Horst Mahler

 „Splitterbomben“

Nr. 001/05

Demokratie und einiges mehr

 

Der größte Erfolg  der Reichsfeinde besteht darin, daß sie vermittels einer satanischen Gehirnwäsche – „Umerziehung“ genannt – es vermocht haben, die Deutschen im Zustande der absoluten Wehrlosigkeit geistig so weit zu verwirren, daß sie schließlich dahin gekommen sind, sich selbst mit den Augen ihres ärgsten Feindes zu sehen und seine  seelenmordenden Lügen  für bare Münze zu nehmen.

Das Deutsche Volk ist nie gefragt worden, ob es sich „vom Nationalsozialismus und Militarismus“ befreit sehen wollte. Hat es doch Adolf Hitler die Treue bewahrt bis zum bitteren Ende. Hat  je ein Volk mit größerer Opferbereitschaft „bis zur letzten  Patrone“  gegen seine „Befreiung“  gekämpft? War  es – durch Erfahrung klug geworden - etwa nicht   einer Meinung mit dem Grafen Coudenhove-Kalergi[1], der 1925 das Wesen der Demokratie mit folgenden Worten auf den Begriff brachte: 

Heute ist die Demokratie Fassade der Plutokratie: Weil die Völker nackte Plutokratie nicht dulden würden, wird ihnen die nominelle Macht überlassen, während die faktische Macht in den Händen der Plutokraten ruht. In republikanischen wie in monarchischen Demokratien sind die Staatsmänner Marionetten, die Kapitalisten Drahtzieher: sie diktieren die Richtlinien der Politik, sie beherrschen durch den Ankauf der öffentlichen Meinung die Wähler, durch geschäftliche und gesellschaftliche Beziehungen die Minister.", (Adel S. 31)

Es ist bemerkenswert, daß Pabst Benedikt XVI.,  als er noch Kardinal Ratzinger war, ähnliche Einsichten öffentlich aussprach. Er schrieb 1998:

 

"Das Gefühl, daß die Demokratie noch nicht die rechte Form der Freiheit sei, ist ziemlich allgemein und breitet sich immer mehr aus. Die marxistische Demokratiekritik kann man nicht einfach beiseite schieben: Wie frei sind Wahlen? Wie weit ist der Wille durch Werbung, also durch Kapital, durch einige Herrscher über die öffentliche Meinung manipuliert? Gibt es nicht die Oligarchie derer, die bestimmen, was modern und fortschrittlich ist, was ein aufgeklärter Mensch zu denken hat. Die Grausamkeit dieser Oligarchie, ihre Möglichkeit öffentlicher Hinrichtungen, ist hinlänglich bekannt. Wer sich ihr in den Weg stellen möchte, ist Feind der Freiheit, weil er ja die freie Meinungsäußerung behindert. Und wie ist es mit der Willensbildung in den Gremien demokratischer Repräsentation? Wer möchte noch glauben, daß das Wohl der Allgemeinheit dabei das eigentlich bestimmende Moment ist? Wer könnte an der Macht von Interessen zweifeln, deren schmutzige Hände immer häufiger sichtbar werden? Und überhaupt: Ist das System von Mehrheit und Minderheit wirklich ein System der Freiheit? Und werden nicht Interessenverbände jeder Art zusehends stärker als die eigentliche politische Vertretung, das Parlament? In diesem Gewirr von Mächten steigt das Problem der Unregierbarkeit immer drohender auf: Der gegenseitige Durchsetzungswille blockiert die Freiheit des Ganzen."[2]

Ergänzend sollte zur Aufklärung über diesen Sachverhalt Noam Chomsky zur Kenntnis genommen werden, der zu Beginn des 3. Jahrtausends – also in unseren Tagen - über die Herrschaftsform, die zur Irreführung schlichter Gemüter  „Demokratie“ genannt wird, schreibt:

„Werfen wir jetzt einen Blick auf die Lehren, auf deren Grundlage die modernen Formen der politischen Demokratie durchgesetzt werden sollten. Sie finden sich in einem wichtigen Handbuch zur PR-Industrie mit dem bezeichnenden Titel »Propaganda«, dessen Verfasser, Edward Bernays, zu den führenden Persönlichkeiten der Werbebranche gehört[3].' Gleich zu Beginn bemerkt er, daß »die bewußte und intelligente Manipulation der organisierten Gewohnheiten und Meinungen der Massen ein wichtiges Element der demokratischen Gesellschaft ist«. Um diese Aufgabe zu bewältigen, müssen »die intelligenten Minderheiten sich kontinuierlich und systematisch der Propaganda bedienen«, weil nur sie »die Bewußtseinsprozesse und sozialen Verhaltensmuster der Massen verstehen« und »die Fäden ziehen können, mittels derer das Bewußtsein der Öffentlichkeit kontrolliert wird«. Darum ist unsere »Gesellschaft übereingekommen, den freien Wettbewerb durch Führung und Propaganda organisieren zu lassen«, ein weiterer Fall des Prinzips »Konsens ohne Zustimmung«. Die Propaganda gibt der Führung einen Mechanismus an die Hand, mit dessen Hilfe sie »das Bewußtsein der Massen formen« kann, so daß diese »ihre neu erworbene Kraft in die erwünschte Richtung lenken«. Die Führung kann »das öffentliche Bewußtsein genauso dirigieren wie eine Armee die Körper ihrer Soldaten dirigiert«. Den »Konsens zu organisieren« gehöre zum »Wesen des demokratischen Prozesses«, schrieb Bernays, kurz bevor er 1949 für seine Beiträge vom Amerikanischen Psychologenverband (American Psychological Association) geehrt wurde“.[4]


Mit wenigen Zeilen ist in den Protokollen der Weisen von Zion mit unübertroffener Präzision das Heiligste der Demokratie, das allgemeine „Wahlrecht“, auf seinen Wesenskern zurückgeführt:

„Um dieses Ziel (die Jüdische Weltherrschaft) zu erreichen, müssen wir vorher das allgemeine Wahlrecht ohne Unterschied von Stand und Vermögen einführen. Dann hat  die Masse Alles zu sagen, und da sie (durch die Medien/HM) tatsächlich von uns geleitet wird, so erlangen wir durch sie die unbedingte Mehrheit, die wir niemals bekommen würden, wenn nur die Gebildeten und besitzenden Klassen zu wählen hätten.“[5]

Man sehe sich – überall in der Welt – die Ergebnisse dieser Jüdischen Erfindung etwas genauer an, und man wird feststellen, daß die Berechnung der Verfasser der Protokolle aufgegangen ist.

 

Die Bedeutung der (jüdischen) Presse für die Herrschaft der Lüge ist wahrscheinlich immer noch nicht richtig begriffen worden.

 

Im 20. Jahrhundert sind  die christlichen  Kirchen aus ihrer Rolle als Prägeanstalten  des abendländischen Bewußtseins  verdrängt worden. An ihre Stelle traten die Massenmedien, die  Großmacht der Moderne. Im Verlaufe eines  beharrlich und geheim geführten Eroberungsfeldzug sind sie in  die Hände der Plutokraten gefallen bzw. unter ihren bestimmenden Einfluß geraten. Sie bestimmen heute das Weltbild. In diesem  ist der Egoist die Zentralperspektive, das Gemeinwesen und Gott bleiben  ausgeblendet. Wahrheit ist durch Nützlichkeit ersetzt. Schlau wie sie nun einmal sind, haben die geheimen Herrscher herausgefunden, daß man fast alle Menschen dazu bringen kann, fast alles zu glauben, wenn es gelingt, ihnen zu suggerieren, daß fast alle anderen es glauben. Und so glauben heute die meisten, was den Plutokraten  nützt, denn diese suggerieren in unendlicher Wiederholung, daß,  was den Plutokraten  nützt,   fast alle glauben.

