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30 September 2003
In the past anyone who challenged any of the Holocaust orthodoxy's pillars - in particular that the National Socialists killed six million Jews, four million in Auschwitz, with Zyklon B gas - was guilty of 'minimising the Holocaust' , § 130 , and sent to prison.
Mahler has begun a legal campaign that aims to have the German judiciary take notice of the latest reduction of deaths at Auschwitz.
This occurred in May 2002 when senior editor of Der Spiegel wrote the article 'Die Zahl der Opfer von Auschwitz - Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde', published in Osteuropa, May, 2002, p.631ff.
Fritjof Meyer stated that not more than 356,000 Jews and non-Jews died through Zyklon B gas. The total number of deaths for Auschwitz is 510,000.
Mahler extends his legal battle to that of liberating the German people and to re-activate the German Reich. He says it is time to stop the persecution of the non-believers in the Holocaust religion and to liberate the Germans from the dogma that six million Jews were gassed.
Mahler claims that resistance to Jewish world domination began with the second Palestinian Intifada, and this war of liberation is now continuing in Germany by attacking the dogma that states six million Jews were killed by gas.
etc. etc.===
Anyone wishing to receive more information about this is invited to contact Horst Mahler directly.
Or, if you wish to join the organisation Mahler is setting up, then submit your name, date of birth and residential address, no post box number, together with a minimum monthly contribution of 3 Euro, 10 Euro if you are not a victim of the Holocaust law.
[Sind Sie bereit, diesem Verein beizutreten? Der Mitgliedsbeitrag für Betroffene beträgt € 3,--/Monat, für Nicht-Betroffene € 10,--/Monat. [Spenden in beliebiger Höhe sind willkommen]. Eintragung im Vereinsregister und Gemeinnützigkeit werden nicht angestrebt. Die Satzung wird den gesetzlichen Mindesterfordernissen entsprechen. ]
Rechtsanwalt Horst Mahler,
Weidenbusch 13,
D - 14532 Kleinmachnow,
Germany
Tel Germany: 49- 33203 20460
Fax Germany: 49- 3320321059
email: hm@horst-mahler.de
Website (elektronisches Schaufenster) www.horst-mahler.de
Bitte weiterleiten!!
An alle, die es angeht.
Der Aufstand des Deutschen Volkes für die Wahrheit hat begonnen. Sein bisheriger Verlauf ist dem als Anlage 01 beigefügten Bericht zu entnehmen. Er wird fortgesetzt. Der nächste Schritt auf diesem Wege soll die Gründung eines "Vereins zur Rehabilitierung der wegen Leugnung des Holocaust Verfolgten" sein zu dem Zweck, in organisierter Form für die straf- bzw. disziplinarrechtlich Belangten Wiederaufnahmeverfahren vorzubereiten und sie bei der Durchführung - insbesondere auch finanziell - zu unterstützen.
Das juristische Fundament für dieses Vorgehen ist denkbar einfach: § 359 StPO sieht die Möglichkeit einer Wiederaufnahme zugunsten eines rechtskräftig Verurteilten für den Fall vor, daß sich nach der letzten Tatsacheninstanz die Beweislage verändert hat. Zwar ist der Fall des Fortfalls einer einmal angenommenen Offenkundigkeit von belastenden Tatsachen im Gesetz nicht bedacht. Ich habe aber keinen Zweifel, daß diese Lücke durch Analogieschluß zu schließen ist.
Der Wiederaufnahmegrund ist mit dem offenkundigen Fortfall der Offenkundigkeit des Holocaust durch den Artikel des Leitenden Redakteurs des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL, Fritjof Meyer, eingetreten. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Anlage 01.
Wie die Rolle der Justiz einzuschätzen ist, habe ich
in der Verfassungsbeschwerde für Frank Rennicke ausgeführt. Ein Auszug aus
derselben ist als Anlage 02 beigefügt.
Sind Sie bereit, diesem Verein beizutreten? Der
Mitgliedsbeitrag für Betroffene beträgt € 3,--/Monat, für
Nicht-Betroffene € 10,--/Monat. [Spenden in beliebiger Höhe sind
willkommen]. Eintragung im Vereinsregister und Gemeinnützigkeit werden nicht
angestrebt. Die Satzung wird den gesetzlichen Mindesterfordernissen entsprechen.
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elektronisches Schaufenster www.horst-mahler.de
Kleinmachnow am 29. September 2003
Horst
Mahler
_________________
Anlage 01
Der Feldzug gegen die Offenkundigkeit des Holocaust hat
erfolgreich begonnen.
Wir mußten unter Zwang lernen, daß das Deutsche Reich beide Weltkriege
vom Zaune gebrochen habe, daß von den Nationalsozialisten 6 Milionen
Juden sytematisch - davon 4 Millionen allein in Auschwitz mit Zyklon B in
Gaskammern - umgebracht worden seien. Wer die mit der zuletzt genannten Tötungsart
in Zusammenhang gebrachte Zahl bestritt, wird/wurde wegen "Verharmlosung
des Holocausts" ins Gefängnis geworfen.
Seit neuestem darf jedoch behauptet werden, daß nicht mehr als 356.000 (Juden
und Nichtjuden) in Auschwitz dem Zyklon B zum Opfer gefallen seien.
In diesem Sinne haben sich schon 4 Staatsanwaltschaften - in Berlin,
Stuttgart, Bochum und Bielefeld - ausgesprochen.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat es abgelehnt, den Leitenden
Spiegelredakteur Fritjof Meyer als Verfasser und die ehemalige Bundestagspräsidentin
Prof. Dr. Rita Süßmuth als Herausgeberin des Artikels "Die Zahl der Opfer
von Auschwitz - Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde" (in der
Zeitschrift "Osteuropa", 5/2002 S. 631 ff.) wegen Verstoßes gegen §
130 Abs. 3 und 4 StGB anzuklagen. Meyer hatte in dem Artikel die These
aufgestellt und belegt, daß in der Zeit der Deutschen Besetzung im
Konzentrationslager Auschwitz insgesamt 510.000 Menschen gestorben seien,
davon wahrscheinlich 356.000 "im Gas" (Juden und Nichtjuden).
Der entsprechende Einstellungsbescheid ist am 28.05.03 zum Aktenzeichen 4 Js
75185/02 ergangen.
Wie ist es zu erklären, daß offenkundig die Opferzahlen nunmehr auch "offiziell"
dahinschmelzen wie der Schnee in der Frühlingssonne? Ist diese Erscheinung der
von Fritjof Meyer mitgeteilten Tatsache zuzuschreiben, daß der letzte
Lagerkommandant von Auschwitz, Höß, unter Folter Phantasiezahlen
gestanden hat - vermutlich in der Erwartung, daß deren Wirklichkeitsferne demnächst
erkannt und damit die Aufmerksamkeit auf die Umstände gelenkt würde,
unter denen belastende Zeugenaussagen zustande gekommen sind?
Reichsbürger hatten im Rahmen des "Feldzuges gegen die Offenkundigkeit des
Holocaust" den Meyer-Artikel vervielfältigt, an eine Vielzahl von
bekannten Persönlichkeiten des politischen und kulturellen Geschehens in der
BRD verteilt und sich anschließend beim Generalstaatsanwalt Neumann in
Berlin selbst wegen Verstoßes gegen § 130 Abs. 4 StGB
angezeigt.
Zur Begründung dieses Schrittes hatten die Selbstanzeiger ausgeführt:
Mit dem Seelenmord am Deutschen Volk, mit dem Völkermörder Israel und mit der
Verfolgung der Holocaustungläubigen muß es endlich ein Ende haben.
Der Aufstand gegen die Jüdische Weltherrschaft hat in Palästina mit der 2.
Intifada begonnen. Der Befreiungskrieg setzt sich jetzt fort in Deutschland mit
dem Angriff auf das Dogma von den 6 Millionen im Gas umgekommenen Juden.
Als erster identifzierte öffentlich Martin Walser in seiner Paulskirchenrede
die "Auschwitzkeule" als die Waffe unserer Feinde. Der Leitende
Redakteur des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL, Fritjof Meyer, hat jetzt zum
Schlag gegen die Holocaustreligion ausgeholt, der diese vernichten wird. Mit
seinem Artikel "Die Zahl der Opfer von Auschwitz - Neue Erkenntnisse durch
neue Archivfunde" - veröffentlicht in der wissenschaftlichen Zeitschrift
OSTEUROPA Heft 5 vom Mai 2002 - bestreitet er die Opferzahl von 6 Millionen
vergasten Juden. Im Unterschied zu zahlreichen Historikern leugnet
Fritjof Meyer zwar nicht Gaskammermorde an Juden, behauptet aber, daß
in Auschwitz auf diese Weise nur 356.000 von ihnen umgekommen seien. Das
sind nicht mehr Menschen, als Jüdische Atomphysiker am 6. August 1945 in
Hiroshima binnen weniger Minuten im Feuer von "Little Boy", der
von ihnen gebauten Atombombe, verbrannten. Nicht weniger Menschen erlitten
am 13. Februar 1945 in Dresden einen qualvollen Tod in dem von Wissenschaftlern
seiner Majestät, des Königs von Großbritannien, konzipierten
Feuersturm. Die Zahl reicht bei weitem nicht heran an die ein bis zwei
Millionen Deutsche, die - nachdem sie die Waffen gestreckt hatten -
General Dwight D. Eisenhower auf den Rheinwiesen mit der Hungerwaffe tötete.
Sie ist auch erheblich kleiner als die Zahl der Deutschen, die als
Arbeitssklaven in sowjetischen Lagern zu Tode geschunden worden sind. Und sie
macht nur etwa den zehnten Teil der Opferzahl von zwei bis drei Millionen
Toten aus, mit der der Vertreibungsvölkermord an den
Deutschen in den Ostgebieten des Deutschen Reiches zu Buche steht.
Wenn die von Fritjof Meyer ermittelten Opferzahlen der Wirklichkeit entsprechen,
dann hat es "den Holocaust" im Sinne eines "einzigartigen und
unvergleichbaren Menschheitsverbrechens" nicht gegeben. Die Jüdische
Moral, nach der nur der Mord an einem Juden ein Verbrechen, der gewaltsam
herbeigeführte Tod eines Nichtjuden dagegen eher ein willkommenes Ereignis ist,
weisen wir als menschenfeindliche Gesinnung zurück.
Bisher sind dazu gemäß § 170 Abs. 2 StPO (mangelnder Tatverdacht) drei
Einstellungsverfügungen der zuständigen Staatsanwaltschaften ergangen: im
Falle Edgar Forster StA Bochum vom 06.05.03 zum Aktenzeichen
33 Js 145/03 A, im Falle Ursula Haverbeck StA Bielefeld vom
27. Mai 2003 zum Aktenzeichen 46 Js 171/03 sowie im Falle Imke Barnstedt
StA Berlin vom 10.06.03 zum Aktenzeichen 81 Js 1564/03. Das Ergebnis dieses
Feldzuges lenkt die Aufmerksamkeit auf den nachfolgend wiedergegebenen Aufruf an
die Judenheit in aller Welt, den die Reichsbürger im Verdener Manifest vom 5.
Februar 2003 wie folgt formuliert haben:
Wir sehen in der mutigen Tat des SPIEGEL-Redakteurs Fritjof Meyer das
Signal zum Aufstand gegen die Bedrücker des Deutschen Volkes. Wir werfen aber
nicht Steine auf die Besatzer, sondern im Geiste Mahatma Gandhis werden
wir Meyers Aufsatz vervielfältigen und verbreiten, um aus freiem
Entschluß neben ihm vor den Gerichten des Reichsvernichtungsregimes, das
sich selbst als "Bundesrepublik Deutschland" bezeichnet, Zeugnis für
das Deutsche Reich abzulegen. Wir klagen das Judäo-Amerikanische Imperium an,
zur Erlangung, Festigung und Ausdehnung der Weltherrschaft nicht nur den Zweiten
Weltkrieg angezettelt, sondern nach dessen Ende seit 1945 weltweit
12 bis 16 Millionen Menschen einen gewaltsamen Tod bereitet zu haben.
