Victims of the Holocaust Religion resist further legal persecution
 
German Lawyer Horst Mahler has begun to challenge the Holocaust orthodoxy

30 September 2003

 

In the past anyone who challenged any of the Holocaust orthodoxy's pillars - in particular that the National Socialists killed six million Jews, four million in Auschwitz, with Zyklon B gas -  was guilty of 'minimising the Holocaust' ,  § 130 , and sent to prison.

 Mahler has begun a legal campaign that aims to have the German judiciary take notice of the latest reduction of deaths at Auschwitz.

This occurred in May 2002 when senior  editor of Der Spiegel wrote the article 'Die Zahl der Opfer von Auschwitz - Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde', published in Osteuropa, May, 2002, p.631ff.

Fritjof Meyer stated that not more than 356,000 Jews and non-Jews died through Zyklon B gas. The total number of deaths for Auschwitz is 510,000.

Mahler extends his legal battle to that of liberating the German people and to re-activate the German Reich. He says it is time to stop the persecution of the non-believers in the Holocaust religion and to liberate the Germans from the dogma that six million Jews were gassed.

Mahler claims that resistance to Jewish world domination began with the second Palestinian Intifada, and this war of liberation is now continuing in Germany by attacking the dogma that states six million Jews were killed by gas.

etc. etc.===

 

Anyone wishing to receive more information about this is invited to contact Horst Mahler directly.

Or, if you wish to join the organisation Mahler is setting up, then submit your name, date of birth and residential address, no post box number, together with a minimum monthly contribution of 3 Euro, 10 Euro if you are not a victim of the Holocaust law.

 

 

 

 

[Sind Sie bereit, diesem Verein beizutreten?  Der Mitgliedsbeitrag für Betroffene beträgt € 3,--/Monat,  für Nicht-Betroffene € 10,--/Monat. [Spenden in beliebiger Höhe sind willkommen]. Eintragung im Vereinsregister und Gemeinnützigkeit werden  nicht angestrebt. Die Satzung wird den gesetzlichen Mindesterfordernissen entsprechen. ]

Rechtsanwalt Horst Mahler,

 Weidenbusch 13,

D - 14532 Kleinmachnow,

Germany

Tel Germany: 49- 33203 20460

Fax  Germany: 49- 3320321059

email: hm@horst-mahler.de

Website (elektronisches Schaufenster)  www.horst-mahler.de 

 

and now details again in German

 

----- Original Message -----
From: Horst Mahler
To: Adelaide Institute
Sent: Tuesday, September 30, 2003 5:01 AM
Subject: Die Opfer der Holocaustreligion wehren sich

Bitte weiterleiten!!

An alle, die es angeht.

Der Aufstand des Deutschen Volkes für die Wahrheit hat begonnen. Sein bisheriger Verlauf ist dem als Anlage 01 beigefügten Bericht zu entnehmen. Er wird fortgesetzt. Der nächste Schritt auf diesem Wege soll die Gründung eines "Vereins zur Rehabilitierung der wegen Leugnung des Holocaust Verfolgten" sein zu dem Zweck, in organisierter Form für die straf- bzw. disziplinarrechtlich Belangten  Wiederaufnahmeverfahren vorzubereiten und sie bei der Durchführung - insbesondere auch finanziell - zu unterstützen.

Das juristische Fundament für dieses Vorgehen ist denkbar einfach: § 359 StPO sieht die Möglichkeit einer Wiederaufnahme zugunsten eines rechtskräftig Verurteilten für den Fall vor, daß sich nach der letzten Tatsacheninstanz die Beweislage verändert hat. Zwar ist der Fall des Fortfalls einer einmal angenommenen Offenkundigkeit von belastenden Tatsachen im Gesetz nicht bedacht. Ich habe aber keinen Zweifel, daß diese Lücke durch Analogieschluß zu schließen ist.

Der Wiederaufnahmegrund ist  mit dem offenkundigen Fortfall der Offenkundigkeit des Holocaust durch den Artikel des Leitenden Redakteurs des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL, Fritjof Meyer, eingetreten. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Anlage 01.

Wie die Rolle der Justiz einzuschätzen ist, habe ich    in der Verfassungsbeschwerde für Frank Rennicke ausgeführt. Ein Auszug aus derselben ist als Anlage 02 beigefügt.

Sind Sie bereit, diesem Verein beizutreten?  Der Mitgliedsbeitrag für Betroffene beträgt € 3,--/Monat,  für Nicht-Betroffene € 10,--/Monat. [Spenden in beliebiger Höhe sind willkommen]. Eintragung im Vereinsregister und Gemeinnützigkeit werden  nicht angestrebt. Die Satzung wird den gesetzlichen Mindesterfordernissen entsprechen. 

Ihre Absichtserklärung wollen Sie ggf. unter Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums und der Postanschrift (kein Postfach!) richten an

Rechtsanwalt Horst Mahler, Weidenbusch 13, 14532 Kleinmachnow, (Deutschland)

Telefon 004933203 20460 Fernkopie 00493320321059

e-Post: hm@horst-mahler.de

elektronisches Schaufenster www.horst-mahler.de

 

Kleinmachnow am 29. September 2003

Horst Mahler
_________________

Anlage 01

Der Feldzug gegen die Offenkundigkeit des Holocaust hat erfolgreich begonnen.

Wir mußten unter Zwang  lernen, daß das Deutsche Reich beide Weltkriege vom Zaune gebrochen habe, daß von den Nationalsozialisten  6 Milionen Juden sytematisch - davon 4 Millionen allein in Auschwitz mit Zyklon B in Gaskammern - umgebracht worden seien. Wer die mit der zuletzt genannten Tötungsart in Zusammenhang gebrachte Zahl bestritt, wird/wurde wegen "Verharmlosung des  Holocausts" ins Gefängnis geworfen.

Seit neuestem darf jedoch behauptet werden, daß  nicht mehr als 356.000 (Juden und Nichtjuden)   in Auschwitz dem Zyklon B zum Opfer gefallen seien.

 In diesem Sinne haben sich schon 4 Staatsanwaltschaften - in Berlin, Stuttgart, Bochum und Bielefeld - ausgesprochen.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat es abgelehnt, den Leitenden Spiegelredakteur Fritjof Meyer als Verfasser und die ehemalige Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süßmuth als Herausgeberin des Artikels "Die Zahl der Opfer von Auschwitz - Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde" (in der Zeitschrift "Osteuropa", 5/2002 S. 631 ff.) wegen Verstoßes gegen § 130 Abs. 3 und 4 StGB  anzuklagen. Meyer hatte in dem Artikel die These aufgestellt und belegt, daß in der Zeit der Deutschen Besetzung im Konzentrationslager  Auschwitz insgesamt 510.000 Menschen gestorben seien, davon wahrscheinlich 356.000 "im Gas" (Juden und Nichtjuden).  Der entsprechende Einstellungsbescheid ist am 28.05.03 zum Aktenzeichen 4 Js 75185/02 ergangen.

Wie ist es zu erklären, daß offenkundig die Opferzahlen nunmehr auch "offiziell" dahinschmelzen wie der Schnee in der Frühlingssonne? Ist diese Erscheinung der von Fritjof Meyer mitgeteilten Tatsache zuzuschreiben, daß der letzte Lagerkommandant von Auschwitz, Höß,  unter Folter Phantasiezahlen gestanden hat - vermutlich in der Erwartung, daß deren Wirklichkeitsferne demnächst erkannt  und damit die Aufmerksamkeit auf die Umstände gelenkt würde, unter denen belastende Zeugenaussagen zustande gekommen sind?


Reichsbürger hatten im Rahmen des "Feldzuges gegen die Offenkundigkeit des Holocaust" den Meyer-Artikel vervielfältigt,  an eine Vielzahl von bekannten Persönlichkeiten des politischen und kulturellen Geschehens in der BRD verteilt und  sich anschließend beim Generalstaatsanwalt Neumann in Berlin  selbst wegen Verstoßes gegen § 130 Abs. 4 StGB   angezeigt.

Zur Begründung dieses Schrittes hatten die Selbstanzeiger  ausgeführt:


Mit dem Seelenmord am Deutschen Volk, mit dem Völkermörder Israel und mit der Verfolgung der Holocaustungläubigen muß es endlich ein Ende haben.
Der Aufstand gegen die Jüdische Weltherrschaft hat in Palästina mit der 2. Intifada begonnen. Der Befreiungskrieg setzt sich jetzt fort in Deutschland mit dem Angriff auf das Dogma  von den 6 Millionen im Gas umgekommenen Juden.
Als erster identifzierte öffentlich Martin Walser in seiner Paulskirchenrede die "Auschwitzkeule" als die Waffe unserer Feinde. Der Leitende Redakteur des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL, Fritjof Meyer, hat jetzt zum Schlag gegen die Holocaustreligion ausgeholt, der diese vernichten wird. Mit seinem Artikel "Die Zahl der Opfer von Auschwitz - Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde" - veröffentlicht in der wissenschaftlichen Zeitschrift OSTEUROPA Heft 5 vom Mai 2002 - bestreitet er die Opferzahl von 6 Millionen vergasten Juden. Im Unterschied zu zahlreichen Historikern   leugnet  Fritjof  Meyer zwar  nicht Gaskammermorde an Juden, behauptet aber, daß in Auschwitz auf diese Weise nur 356.000 von ihnen  umgekommen seien. Das sind nicht mehr Menschen,  als Jüdische Atomphysiker am 6. August 1945 in Hiroshima binnen weniger  Minuten im Feuer von "Little Boy", der von ihnen gebauten Atombombe,  verbrannten. Nicht weniger Menschen erlitten am 13. Februar 1945 in Dresden einen qualvollen Tod in dem von Wissenschaftlern seiner Majestät, des Königs von Großbritannien,   konzipierten Feuersturm. Die Zahl reicht bei weitem  nicht heran an die ein bis zwei Millionen Deutsche, die -  nachdem sie die Waffen gestreckt hatten -  General Dwight D. Eisenhower  auf den Rheinwiesen mit der Hungerwaffe tötete.  Sie ist  auch erheblich kleiner als die Zahl der Deutschen, die als Arbeitssklaven in sowjetischen Lagern zu Tode geschunden worden sind. Und sie macht nur etwa den zehnten Teil der Opferzahl  von zwei bis drei Millionen Toten aus,  mit der der  Vertreibungsvölkermord  an den  Deutschen in den Ostgebieten des Deutschen Reiches zu Buche steht.
Wenn die von Fritjof Meyer ermittelten Opferzahlen der Wirklichkeit entsprechen, dann hat es "den Holocaust" im Sinne eines "einzigartigen und unvergleichbaren Menschheitsverbrechens" nicht gegeben. Die Jüdische Moral, nach der nur der Mord an einem Juden ein Verbrechen, der gewaltsam herbeigeführte Tod eines Nichtjuden dagegen eher ein willkommenes Ereignis ist, weisen wir als menschenfeindliche Gesinnung zurück.

