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From: guenter.deckert@freenet.de
Sent: Saturday, 11 November 2006 7:47 AM
Subject: Zündel-Prozeß am 10.11.06 --- Gruß Günter (Deckert)
Importance: High
Niederschrift vom Zündel-Prozeß am 10. Nov. 2006
Angesetzt um 9Uhr, eröffnet um 9.24Uhr; bislang habe ich noch keine einzige Verhandlung erlebt, die pünktlich begonnen hat.
Anwesend: 1) das Gericht in der bekannten Besetzung;
2) Staatsanwalt (StA) Grossmann
3) die Rae Bock, Rieger und Dr. Schaller und natürlich Ernst Zündel
4) 5 uniformierte Polizisten sowie ein Gerichtsdiener; alle bewaffnet
5) eine freie Journalistin, die wohl zum ersten Mal da war, da mir das Gesicht nicht bekannt vorkam;
zeitweise auch der Vertreter der linksradikalen „taz“ (Tageszeitung), Berlin; kein Zastrow (FAZ)
6) zu Beginn 51 Anwesende, darunter zwei Vertreter der politischen Polizei (in Zivil), einige Schüler /
Studenten, zwei, drei „Linkische“ (Frauen, wohl von der „Jüdischen Gemeinde“ bzw. einem christlich-
Jüdischen Arbeitskreis oder Ähnliches)
Dr. Meinerzhagen – später nur noch Dr. M... – eröffnet die Sitzung mit Verfahrensfragen, ua. ob die Niederschrift der kommissarischen Vernehmung eines nicht reisefähigen Zeugen (Hagen Forster, Jg. 24), der am 25.10.06, vom Direktor des Amtsgerichtes (AG) Amberg / Bayrischer Wald, östlich von Nürnberg, im Beisein von RA Bock vernommen worden ist, verlesen werden soll. Seitens der Verteidigung wurde es nicht notwendig erachtet. Das Gericht unterbricht bereits wieder nach vier (!) Minuten um 9.28Uhr, um sich zur Beratung über diesen Antrag zurückzuziehen. Um 10Uhr geht es wieder weiter. Der Antrag – wie könnte es auch anders sein – wird angelehnt und die Niederschrift von Dr. M... verlesen. Der Vorgang geht auf Januar 2000 zurück, als der Zeuge zur Polizei geht, um nicht Opfer einer möglichen Hausdurchsuchung zu werden oder „politisch falsch eingestuft zu werden“, wenn seine Anschrift im Zündel-Verteiler gefunden wird. Ansonsten kann sich der Zeuge an fast nichts mehr erinnern, gibt jedoch an, der Inhalt des Zugeschickten sei „eindeutig rechts“ gewesen. Die Sendung sei aus Kanada gekommen, seiner Meinung nach aus Ottawa. Auch der Name Zündel würde ihm nichts (mehr?) sagen. Die Sendung habe er nicht ernst genommen und die letzte, einige Wochen später, an den Absender zurückgeschickt.
Dann verliest Dr. M... den Beschluß der Kammer zum Antrag Dr. Schaller vom 20.10.06 – Hier ging es um die Frage der Offenkundigkeit aufgrund der Ergebnisse des LEUCHTER-Gutachtens, auf das sich EZ gestützt habe. – Auch wenn die Kammer den denktheoretischen Ansatz sehe, könne sie ihm nicht folgen, da das Gutachten keine Beweiskraft habe, die Gegenbeweise übermächtig und erdrückend seien. Der Holo... sei eine „historisch anerkannte Tatsache“. Das Abstreiten dieser Tatsache erfülle den Tatbestand des § 130 (Volksverhetzung).
Dr. Schaller übergibt einen weiteren Beweisantrag in Mehrfertigung an alle Prozeßbeteiligten. Es folgt erneut eine kurze Unterbrechung der Sitzung um 10.22Uhr.