Die Toten erheben jetzt durch uns ihre Stimme, um den Juden
zuzurufen:
"Es ist genug! Im 20, Jahrhundert haben viele Völker geblutet. Laßt die
Welt endlich zur Ruhe kommen und Frieden einkehren! Begehrt nicht das Land
eines unschuldigen Volkes, nur weil es ein blutrünstiger Gott euch vor 3500
Jahren verheißen hat. Beendet den Weltkrieg, den ihr in diesem Augenblick
anzufachen versucht! Geht in Euch und entsagt Jahwe, denn er hat Lust am Völkermorden!
Ergebt Euch den Völkern, die Euch als Brüder aufnehmen werden, wenn auch Ihr
sie als Eure Brüder achten werdet. Erkennt, daß Eure Auserwähltheit ein Fluch
ist und Ihr in den Flammen des Hasses umkommen werdet, der Euch von denen
entgegenschlägt, die Ihr wie das Vieh verachtet ."
Das Heilige Deutsche Reich lebt, um die Judenheit vor das Weltgericht
zu fordern!
Bericht von der Aktion vom 30. Juli 2003 auf der Wartburg:
Der Aufstand für die Wahrheit begann auf der Wartburg
Wo einst Martin Luther - vom Pabst gebannt und vom Deutschen Kaiser mit der Reichsacht belegt - unter dem Schutze Deutscher Ritter das Neue Testament in die Deutsche Sprache übersetzte,
an der Stätte an der am 18. Oktober 1817 anlässlich des vierten Jahrestages der Leipziger Völkerschlacht gegen die napoleonische Fremdherrschaft sich 500 Studenten zum Wartburgfest, der ersten bürgerlich-demokratischen Versammlung in Deutschland, unter dem Motto "Ehre - Freiheit - Vaterland" versammelt hatten, um für einen geeinten Deutschen Nationalstaat zu kämpfen, erhoben am 30. Juli 2003 Bürger des Deutschen Reiches die Stimme für die Wahrheit:
„Das
Deutsche Reich kommt im Aufstand des Deutschen Volkes zu sich.“
hallte das Echo ihrer Rufe von den Mauern dieser stolzen Burg.
Diese
Kundgabe sollte ursprünglich am 30. Juli 2003 in Auschwitz stattfinden, um
diese Jüdische Kultstätte als
Tatort des Seelenmordes am Deutschen Volk zu markieren.
Dank der freundlichen Untertstützung durch den brandenburgischen Innenminister Schönboom, der Horst Mahler - dem Inspirator dieser Wortergreifung - die Ausreise nach Polen untersagt hatte, war durch das Medienecho dieser Zweck erreicht auch ohne die körperliche Anwesenheit der Wahrheitskünder in Auschwitz.
Durch auffällige Bewegungen der Unterstützer des „Verdener Manifests“ vom 5. Februar 2003 in Deutschen Landen und entsprechende Telefongespräche - die abgehört werden sollten und abgehört wurden (was durch unmotivierte Kripo-Nachfragen nach Horst Mahler bei möglichen Anlaufstellen im Thüringischen Land erkennbar geworden war) - war die Besatzungsmacht in den Glauben versetzt, daß eine Ersatzveranstaltung auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Buchenwald (in der Nähe von Weimar) stattfinden würde. In dieses Gebiet wurde eine Armada von motorisierten Observationstrupps des behördlichen Spitzeldienstes entsandt, die in einem stundenlangen „Katz- und Mausspiel“ über Autobahnen und Landstraßen hinweg – erfolglos - versuchten, die zur befreienden Tat Entschlossenen zu verunsichern (Der Fahrer von IK-G 135 hat sich dabei besonders hervorgetan; aber auch IK-VT xxx war nicht schlecht.). In Buchenwald selbst lagen uniformierte Polizeikräfte in Bereitschaft, um den Auftritt der Reichsbürger zu verhindern.
Tatsächlich war aber wegen ihrer Strahlkraft als Schauplatz Deutscher Geschichte die Wartburg für das entscheidende Ereignis ausgesucht worden. Blitzartig versammelten sich die zu gemeinsamer Tat Bereiten auf der bestgelegenen Aussichtsplattform unterhalb der Burg, um in einer feierlichen Zeremonie dem Duckmäusertum gegenüber der Holocaustreligion ein Ende zu setzen. Sie blieben dort von der überraschten Besatzungsmacht unbehelligt. Nur ein Kamerateam des behördlichen Spitzeldienstes - wohl das einzige, das nicht durch Fahrmanöver abgeschüttelt werden konnte - war zugegen und filmte die Szene.
Horst Mahler eröffnete die feierliche Handlung mit der Anrufung des Deutschen Volksgeistes:
Sieghafter
Geist
Durchflamme die Ohnmacht
Zaghafter
Seelen.
Verbrenne
die Ichsucht,
Entzünde
das Mitleid,
Dass
Selbstlosigkeit,
Der
Lebensstrom der Menschheit, Wallt als Quelle
Der geistigen Wiedergeburt.
Rudolf Steiner 20. September 1919
Nach stiller Besinnung sprach er dann die vier alles beinhaltenden Sätze, die jeweils von zwei Sprechern aus dem Kreis der anwesenden Reichsbürger wiederholt wurden:
Die
Wahrheit siegt!
Die
Lüge vernichtet sich selbst!
Den
Holocaust gab es nicht!
Das
Deutsche Reich kommt im Aufstand des Deutschen Volkes zu sich.
Während der Feier wehten die schwarz-weiß-rote Fahne des 1871 wiederhergestellten Deutschen Kaiserreichs und die Fahne des Deutschen Kollegs – liegendes schwarzes Kreuz in Gold gefaßt auf rotem Grund - , die als Staatssymbol des wieder zu sich kommenden Deutschen Reiches vorgeschlagen ist. Zwischen den Fahnen flatterte eine meterlange Schriftrolle mit über hundert Namen von Personen, die von der Jüdischen Besatzungsmacht als „Revisionisten“ und „Holcaustleugner“ verfolgt wurden und teilweise immer noch verfolgt werden. Ihrer wurde in Dankbarkeit gedacht.
Der zeremonielle Akt klang aus mit der gemeinsam gesungenen Hymne:
Nichts
kann uns rauben
zu
unserem Land.
Es
zu erhalten
und
zu gestalten sind wir gesandt.
Mögen
wir sterben, unseren Erben
gilt
dann-
die Pflicht,
es
zu erhalten
und
zu gestalten:
Deutschland
stirbt nicht.
Als die Gruppe nach zweistündigem Aufenthalt auf der Wartburg zu den auf dem Parkplatz bereitstehenden Fahrzeugen zurückkehrte, traten dort Kriminalbeamte der BRD, der „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (Carlo Schmid), an Horst Mahler heran, um ihm zu eröffnen, daß gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet sei. Dieser Schritt wurde damit begründet, daß während der Kundgabe in der Wartburg „ein Transparent mit volksverhetzendem Inhalt“ gezeigt worden sei. Den Wortlaut desselben vermochte der Wortführer des Kripo-Kommandos nicht aufzusagen. „Irgendwas von ‚Holocaust’ sei zu lesen gewesen.“ Die Beamten wirkten lustlos.
Auf der Rückreise nach Vlotho wurde etwa 10 km von der Wartburg entfernt der von Ursula Haverbeck chauffierte Pkw von vier Fahrzeugen des behördlichen Spitzeldienstes gestoppt. Der Beifahrer – ein Arzt aus Bochum – wurde von uniformierten Polizeibeamten mit gezogener Pistole zum Verlassen des Fahrzeugs aufgefordert. Dieses wurde anschließend – einschließlich des Reisegepäcks – gründlich durchsucht. Dabei fielen der Polizei die auf der Wartburg gezeigten Transparente sowie die erwähnte Schriftrolle mit den Namen der Holocaustverfolgten in die Hände.
Gleichlaufend mit der Feierstunde auf der Wartburg wurde zur Aufhellung des geistigen Hintergundes etwa 300 der wichtigsten Medien, diplomatischen Vertretungen sowie meinungsbildenden Persönlichkeiten im In- und Ausland die aus Anlaß der geplanten Tatortbesichtigung in Auschwwitz von Horst Mahler zusammengestellte und herausgegebene CD „Aufstand für die Wahrheit – Auschwitz am 30. Juli 2003“ zugestellt.
Diese enthält folgende Text- bzw. Bilddateien:
1.
Horst Mahler: Das Deutsche Reich steht auf für die
Wahrheit (7/03)
2.
Horst
Mahler: The
German Reich arises for the Truth
3.
Verdener Manifest (2/03)
4.
Appell
der 100
5.
Horst Mahler: Offener Brief an Bundeskanzler Gerhard Schröder
(11/99)
6.
Horst
Mahler: Offener Brief an die Abgeordneten des 15. Deutschen Bundestages
(5/03)
7.
Dokumentation: Fritjof Meyer über Opferzahlen von
Auschwitz
8.
Tabelle mit Opferzahlen
9.
Horst Mahler: Erfolge im Feldzug gegen die Offenkundigkeit
des Holocaust
10.
To
be passed on – Success in the campaign against the Holocaustreligion
11.
Horst
Mahler: Revisionsbegründung im Verfahren gegen Frank Rennicke (1/03)
12.
Horst Mahler: Judaismus und Christentum - Unverträgliche
Menschenbilder (8/02)
13.
Karl
Marx: Zur Judenfrage
14.
Deutsches Kolleg: Endlösung
der Judenfrage (3/01)
15.
Deutsches Kolleg: Final Solution of the Jewish Question (engl.)
16.
Horst Mahler: Offener Brief an Daniel Goldhagen
17.
Deutsches
Kolleg: Ausrufung des Aufstandes der Anständigen
18.
Deutsches Kolleg: Zur Heilsgeschichtlichen Lage des
Deutschen Reiches
19.
Deutsches Kolleg: The
Redeeming Historical Role of the German Reich (I) (engl.)
20.
Deutsches Kolleg: The
Redeeming Historical Role of the German Reich (II) (engl.)
21.
Deutsches
Kolleg: An den Ewigen Bund der Deutschen Fürsten (mit
Aufstandsplan)
22.
Protokolle der Weisen von Zion
23.
Horst
Mahler: „Antisemiten“ aller Länder vereinigt Euch!
24.
Carlo
Schmid: Rede vor dem Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948
25.
Horst Mahler: Skizze für eine neue Reichsordnung (11/99)
26.
Horst Mahler: Heil Juda, wir kommen (4/02)
27.
Horst
Mahler: Den Juden ist die Darstellung des satanischen Prinzips zugeschickt
(6/03)
28.
Eine Korrespondenz: Die Völker im Stande der Notwehr
gegen Jahwe (12/02)
29.
Horst
Mahler: Guten Tag und Shalom! - Eine Kriegserklärung an die Judenheit (6/03)
30.
Deutsches
Kolleg: Independence Day – live (deutsch) (9/01)
31.
Independence
Day – live (engl.)
32.
Deutsches
Kolleg: Der Untergang des Judäo-Amerikanischen Imperiums (deutsch) (11/01)
33.
The Fall of the Judeo-American Empire (engl.)
34.
Horst Mahler: Thesen über die Moderne (7/00)
35.
Horst Mahler: Thesen über Juden und Deutschland als geistige Notwehr
(7/99
36.
Horst Mahler: Die Macht der Lüge – Worum geht es?
(1/03)
37.
Horst Mahler: Auf dem Wege zur Reichsordnung (11/99)
38.
Horst Mahler: Sinn der Shoa (3/99)
39.
