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Günter Deckert Reports
19 October 2006
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From: guenter.deckert@freenet.de
Sent: Friday, 20 October 2006 4:33 AM
Subject: Zündel-Prozeß: heutiger Verhandlungstag
Zündel-Prozeß – Bericht vom heutigen Verhandlungstag, 19. Oktober 2006
Angesetzt um 9Uhr, Beginn um 9.36Uhr
Anwesend:
1) das Gericht in der bekannten Besetzung
2) StAnwalt Grossmann
3) alle Verteidiger außer Hilsey, der um 12.45Uhr kommt; Peuß geht um 12Uhr
4) 2 „staschu-Leute“ = Staatsschutz = politische Polizei (in Zivil)
5) 1 Gerichtsdiener, 4 Polizisten (2 Pärchen); alle bewaffnet
6) Medien: 4; einer geht nach 10 Minuten; Zastrow (FAZ) nicht da
7) 51 Zuhörer, darunter Frau Stolz und Horst Mahler sowie Ing. L. Ca..... aus Frankreich
Vorsitzender Richter Dr. Meinerzhagen gibt zu Beginn bekannt, daß die Berufs- als auch die Laienrichter (Schöffen) die Anträge Rieger/Zündel v. 4. Oktober zur Kenntnis genommen haben; die übrigen Verfahrensbeteiligten erhalten Ablichtungen.
Dr. Meinerzhagen gibt dann bekannt, daß anlässlich der Sitzung vom 4. Okt. eine Flugschrift, die er als Pamphlet (1) bezeichnet, verteilt worden sei, ua. von Frau Stolz, die auch als verantwortlich zeichne. Er habe Ablichtungen sowohl der Staatsanwaltschaft zur „rechtlichen Würdigung“ als auch dem Präsidenten des Landgerichtes zukommen lassen, damit dieser prüfe, on hausrechtliche Maßnahmen möglich sind, um Frau von künftigen Verhandlungen auch als Zuhörerin auszuschließen. – Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe war Frau Stolz noch nicht da. Als sie später erscheint, äußert sich Dr. Meinerzhagen jedoch nicht (mehr).
(1) Darin werde ua. mit einem Reichsgericht gedroht, das sich der Hochverräter annehmen werde...
Er teilt weiter mit, daß kommende Woche eine Zeugenvernehmung im Auftrag des Landgerichtes an einem AG stattfinde, weil der Zeuge nicht reisefähig sei; er verweist auf ein ärztliches Attest. – RA Rieger verwahrt sich diese kurzfristige Ansetzung, da er in Urlaub sei, den er bereits einmal habe verschieben müssen. Zudem wolle er dabei sein. – Dr. Meinerzhagen lehnt ab. RA R. besteht auf gerichtlicher Entscheidung. Das Gericht will später darüber entscheiden.
Danach verliest Dr. Meinerzhagen die Gerichtsbeschlüsse zu den Anträgen Rieger/Zündel (2) vom 4. Okt. – Sie werden alle zurückgewiesen, da a) die „historische Faktizität“ – gemeint sind die „geschichtlichen Tatsachen“ – der organisierte Judenvernichtung in NS-Lagern offenkundig ist und eines Beweises nicht mehr bedarf. Es fallen weiterhin Ausdrücke wie b) nicht verfahrensrelevant, c) Verschleppungstaktik / Prozeßverzögerung durch verfahrensfremde Anträge.
(2) Die Beschlüsse zu den abgelehnten Beweisanträgen werden den Verteidigern in Ablichtung übergeben. – Frau Zündel wird diese sicherlich erhalten.
In Bezug auf weitere Rieger-Anträge – Einholung eines Gutachtens zum Problem der Meinungspsychologie, Ladung von Hugo Chavez (Präsident Venezuelas) sowie des iranischen Präsidenten zum Beweis dafür, daß man von Offenkundigkeit nicht sprechen könne, kann RA Rieger diese nach Aufforderung durch Dr. Meinerzhagen mündlich erläutern. – Später werden auch diese Anträge durch Gerichtsbeschluß als nicht für das Verfahren erforderlich (verfahrensrelevant), als Prozeßverzögerung und Prozeßverschleppung zurückgewiesen.
RA Bock wehr sich gegen die pauschale Darstellung der Verteidigung in den Gerichtsbeschlüssen. Es müsse deutlich werden, wer die Anträge gestellt habe. – Auch wehrt er sich wie auch RA Rieger und RA Dr. Schaller gegen Behauptungen in den Beschlüssen, bei den Beweisanträgen komme die politische Gesinnung der Verteidiger zum Vorschein. – In diesem Zusammenhang fordert er, das Gericht möge doch seine „Auschwitz-Opferzahl“ benennen, auf daß die Verteidiger wüßten, wann sie strafbares Gelände bei der Stellung von Anträgen betreten.
Dr. Schaller wehrt sich gegen die Ablehnung seiner Einlassung und kontert mit einer erneuten Gegendarstellung, die er dem Gericht übergibt.
