29 August 2003

Es verdichten sich die Anzeichen, daß die Gegenseite regelrecht Angst vor

einem Prozeß hat. Schon der Abbruch des Verbotrsverfahrens gegen die NPD war

ein deutliches Indiz. Das alles hängt damit zusammen, daß sich die BRD in

einer tiefegehenden Legitimationskrise befindet, die Regierung nichts mehr

geregelt kriegt und im Volke das Bewußtsein wächst, daß unsere "Freunde"

eigentlich unsere Feinde sind. Die Rolle der Juden wird immer kritischer

beurteilt (siehe Möllemann). Die Kollaborateure wissen auch, daß im Falle

eines Prozesses die richtigten Gedanken angestoßen würden ohne die sonst

üblichen Haßtiraden gegen die Juden. Sie wissen inzwischen auch, was wir

wissen. Der 11. September 2001 erhöht für unsere Feinde das Risiko, daß

jetzt endlich das System von Lügen, Gehirnwäsche, Heuchelei und Meuchelmord

- kurz die Talmudische Despotie - durchschaut wird. Das wird für die

Welthirtschaft der Judenheit tödlich sein.

 

Die letzte und bisher interessanteste Entscheidung (nicht eines Gerichts

sondern einer Staatsanwaltschaft) ist die Einstellungsverfügung des

Staatsanwaltschaft Lüneburg im Falle des Selbstanzeigers Mahrlo vom 1.

August 2003 - 503 Js 14447/03 - die ich hier mit dem wesentlichen Wortlaut

einfüge:

 

"Ihre Selbstanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom

07.04.2003

Sehr geehrter Herr Marloh,

vorbezeichnetes Ermittlungsverfahren, welches ich von der

Staatsanwaltschaft Berlin zuständigkeitshalber übernommen habe, habe ich

nunmehr mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO

eingestellt.

Ihre Selbstanzeige wegen Volksverhetzung stützt sich auf die

Annahme, Sie hätten durch die gleichzeitige Versendung eines in der

Zeitschrift Osteuropa, 52. Jahrgang, Heft 5', im Mai 2002 veröffentlichten

Artikels des Fritjof Meyer mit dem Titel: "Die Zahl der Opfer von Ausehwitz

- Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde" an die Mitglieder des Deutschen

Bundestages Monika Griefahn, Michael Großer-Brömer und Peter Rauen

Ihrerseits den Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3, Abs.

4 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1a StGB verwirklicht.

In dem Artikel von Fritjof Meyer wird eine unter der Herrschaft des

Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 des Völkerstrafgesetzbuchs

bezeichneten Art jedoch weder geleugnet, noch verharmlost. In seinem Aufsatz

kommt Meyer zu dem Ergebnis, dass in dem nationalsozialistischen Arbeits-

und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau insgesamt rund 510.000 Menschen,

hiervon in der Zeit von Frühjahr 1942 bis Anfang November 1944 ca. 356.000

in Gaskammern, ermordet wurden. Damit hat Meyer die nationalsozialistischen

Massentötungen in dem Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau als solche nicht

geleugnet. Weder wird in dem Artikel der von den Nationalsozialisten verübte

Völkermord als Ganzes bestritten, noch wird behauptet, Massentötungen seien

gar nicht begangen worden oder jedenfalls nicht bewiesen.

Soweit daran zu denken wäre, dass in dem Artikel tatsächlich

begangene Taten des Völkermordes im Sinne von § 130 Abs. 3 StGB verharmlost

werden, wäre zur Bejahung dieses Tatbestandsmerkmals in rechtlicher

Hiinsicht ein ausdrückliches quantitatives oder qualitatives Bagatellisieren

von Art, Ausmaß, Folgen oder Wertwidrigkeit einzelner oder der Gesamtheit

nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen erforderlich. Fritjof Meyer bleibt

mit der von ihm berechneten Zahl an opfern zwar unterhalb der Zahl, die

insoweit in anderen Studien genannt werden. Gleichwohl genügt die Annahme

lediglich einer geringeren Opferzahl noch nicht, um hierin ein

tatbestandsmäßiges Verharmlosen zu erblicken.