Giselher Wirsing: Erziehung zum Krieg (Auszug aus „Der
maßlose Kontinent“)
40.
Hamilton Fish: Pearl Harbor (Auszug aus “Der zerbrochene
Mythos“)
41.
Dirk Bavendamm: Roosevelts Krieg (Auszug)
42.
Die Septemberlüge
(Bilderschau & Revisionsschrift mit Beweisanträgen)
43.
Flugblatt: Das Deutsche Volk erzwingt die Untersuchung der
Ereignisse vom 11.09.01
44.
Horst Mahler: Der Globalismus als höchstes Stadium des
Imperialismus (4/99)
45.
Die Deutschen proben den aufrechten Gang
Die
Feinde des Deutschen Reiches sollten wissen, daß von nun an jeder Strafprozeß
wegen „Volksverhetzung“ aufgrund von Kritik an der Judenheit und im Hinblick
auf die offene Bekennung der historischen Wahrheit für die Juden zum Boomerang
wird. Die Bresche hat der Leitende Redakteur des Nachrichtenmagazins DER
SPIEGEL, Fiitjof Meyer („Die Zahl der Opfer von Auschwitz“ in der
Zeitschrift „Osteuropa“ Nr.
5/2002 S. 631 ff.), geschlagen. Er
beziffert aufgrund neuer Archivfunde die Gasopfer von Auschwitz mit 356.000 (Juden
und Nichtjuden). Obwohl er im Gegensatz zu der größer werdenden
Schar von „revisionistischen“ Historikern damit an der
Gaskammerversion noch festhält, ist sein Aufsatz bahnbrechend, denn die
Strafverfolgungsbehörden der Besatzungsmacht haben vor der Macht des SPIEGEL
kapituliert und Meyers These für „strafrechtlich unbedenklich“ erklärt.
Zwischen
der „offiziellen“ Zahl von erst 4, dann
1,5 Millionen Gastoten in Auschwitz und der von Meyer behaupteteten Zahl klafft
ein Abgrund, der nur damit erklärt werden kann, daß die „offizielle“
Version auf Lügen und Fälschungen beruht. Jetzt kann gestützt auf Meyers
Erkenntnisse in der Mitte der Gesellschaft
- nicht nur am „rechten Rand“ – gegen die Auschwitzlüge mit
Aussicht auf Erfolg argumentiert werden.
Das
Wissen um die Wahrheit nimmt sprunghaft zu, die Lüge bricht zusammen. Mit ihr
schwindet die Jüdische Macht.
Schon bald wird das Judäo-Amerikanische Imperium krachend zu Boden stürzen.
Das
wird ein Fest!
Verden an der Aller am 31. Juli 2003
Anlage 02
Auszug aus der Verfassungsbeschwerde für Frank Rennicke
.....
Vorbemerkung
Mit der nachfolgenden Begründung nimmt der Unterzeichnete zum Zwecke der
Verteidigung der Freiheit des Reichsbürgers Frank Rennicke den
Grundrechtskatalog des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland -
bedingt - als Recht des Deutschen Reiches und das Bundesverfassungsgericht als
ein Deutsches Gericht in Anspruch.
Gestützt auf die Rede des Staats- und Völkerrechtlers Prof Dr. Carlo Schmid
vor dem Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948 geschieht das in dem
Bewußtsein, daß das Grundgesetz keine Verfassung (vgl. Art. 146 GG) sondern
eine Modalität des Besatzungsstatuts der westlichen Siegermächte, die
Bundesrepublik Deutschland kein Staat sondern die "Organisationsform einer
Modalität der Fremdherrschaft" und folglich das Bundesverfassungsgericht
weder Verfassungsgericht noch ein Gericht des Deutschen Nationalstaates -
des Deutschen Reiches - sind.
All denen, die gegen diese Sicht der Dinge mit der verstrichenen Zeit und
den vielen Wahlen argumentieren, die inzwischen stattgefunden haben, ist
entgegenzuhalten:
1. Es hat in der Bundesrepublik zu keinem
Zeitpunkt freie Meinungsäußerung und auch keine freien Wahlen gegeben:
Die NSDAP, alle ihre Gliederungen und Nachfolgeorganisationen sind im Mai 1945
von den Siegermächten unter Verletzung des Art. 43 Haager
Landkriegsordnung von 1907 verboten worden.
Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL berichtete in seiner Ausgabe Nr. 20/2003 S.
47, von einer repräsentativen Meinungsbefragung im Jahre 1948. Danach waren zu
dieser Zeit noch 57 % der Deutschen der Meinung, daß der Nationalsozialismus
eine gute Idee gewesen sei. Erst die nun schon seit einem halben Jahrhundert
andauernde völkerrechtswidrige "Umerziehung" der Deutschen mag
eine Änderung bewirkt haben. Die Lüge von den 6 Millionen im Gas vernichteten
Juden wäre hier der entscheidende Faktor. [Als Kontrastbild diene die
Entwicklung im Bereich der untgergegangenen Sowjetunion: Die für die tatsächlich
geplante und von Stalins Schwiegersohn, dem Juden Kaganowitsch, durchgeführte
physische Vernichtung von 30 Millionen selbständigen russischen Bauern
verantwortliche KPdSU ist nach dem Zusammenbruch des bolschewistischen Systems
nicht verboten worden. Ihre Nachfolgeorganisation ist in der Duma vertreten und
spielt in Rußland gegenwärtig keine unbedeutende Rolle.]
Die politischen Überzeugungen der Mehrheit der Deutschen waren also von Anfang
an von jeglicher Beteiligung an der "demokratischen" Willensbildung
dauerhaft ausgeschlossen. Noch in dem Begleitschreiben der "deutschen"
Regierungen - BRD und DDR - zum 2+4-Vertrag wird die Selbstverpflichtung der
Bundesregierung, auch künftig Parteien mit nationalsozialistischem Ideengut zu
unterdrücken, hervorgehoben.
2. Mit der mit dem Einigungsvertrag
verabschiedeten Neufassung von Artikel 146 GG ist klar zum Ausdruck gebracht, daß
sogar nach Meinung der Vasallenregierung das Grundgesetz nicht zur
gewohnheitsrechtlichen Verfassung des Deutschen Volkes aufgewertet ist.
Diese - bisher unerhörte - Klarstellung ist hier deshalb unverzichtbar, weil
Gegenstand der Erörterung die Holocaustgesetzgebung jener Fremdherrschaft und
die darauf gestützte Tätigkeit der Gerichte sind, die - wie zu zeigen ist
- unter keinem denkbaren Gesichtspunkt als Bestandteil der Deutschen
Rechtsordnung bzw. als Betätigung Deutscher Gerichtsbarkeit anerkannt werden können.
Es könnte als Widerspruch erscheinen, daß ein Reichsbürger zur Verteidigung
gegen die Willkür der Sieger über das Deutsche Reich ein Organ der
Fremdherrschaft anruft mit dem Verlangen, deren Holokaustgesetzgebung - die
wesentlich das Herzstück der talmudischen Fremdherrschaft über das Deutsche
Volk ist - für null und nichtig zu erklären.
Der Widerspruch löst sich in der Erkenntnis auf, daß die als "Bundesverfassungsrichter"
wirkenden Personen nicht selbst der Fremdmacht angehören, sondern nur deren
Vasallen sind. Sie sind zugleich Bürger des Deutschen Reiches und diesem zur
Treue verpflichtet.
Vassalität an sich ist noch kein Verbrechen. Diese kann unter den Umständen
einer militärischen Niederlage sogar das "kleinere Übel" sein
im Vergleich mit einer offenen Militärdiktatur der siegreichen Streitkräfte.
Da der Zweck der Geschichte die Freiheit ist, kann Vasallität aber immer nur
auf Zeit hingenommen werden. Sie wird insbesondere dann zum Verrat - also zu
einem todeswürdigen Verbrechen - wenn erkennbar wird, daß die Fremdmacht
den von der Vasallenregierung aufrechterhaltenen Landfrieden mißbraucht, um mit
den Waffen der psychologischen Kriegsführung Seelenmord am Deutschen Volke zu
begehen in der erklärten - aber vom Opfer vergessenen - Absicht, das Deutsche
Reich und sein Staatsvolk der Deutschen auf ewig zu vernichten.
Gerhard Schröder hat als Bundeskanzler mit seiner Weigerung, die Bundeswehr an
dem völkerrechtswidrigen Überfall der USA auf den Irak zu beteiligen, in aller
Öffentlichkeit den Beginn des Endes der Vasallität markiert. Ein sorgfältiges
Studium - quasi als Aktenstudium - des Buches des Deutsch-Österreichischen
Analysten und Regierungsberaters Gerhoch Reisegger "Wir werden schamlos
irregeführt", Hohenrain Verlag 2003, gibt Aufschluß darüber, daß
das Judäo-Amerikanische Imperium innerlich bereits im Zusammenbruch befindlich
und seine nach außen gekehrte universelle Gewalttäigkeit Ausdruck davon ist.
Die Lawine, die die von den USA einseitig verkündete "Neue Weltordnung"
in einem Zeitraum von maximal 10 Jahren unter sich begraben wird, ist mit dem
vorgetäuschten "Angriff auf Amerika" am 11. September 2001
losgetreten worden. Keine Macht der Welt kann sie mehr aufhalten. Die Junta, die
über die USA verfügt, hat den Dritten Weltkrieg begonnen. Sie kann ihn nicht
beenden und nicht gewinnen. Nur ein erfolgreicher Staatsstreich des US-Militärs
gegen die Jüdische Herrschaft über die USA und die physische Liquidation der
Septemberverbrecher könnte die Katastrophe noch abwenden.
Die Welt verändert jetzt sehr schnell ihr Antlitz. Zig Millionen - wenn nicht
gar Milliarden - Menschen werden in diesem Krieg ihr Leben verlieren.
In dieser Lage ist jeder Bürger des Deutschen Reiches, der sich in den Dienst
der Fremdherrschaft gestellt hat, gerufen, sich seines Deutschseins zu erinnern
und im Geiste von Tauroggen zu handeln, um die Fremdherrschaft jetzt zu lähmern
und den Freiheitskampf der Deutschen für Volk und Reich nach Kräften zu fördern.
Die weltweite Talmudische Despotie - in ihrem gegenwärtigen Stadium - beruht im
wesentlichen auf vier Jahrhundertlügen:
1. Auf der Kriegsschuldlüge, daß das Deutsche
Reich den ersten und den 2. Weltkrieg bewußt herbeigeführt habe.
2. Auf der Pearl-Harbor-Lüge, daß die USA von
Japan angegriffen worden seien.
3. Auf der Auschwitzlüge, daß das Deutsche Reich
im Konzentrationslager Auschwitz in Verwirklichung eines allgemeinen
Ausrottungsentschlusses vier Millionen Juden systematich durch Giftgas getötet
habe.
4. Auf der Septemberlüge, daß die USA am 11.
September 2001 von dem "Terrornetz Osama bin Ladens" angegriffen
worden seien.
Es gilt das im Johannes-Evangelium (8, 44) überlieferte Jesus-Wort, das
an die Führer der Judenheit gerichtet ist:
Ihr habt den Teufel zum Vater, und nach eures Vaters Gelüste wollt ihr tun. Der
ist ein Mörder von Anfang an und steht nicht in der Wahrheit; denn die Wahrheit
ist nicht in ihm. Wenn er Lügen redet, so spricht er aus dem Eigenen; denn er
ist ein Lügner und der Vater der Lüge.
Der Kampf von Frank Rennicke gegen die Gerichte der Fremdherrschaft ist kein
juristisches Kabinettsstück. Er ist ein Gefecht im Freiheitskampf des Deutschen
Volkes. Wollte der Unterzeichnete sich in diesem Kampf auf eine juristische
Argumentation der herkömmlichen Art beschränken, wäre das gleichbedeutend mit
Parteiverrat, denn er würde sich an der Verschleierung des Wesens dieser
Auseinandersetzung beteiligen und und sich der Begrifflichkeit der Feinde des
Reiches unterwerfen.