Diese Technologie der Bewußtseinskontrolle ist das Fundament der Schreckensherrschaft der Lüge. Unter dieser Herrschaft gibt es vor allem  zwei „Todsünden“: Zweifel am Freiheitswert  der Demokratie und Bestreiten des „Holocausts“.

Zur Abwehr der Wahrheit bedienen sich die Plutokraten   eines ganzen Arsenals  von Wortkeulen wie „Verschwörungstheoretiker“, „Antisemit“, „Rassist“, „Nazi“ , „Selbsthasser“, „Holocaustleugner“ usw., die den Willen zu eigenständigem Denken erschlagen sollen.

Daß Gedanken allein danach zu beurteilen sind, ob sie richtig oder falsch, wahr oder unwahr sind, ist scheinbar völlig in Vergessenheit geraten. Heute ist durchgängig das Interesse der Plutokraten der Maßstab, der an alle Äußerungen des Geistes angelegt wird. Unter der Tarnbezeichnung „Umerziehung“[6] hat sich eine totalitäre Gedankenpolizei etabliert, die in der Geschichte nicht ihresgleichen hat.

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keine freie Publizistik, keine unabhängigen Forschungsstätten zur Erforschung der Zeitgeschichte, keine unabhängigen Gerichte, die in der Lage wären, bezüglich des Deutschen Reiches Debatten um die geschichtliche Wahrheit zuzulassen, keine unabhängigen Lexika-Verlage, keine an den geschichtlichen Tatsachen orientierte Schulbücher, keine freie Meinungsäußerung und auch keine freien politischen Parteien.

Die geistige Verknechtung Deutschlands, die an § 130 Abs. 3 StGB-BRD ihren Extrempunkt hat, rührt jetzt die Erinnerung an das Deutsche Reich auf. Deutlich wird die prekäre Lage der „Gerichte“, die diese Bestimmung gegen Bürger des Deutschen Reiches anwenden.

In den Gerichtssälen der OMF-BRD steht jetzt die Wahrheit gegen die Lügen unserer Feinde  auf. Sie wird sich durchsetzen – aus dem einfachen Grunde, weil die Wahrheit erkannt und heraus ist. Keine Lüge kann vor der einmal erkannten Wahrheit bestehen.

30. August 2005


[1]  Coudenhove-Kalergi, Sohn des königlich-kaiserlichen Botschafters in Japan und einer Japanerin, war ein Visionär. Er entwickelte die "Pan-Europa"-Idee und schlug vor, dass Europa sich zu einem politischen und wirtschaftlichen Zweckverband zusammenschließt, genannt Pan-Europa, d.h. "Ganz Europa". Im Jahr 1924 gründet er die Paneuropa-Union, die älteste europäische Einigungsbewegung. Mitglieder waren unter anderem Albert Einstein, Thomas Mann und Konrad Adenauer. Graf Coudenhove-Kalergi war damit ein Vordenker der heutigen europäischen Idee und des europäischen Selbstverständnisses, bzw. einer europäischen Identität. Im Gegensatz zur heutigen Europäischen Union (EU) sah Kalergi Europa eher als Gegengewicht zu den USA, Russland und Asien in wirtschaftlicher, aber auch kultureller und politischer Hinsicht.

Weitere Aspekte eines Europa nach Kalergi waren Freiheit, Frieden, Wohlstand und Kultur. Das heutige Europa hat eben dieses Selbstverständnis übernommen, das Kalergi in einer Zeit des absoluten Nationalismus verbreitete, gerade nach dem 1.Weltkrieg, welcher 1918 endete. Graf Coudenhove-Kalergi forderte Frankreich und Deutschland auf, ihre Streitigkeiten beizulegen und sich stattdessen auf die Gemeinsamkeiten zu konzentrieren. Die skandinavischen Staaten sollten nach Kalergis Ansicht bei Europas Fortschritt die Initiative ergreifen und versuchen im restlichen Europa zu vermitteln.

Kalergis Ideen wurden verdrängt, als 1939 der 2. Weltkrieg ausbrach. Während des Dritten Reiches wurde die Paneuropa-Union verboten. 1938 emigrierte er zuerst in die Schweiz und anschließend in die USA. In dieser Zeit lehrt er in New York als Professor für Geschichte. Coudenhove-Kalergi gab seine Ideen bis zu seinem Tode 1972 nicht auf und blickte voller Freude und Hoffnung auf die Entwicklung Europas nach Ende des 2. Weltkriegs. Er begrüßte ganz besonders die Rede Winston Churchills im Jahre 1947, der zentrale Forderungen Kalergis aufnahm. Am 18. Mai 1950 erhielt er den ersten internationalen Karlspreis der Stadt Aachen für besondere Verdienste um die Europäische Einigung.

Am 5. Juni 1950 unterbreitete er dem Europarat seinen Entwurf für eine Europäische Flagge (Brief im PDF-Format). Wegen des Widerstands der Türkei gegen den Entwurf mit einem roten Kreuz in der Mitte der Flagge wird der Vorschlag später aufgegeben.

Am 3. August 1955 schlug er Beethovens Vertonung von Schillers Ode an die Freude als neue Europäische Hymne vor (Brief im PDF-Format). Seit 1972 ist die Melodie offizielle Hymne des Europarats und seit 1985 die offizielle Hymne der Europäischen Union.

Nach Coudenhove-Kalergis Tod wurde sein langjähriger Vizepräsident Otto von Habsburg 1972 Präsident der Internationalen Paneuropa-Union.

[http://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Nikolaus_Graf_von_Coudenhove-Kalergi]

Als man 1955 Winston Churchill mit dem Karlspreis auszeichnete, bekam Coudenhove Kalergi „wegen besonderer Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland“ das Großkreuz des Bundesverdienstordens, die höchste Auszeichnung der BRD, verliehen.

 

Schriften

Kampf um Paneuropa (3 Bände, 1925-28)

Die Europäische Nation (1953)

Weltmacht Europa (1971)

 

[2]  Kardinal Ratzinger „Freiheit und Wahrheit“ in Jürgen Schwab, Otto Scrinzi, Über  die Revolution von 1848 Aula-Verlag, Graz 1998

[3]  [E. Bernays wird zu den 1000 bedeutendsten Persönlichkeiten aller Zeiten gerechnet - http://en.wikipedia.org/wiki/Edward_Bernays]

[4] Auszug aus Noam Chomsky  „Profit over People – Neoliberalismus und globale Weltordnung“, Europa Verlag, 2001, Seite 54 ff. 

[5] Protokolle der Weisen von Zion, Protokoll der 10. Sitzung, in der Ausgabe des Wallstein-Verlages ISBN 3-89244-191-x, S. 60

[6] Einzelheiten bei Caspar von Schrenck-Notzing, „Charakterwäsche – Die Politik der amerikanischen Umerziehung in Deutschland“, Ullstein Verlag, Berlin 1996, S. 118 - 143

 

 

 

 

 „Splitterbomben“

Nr. 002/05

Krieg und Kriegsziele

Ausgangspunkt für die rechtliche Beurteilung der von den Siegermächten in Bezug auf das Deutsche Reich gesetzten Maßnahmen sind die mit der militärischen Niederwerfung des Deutschen Reiches verfolgten Kriegsziele.

Wahrhafte Erkenntnis der Kriegsziele der Feinde des Reiches setzt Kenntnis des Hauptfeindes voraus, der in der Lage ist und über die Mittel verfügt, seine  Ziele zum bestimmenden Zweck der Stellvertretermächte zu machen, die für ihn „die Kastanien aus dem Feuer“ zu holen haben.