RA Rieger bringt erneut den Antrag auf Ladung / Befragung des FBI-Agenten, der Ernst „begutachtet“ hat und zur Feststellung kam, daß Ernst mit der extremen weißen Rechten, als „White Supremacy Movement“ (= Bewegung für die Vorherrschaft der Weißen / Europäer) bezeichnet, nichts zu tun habe. – Auch dieser Antrag wird abgebügelt (abgewiesen), ua. mit dem Hinweis, Ernst habe sich so geschickt verhalten, daß das nicht nach außen gedrungen sei. – Rieger verliest auch auszugsweise aus einem Brief von Frau Zündel an ihn, in dem diese klarstellt, daß er mit den Vorwürfen, die sie in einem persönlichen Brief an ihren Mann im Mai gegenüber der Verteidigung gemacht habe, nicht gemeint gewesen sei.
Das Gericht zieht sich zurück; die Unterbrechung ist um 11.10Uhr zu Ende.
Dr. Meinerzhagen verkündet dann:
1) Die Rüge von RA Rieger in Bezug auf die geplante Zeugenvernehmung wird zurückgewiesen.
2) Die Rieger/Zündel-Anträge neu, ua. Beiziehung der alliierten Luftaufnahmen, Chemiker-Gutachten, Schreiben einer New Yorker Kanzlei namens Hamburger, Weinschenk & Co. aus dem Jahr 1979
Alle werden abgelehnt! Grund: Offenkundigkeit, die zudem seit der Neufassung des § 130 eine tatbestandliche Voraussetzung sei. Wiederum: Anträge überflüssig, verfahrensfremd, dienen nur der Prozessverschleppung. Und Dr. Meinerzhagen erneut: Der Holo... ist geschichtlich eindeutig bewiesen. – Künftige Beweisanträge zur Offenkundigkeit werden nicht mehr angenommen.
Eine ähnliche Abfuhr erteilt er den Anträgen zwecks Gutachten zur Meinungspsychologie sowie zur Ladung des Zeugen Prof. Noam Chomsky (Jude), USA - hier als Beweis für die mediale Aufbereitung falscher Tatsachen usw., ua. am Beispiel des 9.11.2001, und die Darstellung in den US-Medien. – Für den Fall Zündel ohne jede Bedeutung, so Dr. Meinerzhagen.
Es erfolgt die Ankündigung der Verlesung der Anzeige einer mittlerweile verstorbenen Dame aus Sevetal bei Hamburg, die sich wegen der unaufgeforderten Zuwendung des Germania-Rundbriefes an den Verfassungsschutz (VS) in Hamburg gewandt hatte; dieser hatte dann an Polizei und Staatsanwaltschaft weitergeleitet. – RA Rieger spricht sich, da unerheblich, dagegen aus und beantragt gerichtliche Entscheidung. Das Gericht zieht sich kurz zurück, um dann wie gewohnt zu entscheiden: Ablehnung des Antrages. – Dr. Meinerzhagen verliest dann sowohl die Anzeige und zitiert auch aus dem fraglichen Germania-Rundbrief.
Es soll dann eine Zeugin vernommen werden, die ebenfalls unaufgefordert einen Germania-Rundbrief erhalten, aber bei Aufruf nicht erscheint. – Dr. Meinerzhagen unterbricht die Sitzung in der Hoffnung, daß die Zeugin noch erscheint. Der Wiederbeginn ist für 12.30Uhr angesetzt, fortgeführt wird die Verhandlung indes erst um 12.40Uhr. – Die Zeugin war nicht erschienen.
Zu Beginn der Fortsetzung verteilt Dr. Meinerzhagen Ablichtungen der neu gestellten Anträge von RA Rieger an die übrigen Verfahrensbeteiligten. – Rieger reicht abschließend noch einen weiteren Antrag zum Vorgang „Stellungnahme Ernst zum 11.9.2001“ (3) ein, die sich als Punkt der Anklage der Staatsanwaltschaft findet.
(2) Dr. Meinerzhagen mußte erst mehrmals aus dem Publikum heraus daraufhin hingewiesen werden, daß der 9.11. 1001 und nicht 2003 war.
Dr. Meinerzhagen schließt die Verhandlung um 12.58Uhr. –
Fortsetzung, Freitag, 20. Oktober 2006, 9Uhr
– ob es am 10. November zum Urteilspruch kommt, ist derzeit noch nicht sicher.
Ich werde morgen nicht anwesend sein können, da ich zu den „Tagen DEUTSCHER Gemeinschaft“ im Südharz fahre (20.-22. Okt.), die ich leite. Auch Stefan Wollenschläger wird dabei sein. – Weder von ihm noch von mir wird es also von der morgigen Verhandlung einen Bericht geben. – Nach Auskunft von RA Bock dürfte am 20. auch nichts Besonderes los sein – Verlesen von Beschlüssen, die wohl alle eine Ablehnung beinhalten werden: Dr. Meinerzhagen als „Richter NEIN“!
Günter Deckert – Weinheim/B., 19. Okt. 2006
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