Der Tatbestand des Billigens, Leugnens oder Verharmlosens des

Völkermordes an der jüdischen Bevölkerung unter der Herrschaft des

Nationalsozialismus wurde mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz vom

28.10.1994 in den Straftatbestand des § 130;StGB eingefügt. Der Gesetzgeber

wollte damit einen Beitrag zur Verhinderung rechtsextremistischer Propaganda

leisten. Demgemäß ist das Handlungsmerkmal des Verharmlosens erst erfüllt,

wenn der Äußernde den Holocaust herunterspielt, beschönigt oder in seinem

wahren Gewicht verschleiert. Dabei sollen alle denkbaren Facetten agitativer

Hetze wie auch verbrämter diskriminierender Missachtung erfasst werden (so:

BGHSt 46, S. 36, 40). Dieser Gesetzeszweck macht bereits deutlich, dass für

ein Verharmlosen das bloße Drehen an der "Zahlenschraube" noch nicht genügt.

Steht eine relativierende Ausdrucksweise in Rede, ist vielmehr der

inhaltliche Gesamtaussagewert der Äußerung aus Sicht eines verständigen

Lesers durch genaue Textanalyse unter Berücksichtigung sämtlicher

Begleitumstände zu ermitteln.

Eine revisionistisch-agitative Gesamtaussage lässt sich dem Text des

Fritjof Meyer indessen nicht entnehmen.

Meyer grenzt sich in seinem Aufsatz vielmehr klar von jeglichen

Bestrebungen, den Holocaust mit seinen Schrecken zu bagatellisieren, ab. Im

letzten Satz seiner Ausführungen - und damit an einer textlich besonders

hervorgehobenen Stelle - führt Meyer ausdrücklich an:

'Dieses Ergebnis relativiert nicht die Barbarei, sondern verifiziert

sie - eine erhärtet die Warnung von neuem Zivilisationsbruch.' Die unter der

Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Gewalttaten fasst Meyer - im

Lichte seiner Berechnungen - damit explizit als 'verifizierte Barbarei' und

'Zivilisationsbruch' zusammen. Diese Schlussfolgerung Fritjof Meyers aus den

von ihm errechneten Zahlen lässt im Rahmen der gebotenen inhaltlichen

Gesamtbetrachtung aus objektiver Sicht keinen Raum für die Annahme, Meyer

habe mit seinen Zahlen zum Ausdruck bringen wollen, 'alles sei nur halb so

schlimm gewesen'. Diese, offenbar. von Ihnen angenommene Lesart des Artikels

von Fritjof Meyer pervertiert die von diesem Autor objektiv getätigte -und

gewollte Aussage.

Der von Ihnen an mehrere Bundestagsabgeordnete geschickte Artikel

von Fritjof Meyer erfüllt daher bereits aus Rechtsgründen nicht den

Tatbestand der Volksverhetzung, weshalb auch in einer mehrfachen Versendung

dieses Artikels keine nach § 130 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 2, Nr. 1a StGB

strafbare Verbreitungshandlung erblickt werden kann."

[Emphasis added]

 

Dazu mein Kommentar aus der Verfassungsbeschwerde im Fall Frank Rennicke:

Was ist danach noch "offenkundig"? An der "Zahlenschraube" darf gedreht

werden - die politisch korrekte innere Einstellung vorausgesetzt.

Aber was bedeutet das?

"Offenkundigkeit" ist ein beweisrechtliches Institut. In der Beweisstation

geht es um Tatsachen - innere und äußere gleichermaßen.

Der Bundesgerichtshof hält millionenfachen Juden-Mord durch Giftgas für eine

"offenkundige" Tatsache. Wenn es aber nur 356.000 waren, die im Gas starben,

wie steht es mit der Offenkundigkeit des "Völkermordes?

Der Weg, den die Staatsanwaltschaft Lübeck vorschlägt ist nicht begehbar.