Der Zionist Bernard Lazare, der Ende des 19. Jahrhunderts in Paris wirkte, schrieb erlösende Worte:

Wenn die Feindschaft und die Abneigung gegen die Juden nur in einem Lande und in einer bestimmten Zeit bestanden hätte, wäre es leicht, die Ursache dieser Wut zu ergründen. Aber im Gegenteil, diese Rasse ist seit jeher das Ziel des Hasses aller Völker gewesen, in deren Mitte sie lebte. Da die Feinde der Juden den verschiedensten Rassen angehörten, die in weit voneinander entfernten Gebieten wohnten, verschiedene Gesetzgebung hatten, von entgegengesetzten Grundsätzen beherrscht waren, weder dieselben Sitten noch  dieselben Gebräuche hatten und von unähnlichem Geiste beseelt waren, so müssen die allgemeinen Ursachen des Antisemitismus immer in Israel selbst bestanden haben und nicht bei denen, die es bekämpfen.[1]

Alle Großen des Abendlandes haben das erspürt – aber nicht wirklich erkannt. Der deutsche Philosoph Johann Gottlieb Fichte brachte es  schon  im Jahre 1793 auf den Punkt:

„Fast durch alle Länder von Europa verbreitet sich ein mächtiger feindselig gesinnter Staat, der mit allen übrigen im beständigen Krieg steht, und der in manchem fürchterlich schwer die Bürger drückt: es ist das Judentum. - - - Menschenrechte müssen sie haben, ob sie gleich dieselben uns nicht zugestehen; denn sie sind Menschen und ihre Ungerechtigkeit berechtigt uns nicht, ihnen gleich zu werden. - - -

Aber ihnen Bürgerrechte zu geben, dazu sehe ich wenigstens kein Mittel als das: in einer Nacht ihnen allen die Köpfe abzuschneiden und andere aufzusetzen, in denen auch nicht eine jüdische Idee steckt. Um uns vor ihnen zu schützen, dazu sehe ich wieder kein anderes Mittel, als ihnen ihr gelobtes Land zu erobern und sie alle dahin zu schicken.“[2]

Die Gefährlichkeit sieht Fichte  nicht darin, daß die Juden einen Staat im Staate bilden. Es sei der Umstand, daß dieser Staat auf den Haß gegen alle Völker gegründet sei, der ihn gefährlich mache. [3]  

Fichte kritisiert das Gefasel von Toleranz, nennt es reden von "zuckersüßen Worten von Toleranz und Menschenrechten und Bürgerrechten"[4]

Es mögen sich bei diesem Text „die Nackenhaare sträuben“. Aber könnte es nicht sein, daß der Verfasser der „Reden an die Deutsche Nation“ damit  hellsichtig die Grundlagen des 20. Jahrhunderts erfaßt hatte, das auch das Jüdische Jahrhundert genannt wird?[5]

Wir werden endlich zu  beherzigen haben, was die Führer der Weltjudenheit der Welt offenbart haben.

Im Gründungsmanifest der ersten Jüdischen Weltvereinigung, die auf die Erringung der politischen Weltherrschaft ausgerichtet ist, haben die Beteiligten (noch) Klartext gesprochen.

Das von dem Juden Isaac Adolphe Crémieux verfaßte Manifest der zur Zusammenfassung der Juden aller Länder im Jahre 1860 in Paris gegründeten Alliance Israélite Universelle hatte u.a. folgenden Inhalt:

„Die Allianz, welche wir bilden wollen, ist weder französisch noch englisch, weder schweizerisch noch deutsch, sie ist jüdisch, sie ist universell. Die anderen Völker sind in Nationen gespalten; wir allein haben keine Mitbürger, sondern nur Religionsgenossen. Nicht eher wird der Jude der Freund des Christen und Muselmannes werden, als bis das Licht des jüdischen Glaubens, der einzigen Vernunftsreligion, überall leuchten wird. Zerstreut inmitten von Völkern, welche unseren Rechten und Interessen feindlich sind, werden wir vor allem Juden bleiben. Unsere Nationalität ist die Religion unserer Väter, wir erkennen keine andere an. Wir wohnen in fremden Ländern und wir können uns für die wechselnden Interessen dieser Länder nicht interessieren, solange unsere moralischen und materiellen Interessen in Gefahr sind.

Die jüdische Lehre muß eines Tages die ganze Welt erfüllen. Israeliten! Obgleich zerstreut über alle Punkte der Erde, betrachtet euch immer als Glieder des auserwählten Volkes. Wenn ihr glaubt, daß der Glaube eurer Vorfahren der einzige Patriotismus ist; wenn ihr glaubt, daß ihr trotz eurer äußeren Nationalitäten nur ein einziges Volk seid; wenn ihr glaubt, daß das Judentum allein die religiöse und politische Wahrheit repräsentiert, wenn ihr alle diese Dinge glaubt, Israeliten der ganzen Welt, kommt, hört unseren Ruf, bezeugt uns eure Zustimmung.

Das Werk ist groß und heilig. Der Katholizismus, unser hundertjähriger Feind, unterliegt, auf das Haupt geschlagen. Jeden Tag wird das Netz, welches Israel über den Erdboden wirft, sich weiter ausbreiten, und die erhabenen Prophezeiungen unserer heiligen Bücher werden in Erfüllung gehen. Der Tag kommt, wo Jerusalem das Haus des Gebetes für die vereinten Völker wird, wo die Fahne des jüdischen Monotheismus auf den entferntesten Küsten weht.

Benutzen wir alle Umstände. Unsere Macht ist groß, lernen wir sie gebrauchen. Was haben wir zu fürchten? Der Tag ist nicht mehr fern, wo die Reichtümer der Erde ausschließlich den Juden gehören werden.[6]

Anläßlich der Wahl von Isaac Adolphe   Crémieux  zum Präsidenten der Alliance im Jahre 1861 erschien in den Archives Israélites 1861, Nr. 25, S. 514 bis 520, ein Artikel mit folgender programmatischer Aussage :

„Ein Messianismus der neuen Zeit muß anbrechen und sich entwickeln, ein Jerusalem der neuen Ordnung, heilig gegründet zwischen Morgen- und Abendland, muß sich an die Stelle der Doppelreiche der Kaiser und Päpste setzen. Die Alliance Israélite hat ihre Wirksamkeit kaum begonnen und schon läßt sich ihr Einfluß in der Ferne spüren. Sie beschränkt sich nicht nur auf unseren Kultus, sie wendet sich an alle, sie will in die Religionen eindringen, wie sie in alle Länder gedrungen ist.

 

Die Nationalitäten sollen verschwinden! Die Religionen sollen vergehen! Israel aber wird nicht aufhören, denn dieses kleine Völkchen ist das auserwählte Gottes.“

Schon vor der Machtübernahme durch Hitler  schrieb der Präsident der Jüdischen Weltliga gegen den Antisemitismus, Bernard Lacache: „Deutschland ist unser Feind Nr. 1. Es ist unsere Absicht, diesem Land ohne Gnade den Krieg zu erklären“.[7]

Die Ausführung dieser Absicht ließ nicht lange auf sich warten. Am 24.03.1933 erklärte die Weltjudenheit dem Deutschen Reich den Krieg und forderte zum Boykott gegen deutsche Unternehmen auf..[8] Sie organisierte anschließend weltweit einen höchst wirksamen Wirtschafts- und Finanzboykott gegen das Reich. [Die ständig in Erinnerung gerufenen Boykottaufrufe gegen jüdische Geschäftsleute im Deutschen Reich, waren die Antwort darauf. Sie datieren alle Anfang April 1933 und wurden schon nach wenigen Tagen von der Reichsregierung unterbunden.]

Bei seiner Rückkehr von der Internationalen Boykottkonferenz in den Haag vom August 1933 in die USA rief  deren Präsident, Samuel Untermeyer, im Rundfunksender WABC zum „heiligen Krieg“ gegen Deutschland auf, bezeichnete ihn als „heiligen Krieg für die Menschheit“, auf den sich die Judenheit eingelassen habe.