Bisher sind dazu gemäß § 170 Abs. 2 StPO (mangelnder Tatverdacht) drei Einstellungsverfügungen der zuständigen Staatsanwaltschaften ergangen: im Falle Edgar Forster  StA Bochum vom 06.05.03 zum  Aktenzeichen  33 Js 145/03 A,  im Falle Ursula Haverbeck  StA Bielefeld  vom 27. Mai 2003 zum Aktenzeichen  46 Js 171/03 sowie im Falle Imke Barnstedt StA Berlin vom 10.06.03 zum Aktenzeichen 81 Js 1564/03. Das Ergebnis dieses Feldzuges lenkt die Aufmerksamkeit auf den nachfolgend wiedergegebenen Aufruf an die Judenheit in aller Welt, den die Reichsbürger im Verdener Manifest vom 5. Februar 2003 wie folgt formuliert haben:

Wir sehen in der mutigen Tat des SPIEGEL-Redakteurs Fritjof  Meyer das Signal zum Aufstand gegen die Bedrücker des Deutschen Volkes. Wir werfen aber nicht Steine auf die Besatzer, sondern im Geiste Mahatma Gandhis  werden wir  Meyers  Aufsatz vervielfältigen und verbreiten, um aus freiem Entschluß neben ihm vor den Gerichten des Reichsvernichtungsregimes, das  sich selbst als "Bundesrepublik Deutschland" bezeichnet, Zeugnis für das Deutsche Reich abzulegen. Wir klagen das Judäo-Amerikanische Imperium an, zur Erlangung, Festigung und Ausdehnung der Weltherrschaft nicht nur den Zweiten Weltkrieg angezettelt, sondern nach dessen Ende  seit 1945 weltweit  12 bis 16 Millionen Menschen einen gewaltsamen Tod bereitet zu haben.
Die Toten   erheben jetzt durch uns  ihre Stimme, um den Juden zuzurufen:
"Es ist genug! Im 20, Jahrhundert haben viele Völker geblutet. Laßt die Welt endlich zur Ruhe kommen und Frieden einkehren! Begehrt nicht  das Land eines unschuldigen Volkes, nur weil es ein blutrünstiger Gott euch vor 3500 Jahren verheißen hat. Beendet den Weltkrieg, den ihr in diesem Augenblick anzufachen versucht! Geht in Euch und entsagt Jahwe, denn er hat Lust am Völkermorden! Ergebt Euch den Völkern, die Euch als Brüder aufnehmen werden, wenn auch Ihr sie als Eure Brüder achten werdet. Erkennt, daß Eure Auserwähltheit ein Fluch ist und Ihr in den Flammen des Hasses umkommen werdet, der Euch von denen entgegenschlägt, die Ihr wie das Vieh verachtet ."
Das Heilige Deutsche Reich lebt, um  die Judenheit vor das Weltgericht  zu fordern!

 

 

Bericht von der Aktion vom 30. Juli 2003 auf der Wartburg:

Der Aufstand für die Wahrheit begann auf der Wartburg

 

Wo einst Martin Luther - vom Pabst gebannt und vom Deutschen Kaiser mit der Reichsacht belegt -  unter dem Schutze Deutscher Ritter das Neue Testament in  die Deutsche Sprache übersetzte,

 

an der Stätte an der am 18. Oktober  1817 anlässlich des vierten Jahrestages der Leipziger Völkerschlacht gegen die napoleonische Fremdherrschaft sich 500 Studenten zum Wartburgfest, der ersten bürgerlich-demokratischen Versammlung in Deutschland, unter dem Motto "Ehre - Freiheit - Vaterland" versammelt hatten,  um für  einen geeinten Deutschen Nationalstaat zu kämpfen, erhoben  am 30. Juli 2003 Bürger des Deutschen Reiches die Stimme für die Wahrheit:

 

„Den Holocaust gab es nicht.“

 

„Die Wahrheit siegt.“

 

„Die Lüge vernichtet sich selbst.“

 

„Das Deutsche Reich kommt im Aufstand des Deutschen Volkes zu sich.“

 

hallte das Echo ihrer Rufe von den Mauern dieser stolzen Burg.

 

Diese Kundgabe sollte ursprünglich am 30. Juli 2003 in Auschwitz stattfinden, um diese Jüdische Kultstätte  als Tatort des Seelenmordes am Deutschen Volk zu markieren.

 

Dank der freundlichen Untertstützung durch den brandenburgischen Innenminister Schönboom, der Horst Mahler - dem Inspirator dieser Wortergreifung  - die Ausreise nach Polen untersagt hatte, war durch das Medienecho dieser Zweck erreicht auch ohne die körperliche Anwesenheit der Wahrheitskünder in Auschwitz.

 

Durch auffällige Bewegungen der Unterstützer des „Verdener Manifests“ vom 5. Februar 2003  in Deutschen Landen und entsprechende Telefongespräche -  die abgehört werden sollten und abgehört wurden  (was durch unmotivierte Kripo-Nachfragen nach Horst Mahler bei möglichen Anlaufstellen im Thüringischen Land erkennbar geworden war) - war die Besatzungsmacht in den Glauben versetzt, daß eine Ersatzveranstaltung auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Buchenwald (in der Nähe von Weimar) stattfinden würde. In dieses Gebiet wurde  eine Armada von motorisierten Observationstrupps  des behördlichen Spitzeldienstes entsandt, die in einem stundenlangen „Katz- und Mausspiel“ über Autobahnen und Landstraßen hinweg – erfolglos - versuchten, die zur befreienden Tat Entschlossenen zu verunsichern (Der Fahrer von IK-G 135 hat sich dabei besonders hervorgetan; aber auch IK-VT xxx war nicht schlecht.). In Buchenwald selbst lagen uniformierte Polizeikräfte in Bereitschaft, um den Auftritt der Reichsbürger zu verhindern.

 

Tatsächlich war aber wegen ihrer Strahlkraft als Schauplatz Deutscher Geschichte die Wartburg für das entscheidende Ereignis ausgesucht worden. Blitzartig versammelten sich die zu gemeinsamer Tat Bereiten auf der bestgelegenen Aussichtsplattform unterhalb der Burg, um in einer feierlichen Zeremonie dem  Duckmäusertum gegenüber der Holocaustreligion ein Ende zu setzen. Sie blieben dort von der überraschten Besatzungsmacht unbehelligt. Nur ein Kamerateam des behördlichen Spitzeldienstes -  wohl das einzige, das nicht durch Fahrmanöver abgeschüttelt werden konnte -  war zugegen und filmte die Szene.

 

Horst Mahler eröffnete  die feierliche Handlung mit der Anrufung des Deutschen Volksgeistes:

 

 

Sieghafter Geist

Durchflamme die Ohnmacht    

Zaghafter Seelen.

Verbrenne die Ichsucht,

Entzünde das Mitleid,

Dass Selbstlosigkeit,

Der Lebensstrom der Menschheit, Wallt als Quelle

Der geistigen Wiedergeburt.

Rudolf Steiner 20. September 1919

Nach stiller Besinnung sprach er dann  die vier alles beinhaltenden Sätze, die jeweils von zwei Sprechern  aus dem Kreis der anwesenden Reichsbürger wiederholt wurden:

 

Die Wahrheit siegt!

Die Lüge vernichtet sich selbst!

Den  Holocaust gab es nicht!

Das Deutsche Reich kommt im Aufstand des Deutschen Volkes zu sich.

 

 

Während der Feier wehten die schwarz-weiß-rote Fahne des 1871 wiederhergestellten Deutschen Kaiserreichs und die Fahne des Deutschen Kollegs – liegendes schwarzes Kreuz in Gold gefaßt auf rotem Grund - , die als Staatssymbol des wieder zu sich kommenden Deutschen Reiches vorgeschlagen ist. Zwischen den Fahnen flatterte eine meterlange Schriftrolle mit über hundert Namen von Personen, die von der Jüdischen Besatzungsmacht als „Revisionisten“ und „Holcaustleugner“ verfolgt wurden und teilweise immer noch verfolgt werden. Ihrer wurde in Dankbarkeit gedacht.

 

Der zeremonielle Akt klang aus mit der gemeinsam gesungenen Hymne:

 

Nichts kann uns rauben

Liebe und Glauben

zu unserem Land.

Es zu erhalten

und zu gestalten sind wir gesandt.

 

Mögen wir sterben, unseren Erben

gilt dann- die Pflicht,

es zu erhalten

und zu gestalten:

Deutschland stirbt nicht.

 

 

Als die Gruppe nach zweistündigem Aufenthalt auf der Wartburg zu den  auf dem Parkplatz bereitstehenden Fahrzeugen zurückkehrte, traten dort  Kriminalbeamte  der BRD, der „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (Carlo Schmid), an Horst Mahler heran, um ihm zu eröffnen, daß gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet sei. Dieser Schritt wurde damit begründet, daß während der Kundgabe in der Wartburg „ein Transparent mit volksverhetzendem Inhalt“ gezeigt worden sei. Den Wortlaut desselben vermochte der Wortführer des Kripo-Kommandos nicht aufzusagen. „Irgendwas von ‚Holocaust’ sei zu lesen gewesen.“ Die Beamten wirkten lustlos.

 

Auf der Rückreise nach Vlotho wurde etwa 10 km von der Wartburg entfernt der von Ursula Haverbeck chauffierte Pkw von vier Fahrzeugen des behördlichen Spitzeldienstes gestoppt. Der Beifahrer – ein Arzt aus Bochum – wurde von uniformierten Polizeibeamten mit gezogener Pistole zum Verlassen des Fahrzeugs aufgefordert. Dieses wurde anschließend – einschließlich des Reisegepäcks – gründlich durchsucht. Dabei fielen der Polizei die auf der Wartburg gezeigten Transparente sowie die erwähnte Schriftrolle mit den Namen der Holocaustverfolgten in die Hände.

 

Gleichlaufend mit der Feierstunde auf der Wartburg wurde zur Aufhellung des geistigen Hintergundes etwa 300 der wichtigsten Medien, diplomatischen Vertretungen sowie meinungsbildenden Persönlichkeiten im In- und Ausland die aus Anlaß der geplanten Tatortbesichtigung in Auschwwitz  von Horst Mahler zusammengestellte und herausgegebene CD „Aufstand für die Wahrheit – Auschwitz am 30. Juli 2003“ zugestellt.

 

 

Diese enthält folgende Text- bzw. Bilddateien:

 

 

1.    Horst Mahler: Das Deutsche Reich steht auf für die Wahrheit (7/03)

2.    Horst Mahler: The German Reich arises for the Truth

3.    Verdener Manifest (2/03)

4.    Appell der 100          

5.    Horst Mahler: Offener Brief an Bundeskanzler Gerhard Schröder (11/99)

6.    Horst Mahler: Offener Brief an die Abgeordneten des 15. Deutschen Bundestages (5/03)

7.    Dokumentation: Fritjof Meyer über Opferzahlen von Auschwitz

8.    Tabelle mit Opferzahlen

9.    Horst Mahler: Erfolge im Feldzug gegen die Offenkundigkeit des Holocaust

10.  To be passed on – Success in the campaign against the Holocaustreligion

11.  Horst Mahler: Revisionsbegründung im Verfahren gegen Frank Rennicke (1/03)

12.  Horst Mahler: Judaismus und Christentum - Unverträgliche Menschenbilder (8/02)

13.  Karl Marx: Zur Judenfrage

14.  Deutsches Kolleg:  Endlösung der Judenfrage (3/01)

15.  Deutsches Kolleg: Final Solution of the Jewish Question (engl.)

16.  Horst Mahler: Offener Brief an Daniel Goldhagen

17.  Deutsches Kolleg: Ausrufung des Aufstandes der Anständigen

18.  Deutsches Kolleg: Zur Heilsgeschichtlichen Lage des Deutschen Reiches

19.  Deutsches Kolleg: The Redeeming Historical Role of the German Reich (I) (engl.)

20.  Deutsches Kolleg: The Redeeming Historical Role of the German Reich (II) (engl.)

21.  Deutsches Kolleg: An den Ewigen Bund der Deutschen Fürsten (mit  Aufstandsplan)

22.  Protokolle der Weisen von Zion

23.  Horst Mahler: „Antisemiten“ aller Länder vereinigt Euch!

24.  Carlo Schmid: Rede vor dem Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948

25.  Horst Mahler: Skizze für eine neue Reichsordnung (11/99)

26.  Horst Mahler: Heil Juda, wir kommen (4/02)

27.  Horst Mahler: Den Juden ist die Darstellung des satanischen Prinzips zugeschickt (6/03)

28.  Eine Korrespondenz: Die Völker im Stande der Notwehr gegen Jahwe (12/02)

29.  Horst Mahler: Guten Tag und Shalom! - Eine Kriegserklärung an die Judenheit (6/03)

30.  Deutsches Kolleg: Independence Day – live (deutsch) (9/01)

31.  Independence Day – live (engl.)

32.  Deutsches Kolleg: Der Untergang des Judäo-Amerikanischen Imperiums (deutsch) (11/01)

33.  The Fall of the Judeo-American Empire (engl.)

34.  Horst Mahler: Thesen über die Moderne (7/00)

35.  Horst Mahler: Thesen über Juden und Deutschland als geistige Notwehr (7/99

36.  Horst Mahler: Die Macht der Lüge – Worum geht es? (1/03)

37.  Horst Mahler: Auf dem Wege zur Reichsordnung (11/99)

38.  Horst Mahler: Sinn der Shoa (3/99)

39.  Giselher Wirsing: Erziehung zum Krieg (Auszug aus „Der maßlose Kontinent“)

40.  Hamilton Fish: Pearl Harbor (Auszug aus “Der zerbrochene Mythos“)

41.  Dirk Bavendamm: Roosevelts Krieg (Auszug)

42.  Die Septemberlüge           (Bilderschau & Revisionsschrift mit Beweisanträgen)

43.  Flugblatt: Das Deutsche Volk erzwingt die Untersuchung der Ereignisse vom 11.09.01

44.  Horst Mahler: Der Globalismus als höchstes Stadium des Imperialismus (4/99)

45.  Die Deutschen proben den aufrechten Gang

 