Sie votiert dafür, daß "an der Zahlenschraube" derjenige "drehen" dürfe, der

sich gleichzeitig - politisch korrekt - dagegen verwahrt, daß seine

Erkenntnisse für eine das Deutsche Volk rehablitierende Propaganda - die

dadurch eben als rechtsextremistisch abgestempelt ist - "mißbraucht" werden.

Eine floskelhafte Verbeugung vor dem Geßlerhut soll reichen. Wer so

hirnrissig denkt, darf den Holocaust leugnen oder verharmlosen.

Für die anderen gilt dieser nach wie vor als "offenkundige Tatsache".

Daß bei dieser Argumentation zu allem Überdruß auch noch übersehen wird, daß

"der Holocaust" ein Werturteil, aber keine Tatsache ist, sei hier nur am

Rande gewürdigt.

Wer hätte denn je dem Holcaust die Hand geschüttelt. Wer hat ihn gerochen,

wer gewogen und wer gar gesehen? Hat ihn jemand ertastet?

Eine historische Tatsache ist keine Tatsache im Sinne der

Strafprozeßordnung. Tatsachen in letzterem Sinne sind mit den Sinnen

wahrnehmbare Veränderungen der Innen- bzw. Außenwelt.

Wenn sich am Ussuri Chinesische und Sowjetische Soldaten Feuergefechte

lieferten und viele von ihnen dabei einen gewaltsamen Tod starben, ist mit

der Feststellung dieser strafprozessual faßbaren Tatsachen immer noch die

Frage offen, ob sich dabei nur um einen Grenzzwischenfall oder um den Beginn

eines Krieges zwischen Rotchina und der Sowjetunion handelte.

Hätten im zeitlichen Zusammenhang mit den Ereignissen am Ussuri auch an

anderen Stellen der Sowjetisch-Chinesischen Grenze Scharmützel

stattgefunden, wäre auch das nicht gleichbedeutend mit der Feststellung, daß

es zwischen der SU und Rotchina einen Krieg gegeben hatte. Vielmehr könnten

diese Ereignisse immer noch unter den Begriff der "bewaffneten Aufklärung"

(siehe Carl von Clausewitz) eingeordnet werden. Die Beteiligten könnten die

Absicht gehabt haben, lediglich die Entschlossenheit, die Kriegstauglichkeit

und Kriegsbereitschaft der jeweils anderen Seite zu testen, ohne schon

ernsthaft einen Krieg beginnen zu wollen.

Erst wenn kriegsmäßig ausgerüstete Divisionen in entsprechenden Räumen

bereitgestellt und einige davon in Verfolgung eines Kriegsplanes unter

Beteiligung aller Waffengattungen in den umfassenden Kampf geführt worden

wären, dann wäre der Historiker berechtigt, aus diesen beobachtbaren

Tatsachen darauf zu schließen, daß zwischen der SU und Rotchina ein Krieg

stattgefunden habe.

 

Wenn 4 Millionen Juden tatsächlich vergast worden wären, dürfte man

schließen, daß dem ein Vernichtungsplan der Reichsregierung zugrunde gelegen

haben muß.

Wenn aber nur 100 oder 1.000 oder 10.000 Juden auf diese Weise umgebracht

wurden, könnte von einer geplanten Vernichtung des Jüdischen Volkes

ernsthafterweise nicht gesprochen werden. Stehen 100.000 oder 350.000

Gasmorde zur Diskussion und werden - wie von Fritjof Meyer (a.a.O. S. 633)

- Umstände beigebracht, die ein anderes Motiv für die Tötungen ergeben, als

die "Vernichtung der europäischen Juden", nämlich Überlegungen zur

Eindämmung von Seuchen, dann ist die Holocaust-These immer noch höchst

fraglich.

Himmler soll nach Meyer im November 1942 befohlen haben, unter strengster

Geheimhaltung "alle schwachen, kranken oder arbeitsunfähigen jüdischen

Gefangenen" zu "vergasen", "um einer weiteren Ausbreitung der Epedemien

vorzubeugen."

