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From: guenter.deckert@freenet.de
Zündel-Prozeß am 17. Nov. 2006
Angesetzt um 9Uhr, Beginn um 9.14Uhr
Anwesend:
1) Gericht in der bekannten Besetzung unter Vorsitz von Dr. Meinerzhagen (Dr. M....)
2) StA Grossmann
3) alle Anwälte
4) 2 „staschu“-Leute (Staschu“ für „Staatsschutz“ = politische Polizei) – 1 Gerichtsdiener, 2 Polizisten, später kommt ein Dritter hinzu; alle bewaffnet
5) Medienvertreter: 0 (1)
6) Sonstige: um die 30, ständig wechselnd; darunter RAin S. Stolz sowie Lady Michele Renouf, London
Dr. M... fragt RA Rieger, ob er im Rudolf-Prozeß noch dabei ist, da er die beiden ersten Sitzungen nicht anwesend gewesen sei. – R. fragt nach dem Warum und führt aus, seine Terminplanung gehe Dr. M. nichts an, zumal er viele Parallelverfahren habe. Er sei jedoch nach wie vor für die Rudolf-Verteidigung tätig.
RA Rieger erhält das Wort für seine inhaltlich ausgezeichneten Gegenvorstellungen (2) bezüglich früher gestellter Anträge, die alle (!) von Dr. NEIN und seiner Kammer abgelehnt worden sind – ua. ging es um die Frage der Gründe für die Abschiebung von EZ aus Kanada – hier die Frage der Anrechnung der dortigen Abschiebehaft -, um die Gretchenfrage der „Heiligen“ OFFENKUNDIGKEIT – die höchstrichterliche Auslegung sei übrigens von einem Zivilsenat des BGH (= Bundesgerichtshof), NICHT von einem Strafsenat ergangen und rechtlich nicht haltbar.
Danach trägt Dr. Schaller seine Gegenvorstellungen in Bezug auf seine abgelehnten Anträge vor, welche die Problematik klar und deutlich auf den Punkt brachten. Er betonte erneut den grundsätzlichen Auftrag von Staatsanwaltschaft wie Gericht, die „SACHE“, also auch den Holo.....“, von Amts wegen (!) zu überprüfen und nicht dauernd auf der OFFENKUNDIGKEIT herumzureiten. Das von der Kammer immer wieder behauptete „sichere geschichtliche Wissen um die Vorgänge, die im Überbegriff „AU(schwitz)“ münden, sei NICHT gegeben. Es seien noch NIE forensische Beweiserhebungen seitens brddr-deutscher Gerichte angeord-nete worden. Wenn das Gericht von den Beweisen des Angeklagten als „Beweisen als Scheinbeweisen“ spreche, dann seien die Gegenbeweise der Kammer, die nicht konkret genannt werden außer in mehr als allgemeinen Floskeln und Wendungen wie z. B. „offenkundig, über jeden Zweifel erhaben, „historische Faktizität“ (= lt. DUDEN, Bd. 5, Fremdwörter, Ausgabe 1960, heißt „Faktizität“ Tatsächlichkeit, Gegebenheit, feststellbare Wirklichkeit, vorrangig im philosophischen Sprachgebrauch; in der Geschichte, sofern man nicht von „geschichtlichen Tatsachen“, würde man von „historischen Fakten“ sprechen, was indes das Gleiche bedeutet), usw., d.h. all die bereits bekannten, schwammigen Alibi- und Standardausdrücke.
Das Gericht zieht sich um 10.11Uhr zurück (PAUSE); um 10.35Uhr geht es weiter.
Dr. M... fragt nach Stellungnahmen. – StA Grossmann gibt keine Erklärung ab. Die Rae Rieger und Dr. Schaller schließen sich den wechselseitig den Gegenvorstellungen an.
Erneute Unterbrechung für 15 Minuten (PAUSE); es geht jedoch erst wieder um 11.04Uhr weiter.