 

Die Feinde des Deutschen Reiches sollten wissen, daß von nun an jeder Strafprozeß wegen „Volksverhetzung“ aufgrund von Kritik an der Judenheit und im Hinblick auf die offene Bekennung der historischen Wahrheit für die Juden zum Boomerang wird. Die Bresche hat der Leitende Redakteur des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL, Fiitjof Meyer („Die Zahl der Opfer von Auschwitz“ in der Zeitschrift „Osteuropa“  Nr. 5/2002 S. 631 ff.),  geschlagen. Er beziffert aufgrund neuer Archivfunde die Gasopfer von Auschwitz mit 356.000 (Juden und Nichtjuden). Obwohl er im Gegensatz zu der größer werdenden  Schar von „revisionistischen“ Historikern damit an der Gaskammerversion noch festhält, ist sein Aufsatz bahnbrechend, denn die Strafverfolgungsbehörden der Besatzungsmacht haben vor der Macht des SPIEGEL kapituliert und Meyers These für „strafrechtlich unbedenklich“ erklärt.

 

Zwischen der „offiziellen“ Zahl von erst 4,  dann 1,5 Millionen Gastoten in Auschwitz und der von Meyer behaupteteten Zahl klafft ein Abgrund, der nur damit erklärt werden kann, daß die „offizielle“ Version auf Lügen und Fälschungen beruht. Jetzt kann gestützt auf Meyers Erkenntnisse in der Mitte der Gesellschaft  - nicht nur am „rechten Rand“ – gegen die Auschwitzlüge mit Aussicht auf Erfolg argumentiert werden.

 

Das Wissen um die Wahrheit nimmt sprunghaft zu, die Lüge bricht zusammen. Mit ihr schwindet  die Jüdische Macht. Schon bald wird das Judäo-Amerikanische Imperium krachend zu Boden stürzen.

Das wird ein Fest!

 

 

Verden an der Aller am 31. Juli 2003

 

 


Anlage 02
Auszug aus der Verfassungsbeschwerde für Frank Rennicke
.....
Vorbemerkung

Mit der nachfolgenden Begründung nimmt der Unterzeichnete zum Zwecke der Verteidigung der Freiheit des Reichsbürgers Frank Rennicke den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland - bedingt - als Recht des Deutschen Reiches und das Bundesverfassungsgericht als ein Deutsches Gericht in Anspruch.
Gestützt auf die Rede des Staats- und Völkerrechtlers Prof Dr. Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948  geschieht das in dem Bewußtsein, daß das Grundgesetz keine Verfassung (vgl. Art. 146 GG) sondern eine Modalität des Besatzungsstatuts der westlichen Siegermächte, die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sondern die "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" und folglich das Bundesverfassungsgericht weder  Verfassungsgericht noch ein Gericht des Deutschen Nationalstaates - des Deutschen Reiches - sind.
All denen, die  gegen diese Sicht der Dinge mit der verstrichenen Zeit und den vielen Wahlen argumentieren, die inzwischen stattgefunden haben, ist entgegenzuhalten:

1.      Es hat in der Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt freie Meinungsäußerung und auch keine freien Wahlen gegeben: 
Die NSDAP, alle ihre Gliederungen und Nachfolgeorganisationen sind im Mai 1945 von den Siegermächten unter  Verletzung des Art. 43 Haager Landkriegsordnung von 1907 verboten worden. 
Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL berichtete in seiner Ausgabe Nr. 20/2003 S. 47, von einer repräsentativen Meinungsbefragung im Jahre 1948. Danach waren zu dieser Zeit noch 57 % der Deutschen der Meinung, daß der Nationalsozialismus eine gute Idee gewesen sei. Erst die nun schon seit einem halben Jahrhundert andauernde völkerrechtswidrige "Umerziehung" der Deutschen mag  eine Änderung bewirkt haben. Die Lüge von den 6 Millionen im Gas vernichteten Juden wäre hier der entscheidende Faktor. [Als Kontrastbild diene  die Entwicklung im Bereich der untgergegangenen Sowjetunion: Die für die tatsächlich geplante und von Stalins Schwiegersohn, dem Juden Kaganowitsch,  durchgeführte physische Vernichtung von 30 Millionen selbständigen russischen Bauern verantwortliche KPdSU ist nach dem Zusammenbruch des bolschewistischen Systems nicht verboten worden. Ihre Nachfolgeorganisation ist in der Duma vertreten und spielt in  Rußland gegenwärtig keine unbedeutende Rolle.]
Die politischen Überzeugungen der Mehrheit der Deutschen waren also von Anfang an von jeglicher Beteiligung an der "demokratischen" Willensbildung dauerhaft ausgeschlossen. Noch in dem Begleitschreiben der "deutschen" Regierungen - BRD und DDR - zum 2+4-Vertrag wird die Selbstverpflichtung der Bundesregierung, auch künftig Parteien mit nationalsozialistischem Ideengut zu unterdrücken, hervorgehoben.
2.      Mit der mit dem Einigungsvertrag verabschiedeten Neufassung von Artikel 146 GG ist klar zum Ausdruck gebracht, daß sogar nach Meinung der Vasallenregierung das Grundgesetz nicht zur gewohnheitsrechtlichen Verfassung des Deutschen Volkes aufgewertet ist.

Diese - bisher unerhörte - Klarstellung ist hier deshalb unverzichtbar, weil Gegenstand der Erörterung die Holocaustgesetzgebung jener Fremdherrschaft und die darauf gestützte Tätigkeit der Gerichte sind, die - wie zu zeigen ist  - unter keinem denkbaren Gesichtspunkt als Bestandteil der Deutschen Rechtsordnung bzw. als Betätigung Deutscher Gerichtsbarkeit anerkannt werden können.

Es könnte als Widerspruch erscheinen, daß ein Reichsbürger zur Verteidigung gegen die Willkür der Sieger über das Deutsche Reich ein Organ der Fremdherrschaft anruft mit dem Verlangen, deren Holokaustgesetzgebung - die wesentlich das Herzstück der talmudischen Fremdherrschaft über das Deutsche Volk ist - für null und nichtig zu erklären.

Der Widerspruch löst sich in der Erkenntnis auf, daß die als "Bundesverfassungsrichter" wirkenden Personen nicht selbst der Fremdmacht angehören, sondern nur deren Vasallen sind. Sie sind zugleich Bürger des Deutschen Reiches und diesem zur Treue verpflichtet.

Vassalität an sich ist noch kein Verbrechen. Diese kann  unter den Umständen einer militärischen Niederlage sogar das "kleinere Übel" sein  im Vergleich mit einer offenen Militärdiktatur der siegreichen Streitkräfte. Da der Zweck der Geschichte die Freiheit ist, kann Vasallität aber immer nur auf Zeit hingenommen werden. Sie wird insbesondere dann zum Verrat - also zu einem todeswürdigen Verbrechen  - wenn erkennbar wird, daß die Fremdmacht den von der Vasallenregierung aufrechterhaltenen Landfrieden mißbraucht, um mit den Waffen der psychologischen Kriegsführung Seelenmord am Deutschen Volke zu begehen in der erklärten - aber vom Opfer vergessenen - Absicht, das Deutsche Reich und sein Staatsvolk der Deutschen auf ewig zu vernichten.

Gerhard Schröder hat als Bundeskanzler mit seiner Weigerung, die Bundeswehr an dem völkerrechtswidrigen Überfall der USA auf den Irak zu beteiligen, in aller Öffentlichkeit den Beginn des Endes der Vasallität markiert. Ein sorgfältiges Studium - quasi als Aktenstudium - des  Buches des Deutsch-Österreichischen Analysten und Regierungsberaters Gerhoch Reisegger "Wir werden schamlos irregeführt", Hohenrain Verlag 2003, gibt Aufschluß darüber,  daß das Judäo-Amerikanische Imperium innerlich bereits im Zusammenbruch befindlich und seine nach außen gekehrte universelle Gewalttäigkeit Ausdruck davon ist.
Die Lawine, die die von den USA einseitig verkündete "Neue Weltordnung" in einem Zeitraum von maximal 10 Jahren unter sich begraben wird, ist mit dem vorgetäuschten "Angriff auf Amerika" am 11. September 2001 losgetreten worden. Keine Macht der Welt kann sie mehr aufhalten. Die Junta, die über die USA verfügt, hat den Dritten Weltkrieg begonnen. Sie kann ihn nicht beenden und  nicht gewinnen. Nur ein erfolgreicher Staatsstreich des US-Militärs gegen die Jüdische Herrschaft über die USA und die physische Liquidation der Septemberverbrecher könnte die Katastrophe noch abwenden.
Die Welt verändert jetzt sehr schnell ihr Antlitz. Zig Millionen - wenn nicht  gar Milliarden -  Menschen werden in diesem Krieg ihr Leben verlieren.
In dieser Lage ist jeder Bürger des Deutschen Reiches, der sich in den Dienst der Fremdherrschaft gestellt hat, gerufen, sich seines Deutschseins zu erinnern und im Geiste von Tauroggen zu handeln, um die Fremdherrschaft jetzt zu lähmern und den Freiheitskampf der Deutschen für Volk und Reich nach Kräften zu fördern.
Die weltweite Talmudische Despotie - in ihrem gegenwärtigen Stadium - beruht im wesentlichen auf vier Jahrhundertlügen:

1.      Auf der Kriegsschuldlüge, daß das Deutsche Reich den ersten und den 2. Weltkrieg bewußt herbeigeführt habe.
2.      Auf der Pearl-Harbor-Lüge, daß die USA von Japan angegriffen worden seien.
3.      Auf der Auschwitzlüge, daß das Deutsche Reich im Konzentrationslager Auschwitz in Verwirklichung  eines allgemeinen Ausrottungsentschlusses vier Millionen Juden systematich durch Giftgas getötet habe.
4.      Auf der Septemberlüge, daß die USA am 11. September 2001 von dem "Terrornetz Osama bin Ladens" angegriffen worden seien.