„Es ist ein Krieg der unermüdlich geführt werden muß .... Als unser Schiff heute an der Bucht herauffuhr, an unserer stolzen Freiheitsstatue vorbei, verrichtete ich ein Gebet der Dankbarkeit und Danksagung, daß dieses schöne Land der Freiheit dem Fluch entkam, der sich auf das ritterliche Deutschland legte, das dadurch von einer Kulturnation in eine wahrhafte Hölle von grausamen wilden Bestien verwandelt wurde ....

Ich habe viele dieser mit Schrecken erfüllten Flüchtlinge getroffen .... und ich möchte ihnen sagen, daß, was durch die starre Zensur und Lügenpropaganda durchgedrungen ist, .. nur ein Bruchteil der Geschichte von teuflischer Folter, Grausamkeit und Verfolgung, oder den Schrecken erzählt, in denen sie leben, die Tag für Tag diesen Männern, Frauen und Kindern zugefügt werden und schlimmer als der Tod sind. ...

Sie haben die Weltmeinung mißachtet und bestehen darauf, sie zu mißachten und herauszufordern. Wir Juden sind die Aristokraten der Welt .... Wir schlagen vor und organisieren die Weltmeinung, sich in der einzigen Weise zu äußern, die Deutschland versteht. .... Jude oder Nichtjude gleichermaßen, der nicht bereits an diesem heiligen Krieg teilnimmt, und sich noch nicht entschieden hat, sollte es jetzt und hier tun.“[9]

Den Höhepunkt setzte Chaim Weizmann, der Präsident der Jewish Agency, der Israelischen Schattenregierung, und spätere 1. Präsident Israels, mit seiner Rede vor der Außerordentlichen Zionistenkonferenz im Biltmore Hotel in New York City am 09.05.42.

„Wir leugnen es nicht“ – so führte er aus – „und haben keine Furcht, die Wahrheit zu bekennen, daß dieser Krieg unser Krieg ist und zur Befreiung des Judentums geführt wird. ... Stärker als alle Fronten zusammen ist unsere Front, die Front des Judentums. Wir geben diesem Krieg nicht  nur unsere ganze finanzielle Unterstützung, auf der die gesamte Kriegsproduktion beruht, wir stellen diesem Krieg nicht nur unsere propagandistische Macht zur Verfügung, die die moralische Triebkraft zur Aufrechterhaltung dieses Krieges ist. Die Sicherung des Sieges baut sich hauptsächlich auf der Schwächung der gegnerischen Kräfte, auf der Zerschlagung in ihrem eigenen Land im Innern ihrer Festung des Widerstandes auf. Tausende in Europa lebende Juden sind der Hauptfaktor bei der Vernichtung unseres Feindes. Dort ist unsere Front eine Tatsache und die wertvollste Hilfe für den Sieg.[10]

Chaim Weizmann bestätigt damit die oben zitierte Feststellung  des Deutschen Philosophen Johann Gottlieb Fichte aus dem  Jahre 1793.

Fichte hatte seine Zeitgenossen gewarnt,

"daß die Juden, welche ohne euch Bürger eines Staates sind, der fester und gewaltiger ist als die eurigen alle, wenn ihr ihnen auch noch das Bürgerrecht in euren Staaten gebt, eure übrigen Bürger völlig unter die Füße treten werden.“[11]

Die Völkerrechtslehre hat bis auf den heutigen Tag das Phänomen des Internationalen Juden (Henry Ford) und die Kriegsführung Alljudas gegen die Völker nicht zur Kenntnis genommen. Zum Schaden aller Beteiligten!

Die strategische Richtlinie für die Eroberung  der Weltherrschaft durch die Juden ist in den Protokollen der Weisen von Zion – angeblich eine Fälschung – aufgezeigt.. Von besonderem Interesse ist hier das Protokoll der 7. Sitzung. Dort heißt es u.a.:

„Wir müssen in ganz Europa und durch die Beziehungen von dort aus auch in den anderen Erdteilen Gährung, Streit und Feindschaft erregen. .....Sobald ein nichtjüdischer Staat es wagt, uns Widerstand zu leisten, müssen wir in der Lage sein, seine Nachbarn zum Kriege gegen ihn zu veranlassen. Wollen aber auch die Nachbarn gemeinsame Sache mit ihnen machen und gegen uns vorgehen, so müssen wir den Weltkrieg entfesseln. .... Sollte es zu einer gemeinsamen Erhebung aller europäischen Staaten wider uns kommen, so werden ihnen amerikanische, chinesische oder japanische Geschütze in unserem Namen antworten.“[12]

Welcher Jurist in den Diensten der „Bundesrepublik Deutschland“ weiß denn schon, welches das Kriegsziel Nr. 1 war, das die USA und die Sowjetunion als Fundament ihrer Allianz gegen das Deutsche Reich vereinbart hatten? Und wer die Urheber dieser Kriegszielbestimmung waren?

Wendell Willkie, Sonderbeauftragter von US-Präsident Franklin D. Roosevelt, schreibt über seine diesbezüglichen Verhandlungen mit  Josef Stalin, daß als Kriegsziel Nr. 1 die „Abschaffung völkischer Exklusivität“ („Abolition of racial exclusivness“) zu gelten habe.[13]

In den Aufzeichnungen über die Gespräche zwischen Präsident F.D. Roosevelt und Marschall Stalin anläßlich der Teheran-Konferenz vom 28. November bis zum 1. Dezember 1943 findet sich folgende Eintragung:

„Die Unterhaltung wandte sich dann der Frage nach der Nazi-Deutschland zugedachten Behandlung zu.]

„Der Präsident sagte, nach seiner Meinung sei es sehr wichtig, daß das Konzept des Reiches nicht im Bewußtsein der Deutschen belassen werde und dieses Wort aus der Sprache gestrichen werden sollte.

Marschall Stalin erwiderte, daß es nicht genüge, das Wort zu eliminieren, vielmehr müsse das Reich selbst außer Stand gesetzt werden, jemals wieder die Welt in einen Krieg zu stürzen. Er sagte, daß die siegreichen Alliierten bei der Erfüllung ihrer Pflichten versagen würden, wenn sie nicht jene strategischen Positionen in ihren Händen zurückbehielten, die notwendig seien, um jeglichem Wiederaufflackern des Deutschen Militarismus vorzubeugen.“[14]

 

In einem Memorandum für den US-Außenminister vom 6. April 1945 bekräftigte F.D. Roosevelt  noch einmal sein Vorhaben, das Wort „Reich“ aus dem deutschen Sprachschatz zu eliminieren.[15]

 

Wohlgemerkt!  Hier ist die Rede von Maßnahmen gegen das Deutsche Reich mit dem Ziel seiner endgültigen Vernichtung, die überhaupt erst nach dessen militärischer Niederringung gegen ein nun wehrloses Volk durchgeführt werden konnten. Es handelt sich hier um eine bisher gänzlich unbekannte Form der Kriegsführung, die die einheitliche Beherrschung der maßgeblichen Nationen durch die kombinierte internationale Macht des Geldes und der Medien, eine Meta-Macht, die über alle Nationen hinausreicht, zur Voraussetzung hat. Fichte hatte diese Meta-Macht erfasst als  „einen Staat,  der fester und gewaltiger ist“ als die Nationen  alle. Der Autokönig Henry Ford nannte sie in einer umfassenden Untersuchungder Internationale Jude“. Darin heißt es:

Diesen Staat in allen übrigen Staaten nennt man in Deutschland „Alljuda“.

Die Machtmittel dieses alljüdischen Staates sind Kapitalismus und Presse oder Geld und Propaganda.

Alljuda als einziger unter allen Staaten hat eine Weltwirtschaft aufgerichtet, alle übrigen können und wollen auch nur eine nationale Herrschaft ausüben.

 Die Hauptleistung Alljudas ist Journalistik. Die technischen, wissenschaftlichen und literarischen Leistungen des modernen Judentums sind durchaus journalistischer Natur. Sie beruhen auf der staunenswerten jüdischen Fertigkeit, die Ideen anderer in sich aufzunehmen. Kapital und Journalismus vereinigen sich in der Presse, die so zum Mittel für jüdische Herrschaft geworden ist.