Kommt dann der Hinweis hinzu, daß Himmler selbst um den 27. April 1943 herum

- also nach 6 Monaten - "auf Vorlage" diesen Befehl widerrufen und

entschieden habe, daß in Zukunft nur noch "geisteskranke Häftlinge"

umgebracht werden sollten, alle übrigen - auch bettlägrigen -

arbeitsunfähigen Häftlinge von Tötungsaktionen ausgenommen und ggf. zu

Arbeiten, "die sie auch im Bettt verrichten können", heranzuziehen seien,

und dieser Befehl "genauestens zu beachten" sei (Meyer a.a.O. S. 633 Fn. 9

unter Bezugnahme auf die Dokumente des Internationalen Militärgerichtshofes

- IMT - von Nürnberg) , dann ist die Annahme eines aus rassichen Motiven

geplanten "fabrikmäßigen" Judenmordes mit dem Ziel der "Befreiung Europas

von den Juden" eher unzulässig.

Weiter: Wenn von den "Millionen" Opfern Millionen nachgelassen werden müssen

und davon nur noch weniger als ein halbe Million im Gesspräch sind, wie

steht es denn da um die Beweise, auf die die These von der Offenkundigkeit

des "millionenfachen Juden-Mordes" gestützt ist? Da muß doch gelogen und

gefälscht worden sein, daß sich die Balken biegen.

Wie hat denn Fritjof Meyer "an der Zahlenschraube gedreht"?

Der vermeintliche Haupttatort des Gasmordes in Auschwitz, die Leichenkeller

der Krematorien I und II, wird von ihm gestrichen: Die Versuche, die dort

angestellt wurden, seien fehlgeschlagen: "weil die Ventilatoren

kontraproduktiv waren und die erwarteten Massen an Opfern in den folgenden

elf Monaten nicht eintrafen."

Flugs werden die Massenmorde in zwei außerhalb des Lagers gelegene

Bauernhäuser verlegt - von denen vor der Entdeckung der mangelnden Eignung

der Leichekeller nie die Rede war. Von den Bauerhäusern ist auch nichts mehr

zu sehen. Deren Fundamente seien erst "jüngst" entdeckt worden.

Tatort und Tathergang müßten also ganz andere gewesen sein, als bisher

behauptet und als "offenkundig" ausgegeben.

Gibt es doch Aussagen von Tausenden Zeugen, die das Geschehen mit aller

denkbaren Bestimmtheit in den Leichkellern der Krematorien I und II mit

eigenen Augen beobachtet haben wollen. Nach ihren Aussagen wurde die

Massentötung in grotesken Zeichnungen festgehalten: Funktionshäftlinge, die

mit nakten, schweißüberströmten Oberkörpern ohne Gasmasken, rauchend mit

bloßen Händen die im Gas Getöteten aus den Leichenkellern der Krematorien I

und II entsorgen.

Meyer stellt weiterhin mit seinen Überlegungen auf physikalische

Gesetzmäßigkeiten und technische Erfahrungssätze ab - wie fast alle

sogenannten Revisionisten - , um einsichtig zu machen, daß die horrenden

Zahlen von mehreren Millionen Gasopfern ins Reich der Fabel gehören.

Nichts anderes enthalten die "Dokumente der Verteidigung", wegen deren

Verteilung der Bf. verurteilt wurde.

Was ist nun, nachdem die hinter Fritjof Meyer auszumachende Macht des

Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL mit ihrem umfassenden Archiv die Arena

betreten hat, nach Meinung der Hohen Juristen am Holcaust noch

"offenkundig"? An was soll, an was darf sich ein ängstliches Gemüt halten,

wenn von "Holocaust" die Rede wird?

.....

Das Berufungsgericht hat es nicht gewagt, sich auch nur ansatzweise mit den

Tatsachen auseinanderzusetzen, die in der inkriminierten Schrift vorgetragen

und von der Verteidigung unter Beweis gestellt worden sind. Auch

hinsichtlich der von Fritjof Meyer vertretenen Thesen hat es den Stanpunkt

bezogen, daß das Gegenteil "offenkundig" sei. Wir sind Zeuge einer

Rechtsbeugung.