Es gilt das im Johannes-Evangelium (8, 44)  überlieferte Jesus-Wort, das an die Führer der Judenheit gerichtet ist:
Ihr habt den Teufel zum Vater, und nach eures Vaters Gelüste wollt ihr tun. Der ist ein Mörder von Anfang an und steht nicht in der Wahrheit; denn die Wahrheit ist nicht in ihm. Wenn er Lügen redet, so spricht er aus dem Eigenen; denn er ist ein Lügner und der Vater der Lüge.

Der Kampf von Frank Rennicke gegen die Gerichte der Fremdherrschaft ist kein juristisches Kabinettsstück. Er ist ein Gefecht im Freiheitskampf des Deutschen Volkes. Wollte der Unterzeichnete sich in diesem Kampf auf eine juristische Argumentation der herkömmlichen Art beschränken, wäre das gleichbedeutend mit Parteiverrat, denn er würde sich an der Verschleierung des Wesens dieser Auseinandersetzung beteiligen und und sich der Begrifflichkeit der Feinde des Reiches unterwerfen.
I.
Verfahrensgang und Umfang der Beschwer

Am 22. November 2000 verurteilte das Amtsgericht Böblingen den Bf.  wegen Volksverhetzung in acht Fällen, davon in sechs Fällen in Tateinheit mit einem Vergehen gegen § 21 des GjSM zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Gegen dieses Urteil legte sowohl der Bf.  mit dem Ziel eines Freispruchs, als auch die Staatsanwaltschaft zu ungunsten des Bf.  mit dem Ziel einer Verurteilung zu einer höheren Strafe jeweils form- und fristgerecht Berufung ein.
Die Berufung des Bf.  blieb ohne Erfolg. Die Berufung der Staatsanwaltschaft hatte teilweise Erfolg. Nach durchgeführter Berufungsverhandlung verurteilte das Landgericht Stuttgart den Bf.  zu der
Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 5 Monaten,
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Angewandte Vorschriften:  §§ 130 Abs. 1 - 4 StGB; 21 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3a;
4 Abs. 1 Nr. 1 und 2; 3 Abs. 1 Nr. 4; 6 GjSM, 52, 53 56 StGB
Das Urteil ist dem Unterzeichneten am 11. Dezember 2002 förmlich zugestellt worden.
In die Gesamtfreiheitsstrafe ist eine Einsatzstrafe aufgrund des Schuldspruchs gemäß § 130 Abs. 4 StGB wegen Verbreitung der Broschüre mit dem Titel "Dokumente der Verteidigung. Unterdrückte Tatsachen über Auschwitz und den Holocaust." einbezogen. Das Berufungsgericht hat dazu im einzelnen festgestellt:
"Er (der Angeklagte Frank Rennicke) verfolgte damit das Ziel, diese Broschüre über den ersten Empfänger Marco Rieger hinaus noch einer weiteren, unbestimmten, aber größeren Zahl von Personen, insbesondere Gesinnungsgenossen, aber auch anderen Multiplikatoren zur Kenntnis zu bringen. Wie der Angeklagte Frank Rennicke wußte, wird in dieser Broschüre der Genozid an den Juden und Zigeunern während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in den Konzentrationslagern, insbesondere in Auschwitz, in Abrede gestellt (sog. Auschwitzlüge). Unter pseudowissenschaftlicher Aufmachung ("Leuchter-Report/Rudolf-Report") wird hier auf über 30 Seiten dargelegt, daß die Ermordung der Juden und Zigeuner durch das Naziregmine aus technischen und tatsächlichen Gründen gar nicht möglich gewesen sei und auch nicht, zumindest nicht in dem von anerkannten Historikern genannten Umfang, stattgefunden habe.

So wird u.a. ausgeführt:
"Schlußfolgerung: Nach Durchsicht des gesamten Materials und nach Inspektion aller Standorte in Auschwitz, Birkenau und Majdanek findet der Autor die Beweise überwältigend. Es gab keine Exekutions-Gaskammern in irgendeinem dieser Orte. Es ist beste Ingenieursmeinung dieses Verfassers, daß die angeblichen Gaskammern an den inspizierten Plätzen weder damals als Exekutions-Gaskammern verwendet worden sein konnten, noch daß sie heute für eine solche Funktion ernsthaft in Betracht gezogen werden können."
Unterzeichnet wird dies von Fred Leuchter."

Gleichzeitig werde in einem Anhang der Broschüre dazu aufgerufen, für eine massenhafte Verbreitung dieser angeblich wissenschaftlich erwiesenen Behauptungen Sorge zu tragen."
Die dagegen gerichtete Revision des Bf. war darauf gerichtet, mit grundsätzlichen Ausführungen den Widerspruch aufzuzeigen, der zwischen den entscheidungsbegründenden Rechtsmeinungen des Berufungsgerichts einerseits und einer an den Interessen des Deutschen Volkes orientierten Auslegung des unter der Oberhoheit der westlichen Siegermächte erlassenen Grundgesetzes für Deutschland andererseits  besteht.
Dieses Verfahren ist nicht unproblematisch. Es treffen gegensätzliche - d.h. einander ausschließende - Denkmuster aufeinander. Die bei den Richtern zu vermutende Sichtweise kann sich auf die Macht stützen. Diejenige der Verteidigung des Bf. ist seit Jahrzehnten einer intensiven Verteufelung ausgesetzt und gänzlich machtlos. Da sich das Denken beider Pole auf die nämlichen Gegenstände bezieht, stehen die unterschiedlichen Denkweisen im Verhältnis zueinander. Dieses ist mit Gefühlskomplexen befrachtet, die dem freien Fluß der Gedanken hinderlich sind.
Das bewußt zu machen, erscheint zweckdienlich. Es könnte sich dadurch bei Gericht die Erinnerung einstellen, daß Gedanken - auch im Bereich der juridischen Argumentation - nicht danach zu beurteilen sind, ob sie "politisch korrekt" sind oder nicht, sondern danach, ob sie richtig oder falsch, wahr oder unwahr sind. Dabei mag mancher Gedanke wie ein Fausthieb in die Magengrube fahren und den Atem rauben. Hier hilft es, tief einzuatmen und sich zu fragen: "Ja, warum eigentlich nicht?" Mit dieser einfachen Frage befreit man sich aus den Denkverboten, die uns zu  Sklaven fremder Mächte machen.   Dieser Hinweis könnte hier insbesondere deshalb hilfreich sein, weil im folgenden die Judenfrage auf unerhörte Weise erörtert wird. Schamlos wird das Tabu aller Tabus verletzt, weil die Suche nach der Wahrheit kein Tabu duldet.
Die Umstände begünstigen  diesen  Versuch. Die Macht, die uns unsere Gedanken vorzuschreiben versucht, hat sich mit dem vorgetäuschten "Angriff auf Amerika" vom 11. September 2001 selbst als eine verbrecherische entlarvt. Was diese Macht im Innersten  bewegt und worauf sie zielt, hat mit bisher nicht übertroffener Gediegenheit Gerhoch Reisegger in seinem Buch "Wir werden schamlos irregführt - Vom 11. September zum Irak-Krieg", Hohenrain Verlag, Tübingen 2003, sachkundig enthüllt.
Das Revisionsgericht hat per Beschluß gemäß § 349 Abs. 2 StPO vom 17. Juli 2003 die Revision des Bf. als unbegründet verworfen "weil die Nachprüfung des Urteils .... keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat."
Auch das Bundesverfassungsgericht kann  - weil es die Macht dazu hat - den Nachweis, daß die Verurteilung des Bf. auf Willkür beruht, ignorieren. Die Weigerung, die Tatsachen und deren Zusammenhänge zur Kenntnis zu nehmen, würde allerdings nach dem Grundsatz der actio libera in causa den Vorwurf des Landesverrats und der Rechtsbeugung nach sich ziehen. Die Zeit "der Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" (Carlo Schmid) - (OMF), die sich selbst den Namen "Bundesrepublik Deutschland" zugelegt hat, ist abgelaufen. Unter dem Zwang der auf uns zurasenden Katastrophe (vgl. Gerhoch Reisegger) wird das Volk der Deutschen im Aufstand für die Organung des Deutschen Reiches (vgl. Art 146 GG) seine Handlungsfähigkeit zurückgewinnen.

Die dem Oberlandesgericht Stuttgart vorgetragene Revisionsbegründung war nichts anderes als die vorweggenommene Begründung für die Verfassungsbeschwerde. Der auf den Auschwitzkomplex bezügliche Teil derselben wird erneut wie folgt vorgetragen:
........
.......
IV.
Rügen zum Komplex B: "Dokumente der Verteidigung"
.....
[abrufbar unter
http://www.deutsches-kolleg.org/hm/aktuelles/Revisionsbegruendung_Rennicke.htm]

Soweit der Auszug aus der Revisionsbegründung.

Die Grundrechtsverletzungen im einzelnen:
Durch die Anwendung des § 130 Abs. 3 und 4 StGB ist Artikel 1 Abs. 1 GG  verletzt. Die Hoheitsgewalt maßt sich an, die Überzeugung der in ihrem Wirkungsbereich lebenden Menschen mit einer dekretierten Wahrheit zu verschmelzen. Das ist die Nichtung der Geistigkeit der Normadressaten.
Die normative Aussage des objektiven Verfassungsrechts, daß die Würde des Menschen unantastbar ist, beinhaltet eine Wertaussage, der ihrerseits aber eine Aussage über eine Seinsgegebenheit zugrundeliegt. Diese Seinsgegebenheit "Menschenwürde", die unabhängig von Zeit und Raum "ist" und rechtlich verwirklicht werden "soll", besteht in folgendem: Jeder Mensch ist Mensch kraft seines Geistes, der ihn abhebt von der unpersönlichen Natur und ihn aus eigener Entscheidung dazu befähigt, seiner selbst bewußt zu werden, sich selbst zu bestimmen und sich und die Umwelt zu gestalten (Ähnlich Wintrich, Grundrechte S.6, 15; Festschr. f. Apelt S. 1f.; BayVBI. 58, 100; vgl. auch Marcic, Vom Gesetzesstaat zum Richterstaat, 1957, S.313ff)
[Dürig in Maunz-Dürig, Komm. z. GG, Art. 1 Rdnr. 17 ]

Abgesehen davon, daß kein Mensch "aus eigener Entscheidung" dazu befähigt ist, seiner selbst bewußt zu werden - sowie niemand "aus eigener Entscheidung" in unsere Welt hineingeboren wird -  , ist diese Kommentarstelle der Fels in der Brandung der Meinungen, die miteinander für die unterschiedlichsten Menschenbilder streiten (vgl. dazu Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde "Vom Wandel des Menschenbildes im Recht", Rhema-Verlag, 2001). 
Die Geistigkeit des Menschen ist eine Seinsgegebenheit, also etwas, das normativ weder in Frage gestellt noch gestaltet werden kann. Vielmehr ist diese der Grund der Sinnhaftigkeit aller Sätze, deren Logik durch ein "Du sollst" bestimmt ist.
Welche Inhalte der subjektive Geist auch immer durch Vorbild, Glaubenslehre, Tradition, Bildung, Erziehung im Umgang mit seinesgleichen  empfangen mag: sie sind ausnahmslos nur das formbare Material an dem der subjektive Geist durch die eigene Geistestätigkeit sich selbst hervorbringt und sich zur Überzeugung herausarbeitet. Erst die selbst erarbeitete Übezeugung ist diese innere Standhaftigkeit, ohne die die menschliche Existenz ein jämmerliches Dasein ist.
Dieses Innerste des Geistes ist nur in der Äußerung wahrhaft. Die Überzeugung ist das Licht, das sich auf alle Gegenstände ergießt, an denen der Mensch ein Interesse nimmt. Sie bestimmt alle dem Menschen möglichen Entschlüsse und ist Wirklichkeit an sich (mit dem Akzent auf dem Tätigkeitswort "wirken").
Die Unterdrückung der Äußerung einer Überzeugung ist gewaltsame Verhinderung eines würdigen Daseins, denn der Mensch hat nur in der Äußerung seines Innersten Würde. Ein Inneres, das sich nicht äußert, ist nicht wirklich. Ein Äußerliches, das nicht Äußerung eines Inneren  ist, ist würdelos.
Die Anmaßung, bestimmen zu können, daß eine bestimmte Überzeugung "wegen Offenkundigkeit ihres Gegenteils" gar nicht möglich sei - z.B.  die Überzeugung, daß die massenhafte Vernichtung von Juden eine falsche Tatsachenbehauptung sei -, ist der ewig erfolglose Versuch, den Geist  zu vernichten. Dieser Versuch bringt nicht den Geist um, sondern diejenigen, die versuchen, ihn zu töten.
Jedes weitere Wort ist überflüssig.

