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Horst Mahler predicts that in their liberation struggle, Germany's youth will adopt as their role models both Mahatma Ghandi and Adolf Hitler!
The 18 June 2004 proceedings against Ursula Haverbeck and Ernst-Otto Cohrs
began at 11 AM, Court 16, Amtsgericht, Bismarckstr 12, Bad Oeynhausen,
Germany.
Both did not receive a prison sentence for denying the 'Holocaust', but if they do not pay the fine for 180 days at €20.- and €30.- respectively, they will go to prison for 180 days.
Im Feldzug gegen die Offenkundigkeit des Holocaust fand am 18. Juni, um 11 Uhr, im Amtsgerichts Bad Oeynhausen, die Hauptverhandlung gegen Ursula Haverbeck und Ernst-Otto Cohrs, wegen des Verdachts der Volksverhetzung in der Begehungsform der Leugnung des Holocaust gemäß § 130 Abs. 3 und 4 StGB, statt. Ursula Haverbeck hatte in ihrer Antrittsrede als stellvertretende Vorsitzende des „Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ (VRBHV) am 9. November 2003 ihre Absicht bekundet, für die Aufdeckung der „Auschwitzlüge“ wirken zu wollen. Diese Rede ist in der von Ernst-Otto Cohrs redigierten Zeitschrift „LSI - Stimme des Gewissens“ veröffentlicht worden. Vor dem Saal 16 bekundeten ca. 90 Reichsbürger ihre Sympathie mit den Angeklagten. Fünf Volksgenossen von der örtlichen Fraktion der Berufs- und Gewohnheitsbetroffenen waren auch gekommen. Der Versuch, mit diesen Andersdenkenden ins Gespräch zu kommen scheiterte jedoch an deren verbissenen Übungen „Gesicht zu zeigen“. Nur maximal 40 Zuhörer konnten, nach obligatorischer Visitation, in den viel zu kleinen Verhandlungssaal gelangen. Das restliche Publikum versammelte sich im Vestibül des schönen Amtsgerichtsgebäudes, welches alsbald von Zuhörern ausgefüllt war, um dort der Verlesung der „Einlassung in Bezug auf die Anklage“(siehe Anlage) zu lauschen. Diese wurde nur wenige Male zaghaft durch aufgeregte Gerichtsdienerschaft unterbrochen, um dann doch bis zum Ende vorgetragen zu werden. Nachdem es dann zu weiteren Wortergreifungen kam, wurde den Teilnehmern der Kundgebung durch den Amtsgerichtsdirektor ein Verhandlungssaal zur Verfügung gestellt.
Im Gerichtssaal 16
erläuterte währenddessen Ernst Otto Cohrs, warum er schon seit 70
Jahren gegen die Lügen der Internationalisten ankämpft. Er hat, weil
in der Nähe des KZ Bergen Belsen wohnend, aus erster Hand miterlebt,
wie von britischen Baufahrzeugen Heidesand zusammengefahren und dann
behauptet wurde, dort seien Tausende von KZ-Häftlingen in
Massengräbern verscharrt. In Bergen-Belsen seien etwa 3 500 Häftlinge,
meist durch natürlichen Tod gestorben. Alles andere sei unwahr sagte
er überzeugend! Noch einmal kam es zu Gelächter, Unmutsäußerungen und Zwischenrufen aus dem Auditorium, als der Maulkorbparagraph 130, welcher Ausfluß der Siegerwillkür der Feinde Deutschlands ist, von der Staatsanwaltschaft als „ein Gesetz der Deutschen“ bezeichnet wurde. Wegen Leugnung des Holocaust wurden beide Angeklagte von der Staatsanwältin, mit anschließender Bestätigung der sehr jungendlichen und völlig überforderten Richterin, zu je 180 Tagessätzen (20,- bzw. 30,- €) Geldstrafe verurteilt. Angesichts der Sachvorträge der Angeklagten und des mit der Verteidigung befaßten RA. Ulmer ist dieses Urteil nur sehr schwer nachvollziehbar, jedoch hinsichtlich existentieller Unsicherheiten, der noch am Anfang ihrer beruflichen Karriere stehenden Richterin, verständlich. Nach der Verhandlung sagte ein älterer Zuschauer zu der ca. 155 cm großen, altersmäßig schwer einzuschätzenden und offensichtlich zu den Auserwählten gehörenden Staatsanwältin Hundertmark: "nicht bei jedem Zusammenbruch eines Systems werden die Machthaber so verschont werden, wie weiland die in der ehemaligen DDR“. Überdies charakterisierte der Zuschauer den Zustand der real existierenden OMF-BRD[1][1] - in Anlehnung an Lenins Werk „Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“ als „Staat des parasitären, verfaulenden Kapitalismus“. Ein Büttel unterband jedoch recht forsch diesen angeregten marxistisch-leninistisch geprägten Gedankenaustausch mit der Staatsanwältin.
M Petzold [1][1] Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Staat, sondern nur die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (Carlo Schmid) = OMF-BRD
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