I.
Verfahrensgang und Umfang der Beschwer
Am 22. November 2000 verurteilte das Amtsgericht Böblingen den Bf. wegen
Volksverhetzung in acht Fällen, davon in sechs Fällen in Tateinheit mit einem
Vergehen gegen § 21 des GjSM zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten,
deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Gegen dieses Urteil legte sowohl der Bf. mit dem Ziel eines Freispruchs,
als auch die Staatsanwaltschaft zu ungunsten des Bf. mit dem Ziel einer
Verurteilung zu einer höheren Strafe jeweils form- und fristgerecht Berufung
ein.
Die Berufung des Bf. blieb ohne Erfolg. Die Berufung der
Staatsanwaltschaft hatte teilweise Erfolg. Nach durchgeführter
Berufungsverhandlung verurteilte das Landgericht Stuttgart den Bf. zu der
Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 5 Monaten,
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Angewandte Vorschriften: §§ 130 Abs. 1 - 4 StGB; 21 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3a;
4 Abs. 1 Nr. 1 und 2; 3 Abs. 1 Nr. 4; 6 GjSM, 52, 53 56 StGB
Das Urteil ist dem Unterzeichneten am 11. Dezember 2002 förmlich zugestellt
worden.
In die Gesamtfreiheitsstrafe ist eine Einsatzstrafe aufgrund des Schuldspruchs
gemäß § 130 Abs. 4 StGB wegen Verbreitung der Broschüre mit dem Titel "Dokumente
der Verteidigung. Unterdrückte Tatsachen über Auschwitz und den
Holocaust." einbezogen. Das Berufungsgericht hat dazu im einzelnen
festgestellt:
"Er (der Angeklagte Frank Rennicke) verfolgte damit das Ziel, diese Broschüre
über den ersten Empfänger Marco Rieger hinaus noch einer weiteren,
unbestimmten, aber größeren Zahl von Personen, insbesondere Gesinnungsgenossen,
aber auch anderen Multiplikatoren zur Kenntnis zu bringen. Wie der Angeklagte
Frank Rennicke wußte, wird in dieser Broschüre der Genozid an den Juden und
Zigeunern während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in den
Konzentrationslagern, insbesondere in Auschwitz, in Abrede gestellt (sog.
Auschwitzlüge). Unter pseudowissenschaftlicher Aufmachung
("Leuchter-Report/Rudolf-Report") wird hier auf über 30 Seiten
dargelegt, daß die Ermordung der Juden und Zigeuner durch das Naziregmine aus
technischen und tatsächlichen Gründen gar nicht möglich gewesen sei und auch
nicht, zumindest nicht in dem von anerkannten Historikern genannten Umfang,
stattgefunden habe.
So wird u.a. ausgeführt:
"Schlußfolgerung: Nach Durchsicht des gesamten Materials und nach
Inspektion aller Standorte in Auschwitz, Birkenau und Majdanek findet der Autor
die Beweise überwältigend. Es gab keine Exekutions-Gaskammern in irgendeinem
dieser Orte. Es ist beste Ingenieursmeinung dieses Verfassers, daß die
angeblichen Gaskammern an den inspizierten Plätzen weder damals als
Exekutions-Gaskammern verwendet worden sein konnten, noch daß sie heute für
eine solche Funktion ernsthaft in Betracht gezogen werden können."
Unterzeichnet wird dies von Fred Leuchter."
Gleichzeitig werde in einem Anhang der Broschüre dazu aufgerufen, für eine
massenhafte Verbreitung dieser angeblich wissenschaftlich erwiesenen
Behauptungen Sorge zu tragen."
Die dagegen gerichtete Revision des Bf. war darauf gerichtet, mit grundsätzlichen
Ausführungen den Widerspruch aufzuzeigen, der zwischen den entscheidungsbegründenden
Rechtsmeinungen des Berufungsgerichts einerseits und einer an den Interessen des
Deutschen Volkes orientierten Auslegung des unter der Oberhoheit der westlichen
Siegermächte erlassenen Grundgesetzes für Deutschland andererseits
besteht.
Dieses Verfahren ist nicht unproblematisch. Es treffen gegensätzliche - d.h.
einander ausschließende - Denkmuster aufeinander. Die bei den Richtern zu
vermutende Sichtweise kann sich auf die Macht stützen. Diejenige der
Verteidigung des Bf. ist seit Jahrzehnten einer intensiven Verteufelung
ausgesetzt und gänzlich machtlos. Da sich das Denken beider Pole auf die nämlichen
Gegenstände bezieht, stehen die unterschiedlichen Denkweisen im Verhältnis
zueinander. Dieses ist mit Gefühlskomplexen befrachtet, die dem freien Fluß
der Gedanken hinderlich sind.
Das bewußt zu machen, erscheint zweckdienlich. Es könnte sich dadurch bei
Gericht die Erinnerung einstellen, daß Gedanken - auch im Bereich der
juridischen Argumentation - nicht danach zu beurteilen sind, ob sie "politisch
korrekt" sind oder nicht, sondern danach, ob sie richtig oder falsch, wahr
oder unwahr sind. Dabei mag mancher Gedanke wie ein Fausthieb in die Magengrube
fahren und den Atem rauben. Hier hilft es, tief einzuatmen und sich zu fragen:
"Ja, warum eigentlich nicht?" Mit dieser einfachen Frage befreit man
sich aus den Denkverboten, die uns zu Sklaven fremder Mächte machen.
Dieser Hinweis könnte hier insbesondere deshalb hilfreich sein, weil im
folgenden die Judenfrage auf unerhörte Weise erörtert wird. Schamlos wird das
Tabu aller Tabus verletzt, weil die Suche nach der Wahrheit kein Tabu duldet.
Die Umstände begünstigen diesen Versuch. Die Macht, die uns unsere
Gedanken vorzuschreiben versucht, hat sich mit dem vorgetäuschten "Angriff
auf Amerika" vom 11. September 2001 selbst als eine verbrecherische
entlarvt. Was diese Macht im Innersten bewegt und worauf sie zielt, hat
mit bisher nicht übertroffener Gediegenheit Gerhoch Reisegger in seinem Buch
"Wir werden schamlos irregführt - Vom 11. September zum Irak-Krieg",
Hohenrain Verlag, Tübingen 2003, sachkundig enthüllt.
Das Revisionsgericht hat per Beschluß gemäß § 349 Abs. 2 StPO vom 17. Juli
2003 die Revision des Bf. als unbegründet verworfen "weil die Nachprüfung
des Urteils .... keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben
hat."
Auch das Bundesverfassungsgericht kann - weil es die Macht dazu hat - den
Nachweis, daß die Verurteilung des Bf. auf Willkür beruht, ignorieren. Die
Weigerung, die Tatsachen und deren Zusammenhänge zur Kenntnis zu nehmen, würde
allerdings nach dem Grundsatz der actio libera in causa den Vorwurf des
Landesverrats und der Rechtsbeugung nach sich ziehen. Die Zeit "der
Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" (Carlo Schmid) - (OMF),
die sich selbst den Namen "Bundesrepublik Deutschland" zugelegt hat,
ist abgelaufen. Unter dem Zwang der auf uns zurasenden Katastrophe (vgl. Gerhoch
Reisegger) wird das Volk der Deutschen im Aufstand für die Organung des
Deutschen Reiches (vgl. Art 146 GG) seine Handlungsfähigkeit zurückgewinnen.
Die dem Oberlandesgericht Stuttgart vorgetragene Revisionsbegründung war nichts
anderes als die vorweggenommene Begründung für die Verfassungsbeschwerde. Der
auf den Auschwitzkomplex bezügliche Teil derselben wird erneut wie folgt
vorgetragen:
........
.......
IV.
Rügen zum Komplex B: "Dokumente der Verteidigung"
.....
[abrufbar unter
http://www.deutsches-kolleg.org/hm/aktuelles/Revisionsbegruendung_Rennicke.htm]
Soweit der Auszug aus der Revisionsbegründung.
Die Grundrechtsverletzungen im einzelnen:
Durch die Anwendung des § 130 Abs. 3 und 4 StGB ist Artikel 1 Abs. 1 GG
verletzt. Die Hoheitsgewalt maßt sich an, die Überzeugung der in ihrem
Wirkungsbereich lebenden Menschen mit einer dekretierten Wahrheit zu
verschmelzen. Das ist die Nichtung der Geistigkeit der Normadressaten.
Die normative Aussage des objektiven Verfassungsrechts, daß die Würde des
Menschen unantastbar ist, beinhaltet eine Wertaussage, der ihrerseits aber eine
Aussage über eine Seinsgegebenheit zugrundeliegt. Diese Seinsgegebenheit "Menschenwürde",
die unabhängig von Zeit und Raum "ist" und rechtlich verwirklicht
werden "soll", besteht in folgendem: Jeder Mensch ist Mensch kraft
seines Geistes, der ihn abhebt von der unpersönlichen Natur und ihn aus eigener
Entscheidung dazu befähigt, seiner selbst bewußt zu werden, sich selbst zu
bestimmen und sich und die Umwelt zu gestalten (Ähnlich Wintrich, Grundrechte
S.6, 15; Festschr. f. Apelt S. 1f.; BayVBI. 58, 100; vgl. auch Marcic, Vom
Gesetzesstaat zum Richterstaat, 1957, S.313ff)
[Dürig in Maunz-Dürig, Komm. z. GG, Art. 1 Rdnr. 17 ]
Abgesehen davon, daß kein Mensch "aus eigener Entscheidung" dazu befähigt
ist, seiner selbst bewußt zu werden - sowie niemand "aus eigener
Entscheidung" in unsere Welt hineingeboren wird - , ist diese
Kommentarstelle der Fels in der Brandung der Meinungen, die miteinander für die
unterschiedlichsten Menschenbilder streiten (vgl. dazu Bundesverfassungsrichter
a.D. Prof. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde "Vom Wandel des Menschenbildes
im Recht", Rhema-Verlag, 2001).
Die Geistigkeit des Menschen ist eine Seinsgegebenheit, also etwas, das normativ
weder in Frage gestellt noch gestaltet werden kann. Vielmehr ist diese der Grund
der Sinnhaftigkeit aller Sätze, deren Logik durch ein "Du sollst"
bestimmt ist.
Welche Inhalte der subjektive Geist auch immer durch Vorbild, Glaubenslehre,
Tradition, Bildung, Erziehung im Umgang mit seinesgleichen empfangen mag:
sie sind ausnahmslos nur das formbare Material an dem der subjektive Geist durch
die eigene Geistestätigkeit sich selbst hervorbringt und sich zur Überzeugung
herausarbeitet. Erst die selbst erarbeitete Übezeugung ist diese innere
Standhaftigkeit, ohne die die menschliche Existenz ein jämmerliches Dasein ist.
Dieses Innerste des Geistes ist nur in der Äußerung wahrhaft. Die Überzeugung
ist das Licht, das sich auf alle Gegenstände ergießt, an denen der Mensch ein
Interesse nimmt. Sie bestimmt alle dem Menschen möglichen Entschlüsse und ist
Wirklichkeit an sich (mit dem Akzent auf dem Tätigkeitswort "wirken").
Die Unterdrückung der Äußerung einer Überzeugung ist gewaltsame Verhinderung
eines würdigen Daseins, denn der Mensch hat nur in der Äußerung seines
Innersten Würde. Ein Inneres, das sich nicht äußert, ist nicht wirklich. Ein
Äußerliches, das nicht Äußerung eines Inneren ist, ist würdelos.