 Die Verwaltung dieses alljüdischen Staates ist staunenswert organisiert. Paris war ihr erster Sitz, ist aber jetzt an dritte Stelle gerückt. Vor dem Kriege war London ihre erste, Neuyork ihre zweite Hauptstadt. Es ist abzuwarten, ob Neuyork London überflügeln wird – die Strömung geht nach Amerika.

Da Alljuda nicht imstande ist, eine stehende Land- und Seewehr zu halten, haben andere Staaten dafür zu sorgen. Seine Flotte ist die britische; diese sichert die jüdische Weltwirtschaft, soweit sie vom Seeverkehr abhängt, vor jedem Eingriff. Umgekehrt gewährleistet Alljuda Britannien seine ungestörte politische und territoriale Herrschaft. Alljuda hat Palästina unter das britische Zepter gebracht. Wo nur eine alljüdische Landmacht war – gleichgültig in welcher Uniform sie stecken mochte – arbeitete sie Hand in Hand mit der britischen Seemacht.

Alljuda überläßt die Verwaltung der verschiedenen Länder und Erdteile gern einheimischen Regierungen; es fordert nur die Kontrolle über diese Regierungen. Das Judentum hat nicht das Geringste gegen eine dauernde nationale Gliederung der jüdischen Welt. Sie selbst, die Juden, werden niemals in einer anderen Nation aufgehen. Sie sind ein Volk für sich, waren es immer und werden es immer sein. Nur dann gerät Alljuda mit einem anderen Volk in Streit, wenn dieses es ihm unmöglich macht, die Erträge der Arbeit und die Finanzen des Landes unter seinen Einfluß zu bringen. Es kann Krieg, es kann auch Frieden machen; in hartnäckigen Fällen läßt es die Anarchie los; dann kann es auch die Ordnung wiederherstellen. Es lenkt die Nerven und Sehnen der Menschheit so, wie es am besten die alljüdischen Pläne fördert. Da Alljuda die Nachrichtenquellen der Welt unter sich hat, kann es die Meinung der Menschen immer für sein nächstes Vorhaben vorbereiten. Die größte Gefahr liegt in der Art, wie Nachrichten gemacht werden und wie die Stimmung ganzer Völker für einen bestimmten Zweck geformt wird. Kommt man aber dem mächtigen Judentum auf die Spur und weist auf seine Hand im Spiele, dann ertönt ein sofortiges Geschrei über  „Hetze“, und aus der ganzen Weltpresse hallt es wider. Die wahre Ursache einer Verfolgung – nämlich die Unterdrückung der Völker durch die Geldmachenschaften der Juden – dringt nie an die Öffentlichkeit.

Alljuda hat seine Vizeregierungen in London und Neuyork. Nachdem es seine Rache an Deutschland ausgelassen hat, macht es sich daran, andere Nationen zu unterjochen. Britannien hat es schon. In Rußland kämpft es darum, aber die Aussichten sind ungünstig. Die Vereinigten Staaten mit ihrer gutartigen Duldsamkeit gegen alle Rassen bieten ein vielversprechendes Versuchsfeld. Die Bühne der Handlungen ändert sich, der Jude aber bleibt sich durch die Jahrhunderte gleich.[16]

Gleich bleibt auch das besondere Verhältnis dieser Kultgenossenschaft zu seinem Gott, der uns wissen läßt:

Jesaja 34

 

1    Kommt herzu, ihr Heiden , und höret, ihr Völker , merkt auf! Die Erde höre zu und was darinnen ist, der Weltkreis samt seinem Gewächs!

2    Denn der HERR ist zornig über alle Heiden und grimmig über all ihr Heer. Er wird sie verbannen und zum Schlachten  überantworten.

3    Und ihre Erschlagenen werden hingeworfen werden, daß der Gestank  von ihren Leichnamen  aufgehen wird und die Berge von ihrem Blut fließen.

 

Es sind  die Dimensionen dieser Kriegsführung, die das ganze 20. Jahrhundert mit zig Millionen gefallenen Soldaten und zig Millionen ermordeten Zivilisten überschattet, zu bedenken. Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei  der Umstand, daß sich die Deutschen, die in erster Linie Opfer dieses Völkerschlachtens geworden sind, selbst für Täter halten und deshalb den wirklichen Tätern willig Einlaß in ihre Schatzkammern gewähren und den Seelenmord ohne Gegenwehr an sich geschehen lassen.

Noch  haben wir ein Problem mit den Juden. Wer könnte das nach allem bezweifeln? Nur wird uns verboten  darüber zu sprechen. Probleme, über die nicht gesprochen werden darf, können nicht – jedenfalls nicht vernünftig – gelöst werden.

Probleme ernsterer Art, die nicht gelöst werden, sind wie eine Krebsgeschwulst, die den befallenen Organismus tötet.

Unser Problem ist, daß sich die Juden als unsere Herren betrachten. Wir erfahren das aus berufenem Munde. Zu seinem Volk Israel spricht Jahwe [Jesaja 60] – und wir dürfen (Luther sei Dank!) zuhören:

10  Fremde  werden deine Mauern  bauen, und ihre Könige  werden dir dienen. Denn in meinem Zorn habe ich dich geschlagen, und in meiner Gnade erbarme ich mich über dich.

11  Und deine Tore sollen stets offen stehen, weder Tag noch Nacht zugeschlossen werden, daß der Heiden Macht zu dir gebracht und ihre Könige herzugeführt werden.

 

12  Denn welche Heiden  oder Königreiche  dir nicht dienen  wollen, die sollen umkommen  und die Heiden verwüstet  werden.

13  Die Herrlichkeit  des Libanon soll an dich kommen, Tannen, Buchen und Buchsbaum miteinander, zu schmücken den Ort meines Heiligtums; denn ich will die Stätte meiner Füße herrlich machen.

14  Es werden auch gebückt zu dir kommen, die dich unterdrückt haben; und alle; die dich gelästert haben, werden niederfallen zu deinen Füßen und werden dich nennen eine Stadt des HERRN, ein Zion  des Heiligen in Israel.

 

15  Denn darum, daß du bist die Verlassene  und Gehaßte  gewesen, da niemand hindurchging, will ich dich zur Pracht  ewiglich machen und zur Freude  für und für,

16  daß du sollst Milch  von den Heiden  saugen, und der Könige Brust  soll dich säugen, auf daß du erfährst, daß ich, der HERR, bin dein Heiland , und ich, der Mächtige  in Jakob, bin dein Erlöser .

17  Ich will Gold  anstatt des Erzes und Silber  anstatt des Eisens bringen und Erz anstatt des Holzes und Eisen anstatt der Steine; und will zu deiner Obrigkeit  den Frieden  machen und zu deinen Vögten  die Gerechtigkeit.

Wir wissen jetzt also, was Jahwe mit uns vor hat.

Ein Gesetz, das die Behandlung eines lebensbedrohlichen Problems bei Strafe verbietet, ist nicht Recht. Denn Recht ist der Lebenswille eines Gemeinwesens. Durch das Recht lebt es frei. Das Recht entbindet seine schöpferischen Kräfte zu freier Entfaltung.

Wer einem Volke gebietet, einen eingedrungenen Feind nicht zu beunruhigen, und sei es auch nur dadurch, daß es sich die Anwesenheit dieses Feindes meldet, ist selbst diesem Volke Feind und verdient es, davon gejagt zu werden.

 

Kleinmachnow am 30. August 2005


[1] Bernard Lazare in „Antisémitisme, son histoire et ses causes“, Paris 1934, 1. Band, S. 42, hier zitiert nach Jonak von Freyenwald « Jüdische Bekenntnisse », Nürnberg 1941, Faksimile S. 142

[2] Fichtes Werke, VI. Band, S. 149, Berlin 1845

[3] Fichte a.a.O. „Ich glaube nicht, ..... dass dasselbe dadurch, dass es  einen abgesonderten und so fest verketteten Staat bil- det, sondern dadurch, dass dieser Staat auf den Hass  des ganzen menschlichen Geschlechtes aufgebaut ist,  so fürchterlich werde.“ 

[4] a.a.O.