Wenn man sich als Strafverteidiger an das hier erörterte Material mit der

gewöhnlichen Einstellung zu Richtern und Gerichten begibt - also immer noch

eine Gemeinsamkeit innerer Einstellungen zu Ehrlicheit, Rechtswillen,

Redlichkeit und Unparteilichkeit voraussetzt - wird einem speiübel. Dieser

Zustand bessert sich erst in der Erkenntnis, daß im Bereich der

Holcaust-Justiz im Hinblick auf ihre politisch-strategische Bedeutung für

die globale Fremdherrschaft diese Gemeinsamkeit nicht erwartet werden darf.

Im Fall des Richters Orlett (Deckert-Prozeß) haben die fremdherrschaftlichen

Medien den Justizpersonen signalisiert, daß Ehrlosigkeit und knechtische

Vasallentreue erwartet und abweichendes Verhalten gnadenlos mit Zerstörung

der beruflichen Existenz sowie mit gesellschaftlichem Verruf geahndet wird.

Es ist dies eine Jüdische Spezialität, die schon im Neuen Testament und von

Theodor Mommsen in seiner Geschichte des antiken Rom Erwähnung findet.

Es ist nüchtern festzustellen, daß nichtmehr feindliche Armeen sondern die

Justiz der "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" mit dem

selbst gewählten Namen "Bundesrepublik Deutschand" die Frontlinie bildet im

Kampf gegen das Leben des Deutschen Volkes.

Der Verrat seiner intellektuellen Schichten, insbesondere des ideologischen

Standes, ermöglicht es der Judenheit, das Deutsche Volk auf die

unverschämteste Art und Weise anzugreifen, zu verteufeln und zu verhöhnen.

Das ist in der Weltgeschichte ohne Beispiel.

Wer ist denn so naiv zu glauben, dieses Verbrechen könnte ungesühnt bleiben?

Aber tätige Reue ist jederzeit möglich und willkommen.

Die vorstehend begründete Verfassungsbeschwerde stellt das Gericht vor die

Entscheidung, ob es sich weiterhin am Völkermord am Deutschen Volk, aus dem

die Richter hervorgegangen sind und dem sie alles zu verdanken haben,

beteiligen oder auf die Seite dieses Volkes treten will, um es vor den

satanischen Absichten seiner Feinde zu schützen.

******

Dazu sollte dann auch die Vorbemerkung gelesen werden, die ich für die

Verfassungsrichter der Beschwerde vorausgeschickt habe. Sie hat folgenden

Wortlaut:

Vorbemerkung

Mit der nachfolgenden Begründung nimmt der Unterzeichnete zum Zwecke der

Verteidigung der Freiheit des Reichsbürgers Frank Rennicke den

Grundrechtskatalog des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland -

bedingt - als Recht des Deutschen Reiches und das Bundesverfassungsgericht

als ein Deutsches Gericht in Anspruch.

Gestützt auf die Rede des Staats- und Völkerrechtlers Prof Dr. Carlo Schmid

vor dem Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948 (siehe unten S. 162)

geschieht das in dem Bewußtsein, daß das Grundgesetz keine Verfassung (vgl.

Art. 146 GG) sondern eine Modalität des Besatzungsstatuts der westlichen

Siegermächte, die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sondern die

"Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" und folglich das

Bundesverfassungsgericht weder Verfassungsgericht noch ein Gericht des

Deutschen Nationalstaates - des Deutschen Reiches - sind.

All denen, die gegen diese Sicht der Dinge mit der verstrichenen Zeit und

den vielen Wahlen argumentieren, die inzwischen stattgefunden haben, ist

entgegenzuhalten:

 

1. Es hat in der Bundesrepublik zu keinem

Zeitpunkt freie Meinungsäußerung und auch keine freien Wahlen gegeben:

Die NSDAP, alle ihre Gliederungen und

Nachfolgeorganisationen sind im Mai 1945 von den Siegermächten unter

Verletzung des Art. 43 Haager Landkriegsordnung von 1907 verboten worden.

Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL

berichtete in seiner Ausgabe Nr. 20/2003 S. 47, von einer repräsentativen

Meinungsbefragung im Jahre 1948. Danach waren zu dieser Zeit noch 57 % der

Deutschen der Meinung, daß der Nationalsozialismus eine gute Idee gewesen

sei. Erst die nun schon seit einem halben Jahrhundert andauernde

völkerrechtswidrige "Umerziehung" der Deutschen mag eine Änderung bewirkt

haben. Die Lüge von den 6 Millionen im Gas vernichteten Juden wäre hier der

entscheidende Faktor. [Als Kontrastbild diene die Entwicklung im Bereich

der untgergegangenen Sowjetunion: Die für die tatsächlich geplante und von

Stalins Schwiegersohn, dem Juden Kaganowitsch, durchgeführte physische

Vernichtung von 30 Millionen selbständigen russischen Bauern verantwortliche

KPdSU ist nach dem Zusammenbruch des bolschewistischen Systems nicht

verboten worden. Ihre Nachfolgeorganisation ist in der Duma vertreten und

spielt in Rußland gegenwärtig keine unbedeutende Rolle.]

Die politischen Überzeugungen der Mehrheit

der Deutschen waren also von Anfang an von jeglicher Beteiligung an der

"demokratischen" Willensbildung dauerhaft ausgeschlossen. Noch in dem

Begleitschreiben der "deutschen" Regierungen - BRD und DDR - zum 2+4-Vertrag

wird die Selbstverpflichtung der Bundesregierung, auch künftig Parteien mit

nationalsozialistischem Ideengut zu unterdrücken, hervorgehoben.

2. Mit der mit dem Einigungsvertrag

verabschiedeten Neufassung von Artikel 146 GG ist klar zum Ausdruck

gebracht, daß sogar nach Meinung der Vasallenregierung das Grundgesetz nicht

zur gewohnheitsrechtlichen Verfassung des Deutschen Volkes aufgewertet ist.

 

Diese - bisher unerhörte - Klarstellung ist hier deshalb unverzichtbar, weil

Gegenstand der Erörterung die Holocaustgesetzgebung jener Fremdherrschaft

und die darauf gestützte Tätigkeit der Gerichte sind, die - wie zu zeigen

ist (u. S. 67) - unter keinem denkbaren Gesichtspunkt als Bestandteil der

Deutschen Rechtsordnung bzw. als Betätigung Deutscher Gerichtsbarkeit

anerkannt werden können.

 

Es könnte als Widerspruch erscheinen, daß ein Reichsbürger zur Verteidigung

gegen die Willkür der Sieger über das Deutsche Reich ein Organ der

Fremdherrschaft anruft mit dem Verlangen, deren Holokaustgesetzgebung - die

wesentlich das Herzstück der talmudischen Fremdherrschaft über das Deutsche

Volk ist - für null und nichtig zu erklären.

 

Der Widerspruch löst sich in der Erkenntnis auf, daß die als

"Bundesverfassungsrichter" wirkenden Personen nicht selbst der Fremdmacht

angehören, sondern nur deren Vasallen sind. Sie sind zugleich Bürger des

Deutschen Reiches und diesem zur Treue verpflichtet.

 

Vassalität an sich ist noch kein Verbrechen. Diese kann unter den Umständen

einer militärischen Niederlage sogar das "kleinere Übel" sein im Vergleich

mit einer offenen Militärdiktatur der siegreichen Streitkräfte. Da der Zweck

der Geschichte die Freiheit ist, kann Vasallität aber immer nur auf Zeit

hingenommen werden. Sie wird insbesondere dann zum Verrat - also zu einem

todeswürdigen Verbrechen - wenn erkennbar wird, daß die Fremdmacht den von

der Vasallenregierung aufrechterhaltenen Landfrieden mißbraucht, um mit den

Waffen der psychologischen Kriegsführung Seelenmord am Deutschen Volke zu

begehen in der erklärten - aber vom Opfer vergessenen - Absicht, das

Deutsche Reich und sein Staatsvolk der Deutschen auf ewig zu vernichten.

