Austrian Walter Fröhlich - Repeat offender on trial
Date: Thu, 11 Aug 2005 08:20:19 +0930



Austrian veteran Revisionist and former community politician, Wolfgang Fröhlich, again before court for repeat offence - denying the gassings in German concentration camps during World War II as "technical physical nonsense". In June 2004 he sent this material to authorities on a CD...on remand since April and now trial on 29 August 2005.

 

From: Walter Stärk
Sent: Thursday, 11 August 2005 12:09 AM


Gericht/Wiederbetätigung/Wien/Vorschau

Zweiter Wiederbetätigungsprozess gegen ehemaligen Wiener Bezirksrat
Utl.: Nach erstem Urteil verschickte Wolfgang F. wieder Pamphlete - Seit vergangenem April in U-Haft - Verhandlung am 29. August 2005.

 


Wien (APA) - Zum zweiten Mal wird sich der ehemalige Wiener Bezirksrat Wolfgang F.[röhlich] (54) wegen NS-Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht verantworten müssen. Der frühere freiheitliche Kommunalpolitiker - die FPÖ hatte ihn 1994 aus der Partei ausgeschlossen - war im September 2003 zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden, weil er "mit pseudowissenschaftlichen Ausführungen" - so die damalige Anklage - die Existenz von Gaskammern in den Konzentrationslagern des Dritten Reichs geleugnet hatte.

Dass er öffentlich die "multikulturelle Bastardisierung der Gesellschaft" beklagte, hatte Wolfgang F. seinerzeit die FPÖ-Mitgliedschaft gekostet. In weiterer Folge verfasste und verbreitete er zahlreiche Schriftstücke, in denen er vor allem die massenhafte Tötung jüdischer Mitbürger im Dritten Reich mittels Zyklon B und Abgasen aus Dieselmotoren in Abrede stellte.

Das brachte ihm ein Verfahren nach dem Verbotsgesetz ein, in dem er in sämtlichen Anklagepunkten schuldig erkannt und zu zwölf Monaten  unbedingter Haft und einer Bewährungsstrafe von weiteren zwei Jahren verurteilt wurde.

Statt sich nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe wohl zu verhalten, wurde Wolfgang F. rasch wieder rückfällig: Im Juni 2004 verschickte er an Institutionen und Ämter selbst gebrannte CDs, in denen er seine Thesen wiederholte und die Massenvernichtung als "absolut unmöglich" und "technisch-physikalischen Nonsens" bezeichnete.

Seine Ausführungen "reicherte" er mit einem Vorwort an, in dem er die Geschwornen und den vorsitzenden Richter, die ihn schuldig gesprochen hatten, verunglimpfte: Erstere hätten auf Aufforderung des Vorsitzenden ihren Eid gebrochen.

Das hat sich auch in der mittlerweile vorliegenden, rechtskräftigen zweiten Anklageschrift nieder geschlagen, in der Wolfgang F. nicht nur neuerliche Verstöße gegen das Verbotsgesetz angelastet werden. Der Staatsanwalt beschuldigt ihn darüber hinaus der Verleumdung.

"Er hat sich sehr über den ersten Prozess geärgert", sucht Verteidiger Harald Schuster im Gespräch mit der APA nach einer Erklärung für das Verhalten des Ex-Bezirksrats, der seit vergangenem April wieder in U-Haft sitzt. Er werde bis zum Prozess gemeinsam mit diesem "genau die Rechtslage prüfen", kündigte der Anwalt heute, Dienstag, an.

Die Verhandlung ist auf den 29. August anberaumt und wird unter strengen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden, zumal im ersten Prozess Sympathisanten des Angeklagten das Verfahren mit Zwischenrufen gestört hatten. "Ich habe Saalschutz angefordert", so Richterin Claudia Bandion-Ortner. Demnach wird das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) die Verhandlung überwachen.

Im Fall eines Schuldspruchs dürften Wolfgang F. mehrere Jahre im Gefängnis bevor stehen: Neben dem regulären Strafrahmen - ein bis zehn Jahre Haft - droht ihm ein Widerruf der "offenen", unter Setzung einer Probezeit auf Bewährung ausgesetzten bedingten Strafe aus seinem ersten Verfahren.

(Schluss) sso/has
APA0254 2005-08-09/11:43
091143 Aug 05


 

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