[5] Martin Gilbert, Das Jüdische Jahrhundert, ursprünglich Bertelsmann Verlag, jetzt bei  ORBIS 2001

[6] abgedruckt bei E. Jouin, „Les protocols de Butmi“, S. 158

[7] in Le Droit de vivre, Paris 9.11.32. 

[8] Daily Mail vom 24. März 1933, Titelseite

[9]  New York Times vom 07.08.33 - http://www.sweetliberty.org/issues/israel/untermeyer.htm.

[10] New York Times v. 10, 11.und 12.05.42  

[11] Fichte a.a.O. S. 150

[12]  Die Protokolle der Weisen von Zion – Text und Kommentar, Wallstein Verlag, 2. Aufl., Göttingen 2001, ISBN 3-89244-191-x, S. 53

[13]  Quelle: W. L. Willkie: „One World”, Simon & Schuster, New York, 1943 – Hinweis in der FAZ vom 14.02.92.

[14] Quelle: Die F.D. Roosevelt-Papers, einzusehen in der F.D.R-Library roosevelt.library@nara.gov    Tel. 001 845-229-8114       Fax 001 845-229-0872

[15]  Quelle: a.a.O.

[16]  Henry Ford, „Der Internationale Jude“, dreiunddreißigste Auflage / 117. bis 118. Tausend, Hammer-Verlag,  Leipzig 1937,S. 44 f.

 

 

 

„Splitterbomben“

Nr. 003/05

„Nennt sie endlich beim Namen!“

 

Es häufen sich Anklagen wegen Verbreitens der „Reichsbürgerbriefe“ und der „Gedankenflügler“ der Reichsbewegung (z.B. gegen Dr. Rigolf Hennig - LG Lüneburg 21 KLs 3/05; Horst Mahler – LG Potsdam 24 KLs 42/05; Meinolf Schönborn - LG Dortmund KLs 157- Sch 1/05)

Den Angeschuldigten  wird vorgeworfen, durch Verbreiten von Schriften

a)  die Bundesrepublik Deutschland und ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft und böswillig verächtlich gemacht zu haben, und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt zu haben (§ 90a Abs. 1 Nr. 1 und Absatz 2  StGB-BRD),

b) Propagandamittel, die nach dem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet zu haben (§ 86 Abs. 1 StGB-BRD);

c) Schriften verbreitet zu haben, in denen der „Holocaust“ geleugnet wird  in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören (§ 130 Abs. 4 StGB-BRD).

Die von der Staatsanwaltschaft für strafwürdig erachtete Kernthese der inkriminierten Schriften geht dahin, daß die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sondern die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (Carlo Schmid) sei, von den westlichen Siegermächten dazu bestimmt, das Deutsche Reich handlungsunfähig zu halten und auf diesem Wege das Deutsche Volk durch Wegnahme der eigenen Staatlichkeit zu vernichten. Der Krieg gegen das Reich dauere an und werde mit den Mitteln der psychologischen Kampfführung als Seelenmord am Deutschen Volk fortgesetzt. Tatwaffe des Seelenmordes sei in erster Linie die  „Auschwitzkeule“ (Martin Walser).

Dem setzen die Angeschuldigten den Standpunkt des Deutschen Reiches entgegen. Es wird deutlich, daß sich der Scheinstaat „Bundesrepublik Deutschland“ mit den erhobenen Anklagen selbst vor Gericht gestellt hat.

Die von der Staatsanwaltschaft herangezogenen §§ 86a Abs. 1, 90a Abs. 1 Nr.1, Abs. 3, 130 Abs. 3, Abs. 4 StGB-BRD sind keine Rechtsnormen sondern Anordnungen einer Fremdherrschaft. Sie  verstoßen gegen Art. 43 und 45 der Haager Landkriegsordnung von 1907 und sind deshalb rechtlich unbeachtlich.

Die Anklage verstößt somit gegen den europäisch-gemeinrechtlichen Grundsatz „nulla poena sine lege“ (keine Strafe ohne Gesetz),  wie er  in der Selbstbindungszusage der Fremdherrschaft (Artikels 103 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)  anerkannt ist.

Die in den inkriminierten Texten getroffenen Feststellungen zur Lage Deutschlands sind richtig und wahr.

Wer ist es, der dem Deutschen Volk das Recht streitig machen will, frei – d.h. Herr im eigenen Haus zu sein? Welcher Jurist will ernsthaft behaupten, ein Volk könne auch ohne Staat zu sein, über seine Geschicke selbst bestimmen?

Irritiert es die Juristen im Dienste der OMF-BRD nicht, daß Bestrebungen, die Fremdherrschaft durch Herstellung der  Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches zu beenden, notwendig  „Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland“ im Sinne von § 90a Abs. 3 StGB-BRD sind und mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht werden? Wie könnte die friedliche Betätigung zur Erreichung dieses Zieles gegen die Rechtsordnung des Deutschen Volkes verstoßen?

Hinsichtlich der Bestrebungen, das  Deutsche Reich wieder handlungsfähig zu machen, hat das Marionettenregime nur die Wahl zwischen rigoroser Unterdrückung oder tätiger Reue (etwa im Geiste der Konvention von Tauroggen[1]).

Es ist  das Kriegsziel der Fremdmacht, die Auferstehung des Deutschen Reiches für immer zu vereiteln. Wer sich als Deutscher in den Dienst dieses feindlichen Interesses stellt, ist ein Verräter.

Der Versuch, die Aufklärung des Deutschen Volkes über seine Lage als „Verunglimpfung des Staates“  zu sanktionieren, ist ein Völkerrechtsverbrechen der Fremdherrschaft als solcher und in der Person der Kollaborateure ist dieses Verhalten nach dem fortgeltenden Recht des Deutschen Reiches Landesverrat und Begünstigung der Feinde des Reiches. Der Gebietsherr des besetzten Gebietes (hier das Deutsche Reich) kann nach Beendigung der Besetzung seine Staatsangehörigen wegen Verletzung seines Strafrechts (Hochverrat, Landesverrat) oder seines Beamtenrechts (Verletzung der Treuepflicht) zur Verantwortung ziehen [Friedrich Berber, Lehrbuch des Völkerrechts II.Band Kriegsrecht, C.H. Beck Verlag, München 1969, S. 135].
 

Es wird höchste Zeit, daß sich die für die Fremdherrschaft handelnden Juristen deutscher Volkszugehörigkeit  mit den einschlägigen Bestimmungen des Reichsstrafgesetzes vertraut machen. Hier kommen in erster Linie die §§ 90f und 91b RStGB in der Fassung von 1944 in Betracht. Sie  lauten:

§ 90 f

Wer öffentlich oder als Deutscher im Ausland durch eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art eine schwere Gefahr für das Ansehen des deutschen Volkes herbeiführt, wird mit Zuchthaus bestraft.

 

§ 91 b

Wer im Inland oder als Deutscher im Ausland es unternimmt, während eines Krieges gegen das Reich oder in Beziehung auf einen drohenden Krieg der feindlichen Macht Vorschub zu leisten oder der Kriegsmacht des Reiches oder eines Bundesgenossen einen Nachteil zuzufügen, wird mit dem Tode oder mit lebenslangem Zuchthaus bestraft.

Wenn die Tat nur einen unbedeutenden Nachteil für das Reich und seine Bundesgenossen und nur einen unbedeutenden Vorteil für die feindliche Macht herbeigeführt hat, schwere Folgen auch nicht herbeiführen konnte, so kann auf Zuchthaus nicht unter zwei Jahren erkannt werden.

