darauf Herr Rechtsanwalt Ulmer: "Aber Herr Schäffner, wie reden Sie denn

 von meinem Mandanten..." 

 

Alles in allem ein sehr gelungener Nachmittag. Nur am Rande sei erwähnt, daß

 auch Mahler, wie viele, von Nietzsche fasziniert ist, jedoch „beim Umgang mit ihm

 zur Vorsicht rät“ – sehr vernünftig.    

 


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Dieser Bericht steht im Netz unter: http://www.nationalanarchismus.org/adk/Komitee/Prozess/fuenfzehnte/fuenfzehnte.html

 

 

 

 

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