Artikel 1 Abs. 3 GG ist verletzt, insofern die Fachgerichte durch demonstrative Weigerung, ihre Entscheidungen durch eine  rechtliche Argumentation auf geltendes Recht zurückzuführen,  den Bf. für vogelfrei erklärt haben. Sein Fall ist ein weiterer Beleg für den allgemeinen Entschluß der "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" (OMF), Menschen, die sich dem Überzeugungsdiktat ("political correctness") der Fremdmacht nicht beugen, für friedlos zu erklären.
Artikel 2 Abs. 1 GG ist verletzt, insofern die Verweigerung der Teilhabe am Rechtsfrieden dem Bf. die Möglichkeit nimmt, seine Überzeugungen in üblicher Weise anderen Menschen mitzuteilen, ohne sich der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung und gesellschaftlicher Ausgrenzung  auszusetzen.
Die Ausfächerungen des allgemeinen Freiheitsrechts in besonderen Grundrechten (Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit usw.) decken in diesem Falle nur Teilbereiche ab. Der unspezifische Diskriminierungseffekt, dem "Holocaustleugner" (als Frevler gegen die "political correctness" - pc -)  ausgesetzt sind, reicht weiter als der Schutzbereich jener besonderen Freiheitsrechte.
Wie die Urteile der Fachgerichte im Falle des Bf. zeigen, bewirkt die Ausgrenzung zugleich die Einordnung in kritikresistente Befangenheitsmuster, die im ordentlichen Rechtsmittelzug nicht aufzubrechen sind.
Im privaten Verkehrsbereich bleibt der Ausgegrenzte nach Aufgabe der "Drittwirkungstheorie" (Dürig in Mauz-Dürig, Komm. z. GG, Art. 3 Abs. 1 Rdnr. 505 ff.) gänzlich schutzlos.
Der von Bundeskanzler Schröder herbeigewünschte "Aufstand der Anständigen" gegen die "Nazis", "Neonazis", "Rechtsextremisten" und "Rechtsradikalen" hat im Privatrechtsraum zu regelrechten Ausmerzungsfeldzügen geführt: Den Betroffenen werden Bankonten, Mietverträge und Arbeitsverhältnisse gekündigt. Durch  Mobilisierung von Feindseligkeit im Wohnumfeld (Verteilung von "Steckbriefen" mit Konterfei und der  Losung "Nazis raus!", Zusammenrottungen vor den Wohnhäusern, Auflauern und Zusammenschlagen; Einbrüche mit schweren Verwüstungen des Inventars, Inbrandsetzung der vor dem Haus geparkten Kraftfahrzeuge  usw. ) seitens der Schlägerbereitschaften (genannt "Antifa") der OMF, wird Vertreibungsdruck aufgebaut. Am Ende stehen wohl schon bald Schutz(haft)lager, in die sich die Betroffenen flüchten können, um nur  ihre Gesundheit und ihr Leben zu retten. Denn die schützende Bewachung der  Zielpersonen des bewaffneten Mobs, deren Objekt der Unterzeichnete seit dem 31. Juli 2003 ist,  ist viel zu aufwendig, als daß sie flächendeckend für längere Zeit ausfrechterhalten werden könnte. Der Bf. und seine Familie sind im Zusamenhang mit dem beschwerdegegenständlichen Strafverfahren wegen "Volksverhetzung" akut diesem Vertreibungsdruck ausgesetzt und gezwungen, ihr Domizil in einer weniger haßanfälligen Umgebung zu suchen.
Artikel 3 Abs. 1 GG ist verletzt, insofern die Rechtsentwährung  (Ipsen VVDStRL 10 - 1952 - 80 ff.) die Gleichheit des Bf. vor dem Gesetz nichtet.
Der Grund der Ungleichbehandlung ist seine  hoheitlich diskriminierte Anschauung. Zur Äußerung nicht zugelassen ist die Meinung,  daß unter Berücksichtigung der angeblichen Tatumstände die Behauptung mit den  Naturgesetzen unvereinbar sei, im Herrschaftsbereich des Deutschen Reiches  seien 6 Millionen Juden systematisch mit dem Giftgas "Zyklon B" umgebracht worden. Diese Einstellung gilt als politisch, da sie auf die Wiederherstellung des Selbstwertgefühls der Deutschen ziele und deshalb für sich allein schon das Verhältnis zur Jüdischen Minderheit in der BRD belaste. Es ist damit die durch Artikel 3 Abs. 3 GG konkretisierte Gewährleistung der Gleichbehandlung politischer Anschauungen mißachtet.
Artikel 4 Abs. 1 GG ist verletzt, da § 130 Abs. 3 und 4 StGB die Diskriminierung der nationalsozialistischen Weltanschauung und ihrer ideologischen Nachbarn bezweckt. Aus den Gesetzesmaterialien geht hervor, daß mit dieser Strafnorm  "ein politisches Signal gegen rechtsextremistische und neonazistische Entwicklungen" gesetzt werden sollte (v. Bubnoff in Leipziger Kommentar, 11. Auflage, 1996 Rdnr. 42 zu § 130). Das unter Strafe gestellt Leugnen bzw. Verharmlosen soll der Beweis für "verfassungsfeindlichen Rechtsextremismus" sein. Diesen und nichts sonst will man mit der Sanktion treffen. "Verfassungsfeindlicher Rechtsextremismus"  im Sinne dieser Normzweckverklarung ist in erster Linie die Weltanschauung, die den historischen Nationalsozialismus bestimmte. Diese steht aber in gleicher Weise unter dem Schutz des Artikels 4 Abs. 1 GG wie alle anderen weltanschaulichen  und religiösen Bekenntnisse auch.
Der Versuch, durch Konstrutkion einer immanenten Grundrechtsschranke aus Art. 139 GG   die nationalsozialistische Weltanschauung wegen ihrer vermeintlich rassistischen und humanitätsfeindlichen Inhalte aus diesem Schutzbereich auszugrenzen, ist zum Scheitern verurteilt. "Für eine Art ,Sondervorschrift nach rechts' ist im System des GG kein Platz." (Herzog in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz,  Komm. Z. GG, Art 139 Rdnr. 4).
Es darf nicht übersehen werden, daß von  einer solchen immanenten Schranke in erster Linie der Judaismus betroffen wäre. Wie gezeigt werden konnte .... ist  die Jüdische Religion und Weltanschauung bis in die Gegenwart in einem Maße von Rassismus und Menschenfeindlichkeit geprägt, das  in der europäischen Geschichte nicht seinesgleichen hat.
Um zu zeigen, daß diese Bewertung nicht dem teutonischen Zorn über die Juden zuzuschreiben ist, seien als Beleg Aufassungen des ehemailgen Britischen Außenministers Ernest Bevin beigebracht (dieser folgte 1945 auf   Antony Eden, als die Labour Party die erste Britische Nachkriegsregierung bildete.) Sein Parlamentarischer Staatssekretär, Christopher Mayhew,vermerkte in seinem Tagebuch (Mai 1948): "Ich habe keinen Zweifel, daß Ernest die Juden verachtet. Er witzelt über das 'auserwählte Volk'; erklärt das Alte Testament zum unmoralischsten Buch, das je geschrieben worden ist und sagt, die Juden hätten Hitler die Technik des Terrors gelehrt. Er sagte zu mir: ,Was kann man erwarten, wenn die Leute von der Wiege an mit dem Alten Testament aufwachsen?'" [Quelle: Avi Davis/Jewsweek Magazine 21. Januar 2003
http://www.jewsweek.com/bin/en.jsp?enPage=BlankPage&enDisplay=view&enDispWhat=object&enDispWho=Article%5El17&enZone=Stories&enVersion=0& { Avi Davis, the senior fellow of the Freeman Center for Strategic Studies in Los Angeles, is the senior editorial columnist for Jewsweek Magazine.}]
Die Unvereinbarkeit des § 130 Abs. 3 und 4 StGB mit Artikel 5 Abs. 1 GG hat Huster überzeugend dargelegt ....
Da dieses Strafgesetz nach dem Eingeständnis des "Gesetzgebers" den "Rechtsextremismus" als solchen diskriminiern will, verstößt es auch gegen das Verbot des Artikels 5 Abs. 3 GG.
Artikel 103 Abs. 1 GG ist durch das Offenkundigkeitsdogma verletzt.
Der Grundsatz, daß einem Angeklagten rechtliches Gehör zu gewähren ist, schließt es aus, die Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes und andere unmittelbar beweiserhebliche Tatsachen als offenkundig zu behandeln (Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 244 Rdnr. 51 unter Hinweis auf Alsberg/Nüse/Meyer: Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 541; LR-Gollwitzer 232 für Schriften mit strafbarem Inhalt).
Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes des § 130 Abs. 3 StGB ist als Anknüpfungstat "eine unter der Herrschaft des Nationalsoziaslismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 StGB (Völkermord)  bezeichneten Art".
Der Bundesgerichtshof hat sich in ständiger "Rechtsprechung" darüber hinweggesetzt und für die Anwendung des § 130 Abs. 3 StGB den Satz aufgestellt, daß "der millionenfache Judenmord in den Gaskammern der Konzentrationslager während des 2. Weltkrieges" eine offenkundige Tatsache im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO sei (BGHSt 40, 97, 99 m.w.N.).
Während die dafür herangezogne Bestimmung eine Ermächtigungsnorm ist (... in diesen Fällen darf das Gericht von einer Beweiserhebung absehen), ist in der Praxis im Hinblick auf den sogenannten Holocaust eine sanktionsbewährte Verbotsnorm gemacht worden. Weder darf das Gericht über den "Holocaust" Beweis erheben, noch ist es dem Angeklagten bzw. der Verteidigung gestattet, entsprechende Beweisanträge zu stellen. Verteidiger, die sich - wie im Falle der Rechtsanwälte Bock und Rieger - darüber hinwegsetzen, werden selbst aufgrund von § 130 Abs. 3 StGB wegen "Volksverhetzung" verfolgt und bestraft.
Oben (....) wurde dargestellt, daß diese Praxis mit Rechtsanwendung nichts mehr zu tun hat.
Dank der Forschungsarbeiten der als "Revisionisten" verunglimpften Historiker ist die Behauptung der Feinde des Deutschen Reiches, unter Nationalsozialistischer Herrschaft seien Millionen von Juden in den Gaskammern der Konzentrationslager umgebracht worden, längst als Propagandalüge entlarvt worden. Das hat jetzt dazu geführt, daß aus der Mitte der Gesellschaft heraus zaghafte Korrekturversuche unternommen werden, offensichtlich weil man den Zornesausbruch fürchtet, der über Juden - ohne zwischen Schuldigen und Unschuldigen zu uterscheiden - hereinbrechen könnte, wenn den Deutschen allgemein und den anderen Völkern die Wahrheit bekannt wird.
Der  unlängst vom  Leitenden SPIEGEL-Redakteur Fritjof Meyer in der Zeitschrift "Osteuropa" Nr. 5/2002 S. 631 ff.  unter der Schirmherrschaft der Bundestagspräsidentin a.D. Prof. Dr. Rita Süßmuth veröffentlichte Artikel: "Die Zahl der Opfer von Auschwitz - Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde" hat den jetzt möglichen  Durchbruch und Kurswechsel vorbereitet.
Veranlaßt durch die Verurteilung des Bf. wegen "Volksverhetzung" und um den Artikel des Fritjof Meyer der Schweigespirale zu entreißen, haben Bürger des Deutschen Reiches einen "Feldzug gegen die Offenkundigkeit des Holocaust" begonnen und am 5. Februar 2003 das  "Verdener Manifest" verabschiedet. Dieses ist im Anhang dokumentiert (.....).
......
Nach Abfassung dieses Berichts ist in einem weiteren Selbstanzeigefall der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 1. August 2003 - 503 Js 14447/03 - ergangen, der in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert ist und deshalb seinem wesentlichen Inhalte nach hier vorgetragen wird:
"Ihre Selbstanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 07.04.2003
Sehr geehrter Herr Marloh,
vorbezeichnetes Ermittlungsverfahren, welches ich von der Staatsanwaltschaft Berlin zuständigkeitshalber übernommen habe, habe ich nunmehr mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Ihre Selbstanzeige wegen Volksverhetzung stützt sich auf die Annahme, Sie hätten durch die gleichzeitige Versendung eines in der Zeitschrift Osteuropa, 52. Jahrgang, Heft 5', im Mai 2002 veröffentlichten Artikels des Fritjof Meyer mit dem Titel: "Die Zahl der Opfer von Ausehwitz - Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde" an die Mitglieder des Deutschen Bundestages Monika Griefahn, Michael Großer-Brömer und Peter Rauen Ihrerseits den Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3, Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1a StGB verwirklicht.
In dem Artikel von Fritjof Meyer wird eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 des Völkerstrafgesetzbuchs bezeichneten Art jedoch weder geleugnet, noch verharmlost. In seinem Aufsatz kommt Meyer zu dem Ergebnis, dass in dem nationalsozialistischen Arbeits- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau insgesamt rund 510.000 Menschen, hiervon in der Zeit von Frühjahr 1942 bis Anfang November 1944 ca. 356.000 in Gaskammern, ermordet wurden. Damit hat Meyer die nationalsozialistischen Massentötungen in dem Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau als solche nicht geleugnet. Weder wird in dem Artikel der von den Nationalsozialisten verübte Völkermord als Ganzes bestritten, noch wird behauptet, Massentötungen seien gar nicht begangen worden oder jedenfalls nicht bewiesen.
Soweit daran zu  denken wäre, dass in dem Artikel tatsächlich begangene Taten des Völkermordes im Sinne von § 130 Abs. 3 StGB verharmlost werden, wäre zur Bejahung dieses Tatbestandsmerkmals in rechtlicher Hiinsicht ein ausdrückliches quantitatives oder qualitatives Bagatellisieren von Art, Ausmaß, Folgen oder Wertwidrigkeit einzelner oder der Gesamtheit nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen erforderlich. Fritjof Meyer bleibt mit der von ihm berechneten Zahl an opfern zwar unterhalb der Zahl, die insoweit in anderen Studien genannt werden. Gleichwohl genügt die Annahme lediglich einer geringeren Opferzahl noch nicht, um hierin ein tatbestandsmäßiges Verharmlosen zu erblicken.
Der Tatbestand des Billigens, Leugnens oder Verharmlosens des Völkermordes an der jüdischen Bevölkerung unter der Herrschaft des Nationalsozialismus wurde mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28.10.1994 in den Straftatbestand des § 130;StGB eingefügt. Der Gesetzgeber wollte damit einen Beitrag zur Verhinderung rechtsextremistischer Propaganda leisten. Demgemäß ist das Handlungsmerkmal des Verharmlosens erst erfüllt, wenn der Äußernde den Holocaust herunterspielt, beschönigt oder in seinem wahren Gewicht verschleiert. Dabei sollen alle denkbaren Facetten agitativer Hetze wie auch verbrämter diskriminierender Missachtung erfasst werden (so: BGHSt 46, S. 36, 40). Dieser Gesetzeszweck macht bereits deutlich, dass für ein Verharmlosen das bloße Drehen an der "Zahlenschraube" noch nicht genügt.
Steht eine relativierende Ausdrucksweise in Rede, ist vielmehr der inhaltliche Gesamtaussagewert der Äußerung aus Sicht eines verständigen Lesers durch genaue Textanalyse unter Berücksichtigung sämtlicher Begleitumstände zu ermitteln.
Eine revisionistisch-agitative Gesamtaussage lässt sich dem Text des Fritjof Meyer indessen nicht entnehmen.
Meyer grenzt sich in seinem Aufsatz vielmehr klar von jeglichen Bestrebungen, den Holocaust mit seinen Schrecken zu bagatellisieren, ab. Im letzten Satz seiner Ausführungen - und damit an einer textlich besonders hervorgehobenen Stelle - führt Meyer ausdrücklich an:
,Dieses Ergebnis relativiert nicht die Barbarei, sondern verifiziert sie - eine erhärtet die Warnung von neuem Zivilisationsbruch.' Die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Gewalttaten fasst Meyer - im Lichte seiner Berechnungen - damit explizit als ,verifizierte Barbarei' und ,Zivilisationsbruch' zusammen. Diese Schlussfolgerung Fritjof Meyers aus den von ihm errechneten Zahlen lässt im Rahmen der gebotenen inhaltlichen Gesamtbetrachtung aus objektiver Sicht keinen Raum für die Annahme, Meyer habe mit seinen Zahlen zum Ausdruck bringen wollen, ,alles sei nur halb so schlimm gewesen'. Diese, offenbar. von Ihnen angenommene Lesart des Artikels von Fritjof Meyer pervertiert die von diesem Autor objektiv getätigte -und gewollte Aussage.
Der von Ihnen an mehrere Bundestagsabgeordnete geschickte Artikel von Fritjof Meyer erfüllt daher bereits aus Rechtsgründen nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, weshalb auch in einer mehrfachen Versendung dieses Artikels keine nach § 130 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 2, Nr. 1a StGB strafbare Verbreitungshandlung erblickt werden kann."
Was ist danach noch "offenkundig"? An der "Zahlenschraube" darf gedreht werden - die politisch korrekte innere Einstellung vorausgesetzt.
Aber was bedeutet das?