Die Anmaßung, bestimmen zu können, daß eine bestimmte Überzeugung "wegen
Offenkundigkeit ihres Gegenteils" gar nicht möglich sei - z.B. die
Überzeugung, daß die massenhafte Vernichtung von Juden eine falsche
Tatsachenbehauptung sei -, ist der ewig erfolglose Versuch, den Geist zu
vernichten. Dieser Versuch bringt nicht den Geist um, sondern diejenigen, die
versuchen, ihn zu töten.
Jedes weitere Wort ist überflüssig.
Artikel 1 Abs. 3 GG ist verletzt, insofern die Fachgerichte durch demonstrative
Weigerung, ihre Entscheidungen durch eine rechtliche Argumentation auf
geltendes Recht zurückzuführen, den Bf. für vogelfrei erklärt haben.
Sein Fall ist ein weiterer Beleg für den allgemeinen Entschluß der "Organisationsform
einer Modalität der Fremdherrschaft" (OMF), Menschen, die sich dem Überzeugungsdiktat
("political correctness") der Fremdmacht nicht beugen, für friedlos
zu erklären.
Artikel 2 Abs. 1 GG ist verletzt, insofern die Verweigerung der Teilhabe am
Rechtsfrieden dem Bf. die Möglichkeit nimmt, seine Überzeugungen in üblicher
Weise anderen Menschen mitzuteilen, ohne sich der Gefahr strafrechtlicher
Verfolgung und gesellschaftlicher Ausgrenzung auszusetzen.
Die Ausfächerungen des allgemeinen Freiheitsrechts in besonderen Grundrechten (Meinungsfreiheit,
Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit usw.) decken in diesem Falle nur
Teilbereiche ab. Der unspezifische Diskriminierungseffekt, dem "Holocaustleugner"
(als Frevler gegen die "political correctness" - pc -)
ausgesetzt sind, reicht weiter als der Schutzbereich jener besonderen
Freiheitsrechte.
Wie die Urteile der Fachgerichte im Falle des Bf. zeigen, bewirkt die
Ausgrenzung zugleich die Einordnung in kritikresistente Befangenheitsmuster, die
im ordentlichen Rechtsmittelzug nicht aufzubrechen sind.
Im privaten Verkehrsbereich bleibt der Ausgegrenzte nach Aufgabe der "Drittwirkungstheorie"
(Dürig in Mauz-Dürig, Komm. z. GG, Art. 3 Abs. 1 Rdnr. 505 ff.) gänzlich
schutzlos.
Der von Bundeskanzler Schröder herbeigewünschte "Aufstand der Anständigen"
gegen die "Nazis", "Neonazis", "Rechtsextremisten"
und "Rechtsradikalen" hat im Privatrechtsraum zu regelrechten
Ausmerzungsfeldzügen geführt: Den Betroffenen werden Bankonten, Mietverträge
und Arbeitsverhältnisse gekündigt. Durch Mobilisierung von
Feindseligkeit im Wohnumfeld (Verteilung von "Steckbriefen" mit
Konterfei und der Losung "Nazis raus!", Zusammenrottungen vor
den Wohnhäusern, Auflauern und Zusammenschlagen; Einbrüche mit schweren Verwüstungen
des Inventars, Inbrandsetzung der vor dem Haus geparkten Kraftfahrzeuge
usw. ) seitens der Schlägerbereitschaften (genannt "Antifa") der OMF,
wird Vertreibungsdruck aufgebaut. Am Ende stehen wohl schon bald
Schutz(haft)lager, in die sich die Betroffenen flüchten können, um nur
ihre Gesundheit und ihr Leben zu retten. Denn die schützende Bewachung der
Zielpersonen des bewaffneten Mobs, deren Objekt der Unterzeichnete seit dem 31.
Juli 2003 ist, ist viel zu aufwendig, als daß sie flächendeckend für längere
Zeit ausfrechterhalten werden könnte. Der Bf. und seine Familie sind im
Zusamenhang mit dem beschwerdegegenständlichen Strafverfahren wegen "Volksverhetzung"
akut diesem Vertreibungsdruck ausgesetzt und gezwungen, ihr Domizil in einer
weniger haßanfälligen Umgebung zu suchen.
Artikel 3 Abs. 1 GG ist verletzt, insofern die Rechtsentwährung (Ipsen
VVDStRL 10 - 1952 - 80 ff.) die Gleichheit des Bf. vor dem Gesetz nichtet.
Der Grund der Ungleichbehandlung ist seine hoheitlich diskriminierte
Anschauung. Zur Äußerung nicht zugelassen ist die Meinung, daß unter
Berücksichtigung der angeblichen Tatumstände die Behauptung mit den
Naturgesetzen unvereinbar sei, im Herrschaftsbereich des Deutschen Reiches
seien 6 Millionen Juden systematisch mit dem Giftgas "Zyklon B"
umgebracht worden. Diese Einstellung gilt als politisch, da sie auf die
Wiederherstellung des Selbstwertgefühls der Deutschen ziele und deshalb für
sich allein schon das Verhältnis zur Jüdischen Minderheit in der BRD belaste.
Es ist damit die durch Artikel 3 Abs. 3 GG konkretisierte Gewährleistung der
Gleichbehandlung politischer Anschauungen mißachtet.
Artikel 4 Abs. 1 GG ist verletzt, da § 130 Abs. 3 und 4 StGB die
Diskriminierung der nationalsozialistischen Weltanschauung und ihrer
ideologischen Nachbarn bezweckt. Aus den Gesetzesmaterialien geht hervor, daß
mit dieser Strafnorm "ein politisches Signal gegen
rechtsextremistische und neonazistische Entwicklungen" gesetzt werden
sollte (v. Bubnoff in Leipziger Kommentar, 11. Auflage, 1996 Rdnr. 42 zu §
130). Das unter Strafe gestellt Leugnen bzw. Verharmlosen soll der Beweis für
"verfassungsfeindlichen Rechtsextremismus" sein. Diesen und nichts
sonst will man mit der Sanktion treffen. "Verfassungsfeindlicher
Rechtsextremismus" im Sinne dieser Normzweckverklarung ist in erster
Linie die Weltanschauung, die den historischen Nationalsozialismus bestimmte.
Diese steht aber in gleicher Weise unter dem Schutz des Artikels 4 Abs. 1 GG wie
alle anderen weltanschaulichen und religiösen Bekenntnisse auch.
Der Versuch, durch Konstrutkion einer immanenten Grundrechtsschranke aus Art.
139 GG die nationalsozialistische Weltanschauung wegen ihrer
vermeintlich rassistischen und humanitätsfeindlichen Inhalte aus diesem
Schutzbereich auszugrenzen, ist zum Scheitern verurteilt. "Für eine Art ,Sondervorschrift
nach rechts' ist im System des GG kein Platz." (Herzog in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz,
Komm. Z. GG, Art 139 Rdnr. 4).
Es darf nicht übersehen werden, daß von einer solchen immanenten
Schranke in erster Linie der Judaismus betroffen wäre. Wie gezeigt werden
konnte .... ist die Jüdische Religion und Weltanschauung bis in die
Gegenwart in einem Maße von Rassismus und Menschenfeindlichkeit geprägt, das
in der europäischen Geschichte nicht seinesgleichen hat.
Um zu zeigen, daß diese Bewertung nicht dem teutonischen Zorn über die Juden
zuzuschreiben ist, seien als Beleg Aufassungen des ehemailgen Britischen Außenministers
Ernest Bevin beigebracht (dieser folgte 1945 auf Antony Eden, als
die Labour Party die erste Britische Nachkriegsregierung bildete.) Sein
Parlamentarischer Staatssekretär, Christopher Mayhew,vermerkte in seinem
Tagebuch (Mai 1948): "Ich habe keinen Zweifel, daß Ernest die Juden
verachtet. Er witzelt über das 'auserwählte Volk'; erklärt das Alte Testament
zum unmoralischsten Buch, das je geschrieben worden ist und sagt, die Juden hätten
Hitler die Technik des Terrors gelehrt. Er sagte zu mir: ,Was kann man erwarten,
wenn die Leute von der Wiege an mit dem Alten Testament aufwachsen?'" [Quelle:
Avi Davis/Jewsweek Magazine 21. Januar 2003 http://www.jewsweek.com/bin/en.jsp?enPage=BlankPage&enDisplay=view&enDispWhat=object&enDispWho=Article%5El17&enZone=Stories&enVersion=0&
{ Avi Davis, the senior fellow of the Freeman Center for Strategic Studies in
Los Angeles, is the senior editorial columnist for Jewsweek Magazine.}]
Die Unvereinbarkeit des § 130 Abs. 3 und 4 StGB mit Artikel 5 Abs. 1 GG hat
Huster überzeugend dargelegt ....
Da dieses Strafgesetz nach dem Eingeständnis des "Gesetzgebers" den
"Rechtsextremismus" als solchen diskriminiern will, verstößt es auch
gegen das Verbot des Artikels 5 Abs. 3 GG.
Artikel 103 Abs. 1 GG ist durch das Offenkundigkeitsdogma verletzt.
Der Grundsatz, daß einem Angeklagten rechtliches Gehör zu gewähren ist,
schließt es aus, die Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes und andere
unmittelbar beweiserhebliche Tatsachen als offenkundig zu behandeln (Kleinknecht/Meyer-Goßner,
StPO, 45. Aufl., § 244 Rdnr. 51 unter Hinweis auf Alsberg/Nüse/Meyer: Der
Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 541; LR-Gollwitzer 232 für Schriften
mit strafbarem Inhalt).
Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes des § 130 Abs. 3 StGB ist als Anknüpfungstat
"eine unter der Herrschaft des Nationalsoziaslismus begangene Handlung der
in § 220a Abs. 1 StGB (Völkermord) bezeichneten Art".
Der Bundesgerichtshof hat sich in ständiger "Rechtsprechung" darüber
hinweggesetzt und für die Anwendung des § 130 Abs. 3 StGB den Satz aufgestellt,
daß "der millionenfache Judenmord in den Gaskammern der
Konzentrationslager während des 2. Weltkrieges" eine offenkundige Tatsache
im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO sei (BGHSt 40, 97, 99 m.w.N.).
Während die dafür herangezogne Bestimmung eine Ermächtigungsnorm ist (... in
diesen Fällen darf das Gericht von einer Beweiserhebung absehen), ist in der
Praxis im Hinblick auf den sogenannten Holocaust eine sanktionsbewährte
Verbotsnorm gemacht worden. Weder darf das Gericht über den
"Holocaust" Beweis erheben, noch ist es dem Angeklagten bzw. der
Verteidigung gestattet, entsprechende Beweisanträge zu stellen. Verteidiger,
die sich - wie im Falle der Rechtsanwälte Bock und Rieger - darüber
hinwegsetzen, werden selbst aufgrund von § 130 Abs. 3 StGB wegen "Volksverhetzung"
verfolgt und bestraft.
Oben (....) wurde dargestellt, daß diese Praxis mit Rechtsanwendung nichts mehr
zu tun hat.
Dank der Forschungsarbeiten der als "Revisionisten" verunglimpften
Historiker ist die Behauptung der Feinde des Deutschen Reiches, unter
Nationalsozialistischer Herrschaft seien Millionen von Juden in den Gaskammern
der Konzentrationslager umgebracht worden, längst als Propagandalüge entlarvt
worden. Das hat jetzt dazu geführt, daß aus der Mitte der Gesellschaft heraus
zaghafte Korrekturversuche unternommen werden, offensichtlich weil man den
Zornesausbruch fürchtet, der über Juden - ohne zwischen Schuldigen und
Unschuldigen zu uterscheiden - hereinbrechen könnte, wenn den Deutschen
allgemein und den anderen Völkern die Wahrheit bekannt wird.
