From: "Stefan Wollenschlaeger" StefanWollenschlaeger@t-online.de

To: ""Günter Deckert"" Guenter.Deckert@gmx.de

Sent: Sunday, January 28, 2007 7:57 PM

Subject: Zündel-Prozeß

 

 

Prozeßtag 26.01.2007

 

Anwesend:

RAe Bock und Dr. Schaller, Beust im Urlaub, Rieger wegen Privatsache in

Schweden

5 Presse (dpa/taz/ap)

3 Uniformierte, 2 in zivil

2 Juden

25 Zuschauer

 

"Pünktlicher Beginn" um 9.25 Uhr

Um 9.50 Uhr kommt RA Hinney

Befangenheitsantrag von Rieger am 16.01. gestellt als unbegründet Zurückgewiesen.

Antrag wurde wegen Fristsetzung der Gegenvorstellungen auf 15 Min. gestellt - diese zeitliche Begrenzung durch das Gericht sei erfolgt, um weitere Prozeßverschleppungen zu verhindern

OLG Karlsruhe weist Haftbeschwerde von Zündel zurück.

Gegenvorstellung von Dr. Schaller abgelehnt, Schaller wurde am 16.1. von Meinerzhagen angegriffen und dieser wollte nunmehr seine Verteidigung der Ehrverletzung öffentlich verlesen.

Bock interveniert deutlich, rät Schaller, diesen Antrag als persönliche Erklärung vorzubringen.

Richter Meinerzhagen: Schallers gesamte Beweisanträge sind alles Anträge, die unter KEINEN denkbaren Möglichekeiten nicht als verteidigungsfremd zu werten sind.

Bock fordert Antwort der Strafkammer, ob dies auch auf ihn zutrifft.

Unterbrechung 9.37 für 15 Min - tatsächlich aber bis 10.08 Uhr

Antwort der Kammer: Beweisantrag Bocks vom 16.1. ist verfahrensfremd, gilt im allgemeinen auch für Schaller - nicht aber im allgemeinen für Bock.

Neue Termine werden vom Gericht vorgeschlagen: Zum feststehenden 2.2. sollen dazu kommen:

Fr,. 9.2. - Do. 15.2. (wird wohl ausfallen, da Bock nicht da ist) - Mi., 28.2. - Fr. 9.3. - Fr., 16.3.

Schaller darf nunmehr seine persönliche Verteidigung als persönliche Erklärung verlesen:

Er weist Vorwurf des verteidigungsfremden Verhaltens von sich; mit scharfen

Worten wird der Kammer von Richter Ignoranz vorgeworfen, es gibt weiterhin keine Sachbeweise für Gaskammern, unbewußtes Lügen seien ein Widersinn, daher kein bewußtes Leugnen von EZ, "Forderung der unabhängigen

Kommission", wie von Richter geäußert,  - wie will die Strafkammer jetzt erklären, daß eine solche Forderung nunmehr nicht von Amt aus wegen wahrgenommen wird.

10.25 Unterbrechung für 30 Min - tatsächlich aber bis 11.10 Uhr

Beschluß: Vernehmung Adrian Humphries und Verlesung von Artikeln aus "Welt" wird zurückgewiesen, da unerheblich. Beide betreffen die Kanada-Ausweisung selbst wenn CDN-Geheimdienst mit falschen Informationen gefüttert bzw. "unsauberes Spiel" zwischen Geheimdiensten CDN-USA, würde die Kammer davon ausgehen, daß EZ trotzdem zu Recht ausgeliefert wurde.

11.15 Unterbrechung, da Gerichtsakten nicht vollständig.

11.25 Registerverlesung über EZ mit Stand vom 3.3.05:

2 Eintragungen: Suchvermerke wegen Aufenthaltsermittlung, Strafverfolgung wegen Festnahme.

Richter schließt die Beweisaufnahme.