"Offenkundigkeit" ist ein beweisrechtliches Institut. In der Beweisstation geht es um Tatsachen - innere und äußere gleichermaßen.
Der Bundesgerichtshof hält millionenfachen Juden-Mord durch Giftgas für eine "offenkundige" Tatsache. Wenn es aber nur 356.000 waren, die im Gas starben, wie steht es mit der Offenkundigkeit des "Völkermordes?
Der Weg, den die Staatsanwaltschaft Lübeck vorschlägt ist nicht begehbar. Sie votiert dafür, daß "an der Zahlenschraube" derjenige "drehen" dürfe, der sich gleichzeitig - politisch korrekt - dagegen verwahrt, daß seine Erkenntnisse für eine das Deutsche Volk rehablitierende Propaganda - die dadurch eben als rechtsextremistisch abgestempelt ist - "mißbraucht" werden. Eine floskelhafte Verbeugung vor dem Geßlerhut soll reichen. Wer so hirnrissig denkt, darf den Holocaust leugnen oder verharmlosen.
Für die anderen gilt dieser nach wie vor als "offenkundige Tatsache".
Daß bei dieser Argumentation zu allem Überdruß auch noch übersehen wird, daß "der Holocaust" ein Werturteil, aber keine Tatsache ist, sei hier nur am Rande gewürdigt.
Wer hätte denn je dem Holcaust die Hand geschüttelt. Wer hat ihn gerochen, wer gewogen und wer gar gesehen? Hat ihn jemand ertastet?
Eine historische Tatsache ist keine Tatsache im Sinne der Strafprozeßordnung. Tatsachen in letzterem Sinne sind mit den Sinnen wahrnehmbare Veränderungen der Innen- bzw. Außenwelt.
Wenn sich am Ussuri Chinesische und Sowjetische Soldaten Feuergefechte lieferten und viele von ihnen dabei einen gewaltsamen Tod starben, ist mit der Feststellung dieser strafprozessual faßbaren Tatsachen  immer noch die Frage offen, ob sich dabei nur um einen Grenzzwischenfall oder um den Beginn eines Krieges zwischen Rotchina und der Sowjetunion handelte.
Hätten im zeitlichen Zusammenhang mit den Ereignissen am Ussuri auch an anderen Stellen der Sowjetisch-Chinesischen Grenze  Scharmützel stattgefunden, wäre auch das nicht gleichbedeutend mit der Feststellung, daß es zwischen der SU und Rotchina einen Krieg gegeben hatte. Vielmehr könnten diese Ereignisse immer noch unter den Begriff der "bewaffneten Aufklärung" (siehe Carl von Clausewitz)  eingeordnet werden. Die Beteiligten könnten die Absicht gehabt haben, lediglich die Entschlossenheit, die Kriegstauglichkeit und Kriegsbereitschaft der jeweils anderen Seite zu testen, ohne schon ernsthaft einen Krieg beginnen zu wollen.
Erst wenn kriegsmäßig ausgerüstete Divisionen in entsprechenden Räumen  bereitgestellt und einige davon in Verfolgung eines Kriegsplanes unter Beteiligung aller Waffengattungen in den umfassenden Kampf geführt worden wären, dann wäre der Historiker berechtigt, aus diesen beobachtbaren Tatsachen darauf zu schließen, daß zwischen der SU und Rotchina ein Krieg stattgefunden habe.

Wenn 4 Millionen Juden tatsächlich vergast worden wären, dürfte man schließen, daß dem ein Vernichtungsplan der Reichsregierung zugrunde gelegen haben muß.
Wenn aber nur 100 oder 1.000 oder 10.000 Juden auf diese Weise umgebracht wurden, könnte von einer geplanten Vernichtung des Jüdischen Volkes ernsthafterweise nicht gesprochen werden.  Stehen 100.000 oder 350.000 Gasmorde zur Diskussion und werden - wie von Fritjof Meyer  (a.a.O. S. 633) - Umstände beigebracht, die ein anderes Motiv für die Tötungen ergeben, als die "Vernichtung der europäischen Juden", nämlich Überlegungen zur Eindämmung von Seuchen, dann ist die Holocaust-These immer noch höchst fraglich.
Himmler soll nach Meyer  im November 1942 befohlen haben, unter strengster Geheimhaltung "alle schwachen, kranken oder arbeitsunfähigen jüdischen Gefangenen" zu "vergasen", "um einer weiteren Ausbreitung der Epedemien vorzubeugen."
Kommt dann der Hinweis hinzu, daß Himmler selbst um den 27. April 1943 herum - also nach 6 Monaten - "auf Vorlage" diesen Befehl widerrufen und entschieden habe, daß in Zukunft nur noch "geisteskranke Häftlinge" umgebracht werden sollten, alle übrigen - auch bettlägrigen - arbeitsunfähigen Häftlinge von Tötungsaktionen ausgenommen und ggf. zu Arbeiten, "die sie auch im Bettt verrichten können", heranzuziehen seien, und dieser Befehl "genauestens zu beachten" sei (Meyer a.a.O. S. 633 Fn. 9 unter Bezugnahme auf die Dokumente des Internationalen Militärgerichtshofes - IMT - von Nürnberg) , dann ist die Annahme eines aus rassichen Motiven geplanten "fabrikmäßigen" Judenmordes mit dem Ziel der  "Befreiung  Europas von den Juden" eher unzulässig.