Der unlängst vom Leitenden SPIEGEL-Redakteur Fritjof Meyer in der
Zeitschrift "Osteuropa" Nr. 5/2002 S. 631 ff. unter der
Schirmherrschaft der Bundestagspräsidentin a.D. Prof. Dr. Rita Süßmuth veröffentlichte
Artikel: "Die Zahl der Opfer von Auschwitz - Neue Erkenntnisse durch neue
Archivfunde" hat den jetzt möglichen Durchbruch und Kurswechsel
vorbereitet.
Veranlaßt durch die Verurteilung des Bf. wegen "Volksverhetzung" und
um den Artikel des Fritjof Meyer der Schweigespirale zu entreißen, haben Bürger
des Deutschen Reiches einen "Feldzug gegen die Offenkundigkeit des
Holocaust" begonnen und am 5. Februar 2003 das "Verdener
Manifest" verabschiedet. Dieses ist im Anhang dokumentiert (.....).
......
Nach Abfassung dieses Berichts ist in einem weiteren Selbstanzeigefall der
Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 1. August 2003 - 503
Js 14447/03 - ergangen, der in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert ist und deshalb
seinem wesentlichen Inhalte nach hier vorgetragen wird:
"Ihre Selbstanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 07.04.2003
Sehr geehrter Herr Marloh,
vorbezeichnetes Ermittlungsverfahren, welches ich von der Staatsanwaltschaft
Berlin zuständigkeitshalber übernommen habe, habe ich nunmehr mangels
hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Ihre Selbstanzeige wegen Volksverhetzung stützt sich auf die Annahme, Sie hätten
durch die gleichzeitige Versendung eines in der Zeitschrift Osteuropa, 52.
Jahrgang, Heft 5', im Mai 2002 veröffentlichten Artikels des Fritjof Meyer mit
dem Titel: "Die Zahl der Opfer von Ausehwitz - Neue Erkenntnisse durch neue
Archivfunde" an die Mitglieder des Deutschen Bundestages Monika Griefahn,
Michael Großer-Brömer und Peter Rauen Ihrerseits den Straftatbestand der
Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3, Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1a StGB
verwirklicht.
In dem Artikel von Fritjof Meyer wird eine unter der Herrschaft des
Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 des Völkerstrafgesetzbuchs
bezeichneten Art jedoch weder geleugnet, noch verharmlost. In seinem Aufsatz
kommt Meyer zu dem Ergebnis, dass in dem nationalsozialistischen Arbeits- und
Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau insgesamt rund 510.000 Menschen, hiervon in
der Zeit von Frühjahr 1942 bis Anfang November 1944 ca. 356.000 in Gaskammern,
ermordet wurden. Damit hat Meyer die nationalsozialistischen Massentötungen in
dem Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau als solche nicht geleugnet. Weder wird
in dem Artikel der von den Nationalsozialisten verübte Völkermord als Ganzes
bestritten, noch wird behauptet, Massentötungen seien gar nicht begangen worden
oder jedenfalls nicht bewiesen.
Soweit daran zu denken wäre, dass in dem Artikel tatsächlich begangene
Taten des Völkermordes im Sinne von § 130 Abs. 3 StGB verharmlost werden, wäre
zur Bejahung dieses Tatbestandsmerkmals in rechtlicher Hiinsicht ein ausdrückliches
quantitatives oder qualitatives Bagatellisieren von Art, Ausmaß, Folgen oder
Wertwidrigkeit einzelner oder der Gesamtheit nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen
erforderlich. Fritjof Meyer bleibt mit der von ihm berechneten Zahl an opfern
zwar unterhalb der Zahl, die insoweit in anderen Studien genannt werden.
Gleichwohl genügt die Annahme lediglich einer geringeren Opferzahl noch nicht,
um hierin ein tatbestandsmäßiges Verharmlosen zu erblicken.
Der Tatbestand des Billigens, Leugnens oder Verharmlosens des Völkermordes an
der jüdischen Bevölkerung unter der Herrschaft des Nationalsozialismus wurde
mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28.10.1994 in den Straftatbestand des
§ 130;StGB eingefügt. Der Gesetzgeber wollte damit einen Beitrag zur
Verhinderung rechtsextremistischer Propaganda leisten. Demgemäß ist das
Handlungsmerkmal des Verharmlosens erst erfüllt, wenn der Äußernde den
Holocaust herunterspielt, beschönigt oder in seinem wahren Gewicht verschleiert.
Dabei sollen alle denkbaren Facetten agitativer Hetze wie auch verbrämter
diskriminierender Missachtung erfasst werden (so: BGHSt 46, S. 36, 40). Dieser
Gesetzeszweck macht bereits deutlich, dass für ein Verharmlosen das bloße
Drehen an der "Zahlenschraube" noch nicht genügt.
Steht eine relativierende Ausdrucksweise in Rede, ist vielmehr der inhaltliche
Gesamtaussagewert der Äußerung aus Sicht eines verständigen Lesers durch
genaue Textanalyse unter Berücksichtigung sämtlicher Begleitumstände zu
ermitteln.
Eine revisionistisch-agitative Gesamtaussage lässt sich dem Text des Fritjof
Meyer indessen nicht entnehmen.
Meyer grenzt sich in seinem Aufsatz vielmehr klar von jeglichen Bestrebungen,
den Holocaust mit seinen Schrecken zu bagatellisieren, ab. Im letzten Satz
seiner Ausführungen - und damit an einer textlich besonders hervorgehobenen
Stelle - führt Meyer ausdrücklich an:
,Dieses Ergebnis relativiert nicht die Barbarei, sondern verifiziert sie - eine
erhärtet die Warnung von neuem Zivilisationsbruch.' Die unter der Herrschaft
des Nationalsozialismus begangenen Gewalttaten fasst Meyer - im Lichte seiner
Berechnungen - damit explizit als ,verifizierte Barbarei' und ,Zivilisationsbruch'
zusammen. Diese Schlussfolgerung Fritjof Meyers aus den von ihm errechneten
Zahlen lässt im Rahmen der gebotenen inhaltlichen Gesamtbetrachtung aus
objektiver Sicht keinen Raum für die Annahme, Meyer habe mit seinen Zahlen zum
Ausdruck bringen wollen, ,alles sei nur halb so schlimm gewesen'. Diese,
offenbar. von Ihnen angenommene Lesart des Artikels von Fritjof Meyer
pervertiert die von diesem Autor objektiv getätigte -und gewollte Aussage.
Der von Ihnen an mehrere Bundestagsabgeordnete geschickte Artikel von Fritjof
Meyer erfüllt daher bereits aus Rechtsgründen nicht den Tatbestand der
Volksverhetzung, weshalb auch in einer mehrfachen Versendung dieses Artikels
keine nach § 130 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 2, Nr. 1a StGB strafbare
Verbreitungshandlung erblickt werden kann."
Was ist danach noch "offenkundig"? An der "Zahlenschraube"
darf gedreht werden - die politisch korrekte innere Einstellung vorausgesetzt.
Aber was bedeutet das?
"Offenkundigkeit" ist ein beweisrechtliches Institut. In der
Beweisstation geht es um Tatsachen - innere und äußere gleichermaßen.
Der Bundesgerichtshof hält millionenfachen Juden-Mord durch Giftgas für eine
"offenkundige" Tatsache. Wenn es aber nur 356.000 waren, die im Gas
starben, wie steht es mit der Offenkundigkeit des "Völkermordes?
Der Weg, den die Staatsanwaltschaft Lübeck vorschlägt ist nicht begehbar. Sie
votiert dafür, daß "an der Zahlenschraube" derjenige "drehen"
dürfe, der sich gleichzeitig - politisch korrekt - dagegen verwahrt, daß seine
Erkenntnisse für eine das Deutsche Volk rehablitierende Propaganda - die
dadurch eben als rechtsextremistisch abgestempelt ist - "mißbraucht"
werden. Eine floskelhafte Verbeugung vor dem Geßlerhut soll reichen. Wer so
hirnrissig denkt, darf den Holocaust leugnen oder verharmlosen.
Für die anderen gilt dieser nach wie vor als "offenkundige Tatsache".
Daß bei dieser Argumentation zu allem Überdruß auch noch übersehen wird, daß
"der Holocaust" ein Werturteil, aber keine Tatsache ist, sei hier nur
am Rande gewürdigt.
Wer hätte denn je dem Holcaust die Hand geschüttelt. Wer hat ihn gerochen, wer
gewogen und wer gar gesehen? Hat ihn jemand ertastet?
Eine historische Tatsache ist keine Tatsache im Sinne der Strafprozeßordnung.
Tatsachen in letzterem Sinne sind mit den Sinnen wahrnehmbare Veränderungen der
Innen- bzw. Außenwelt.
Wenn sich am Ussuri Chinesische und Sowjetische Soldaten Feuergefechte lieferten
und viele von ihnen dabei einen gewaltsamen Tod starben, ist mit der
Feststellung dieser strafprozessual faßbaren Tatsachen immer noch die
Frage offen, ob sich dabei nur um einen Grenzzwischenfall oder um den Beginn
eines Krieges zwischen Rotchina und der Sowjetunion handelte.
Hätten im zeitlichen Zusammenhang mit den Ereignissen am Ussuri auch an anderen
Stellen der Sowjetisch-Chinesischen Grenze Scharmützel stattgefunden, wäre
auch das nicht gleichbedeutend mit der Feststellung, daß es zwischen der SU und
Rotchina einen Krieg gegeben hatte. Vielmehr könnten diese Ereignisse immer
noch unter den Begriff der "bewaffneten Aufklärung" (siehe Carl von
Clausewitz) eingeordnet werden. Die Beteiligten könnten die Absicht
gehabt haben, lediglich die Entschlossenheit, die Kriegstauglichkeit und
Kriegsbereitschaft der jeweils anderen Seite zu testen, ohne schon ernsthaft
einen Krieg beginnen zu wollen.
Erst wenn kriegsmäßig ausgerüstete Divisionen in entsprechenden Räumen
bereitgestellt und einige davon in Verfolgung eines Kriegsplanes unter
Beteiligung aller Waffengattungen in den umfassenden Kampf geführt worden wären,
dann wäre der Historiker berechtigt, aus diesen beobachtbaren Tatsachen darauf
zu schließen, daß zwischen der SU und Rotchina ein Krieg stattgefunden habe.
Wenn 4 Millionen Juden tatsächlich vergast worden wären, dürfte man schließen,
daß dem ein Vernichtungsplan der Reichsregierung zugrunde gelegen haben muß.
Wenn aber nur 100 oder 1.000 oder 10.000 Juden auf diese Weise umgebracht wurden,
könnte von einer geplanten Vernichtung des Jüdischen Volkes ernsthafterweise
nicht gesprochen werden. Stehen 100.000 oder 350.000 Gasmorde zur
Diskussion und werden - wie von Fritjof Meyer (a.a.O. S. 633) - Umstände
beigebracht, die ein anderes Motiv für die Tötungen ergeben, als die "Vernichtung
der europäischen Juden", nämlich Überlegungen zur Eindämmung von
Seuchen, dann ist die Holocaust-These immer noch höchst fraglich.
Himmler soll nach Meyer im November 1942 befohlen haben, unter strengster
Geheimhaltung "alle schwachen, kranken oder arbeitsunfähigen jüdischen
Gefangenen" zu "vergasen", "um einer weiteren Ausbreitung
der Epedemien vorzubeugen."
Kommt dann der Hinweis hinzu, daß Himmler selbst um den 27. April 1943 herum -
also nach 6 Monaten - "auf Vorlage" diesen Befehl widerrufen und
entschieden habe, daß in Zukunft nur noch "geisteskranke Häftlinge"
umgebracht werden sollten, alle übrigen - auch bettlägrigen - arbeitsunfähigen
Häftlinge von Tötungsaktionen ausgenommen und ggf. zu Arbeiten, "die sie
auch im Bettt verrichten können", heranzuziehen seien, und dieser Befehl
"genauestens zu beachten" sei (Meyer a.a.O. S. 633 Fn. 9 unter
Bezugnahme auf die Dokumente des Internationalen Militärgerichtshofes - IMT -
von Nürnberg) , dann ist die Annahme eines aus rassichen Motiven geplanten
"fabrikmäßigen" Judenmordes mit dem Ziel der "Befreiung
Europas von den Juden" eher unzulässig.