 

Gerhard Schröder hat als Bundeskanzler mit seiner Weigerung, die Bundeswehr

an dem völkerrechtswidrigen Überfall der USA auf den Irak zu beteiligen, in

aller Öffentlichkeit den Beginn des Endes der Vasallität markiert. Ein

sorgfältiges Studium - quasi als Aktenstudium - des Buches des

Deutsch-Österreichischen Analysten und Regierungsberaters Gerhoch Reisegger

"Wir werden schamlos irregeführt", Hohenrain Verlag 2003, gibt Aufschluß

darüber, daß das Judäo-Amerikanische Imperium innerlich bereits im

Zusammenbruch befindlich und seine nach außen gekehrte universelle

Gewalttäigkeit Ausdruck davon ist.

Die Lawine, die die von den USA einseitig verkündete "Neue Weltordnung" in

einem Zeitraum von maximal 10 Jahren unter sich begraben wird, ist mit dem

vorgetäuschten "Angriff auf Amerika" am 11. September 2001 losgetreten

worden. Keine Macht der Welt kann sie mehr aufhalten. Die Junta, die über

die USA verfügt, hat den Dritten Weltkrieg begonnen. Sie kann ihn nicht

beenden und nicht gewinnen. Nur ein erfolgreicher Staatsstreich des

US-Militärs gegen die Jüdische Herrschaft über die USA und die physische

Liquidation der Septemberverbrecher könnte die Katastrophe noch abwenden.

Die Welt verändert jetzt sehr schnell ihr Antlitz. Zig Millionen - wenn

nicht gar Milliarden - Menschen werden in diesem Krieg ihr Leben

verlieren.

In dieser Lage ist jeder Bürger des Deutschen Reiches, der sich in den

Dienst der Fremdherrschaft gestellt hat, gerufen, sich seines Deutschseins

zu erinnern und im Geiste von Tauroggen zu handeln, um die Fremdherrschaft

jetzt zu lähmern und den Freiheitskampf der Deutschen für Volk und Reich

nach Kräften zu fördern.

Die weltweite Talmudische Despotie - in ihrem gegenwärtigen Stadium - beruht

im wesentlichen auf vier Jahrhundertlügen:

1. Auf der Kriegsschuldlüge, daß das Deutsche

Reich den ersten und den 2. Weltkrieg bewußt herbeigeführt habe.

2. Auf der Pearl-Harbor-Lüge, daß die USA von

Japan angegriffen worden seien.

3. Auf der Auschwitzlüge, daß das Deutsche

Reich im Konzentrationslager Auschwitz in Verwirklichung eines allgemeinen

Ausrottungsentschlusses vier Millionen Juden systematich durch Giftgas

getötet habe.

4. Auf der Septemberlüge, daß die USA am 11.

September 2001 von dem "Terrornetz Osama bin Ladens" angegriffen worden

seien.

Es gilt das im Johannes-Evangelium (8, 44) überlieferte Jesus-Wort, das an

die Führer der Judenheit gerichtet ist:

Ihr habt den Teufel zum Vater, und nach eures Vaters

Gelüste wollt ihr tun. Der ist ein Mörder von Anfang an und steht nicht in

der Wahrheit; denn die Wahrheit ist nicht in ihm. Wenn er Lügen redet, so

spricht er aus dem Eigenen; denn er ist ein Lügner und der Vater der Lüge.

 

Der Kampf von Frank Rennicke gegen die Gerichte der Fremdherrschaft ist kein

juristisches Kabinettsstück. Er ist ein Gefecht im Freiheitskampf des

Deutschen Volkes. Wollte der Unterzeichnete sich in diesem Kampf auf eine

juristische Argumentation der herkömmlichen Art beschränken, wäre das

gleichbedeutend mit Parteiverrat, denn er würde sich an der Verschleierung

des Wesens dieser Auseinandersetzung beteiligen und und sich der

Begrifflichkeit der Feinde des Reiches unterwerfen.

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