RA Rieger verliest seine Gegenerklärung zur Ablehnung seiner Beweisanträge vom 29.9.06 – im einzelnen ging es um die Frage der genauen Opferzahl(en) in Auschwitz / Owzwiecim, um Leichenkeller, die als Gaskammern gedient haben sollen, um einen Ausschnitt aus dem DVD-Film von Dr. Ingrid R.-Zündel (Stelle mit Leuchter), um die Aussage zum Thema Au... des ehemaligen brd-Außenministers Genscher (FDP), um die Behauptung die KL***-Krankenhäuser seien Terroreinrichtungen gewesen, um den Übergang von KL als Arbeitslager in KL als Vernichtungslager, so eine Wendung in einem abgelehnten Beweisantrag des Gerichts.
Die Sitzung wird um 10.29Uhr offiziell erneut für 30 Minuten unterbrochen, aber erst wieder um 11.31Uhr fortgesetzt. – Grossmann, um seine Stellungnahme befragt, tritt dem Beweisantrag entgegen; ansonsten äußert er sich nicht. RA Rieger tritt dem Beweisantrag Dr. Schallers bei; es geht um die Frage des Erinnerungsvermögens von Zeugen. – Gericht unter Vorsitz von „Richter NEIN“ lehnt auch diesen Antrag ab; es tauchen die bereits bekannten Ausdrücke und Wendungen auf: Es gäbe ausreichend glaubwürdige Aussagen von Zeugen und Tätern, ausreichendes historisches Quellenmaterial, es handle sich um gesichertes Wissen, die Sachlage sei eindeutig und würden jeden Zweifel ausschließen. - Trotz der Gegenerklärung der RAe bleibt die Kammer bei ihrer Entscheidung.
RA Rieger rügt, daß zu seinen Beweisanträgen vom 19.10.06 noch kein Gerichtsbeschlu0ß ergangen ist..
Die Sitzung wird um 11.38Uhr erneut unterbrochen zwecks Anfertigung notwendiger Ablichtungen neuer Beweisanträge von RA Rieger. Dabei verkündet Dr. M...., daß man jetzt in die Mittagspause eintrete und erst wieder um 13.30Uhr fortfahre.
Der Nachmittag brachte, wie üblich, die Ablehnung der Beweisanträge mit den allseits bekannten Begründungen – siehe zuvor.
Lt. Meinung der anwesenden Verteidiger ist davon auszugehen, daß am kommenden Fr., 17. November, StA Grossmann sein Plädoyer halten wird. Das Ende Beweiserhebung ist damit wohl gekommen, und somit auch das Ende des Prozessesgegen EZ.
*** KL = Konzentrationslager; dies wäre die normale Abkürzung, nicht aber KZ
Prozeßbeginn gegen Germar Rudolf am Di., 14. Nov., 9Uhr, LG Mannheim
Das LG Mannheim, Kammer Schwab, hat die Eröffnung des Verfahrens gegen Siegfried VERBEKE abgelehnt, da es örtlich NICHT zuständig sei. Der Anklageschrift zufolge gebe es keine Beweise, daß V. Material nach Bad.-Württemberg geschickt habe. - Siegfrried V., der auf freiem Fuß ist, erwartet aber ein gleiches Verfahren vor einem Düsseldorfer Gericht, NRW (= Nordrhein-Westfalen).
Günter DECKERT (22.05Uhr am 10.11.06)
Wer vorstehende Aufzeichnung als Quelle benutzt, möge bitte auch den Verfasser nennen. – Danke!
ANMERKUNG / ANREGUNG des Prozeßbeobachters – Es würde sich sehr lohnen, wenn zumindest je ein Jurist wie ein Fachhistoriker in Form einer Doku(mentation) alle Beweisanträge mit den entsprechenden Gerichtsbeschlüssen auflisten und die Ablehnungen einer kritischen Prüfung unterziehen würden. – Man möge sich umgehend entsprechenden Gedanken machen, wen man hier ansprechen kann / könnte.
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