 

Mit den Anklagen unternimmt die Fremdherrschaft   den Versuch, das Erinnern an das öffentliche Nachdenken des „Vaters des Grundgesetzes“, des Staats- und Völkerrechtlers Prof. Dr. Carlo Schmid, über die Lage des Deutschen Volkes  zum Verbrechen zu erklären.

Dieser hatte  am 8. September 1948 vor dem Parlamentarischen Rat überzeugend vorgetragen, daß das Grundgesetz keine Verfassung sondern ein Besatzungsstatut  und  die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sondern nur die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (OMF) seien. Er hatte in diesem Zusammenhang hervorgehoben, daß der Eingriff der Siegermächte in die staatsrechtlichen Verhältnisse des Deutschen Reiches ein Völkerrechtsdelikt darstelle und deshalb keinerlei Rechtswirkungen hervorbringen könne, sondern angesichts der Ohnmacht des Reiches nur rein tatsächliche Bedeutung habe.[2]

Es erleichtert  die Aufnahme dieser – vielleicht schockierenden -  Überlegungen, wenn die  Grundsatzrede im Detail zur Kenntnis genommen wird.. Deshalb werden nachfolgend die wesentlichen Passagen aus dieser Rede mit verbindenden Texten wiedergegeben.

Der Vortrag ist der Frage gewidmet „Was heißt eigentlich Grundgesetz?“ Es werden die  Auswirkungen die Kapitulation der Deutschen Wehrmacht vom 8. Mai 1945 und der folgenden Eingriffe der Sieger  auf die Rechtslage des  Deutschen Reiches untersucht.  Ausgangspunkt der Überlegungen war der Begriff des Staates. Dazu führte Carlo Schmid aus:

.. es ist ja gerade der große Fortschritt auf den Menschen hin gewesen, den die Demokratie getan hat, daß sie im Staat etwas mehr zu sehen begann als einen bloßen Herrschaftsapparat. Staat ist für sie immer gewesen das In-die-eigene-Handnehmen des Schicksals eines Volkes, Ausdruck der Entscheidung eines Volkes zu sich selbst. Man muß wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, daß man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn. ....

Die in der „Splitterbombe“ Nr. 002/05   dargestellten Kriegsziele der Feinde des Deutschen Reiches waren (sind)  nur  durch eine nachhaltige Deformation des Bewußtseins der Deutschen („Umerziehung“ genannt) zu erreichen. Das erfordert die Fortsetzung des Krieges über den Waffenstillstand hinaus mit den Mitteln der psychologischen Kampfführung unter dem Schutz einer lang anhaltenden kriegerischen Besetzung Deutschlands.

Die Sieger hatten aus dem Versailler Debakel gelernt. Sie nahmen von einem neuerlichen Diktat Abstand und verlegten sich auf die Einsetzung einer Marionettenregierung. In kluger Berechnung gingen sie davon aus, daß die geplante Ausraubung Deutschlands und die Auslöschung des Deutschen Volkes durch forcierte Multiethnisierung von den Leidtragenden nur dann widerstandslos – quasi als Schicksal – hingenommen werden würden, wenn die Deutschen in der Illusion lebten, einen eigenen Staat zu haben. Die Kriegszielrealisierung würde dann als „deutsche Mißwirtschaft“ bzw. als Versagen „unserer“ Politiker erscheinen. Ein etwaiger Widerstand würde nicht den Charakter eines nationalen Befreiungskampfes annehmen, sondern sich gegen die politische Klasse im eigenen Lande richten. Den Deutschen wurde sozusagen das Feindbild gestohlen, ohne das sie – wie Carl Schmitt richtig erkannt hatte[3] – als Volk nicht überleben können.

Die Darlegungen von Carlo Schmid wären geeignet gewesen, dem Deutschen Volk das richtige Feindbild gegenwärtig zu erhalten. Er hat mehrfach auf die Notwendigkeit eines nationalen Befreiungskampfes angespielt. Es ist daher kein Zufall, daß seine grundsätzlichen Darlegungen zur Lage des besiegten Deutschen Reiches in Vergessenheit überführt worden sind. Das Bundesverfassungsgericht[4] ist – wie nachfolgend noch gezeigt werden wird – sogar soweit gegangen, die Schlußfolgerungen von Carlo Schmid in ihr Gegenteil zu verkehren und ihn als Autorität für die unrichtige  Behauptung zu zitieren, daß die Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich identisch (territorial teilidentisch) sei.

Carlo Schmid hat keinen Zweifel daran gelassen, daß die Bundesrepublik Deutschland kein Staat und das Grundgesetz keine Verfassung  sondern nur eine Erscheinungsform einer Fremdherrschaft sind. Er hat das in seiner Rede wie folgt ausgedrückt:

Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, daß es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus. Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges. Dieser Organismus mag alle normalen, ich möchte sagen, "inneren" Staatsfunktionen haben; wenn ihm die Möglichkeit genommen ist, sich die Formen seiner Wirksamkeit und die Grenzen seiner Entscheidungsgewalt selber zu bestimmen, fehlt ihm, was den Staat ausmacht, nämlich die Kompetenz der Kompetenzen im tieferen Sinne des Wortes, das heißt die letzte Hoheit über sich selbst und damit die Möglichkeit zu letzter Verantwortung. Das alles hindert nicht, daß dieser Organismus nach innen in höchst wirksamer Weise obrigkeitliche Gewalt auszuüben vermag.

Die im folgenden Abschnitt wiedergegebenen weiteren Ausführungen von Carlo Schmid wurden bisher nur in Publikationen am  „rechten Rand“ des politischen Spektrums vermutet, nämlich:  

Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. An diesen Akt werden von den verschiedensten Seiten die verschiedensten Wirkungen geknüpft. Wie steht es damit? Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, daß damit das deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, daß es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, daß den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer.

 ....

Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. Der Sieger muß also von dem Zustand der debellatio Gebrauch machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten vernichtet werden soll. Hier gibt es nach Völkerrecht nur zwei praktische Möglichkeiten. Die eine ist die Annexion. Der Sieger muß das Gebiet des Besiegten annektieren, seinem Gebiet einstücken. Geschieht dies, dann allerdings ist die Staatlichkeit vernichtet. Oder er muß zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, daß kein deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, daß das deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, daß zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluß gezogen werden kann, daß Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat. ....

Diese Auffassung, daß die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und daß es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig, noch nicht geschäftsfähig. 

.....

Damit, daß die drei Staatselemente erhalten geblieben sind, ist Deutschland als staatliche Wirklichkeit erhalten geblieben. Deutschland braucht nicht neu geschaffen zu werden. Es muß aber neu organisiert  werden. Diese Feststellung ist von einer rechtlichen Betrachtung aus unausweichlich 

Geradezu vernichtend für die OMF-BRD ist die folgende Feststellung:

Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber noch durch folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, daß fremde Mächte innerdeutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. ...

 

Aber Intervention vermag lediglich Tatsächlichkeiten zu schaffen; sie vermag nicht, Rechtswirkungen herbeizuführen. ... die Haager Landkriegsordnung verbietet ja geradezu interventionistische Maßnahmen als Dauererscheinungen. 

Damit ist klar und deutlich ausgesprochen, daß die Bundesrepublik Deutschland ein Völkerrechtsdauerdelikt darstellt. Diese Feststellung schließt die Aufforderung an alle Reichsbürger ein, diesen Deliktstatbestand durch einen Aufstand gegen die Fremdherrschaft zu beseitigen. Das ist eine Sache der Ehre.

Von besonderem Interesse sind auch noch die folgenden Passagen seiner Rede:

 Zu den interventionistischen Maßnahmen, die die Besatzungsmächte in Deutschland vorgenommen haben, gehört unter anderem, daß sie die Ausübung der deutschen Volkssouveränität blockiert haben. 

...

Eine gesamtdeutsche konstitutionelle Lösung wird erst möglich sein, wenn eines Tages eine deutsche Nationalversammlung in voller Freiheit wird gewählt werden können. 