Weiter: Wenn von den "Millionen" Opfern Millionen nachgelassen werden müssen und davon nur noch weniger als ein halbe Million im Gesspräch sind, wie steht es denn da um die Beweise, auf die die These von der Offenkundigkeit des "millionenfachen Juden-Mordes" gestützt ist? Da muß doch gelogen und gefälscht worden sein, daß sich die Balken biegen.
Wie hat denn Fritjof Meyer "an der Zahlenschraube gedreht"?
Der vermeintliche Haupttatort des Gasmordes in Auschwitz, die Leichenkeller der Krematorien I und II, wird von ihm gestrichen: Die Versuche, die dort angestellt wurden, seien fehlgeschlagen: "weil die Ventilatoren kontraproduktiv waren und die erwarteten Massen an Opfern in den folgenden elf  Monaten nicht eintrafen."
Flugs werden die Massenmorde in zwei außerhalb des Lagers gelegene Bauernhäuser verlegt - von denen vor der Entdeckung der mangelnden Eignung der Leichekeller nie die Rede war. Von den Bauerhäusern ist auch nichts mehr zu sehen. Deren Fundamente seien  erst "jüngst" entdeckt worden.
Tatort und Tathergang müßten also ganz andere gewesen sein, als bisher behauptet und als "offenkundig" ausgegeben.
Gibt es doch Aussagen von Tausenden Zeugen, die das Geschehen mit aller denkbaren Bestimmtheit in den  Leichkellern der Krematorien I und II mit eigenen Augen beobachtet haben wollen. Nach ihren Aussagen wurde die Massentötung  in grotesken Zeichnungen festgehalten: Funktionshäftlinge, die mit nakten, schweißüberströmten Oberkörpern ohne Gasmasken, rauchend mit bloßen Händen die im Gas Getöteten aus den Leichenkellern der Krematorien I und II entsorgen.  
Meyer stellt weiterhin mit seinen Überlegungen  auf physikalische Gesetzmäßigkeiten und technische Erfahrungssätze ab - wie fast alle sogenannten Revisionisten - , um einsichtig zu machen, daß die horrenden Zahlen von mehreren Millionen Gasopfern ins Reich der Fabel gehören.
Nichts anderes enthalten die "Dokumente der Verteidigung", wegen deren Verteilung der Bf. verurteilt wurde.
Was ist nun, nachdem die hinter Fritjof Meyer auszumachende Macht des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL mit ihrem  umfassenden Archiv die Arena betreten hat,  nach Meinung der Hohen Juristen am Holcaust noch  "offenkundig"? An was soll, an was darf sich ein ängstliches Gemüt halten, wenn von "Holocaust" die Rede wird?
Wie kann Amalia Hinterwäldlerin geholfen werden, die einem Richter ihr naives Gemüt offenbart und sich dadurch vielleicht strafbar gemacht hat:


Amalia Hinterwäldlerin vor Gericht
Ein Trauerspiel von Ursula Haverbeck

Im Zusammenhang mit einer Strafanzeige Horst Mahlers gegen Rita Süßmuth und Fritjof Meyer wegen Verharmlosung des Holocaust durch einen im Mai 2002 in der Zeitschrift Osteuropa erschienenen Artikel hatte sich Amalia Hinterwäldlerin wegen Verbreitung dieses Artikels selbst angezeigt. Hier nun die Protokolle der vier Verhandlungstage in Ausschnitten .

Erster Verhandlungstag

Richter Kern: Warum haben Sie diese Selbstanzeige gemacht?
Selbstanzeigerin: Um deutschen Richtern die Möglichkeit zu geben, diese wie ein Alpdruck auf dem deutschen Volk lastende Frage öffentlich behandeln zu können.
Richter Kern: Es handelt sich nicht um eine Frage, sondern um eine allgemein bekannte, offenkundige Tatsache.
Selbstanzeigerin: Was heißt denn offenkundig in diesem Fall?
Richter Kern: Nicht mehr des Beweises bedürftig, da eben wahr und in diesem Fall singulär.
Selbstanzeigerin: Und auf welche Tatsache soll sich das beziehen?
Richter Kern: Das deutsche Volk hat in dem NS-Staat das größte,  eben ein singuläres Verbrechen begangen, in dem es  Millionen Juden vergaste.
Selbstanzeigerin: Sie meinen vergast mit
Zyklon B?
Richter Kern: Ja.
Selbstanzeigerin: Und worin besteht die Singularität?Das ist auch solch ein unbestimmter Begriff.
Richter Kern: Gar nicht unbestimmt, das heißt: Massenmord mit den Mitteln der modernsten Technik.
Selbstanzeigerin: Aber war die Guillotine zu ihrer Zeit nicht ebenfalls das technisch modernste Mittel zur Massen-Vernichtung von Menschen? Und wie steht es mit
der Atombombe von Hiroshima? Sie war ebenfalls die letzte Entwicklung der Waffentechnik und brachte in sekundenschnelle Hunderttausende um.
Richter Kern: Ja, aber nicht sechs Millionen.
Selbstanzeigerin: Also ist es die Zahl der Umgebrachten, die ausschlaggebend ist? Aber gerade diese Zahl ist doch im Verlauf, insbesondere der letzten zehn Jahre, drastisch herabgesetzt worden. Sie ist doch nicht mehr offenkundig. Lesen Sie doch bitte die neueste Veröffentlichung von Fritjof Meyer .
Richter Kern: Habe ich gelesen. Meyer stellt nur für Auschwitz eine Reduzierung der Zahlen fest. Das heißt doch nicht, daß nicht anderswo die anderen Millionen umgebracht wurden.
Selbstanzeigerin: Ach, so ist das zu verstehen. Können Sie mir bitte  sagen, wo diese anderen Orte liegen und wie sie  heißen? Bisher wurde immer behauptet, Auschwitz  sei der Haupt-Tatort, daher auch diese gerichtsrelevante  Bezeichnung "Auschwitz-Lüge".  Was aber unzutreffend wäre, wenn Sie sagen, es  war gar nicht in Auschwitz. Wo denn?
Richter Kern: Die Verhandlung ist für heute beendet.

Zweiter Verhandlungstag

Richter Kern: Ist Ihnen eigentlich bewußt, daß auf Leugnung des  Holocaust nach § 130 Absatz 4 StGB bis zu drei  Jahren Gefängnis steht?
Selbstanzeigerin: Kann man etwas leugnen, was es nicht gab ?
Richter Kern: Natürlich nicht. Aber damit ist doch bewiesen,  lautstark daß es den Holocaust gegeben haben muß,  weil sein Leugnen strafbar ist.
Selbstanzeigerin: Ach so, aber dieser Strafparagraph wurde doch  erst erlassen, nachdem Auschwitz auch von  Chemikern gründlich untersucht worden war und die  Vergasung von 4,5 Millionen in den vorgezeigten  Gebäuden nicht aufrecht zu erhalten war. Das hat  doch jetzt gerade Frithjof Meyer als Wahrheit  bestätigt. Damit ist der Ort unbekannt . 
Richter Kern: Es geht nicht um den Ort, sondern um die Tatsache. 
Selbstanzeigerin: Aber eine Tatsache von einem so gewaltigen  Ausmaß mit 6 Millionen Toter bedarf eines Tatortes,  um als Sache, als Ereignis nachweisbar zu sein.
Richter Kern: Wie können Sie das furchtbare Verbrechen, für das  es hunderte von Zeugen gibt, leugnen?  Das ist ungeheuerlich.
Selbstanzeigerin: Ich leugne doch gar nichts. Ich weiß nur nicht,  wo es stattgefunden hat, nachdem Fritjof Meyer,  und doch wohl mit Billigung von Frau Prof. Dr. Rita  Süßmuth, nachgewiesen hat, daß es in Auschwitz  nicht gewesen ist. Zur Zeit ist der Tatort unbekannt,  und damit die Offenkundigkeit nicht gegeben.
Richter Kern: Sie übersehen, daß es noch viele andere KZs gab:  Majdanek, Treblinka usw.
Selbstanzeigerin: Von diesen weiß ich aber kaum etwas. In der  Öffentlichkeit und in den Medien wurde immer der  Zusammenhang zwischen dem Holocaust und  Auschwitz hergestellt. Auschwitz war der Ort, wo  die Millionen vergast wurden. Und das hat sich jetzt  als falsch erwiesen, als Lüge, als die Auschwitz-  Lüge.
Richter Kern: Das zu sagen ist strafbar. Es können außerdem  schon morgen neue Erkenntnisse vorliegen, die  Meyer widerlegen. Wissenschaftliche Aussagen sind  selten endgültig.
Selbstanzeigerin: Das heißt, daß es keine Offenkundigkeit gibt,  sondern allenfalls vorläufige Erkenntnisse.  Meinen Sie das?
Richter Kern: Ich meine gar nichts und schließe die Verhandlung.

Dritter Verhandlungstag

Richter Kern: Bekennen Sie sich schuldig nach § 130 Absatz 4 Strafgesetzbuch?
Selbstanzeigerin: Ich hatte gedacht, daß ich mich schuldig gemacht  hätte, indem ich diesen Artikel weiterreiche, nach  den beiden vorangegangenen Verhandlungstagen  jedoch erscheint mir dieses fraglich.
Richter Kern: Wieso?
Selbstanzeigerin: Weil der Wahrheitsfindung zu dienen wohl kaum  als Schuld angesehen werden kann. Und weil es  offenkundig geworden ist, daß nicht nur ich -  sondern offensichtlich auch Sie - sehr wenig über  den Tatort dieses großen Verbrechens wissen.
Richter Kern: Ich habe doch bereits mehrfach darauf  hingewiesen, daß es nicht um den Ort,  sondern um die Tatsache des Holocaust geht.
Selbstanzeigerin: Das stimmt, aber Sie haben nicht gesagt, wie ein  Holocaust ohne Ort auf dieser Erde stattfinden kann.  Und falls ein neuer Ort gefunden wird, muß dieser  doch nun ebenfalls sorgfältig und umfassend  geprüft werden, damit nicht eine neue Panne  passiert, daß es nicht wieder heißt, hier wurden vier  Millionen Juden vergast, und wenige Jahre später  sind es dann nur noch hunderttausende. Das können  wir uns doch nicht noch einmal leisten, wenn wir  glaubwürdig bleiben wollen.
Richter Kern: Das ist schlimmster Antisemitismus. Sie leugnen  den Holocaust! Es gibt hunderte von Zeugen.  Wollen Sie behaupten, daß die gelogen haben?
Selbstanzeigerin: Ich will gar nichts behaupten, weil diese  Verhandlungstage deutlich gemacht haben,  wie wenig wir wissen. Das einzige, was ich  behaupten kann, ist, daß es keine Offenkundigkeit  gibt, sondern nur sehr viele Fragezeichen, die auch  wir hier nicht in der Lage sind, zu beantworten.
Richter Kern: Diese Fragezeichen sind eine Erfindung von Ihnen,  hinter der Sie Ihre strafbare Leugnung des  Holocaust verbergen wollen.  Das wird Ihnen nicht gelingen.
Selbstanzeigerin: Und Ihnen gelingt es nicht, nachzuweisen, wo  das vom deutschen Volk begangene größte  Verbrechen stattgefunden hat.
Richter Kern: Das ist auch nicht meine Aufgabe. Ich habe Recht zu  sprechen und erkenne, daß Sie ein hartnäckiger  Holocaustleugner sind.
Selbstanzeigerin: Das muß dann wohl solch eine "ideelle Wahrheit"  sein, wie Goldhagen das in seinem Buch "Hitlers  willige Vollstrecker" nennt. Warten Sie mal, weil  dieser Satz so schön klingt, habe ich ihn immer in  meiner Brieftasche. Also, der ganze Satz heißt: "Die  Einzigartigkeit des Holocaust ist eine ideelle  Wahrheit, die höher steht als alles Faktische"  (S. 600 ff). Klingt doch wirklich großartig, nicht ?
Richter Kern: Unsinn, die Einzigartigkeit des  Holocaustverbrechens ist eine Tatsache,  das ist das Faktische.
Selbstanzeigerin: Ja, ja, 6 Millionen vergaste Juden mit den  modernsten technischen Mitteln, nur der Tatort,  der ist nach wie vor unbekannt. Es kann sich  also nur um eine ideelle Wahrheit handeln,  das müssen Sie doch zugeben. Ideelle Wahrheit  heißt: nur in der Einbildung vorhanden, eben nur als  Idee, da braucht man dann keinen Tatort.
Richter Kern: Also, nun hören Sie endlich mit Ihrem Tatort auf,  der nun auch noch eine Idee sein soll!  Und den Goldhagen können Sie vergessen, das ist  auch solch ein Spinner. Ich frage zum letzten Mal:  Geben Sie zu, daß Millionen Juden vergast wurden?
Selbstanzeigerin: Mit Zyklon B, das haben Sie gesagt, und das ist  auch wieder eine äußerst schwierige Frage.  Wo ist das ganze Gift geblieben?
Richter Kern: Also hören Sie, damit wurden doch die Juden  vergast, das ist doch das schreckliche Verbrechen.
Selbstanzeigerin: Ja, aber wenn ich Ungeziefer mit einem Pestizid  vergifte, dann fallen die Insekten vergiftet auf  die Erde, verwesen, das Gift gerät ins Wasser  und wird von den Pflanzen aufgenommen, und eines  Tages habe ich es wieder auf dem Teller.  Das ist doch die Lehre der Ökologie. Schrecklich,  nicht? Und nun 6 Millionen vergifteter Juden.
Richter Kern: Hören Sie auf, mir wird ganz schlecht.
Verhandlungspause!