Weiter: Wenn von den "Millionen" Opfern Millionen nachgelassen werden
müssen und davon nur noch weniger als ein halbe Million im Gesspräch sind, wie
steht es denn da um die Beweise, auf die die These von der Offenkundigkeit des
"millionenfachen Juden-Mordes" gestützt ist? Da muß doch gelogen und
gefälscht worden sein, daß sich die Balken biegen.
Wie hat denn Fritjof Meyer "an der Zahlenschraube gedreht"?
Der vermeintliche Haupttatort des Gasmordes in Auschwitz, die Leichenkeller der
Krematorien I und II, wird von ihm gestrichen: Die Versuche, die dort angestellt
wurden, seien fehlgeschlagen: "weil die Ventilatoren kontraproduktiv waren
und die erwarteten Massen an Opfern in den folgenden elf Monaten nicht
eintrafen."
Flugs werden die Massenmorde in zwei außerhalb des Lagers gelegene Bauernhäuser
verlegt - von denen vor der Entdeckung der mangelnden Eignung der Leichekeller
nie die Rede war. Von den Bauerhäusern ist auch nichts mehr zu sehen. Deren
Fundamente seien erst "jüngst" entdeckt worden.
Tatort und Tathergang müßten also ganz andere gewesen sein, als bisher
behauptet und als "offenkundig" ausgegeben.
Gibt es doch Aussagen von Tausenden Zeugen, die das Geschehen mit aller
denkbaren Bestimmtheit in den Leichkellern der Krematorien I und II mit
eigenen Augen beobachtet haben wollen. Nach ihren Aussagen wurde die Massentötung
in grotesken Zeichnungen festgehalten: Funktionshäftlinge, die mit nakten,
schweißüberströmten Oberkörpern ohne Gasmasken, rauchend mit bloßen Händen
die im Gas Getöteten aus den Leichenkellern der Krematorien I und II entsorgen.
Meyer stellt weiterhin mit seinen Überlegungen auf physikalische Gesetzmäßigkeiten
und technische Erfahrungssätze ab - wie fast alle sogenannten Revisionisten - ,
um einsichtig zu machen, daß die horrenden Zahlen von mehreren Millionen
Gasopfern ins Reich der Fabel gehören.
Nichts anderes enthalten die "Dokumente der Verteidigung", wegen deren
Verteilung der Bf. verurteilt wurde.
Was ist nun, nachdem die hinter Fritjof Meyer auszumachende Macht des
Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL mit ihrem umfassenden Archiv die Arena
betreten hat, nach Meinung der Hohen Juristen am Holcaust noch
"offenkundig"? An was soll, an was darf sich ein ängstliches Gemüt
halten, wenn von "Holocaust" die Rede wird?
Wie kann Amalia Hinterwäldlerin geholfen werden, die einem Richter ihr naives
Gemüt offenbart und sich dadurch vielleicht strafbar gemacht hat:
Amalia Hinterwäldlerin vor Gericht
Ein Trauerspiel von Ursula Haverbeck
Im Zusammenhang mit einer Strafanzeige Horst Mahlers gegen Rita Süßmuth und
Fritjof Meyer wegen Verharmlosung des Holocaust durch einen im Mai 2002 in der
Zeitschrift Osteuropa erschienenen Artikel hatte sich Amalia Hinterwäldlerin
wegen Verbreitung dieses Artikels selbst angezeigt. Hier nun die Protokolle der
vier Verhandlungstage in Ausschnitten .
Erster Verhandlungstag
Richter Kern: Warum haben Sie diese Selbstanzeige gemacht?
Selbstanzeigerin: Um deutschen Richtern die Möglichkeit zu geben, diese wie ein
Alpdruck auf dem deutschen Volk lastende Frage öffentlich behandeln zu können.
Richter Kern: Es handelt sich nicht um eine Frage, sondern um eine allgemein
bekannte, offenkundige Tatsache.
Selbstanzeigerin: Was heißt denn offenkundig in diesem Fall?
Richter Kern: Nicht mehr des Beweises bedürftig, da eben wahr und in diesem
Fall singulär.
Selbstanzeigerin: Und auf welche Tatsache soll sich das beziehen?
Richter Kern: Das deutsche Volk hat in dem NS-Staat das größte, eben ein
singuläres Verbrechen begangen, in dem es Millionen Juden vergaste.
Selbstanzeigerin: Sie meinen vergast mit
Zyklon B?
Richter Kern: Ja.
Selbstanzeigerin: Und worin besteht die Singularität?Das ist auch solch ein
unbestimmter Begriff.
Richter Kern: Gar nicht unbestimmt, das heißt: Massenmord mit den Mitteln der
modernsten Technik.
Selbstanzeigerin: Aber war die Guillotine zu ihrer Zeit nicht ebenfalls das
technisch modernste Mittel zur Massen-Vernichtung von Menschen? Und wie steht es
mit
der Atombombe von Hiroshima? Sie war ebenfalls die letzte Entwicklung der
Waffentechnik und brachte in sekundenschnelle Hunderttausende um.
Richter Kern: Ja, aber nicht sechs Millionen.
Selbstanzeigerin: Also ist es die Zahl der Umgebrachten, die ausschlaggebend ist?
Aber gerade diese Zahl ist doch im Verlauf, insbesondere der letzten zehn Jahre,
drastisch herabgesetzt worden. Sie ist doch nicht mehr offenkundig. Lesen Sie
doch bitte die neueste Veröffentlichung von Fritjof Meyer .
Richter Kern: Habe ich gelesen. Meyer stellt nur für Auschwitz eine Reduzierung
der Zahlen fest. Das heißt doch nicht, daß nicht anderswo die anderen
Millionen umgebracht wurden.
Selbstanzeigerin: Ach, so ist das zu verstehen. Können Sie mir bitte
sagen, wo diese anderen Orte liegen und wie sie heißen? Bisher wurde
immer behauptet, Auschwitz sei der Haupt-Tatort, daher auch diese
gerichtsrelevante Bezeichnung "Auschwitz-Lüge". Was aber
unzutreffend wäre, wenn Sie sagen, es war gar nicht in Auschwitz. Wo denn?
Richter Kern: Die Verhandlung ist für heute beendet.
Zweiter Verhandlungstag
Richter Kern: Ist Ihnen eigentlich bewußt, daß auf Leugnung des
Holocaust nach § 130 Absatz 4 StGB bis zu drei Jahren Gefängnis steht?
Selbstanzeigerin: Kann man etwas leugnen, was es nicht gab ?
Richter Kern: Natürlich nicht. Aber damit ist doch bewiesen, lautstark daß
es den Holocaust gegeben haben muß, weil sein Leugnen strafbar ist.
Selbstanzeigerin: Ach so, aber dieser Strafparagraph wurde doch erst
erlassen, nachdem Auschwitz auch von Chemikern gründlich untersucht
worden war und die Vergasung von 4,5 Millionen in den vorgezeigten
Gebäuden nicht aufrecht zu erhalten war. Das hat doch jetzt gerade
Frithjof Meyer als Wahrheit bestätigt. Damit ist der Ort unbekannt .
Richter Kern: Es geht nicht um den Ort, sondern um die Tatsache.
Selbstanzeigerin: Aber eine Tatsache von einem so gewaltigen Ausmaß mit 6
Millionen Toter bedarf eines Tatortes, um als Sache, als Ereignis
nachweisbar zu sein.
Richter Kern: Wie können Sie das furchtbare Verbrechen, für das es
hunderte von Zeugen gibt, leugnen? Das ist ungeheuerlich.
Selbstanzeigerin: Ich leugne doch gar nichts. Ich weiß nur nicht, wo es
stattgefunden hat, nachdem Fritjof Meyer, und doch wohl mit Billigung von
Frau Prof. Dr. Rita Süßmuth, nachgewiesen hat, daß es in Auschwitz
nicht gewesen ist. Zur Zeit ist der Tatort unbekannt, und damit die
Offenkundigkeit nicht gegeben.
Richter Kern: Sie übersehen, daß es noch viele andere KZs gab: Majdanek,
Treblinka usw.
Selbstanzeigerin: Von diesen weiß ich aber kaum etwas. In der Öffentlichkeit
und in den Medien wurde immer der Zusammenhang zwischen dem Holocaust und
Auschwitz hergestellt. Auschwitz war der Ort, wo die Millionen vergast
wurden. Und das hat sich jetzt als falsch erwiesen, als Lüge, als die
Auschwitz- Lüge.
Richter Kern: Das zu sagen ist strafbar. Es können außerdem schon morgen
neue Erkenntnisse vorliegen, die Meyer widerlegen. Wissenschaftliche
Aussagen sind selten endgültig.
Selbstanzeigerin: Das heißt, daß es keine Offenkundigkeit gibt, sondern
allenfalls vorläufige Erkenntnisse. Meinen Sie das?
Richter Kern: Ich meine gar nichts und schließe die Verhandlung.
Dritter Verhandlungstag
Richter Kern: Bekennen Sie sich schuldig nach § 130 Absatz 4 Strafgesetzbuch?
Selbstanzeigerin: Ich hatte gedacht, daß ich mich schuldig gemacht hätte,
indem ich diesen Artikel weiterreiche, nach den beiden vorangegangenen
Verhandlungstagen jedoch erscheint mir dieses fraglich.
Richter Kern: Wieso?
Selbstanzeigerin: Weil der Wahrheitsfindung zu dienen wohl kaum als Schuld
angesehen werden kann. Und weil es offenkundig geworden ist, daß nicht
nur ich - sondern offensichtlich auch Sie - sehr wenig über den
Tatort dieses großen Verbrechens wissen.
Richter Kern: Ich habe doch bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß es
nicht um den Ort, sondern um die Tatsache des Holocaust geht.
Selbstanzeigerin: Das stimmt, aber Sie haben nicht gesagt, wie ein
Holocaust ohne Ort auf dieser Erde stattfinden kann. Und falls ein neuer
Ort gefunden wird, muß dieser doch nun ebenfalls sorgfältig und
umfassend geprüft werden, damit nicht eine neue Panne passiert, daß
es nicht wieder heißt, hier wurden vier Millionen Juden vergast, und
wenige Jahre später sind es dann nur noch hunderttausende. Das können
wir uns doch nicht noch einmal leisten, wenn wir glaubwürdig bleiben
wollen.
Richter Kern: Das ist schlimmster Antisemitismus. Sie leugnen den
Holocaust! Es gibt hunderte von Zeugen. Wollen Sie behaupten, daß die
gelogen haben?
Selbstanzeigerin: Ich will gar nichts behaupten, weil diese
Verhandlungstage deutlich gemacht haben, wie wenig wir wissen. Das einzige,
was ich behaupten kann, ist, daß es keine Offenkundigkeit gibt,
sondern nur sehr viele Fragezeichen, die auch wir hier nicht in der Lage
sind, zu beantworten.
Richter Kern: Diese Fragezeichen sind eine Erfindung von Ihnen, hinter der
Sie Ihre strafbare Leugnung des Holocaust verbergen wollen. Das wird
Ihnen nicht gelingen.
Selbstanzeigerin: Und Ihnen gelingt es nicht, nachzuweisen, wo das vom
deutschen Volk begangene größte Verbrechen stattgefunden hat.
Richter Kern: Das ist auch nicht meine Aufgabe. Ich habe Recht zu sprechen
und erkenne, daß Sie ein hartnäckiger Holocaustleugner sind.