Dr. M... erklärt, die Berufs- und Laienrichter hätten von den Gegenvorschlägen, die nach dem Verlesen schriftlich eingereicht wurden, Kenntnis genommen. – StA Grossmann tritt den Gegenerklärungen entgegen, begründet seine Ablehnung jedoch nicht. --- Der Berichterstatter rügt das nuschelnde und unverständliche Sprechen. Dr. M... ersucht den StA das Mikro einzuschalten, was dieser jedoch nicht macht....
Die Kammer verkündet die Beschlüsse zu den Gegenvorstellungen von RA Rieger und RA Dr. Schaller. Erwartungsgemäß, da bereits „gute Tradition“ werden alle mit NEIN beschieden, da inhaltlich nichts Neues gebracht worden sei.
Es folgt eine weitere Unterbrechung (PAUSE) für 30 Minuten, da RA Rieger mit EZ weitere Anträge besprechen will. Beide „tauchen“ ins Kellergeschoß, in die „Katakomben“ ab. – Fortsetzung um 12.29Uhr,
Aber bereits um 12.30Uhr wird erneut für 10 Minuten (PAUSE) unterbrochen, damit Jürgen die Anträge abgeben kann, die er vorher mit EZ abgesprochen hatte.
Danach, um 12.50Uhr, verkündet Dr. M... den Eintritt in die Mittagspause bis 14Uhr.
Dr. Schaller geht, da er noch seinen 14Uhr-Zug nach Wien erreichen will.
Weiter geht es jedoch erst wieder um 14.10Uhr. – Es geht um die Stellungnahmen zu den Rieger-Anträgen. StA Grossmann tritt ihnen entgegen.
Erneute Unterbrechung (PAUSE) für 10 Minuten um 14.17Uhr.
Weiter geht es indes wieder erst um 15.10Uhr. – Mittlerweile ist nur noch 1/3 der ursprünglichen Zuhörer anwesend. – Auch die beiden „staschu“-Leute sind nicht mehr da.. Geblieben sind 1 Gerichtsdiener sowie zwei Polizisten in Uniform.
Das Gericht kommt zurück. Dr. M... gibt bekannt, daß alle Anträge zurückgewiesen werden, da nichts zur Beweisfindung beitragend, für das Verfahren unerheblich seien usw., usw. usw. ... . Und der „Holo...“ sei zur Genüge durch die Geschichtswissenschaft bewiesen. Erneut kommt der Ausdruck von der „historischen Faktizität“.... auch die „Heilige) OFFENKUNDIGKEIT muß wieder als Begründung herhalten.
Dr. M... fragt RA Rieger, ob er vorhabe, weitere Beweisanträge zu stellen und weist in diesem Zusammenhang darauf, daß das Gericht vorhat, eine letzte Frist für Beweisanträge festzusetzen, um mit dem Verfahren zu Ende zu kommen. Dr. M... verweist auf einen diesbezüglichen BGH-Beschluß. – RA Rieger kontert jedoch, indem er darauf hinweist, daß dieser Beschluß beim anstehenden Verfahren nicht greifen könne und wendet sich entschieden gegen eine derartige Einschränkung der Rechte der Verteidigung.
Das Gericht zieht sich gegen 15.30Uhr erneut zur Beratung zurück (PAUSE); weiter kurz nach 16Uhr, Ende 15 Minuten später. Auch die letzten Anträge des heutigen Tages wurden, wie könnte es anders sein, mit dem Hinweis auf die (Heilige) OFFENKUNDIGKEIT zurückgewiesen – diese Angaben habe ich von Kamerad Klaus E., da ich um 15.30Uhr aus familiären Gründen nach Hause mußte. –.
Der heutige Verhandlungstag geht nicht nur wieder als ein „NEIN-NEIN-NEIN-Tag“ von Dr. M... & Co. ein, sondern auch als der „Verhandlungstag der Pausen“ schlechthin.
Nächster Verhandlungstag am 30. Nov. 2006, 9Uhr
Weinheim/Bergstraße
Günter Deckert
NS: WER diesen Bericht als Quelle benutzt, möge dies bitte auch vermerken. – DANKE!
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