(Der Richter verläßt fluchtartig den Raum.)

Nach der Pause

Selbstanzeigerin: Herr Richter, es gibt keinen Holocaust mehr.
(ganz aufgeregt) Soeben mit der Post erhalten.
Richter Kern: Natürlich nicht, Auschwitz wurde schließlich 1945 befreit, das weiß doch jedes Kind.
Selbstanzeigerin: Und Deutschland besetzt, das weiß leider nicht  jedes Kind - aber das meine ich gar nicht.  Es gab auch im Dritten Reich keinen Holocaust.
Richter Kern: Wo soll der denn dann stattgefunden haben, immerhin haben es doch die Nazis gemacht?
Selbstanzeigerin: Also das ist unerhört, was Sie da sagen, es gab doch  gar keine Nazis mehr im Dritten Reich,  die waren doch alle außer Landes gegangen,  und nun dies! Wieso sollten National-Zionisten  ihre Glaubensbrüder vergasen?
Richter Kern: Ich sprach nicht von National-Zionisten, sondern von National-Sozialisten.
Selbstanzeigerin: Das stimmt nicht, denn dann hätten Sie Na-Sos  gesagt. Haben Sie aber nicht, sondern Na-Zis.  Das ist verkappter Antizionismus, wenn Sie  behaupten, die National-Zionisten hätten den  Holocaust selber durchgeführt. Und die Nasos haben  das auch nicht gemacht, sonst hätte der Herr  Staatsanwalt die Selbstanzeige verfolgt.  Hier ist die Einstellung des Verfahrens.
Richter Kern: Das ist ungeheuerlich!
Selbstanzeigerin: Ja, ungeheuerlich, daß so viele Menschen, die das  Gleiche nur etwas früher sagten, deshalb zu hohen  Gefängnisstrafen verurteilt wurden.
Richter Kern: Nein, ungeheuerlich ist, was der Staatsanwalt  sich da erlaubt. Er ist wohl zu bequem, um die  zahlreichen Selbstanzeigen aufzugreifen.  Aber das wird ihn teuer zu stehen kommen.  Jedenfalls können Sie sich nicht darauf berufen.
Selbstanzeigerin: Ich glaube, Sie irren, denn weder der Spiegel-  Redakteur, der diese Untersuchungsergebnisse  vorlegte, noch Frau Süßmuth, die Präsidentin der  Gesellschaft, in deren Zeitschrift das Ganze  veröffentlicht wurde, stehen vor Gericht, obgleich  sie angezeigt wurden wegen Verharmlosung des  Holocaust. Man darf jetzt tatsächlich die Wahrheit  sagen.
Richter Kern: Man muß die Wahrheit sagen,
insbesondere vor Gericht.
Selbstanzeigerin: Nein, das wurde bisher bestraft, das haben Sie mir  mehrmals in diesem Prozeß unmißverständlich  erklärt.
Richter Kern: Das Leugnen der Wahrheit, nämlich des Holocaust,  wird bestraft, aber doch nicht die Wahrheit zu  sagen.
Selbstanzeigerin: Da aber das Leugnen des Holocaust nach diesen  neuen Erkenntnissen die Wahrheit ist, wurde eben  doch die Wahrheit zu sagen bestraft.
(Der Richter greift sich bleich geworden ans Herz und fällt in Ohnmacht.
Die Urteilsverkündung muß verschoben werden.)

Letzter Verhandlungstag

(Richter Kern mußte wegen Herzinfarkt durch Richter Stein abgelöst werden.)
Richter Stein: In den Akten steht immer nur Angeklagte oder  Selbstanzeigerin, wie heißen Sie denn eigentlich?
Selbstanzeigerin: Amalia Hinterwäldlerin, wenn es beliebt.
(aufstehend und mit einem kleinen Knicks)
Richter Stein: Na, der Name ist passend, nach der Aktenlage  scheinen Sie tatsächlich etwas außer der Zeit  zu leben.
Selbstanzeigerin: Sie sind wohl neidisch, kann ich verstehen, in dieser  Zeit mit der Kriminalitäts- und Vergewaltigungsrate  zu leben, ist auch kein Vergnügen.
Richter Stein: So habe ich das nicht gemeint. (zum Protokollanten
gewandt)
Kürzen Sie diesen ungewöhnlich langen Namen mit A.H. ab.
Selbstanzeigerin: Müssen Sie das Protokoll nicht gegenzeichnen?
Richter Stein: nickt
Selbstanzeigerin: Da würde ich doch von dieser Abkürzung Abstand  nehmen. So außer der Zeit lebe ich nun doch nicht,  daß ich nicht wüßte, daß A.H. ein verbotenes  faschistisches Symbol ist. Da könnten sie Ärger  bekommen. Denken Sie an Ihren Kollegen. 
Richter Stein: Na, dann schreiben Sie eben "Am. Hin."
(irritiert)
Selbstanzeigerin: Also da muß ich protestieren. Ich bin nicht hin,ich bin doch hier.
Richter Stein: Zum Donnerwetter, dann schreiben wir eben den  ganzen Namen immer aus. - Doch nun endlich zur  Sache. Ich habe Rücksprache mit dem Kollegen  Staatsanwalt genommen. Ihr Verfahren wurde  eingestellt, weil bei Ihnen eine schwerwiegende  geistige Behinderung festzustellen ist. Sie werden in  eine psychiatrische Klinik eingewiesen, da können  Sie dann erzählen, was Sie wollen.
Amalia Hinterwäldlerin: Sie meinen wohl, ich wäre schwachsinnig . gilt das  dann auch für Rita Süßmuth und Fritjof Meyer?  Kommen die auch in ein Heim für geistig Behinderte,  denn schließlich waren sie die Veranlassung für die  Selbstanzeige mit dem nach Ihrer Ansicht unwahren  und wohl schwachsinnigen Artikel ?
Richter Stein: Das ist eine Beleidigung. Weder Frau Süßmuth noch  Herr Meyer haben den Holocaust geleugnet.  Bei diesem Artikel handelt es sich um eine  qualifizierte wissenschaftliche Arbeit.
Amalia Hinterwäldlerin: Ach so ist das. Ich habe auch geglaubt, das ist ein  ernstzunehmender wissenschaftlicher Artikel, aber  nun verstehe ich, wenn man in Deutschland einen  wissenschaftlichen Artikel zu diesem Thema ernst  nimmt, dann muß man schwachsinnig sein. -  Wissen Sie, manchmal habe ich das auch schon  gedacht, allerdings vornehmlich bei juristischen  Verlautbarungen. (zeigt auf das Fenster) Sehen Sie  mal, jetzt fängt selbst der Himmel an zu weinen.
(Alles blickt in den plötzlich einsetzenden Wolkenbruch, einer schließt das Fenster. Und
Amalia Hinterwäldlerin mitsamt ihrem ganzen Holocaust ist weg, einfach weg.)
Richter Stein: Der Prozeß ist beendet. Über etwas Entschwundenes  läßt sich keinerlei Urteil fällen. Die Kosten des  Verfahrens trägt in diesem Fall der Zentralrat der  Juden in der Bundesrepublik.
Ende

Das Berufungsgericht hat es nicht gewagt, sich auch nur ansatzweise mit den Tatsachen auseinanderzusetzen, die in der inkriminierten Schrift vorgetragen und von der Verteidigung unter Beweis gestellt worden sind. Auch hinsichtlich der von Fritjof Meyer vertretenen Thesen hat es den Stanpunkt bezogen, daß das Gegenteil "offenkundig" sei. Wir sind Zeuge einer Rechtsbeugung.
Wenn man sich als Strafverteidiger an das hier erörterte Material mit der gewöhnlichen Einstellung zu  Richtern und Gerichten begibt - also immer noch eine Gemeinsamkeit innerer Einstellungen zu Ehrlicheit, Rechtswillen, Redlichkeit und Unparteilichkeit voraussetzt - wird einem speiübel. Dieser Zustand bessert sich erst in der Erkenntnis, daß im Bereich der Holcaust-Justiz im Hinblick auf ihre politisch-strategische Bedeutung für die globale Fremdherrschaft diese Gemeinsamkeit nicht erwartet werden darf. Im Fall des Richters Orlett (Deckert-Prozeß) haben die fremdherrschaftlichen Medien  den Justizpersonen signalisiert, daß Ehrlosigkeit und knechtische  Vasallentreue erwartet und abweichendes Verhalten gnadenlos mit  Zerstörung der beruflichen Existenz sowie mit gesellschaftlichem Verruf geahndet wird. Es ist dies eine Jüdische Spezialität, die schon im Neuen Testament und von Theodor Mommsen in seiner Geschichte des antiken Rom Erwähnung findet.
Es ist nüchtern festzustellen, daß nichtmehr feindliche Armeen sondern die  Justiz der "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" mit dem selbst gewählten Namen "Bundesrepublik Deutschand" die Frontlinie bildet im Kampf gegen das Leben des Deutschen Volkes.
Der Verrat seiner  intellektuellen Schichten, insbesondere des ideologischen Standes, ermöglicht es der Judenheit,  das Deutsche Volk auf die unverschämteste Art und Weise anzugreifen, zu verteufeln und zu verhöhnen. Das ist  in der Weltgeschichte ohne Beispiel.
Wer ist denn so naiv zu glauben, dieses Verbrechen könnte ungesühnt bleiben?
Aber tätige Reue ist jederzeit möglich und willkommen.
Die vorstehend begründete Verfassungsbeschwerde stellt das Gericht vor die Entscheidung, ob es sich weiterhin am Völkermord am Deutschen Volk, aus dem die Richter  hervorgegangen sind und dem sie alles zu verdanken haben,  beteiligen oder auf die Seite dieses Volkes treten will, um es vor den satanischen Absichten seiner Feinde zu schützen.

 

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