Selbstanzeigerin: Das muß dann wohl solch eine "ideelle Wahrheit"
sein, wie Goldhagen das in seinem Buch "Hitlers willige Vollstrecker"
nennt. Warten Sie mal, weil dieser Satz so schön klingt, habe ich ihn
immer in meiner Brieftasche. Also, der ganze Satz heißt: "Die
Einzigartigkeit des Holocaust ist eine ideelle Wahrheit, die höher steht
als alles Faktische" (S. 600 ff). Klingt doch wirklich großartig,
nicht ?
Richter Kern: Unsinn, die Einzigartigkeit des Holocaustverbrechens ist
eine Tatsache, das ist das Faktische.
Selbstanzeigerin: Ja, ja, 6 Millionen vergaste Juden mit den modernsten
technischen Mitteln, nur der Tatort, der ist nach wie vor unbekannt. Es
kann sich also nur um eine ideelle Wahrheit handeln, das müssen Sie
doch zugeben. Ideelle Wahrheit heißt: nur in der Einbildung vorhanden,
eben nur als Idee, da braucht man dann keinen Tatort.
Richter Kern: Also, nun hören Sie endlich mit Ihrem Tatort auf, der nun
auch noch eine Idee sein soll! Und den Goldhagen können Sie vergessen,
das ist auch solch ein Spinner. Ich frage zum letzten Mal: Geben Sie
zu, daß Millionen Juden vergast wurden?
Selbstanzeigerin: Mit Zyklon B, das haben Sie gesagt, und das ist auch
wieder eine äußerst schwierige Frage. Wo ist das ganze Gift geblieben?
Richter Kern: Also hören Sie, damit wurden doch die Juden vergast, das
ist doch das schreckliche Verbrechen.
Selbstanzeigerin: Ja, aber wenn ich Ungeziefer mit einem Pestizid vergifte,
dann fallen die Insekten vergiftet auf die Erde, verwesen, das Gift gerät
ins Wasser und wird von den Pflanzen aufgenommen, und eines Tages
habe ich es wieder auf dem Teller. Das ist doch die Lehre der Ökologie.
Schrecklich, nicht? Und nun 6 Millionen vergifteter Juden.
Richter Kern: Hören Sie auf, mir wird ganz schlecht.
Verhandlungspause!
(Der Richter verläßt fluchtartig den Raum.)
Nach der Pause
Selbstanzeigerin: Herr Richter, es gibt keinen Holocaust mehr.
(ganz aufgeregt) Soeben mit der Post erhalten.
Richter Kern: Natürlich nicht, Auschwitz wurde schließlich 1945 befreit, das
weiß doch jedes Kind.
Selbstanzeigerin: Und Deutschland besetzt, das weiß leider nicht jedes
Kind - aber das meine ich gar nicht. Es gab auch im Dritten Reich keinen
Holocaust.
Richter Kern: Wo soll der denn dann stattgefunden haben, immerhin haben es doch
die Nazis gemacht?
Selbstanzeigerin: Also das ist unerhört, was Sie da sagen, es gab doch
gar keine Nazis mehr im Dritten Reich, die waren doch alle außer Landes
gegangen, und nun dies! Wieso sollten National-Zionisten ihre
Glaubensbrüder vergasen?
Richter Kern: Ich sprach nicht von National-Zionisten, sondern von National-Sozialisten.
Selbstanzeigerin: Das stimmt nicht, denn dann hätten Sie Na-Sos gesagt.
Haben Sie aber nicht, sondern Na-Zis. Das ist verkappter Antizionismus,
wenn Sie behaupten, die National-Zionisten hätten den Holocaust
selber durchgeführt. Und die Nasos haben das auch nicht gemacht, sonst hätte
der Herr Staatsanwalt die Selbstanzeige verfolgt. Hier ist die
Einstellung des Verfahrens.
Richter Kern: Das ist ungeheuerlich!
Selbstanzeigerin: Ja, ungeheuerlich, daß so viele Menschen, die das
Gleiche nur etwas früher sagten, deshalb zu hohen Gefängnisstrafen
verurteilt wurden.
Richter Kern: Nein, ungeheuerlich ist, was der Staatsanwalt sich da
erlaubt. Er ist wohl zu bequem, um die zahlreichen Selbstanzeigen
aufzugreifen. Aber das wird ihn teuer zu stehen kommen. Jedenfalls können
Sie sich nicht darauf berufen.
Selbstanzeigerin: Ich glaube, Sie irren, denn weder der Spiegel- Redakteur,
der diese Untersuchungsergebnisse vorlegte, noch Frau Süßmuth, die Präsidentin
der Gesellschaft, in deren Zeitschrift das Ganze veröffentlicht
wurde, stehen vor Gericht, obgleich sie angezeigt wurden wegen
Verharmlosung des Holocaust. Man darf jetzt tatsächlich die Wahrheit
sagen.
Richter Kern: Man muß die Wahrheit sagen,
insbesondere vor Gericht.
Selbstanzeigerin: Nein, das wurde bisher bestraft, das haben Sie mir
mehrmals in diesem Prozeß unmißverständlich erklärt.
Richter Kern: Das Leugnen der Wahrheit, nämlich des Holocaust, wird
bestraft, aber doch nicht die Wahrheit zu sagen.
Selbstanzeigerin: Da aber das Leugnen des Holocaust nach diesen neuen
Erkenntnissen die Wahrheit ist, wurde eben doch die Wahrheit zu sagen
bestraft.
(Der Richter greift sich bleich geworden ans Herz und fällt in Ohnmacht.
Die Urteilsverkündung muß verschoben werden.)
Letzter Verhandlungstag
(Richter Kern mußte wegen Herzinfarkt durch Richter Stein abgelöst werden.)
Richter Stein: In den Akten steht immer nur Angeklagte oder
Selbstanzeigerin, wie heißen Sie denn eigentlich?
Selbstanzeigerin: Amalia Hinterwäldlerin, wenn es beliebt.
(aufstehend und mit einem kleinen Knicks)
Richter Stein: Na, der Name ist passend, nach der Aktenlage scheinen Sie
tatsächlich etwas außer der Zeit zu leben.
Selbstanzeigerin: Sie sind wohl neidisch, kann ich verstehen, in dieser
Zeit mit der Kriminalitäts- und Vergewaltigungsrate zu leben, ist auch
kein Vergnügen.
Richter Stein: So habe ich das nicht gemeint. (zum Protokollanten
gewandt)
Kürzen Sie diesen ungewöhnlich langen Namen mit A.H. ab.
Selbstanzeigerin: Müssen Sie das Protokoll nicht gegenzeichnen?
Richter Stein: nickt
Selbstanzeigerin: Da würde ich doch von dieser Abkürzung Abstand nehmen.
So außer der Zeit lebe ich nun doch nicht, daß ich nicht wüßte, daß
A.H. ein verbotenes faschistisches Symbol ist. Da könnten sie Ärger
bekommen. Denken Sie an Ihren Kollegen.
Richter Stein: Na, dann schreiben Sie eben "Am. Hin."
(irritiert)
Selbstanzeigerin: Also da muß ich protestieren. Ich bin nicht hin,ich bin doch
hier.
Richter Stein: Zum Donnerwetter, dann schreiben wir eben den ganzen Namen
immer aus. - Doch nun endlich zur Sache. Ich habe Rücksprache mit dem
Kollegen Staatsanwalt genommen. Ihr Verfahren wurde eingestellt,
weil bei Ihnen eine schwerwiegende geistige Behinderung festzustellen ist.
Sie werden in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, da können Sie
dann erzählen, was Sie wollen.
Amalia Hinterwäldlerin: Sie meinen wohl, ich wäre schwachsinnig . gilt das
dann auch für Rita Süßmuth und Fritjof Meyer? Kommen die auch in ein
Heim für geistig Behinderte, denn schließlich waren sie die Veranlassung
für die Selbstanzeige mit dem nach Ihrer Ansicht unwahren und wohl
schwachsinnigen Artikel ?
Richter Stein: Das ist eine Beleidigung. Weder Frau Süßmuth noch Herr
Meyer haben den Holocaust geleugnet. Bei diesem Artikel handelt es sich um
eine qualifizierte wissenschaftliche Arbeit.
Amalia Hinterwäldlerin: Ach so ist das. Ich habe auch geglaubt, das ist ein
ernstzunehmender wissenschaftlicher Artikel, aber nun verstehe ich, wenn
man in Deutschland einen wissenschaftlichen Artikel zu diesem Thema ernst
nimmt, dann muß man schwachsinnig sein. - Wissen Sie, manchmal habe ich
das auch schon gedacht, allerdings vornehmlich bei juristischen
Verlautbarungen. (zeigt auf das Fenster) Sehen Sie mal, jetzt fängt
selbst der Himmel an zu weinen.
(Alles blickt in den plötzlich einsetzenden Wolkenbruch, einer schließt das
Fenster. Und
Amalia Hinterwäldlerin mitsamt ihrem ganzen Holocaust ist weg, einfach weg.)
Richter Stein: Der Prozeß ist beendet. Über etwas Entschwundenes läßt
sich keinerlei Urteil fällen. Die Kosten des Verfahrens trägt in diesem
Fall der Zentralrat der Juden in der Bundesrepublik.
Ende
Das Berufungsgericht hat es nicht gewagt, sich auch nur ansatzweise mit den
Tatsachen auseinanderzusetzen, die in der inkriminierten Schrift vorgetragen und
von der Verteidigung unter Beweis gestellt worden sind. Auch hinsichtlich der
von Fritjof Meyer vertretenen Thesen hat es den Stanpunkt bezogen, daß das
Gegenteil "offenkundig" sei. Wir sind Zeuge einer Rechtsbeugung.
Wenn man sich als Strafverteidiger an das hier erörterte Material mit der gewöhnlichen
Einstellung zu Richtern und Gerichten begibt - also immer noch eine
Gemeinsamkeit innerer Einstellungen zu Ehrlicheit, Rechtswillen, Redlichkeit und
Unparteilichkeit voraussetzt - wird einem speiübel. Dieser Zustand bessert sich
erst in der Erkenntnis, daß im Bereich der Holcaust-Justiz im Hinblick auf ihre
politisch-strategische Bedeutung für die globale Fremdherrschaft diese
Gemeinsamkeit nicht erwartet werden darf. Im Fall des Richters Orlett (Deckert-Prozeß)
haben die fremdherrschaftlichen Medien den Justizpersonen signalisiert, daß
Ehrlosigkeit und knechtische Vasallentreue erwartet und abweichendes
Verhalten gnadenlos mit Zerstörung der beruflichen Existenz sowie mit
gesellschaftlichem Verruf geahndet wird. Es ist dies eine Jüdische Spezialität,
die schon im Neuen Testament und von Theodor Mommsen in seiner Geschichte des
antiken Rom Erwähnung findet.
Es ist nüchtern festzustellen, daß nichtmehr feindliche Armeen sondern die
Justiz der "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft"
mit dem selbst gewählten Namen "Bundesrepublik Deutschand" die
Frontlinie bildet im Kampf gegen das Leben des Deutschen Volkes.
Der Verrat seiner intellektuellen Schichten, insbesondere des
ideologischen Standes, ermöglicht es der Judenheit, das Deutsche Volk auf
die unverschämteste Art und Weise anzugreifen, zu verteufeln und zu verhöhnen.
Das ist in der Weltgeschichte ohne Beispiel.
Wer ist denn so naiv zu glauben, dieses Verbrechen könnte ungesühnt bleiben?
Aber tätige Reue ist jederzeit möglich und willkommen.
Die vorstehend begründete Verfassungsbeschwerde stellt das Gericht vor die
Entscheidung, ob es sich weiterhin am Völkermord am Deutschen Volk, aus dem die
Richter hervorgegangen sind und dem sie alles zu verdanken haben,
beteiligen oder auf die Seite dieses Volkes treten will, um es vor den
satanischen Absichten seiner Feinde zu schützen.
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