...

 Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluß der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen !

 

...

 Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muß die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, daß wir den Besatzungsmächten gegenüber - was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde - Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen. Das müßte dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn "vorläufig" lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.

...

 Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten 

Von höchster Brisanz ist die folgende von Carlo Schmid unternommene „authentische Interpretation“ des auf sein Betreiben in das Grundgesetz aufgenommenen Artikels 146:

 

Das Grundgesetz für das Staatsfragment muß gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können. Aber das setzt voraus, daß das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: "an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt." 

Die Feinde des Reiches müssen sich wünschen, daß diese Rede nie gehalten worden wäre. Diese enthält die Aufklärung über die Lage des Deutschen Volkes, die zugleich eine Handlungsanleitung zur Wendung dieser Lage zum Besseren ist.

Die von den Siegern an die Stelle der völkerrechtswidrig abgesetzten Regierung des besiegten Staates gesetzte Regierung ist nach herrschender Völker-   und Staatsrechtslehre nicht einmal als de-facto-Regierung des besiegten  Staates anzuerkennen, diese ist vielmehr eine Marionettenregierung und als solche ausschließlich ein Organ der Fremdherrschaft.

Friedrich Berber schreibt dazu in seinem Lehrbuch des Kriegsvölkerrechts:

Nach Art. 43 LKO hat die Besatzungsmacht alle von ihr abhängenden Vorkeh­rungen zu treffen, „um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffent­liche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten".

Aus der Vorläufigkeit der Besatzungsgewalt folgt, daß die Besatzungsmacht nicht an die Stelle des Gebietsherrn tritt, nicht zur Ausübung der Souveränität berechtigt ist, vielmehr der Gebietsherr weiterhin im Besitz der Gebietshoheit verbleibt und auch seine Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Rechtsprechungshoheit, soweit nicht die Befugnisse der Besatzungsmacht entgegenstehen, weiterhin bestehen bleiben. Aus der Vorläufigkeit der Besatzungsgewalt folgt insbesondere, daß, im Gegensatz zur Praxis früherer Jahrhunderte, Eroberung nicht der Erwerbung der Souveränität gleichsteht, nicht zur Annexion des besetzten Gebiets oder zur sonstigen souveränen Verfügung über es, etwa zur Schaffung neuer Staaten auf dem besetzten Gebiet, be­rechtigt, diese Akte vielmehr gegebenenfalls erst bei Friedensschluß vollzogen werden dürfen. Die trotzdem durch die Besatzungsmacht erfolgende Annexion oder Staaten­neubildung stellt ein Völkerrechtsdelikt dar, das keine Rechtswirkung gegenüber dem rechtsmäßigen Gebietsherrn hervorrufen kann. Auch die Absetzung der Regie­rung des Feindstaates oder die Einsetzung einer neuen Regierung für das besetzte Gebiet (häufig Puppen-, Marionetten- oder Quisling-Regierung genannt) über­schreitet die Befugnisse der Besatzungsmacht; eine solche Regierung ist nicht einmal als de-facto-Regierung anzusehen, sondern als ein Organ der Besatzungsmacht; Maßnahmen einer solchen Regierung, die weiter gehen als die Rechte der Besat­zungsmacht, sind widerrechtlich. .... Die Besatzungsmacht kann auch sonst im allgemeinen nicht fundamentale Institutionen des besetzten Gebiets beseitigen."[5]

Wohl kann die Besatzungsmacht Rechtsnormen zum Schutze ihrer militärischen Interessen und zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Lebens erlassen aber nur, „soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze". Ein solches zwingendes Hin­dernis sind einmal die militärischen Notwendigkeiten, dann aber auch die Notwen­digkeit, die öffentliche Ordnung, die unter den Landesgesetzen gegebenenfalls gestört war, wiederherzustellen oder die Bestimmungen der Genfer Konvention einzuhalten.“[6]

Die Einsetzung von Marionettenregierungen  in den von den USA völkerrechtswidrig angegriffenen  Staaten des mittleren Ostens, Afghanistan und Irak, bringt jetzt – spät aber nicht zu spät - zum Bewußtsein, was seit dem 23. Mai 1945 von der Hauptsiegermacht dem Deutschen Volk und dem Deutschen Reich angetan wird. Die Entsprechungen sind für den informierten Zeitgenossen offenkundig.

Es ist höchste Zeit, zur Erhellung der Rechtslage bezüglich des Deutschen Reiches die Maßstäbe des allgemeinen Völkerrechts endlich  auch an das Handeln der Feindstaaten des Reiches anzulegen und die von diesen auf dem Boden des Deutschen Reiches geschaffenen Institutionen als das wahrzunehmen, was sie in Wirklichkeit sind: eine „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ – ein Völkerrechtsverbrechen.

Die zum Schutze dieser Institutionen im Ersten und Zweiten Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches-BRD ausformulierten Bestimmungen (§§ 80 – 101a) sowie das Maulkorbgesetz (§ 130 ) bezwecken die Bestandssicherung der Fremdherrschaft über das Deutsche Volk und sind deshalb null und nichtig.

Es ist das „nicht vernichtbare“ Recht eines jeden Volkes, gegen eine ihm aufgezwungene Fremdherrschaft aufzustehen und seine Befreiung zu erkämpfen. Die Tarnung der Fremdherrschaft als „Staat“ des unterworfenen Volkes ist eine Kriegslist des Feindes. Diese ist zu durchkreuzen!

Erste Treuepflicht eines jeden Reichsbürgers ist es, das Lügengespinst zu zerreißen, das den völker- und staatsrechtswidrigen Charakter der Bundesrepublik Deutschland verschleiert.

Die  Anklage verstößt insbesondere gegen Art. 45 der Haager Landkriegsordnung von 1907, der es verbietet, den Bürgern eines besetzten Gebietes Treuebekenntnisse gegenüber der Besatzungsmacht abzuverlangen. Dagegen ist jegliche politische Agitation, die auf eine Beendigung des Völkerrechtsverbrechens mit friedlichen Mitteln gerichtet ist, Volksnotwehr und als solche gerechtfertigt.

Die Sieger freilich haben ein vitales Interesse daran, dem Deutschen Volk das Bewußtsein vorzuenthalten, daß es seit nunmehr 60 Jahren völkerrechtswidrig vergewaltigt wird.

Die Staatsanwaltschaft  geht sogar soweit, die öffentliche Darstellung des Rechtsstandpunktes des sogenannten Bundesverfassungsgerichts betreffend den  Fortbestand des Deutschen Reiches für strafbar zu erklären. In der Anklageschrift wird  nämlich die durch die inkriminierten Schriften verbreitete Meinung, daß das Deutsche Reich  als Völker- und Staatsrechtssubjekt fortbestehe und durch die völkerrechtswidrige Absetzung der Reichsregierung unter Admiral Dönitz lediglich handlungsunfähig sei, für strafbar erklärt (S. 4 und 7 d. Anklageschrift). 

Das Bundesverfassungsgericht – selbst ein Organ der Fremdherrschaft – stellte in einem einstimmig gefaßten Urteil vom 31. Juli 1973 autoritativ fest: „Das Grundgesetz – nicht nur eine These des Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG ... Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“[12]

In seinem Beschluß vom 21. Oktober 1987 hat das Bundesverfassungsgericht diese Position bestätigt.[13]

Will die Staatsanwaltschaft jetzt auch die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts wegen Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland  gefangen setzen?

Sie  scheint auch übersehen zu haben, daß Artikel 146 GG mit feierlichem Pathos vom Ende des Grundgesetzes und damit vom Ende der Fremdherrschaft über das Deutsche Volk spricht. Es klingt wie eine Aufforderung zu geschichtlichem Tun, wenn dort verkündet ist, daß „dieses Grundgesetz … seine Gültigkeit an dem Tage verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vo