Schlußwort Grossmann:

Es sei ein ungewöhnlicher und bizarrer Prozeß - er tue sich schwer, Stolz als Organ der Rechtspflege zu nennen - ein großes Lob müsse er aber der Kammer machen, die sich erfolgreich die teilweise gar strafbare Handlungen der Verteidiger rigoros und konsequent entgegentreten sei. Er trägt Tatvorwürfe der 14 Anklagepunkte aus der Anklageschrift vor Zitate aus Zundel-Site, aus "Sein Kampf für Deutschland", Germania-Rundbriefe.

EZ sei Mittäter bei Zundel-Site, wirft ihm Feigheit vor, sich hinter seiner Frau zu verstecken.

Der Massenmord an den Juden ist eine Tatsache, die Verbohrtheit der Verschwörungstheorien von EZ - wie Mondlandung und 11.9.2001 - seien abwegig.

Offenkundigkeit sei eindeutig belegt - durch zahlreiche Gerichtsurteilen, Zeugenaussagen.

Die Forderung Schallers, EZ aus subjektiven Gründen nicht zu verurteilen, wird zurückgewiesen.

EZ beschmutze die Ehre der brd, er verbreite Schmach und Schande. EZ wolle ein Deutschland der Intoleranz, der Aggression, der Gewalt, der Bücherverbrennung.

Dialog mit Schaller, der bei "Bücherverbrennung" auflacht - Schaller wirft Grossmann vor, er verbrenne gar Quellen.

G: EZ wolle ein Deutschland des Denunziantentums, des Krieges, der Völkermorde.

EZ habe wegen hohen Alters Haftempfindlichkeit.

Aussagen von EZ seien der Beginn eines jeden Pogromes und Krieges; er sei ein politischer Rattenfänger, von dem man die brd schonen muß, daher keine Strafmilde:

Strafmaß gefordert:

Zundel-Site: 1 J. 9 Mon.

"Sein Kampf für Deutschland": 9 Momn.

Germania - je 6 Mon = 6 J.

Zusammengefaßt zu 5 J.

- dazu keine Anrechnung 2 J. CDN, für die kanad. Haft sei er selbst verantwortlich, EZ hätte ja freiwillig früher in die brd ausreisen können.

11.55 Mittagspause bis 13.00 - tatsächlich 13.18

3 Presse / 27 Zuschauer

Plädoyer Dr. Schaller: - besonders zu beachten:

- Schöffe Frieder Bach betont gelangweilt und desinteressiert, dreht den Stuhl mit Gesicht zur Wand.

- Richter Hamm zieht Brille ab, gähnt und schließt während des Plädoyers die Augen. 

- Krebs-Dörr spielt mit Kuli vor Langeweile.

- Richter Meinerzhagen schaut stets woandershin - betont - später fällt ihm zweimal der Müde Kopf auf die Brust.

- Ersatzschöffin schläft fast ganz durch - und für EZ geht es um 7 J. Freiheitsentzug!

Anfangsfrage Schaller:

Kümmert sich denn niemand um den dt. Frieden - haben die Dt. denn einen Judenmord-Gen?

Zündel die ganze Zeit sehr aufmerksam.

Zündel und Schaller bewußte Aufmerksamkeit zum Publikum, Schaller begrüßt dies demonstrativ deutlich.

Die Offenkundigkeit ist keine Tatsache, sondern eine Meinung, die zwar von vielen geglaubt wird, aber auch falsch sein kann.

Wie ist der Vorwurf der Gaskammer-Morde durch Deutsche entstanden?

IMT-Nürnberg - dies sei völlig inakzeptabel

Dt. Nachkriegsprozesse leiden daran, daß sie unter Schock der Schuld der Gaskammervorwürfe standen.

Alle Prozesse nur auf Zeugenaussagen und Geständnissen, keinerlei Sachbeweise, wären bei einem normalen Mordprozeß nie möglich.

Zeugenaussage ist kein Beweismittel, erst wenn Gericht ihm Glauben schenkt.

In den Lagern, in denen es keine Krematorien gab, bräuchte man andere Erklärungen für das Verschwinden der angebl. Leichenberge – Treblinka 700-900.000 Leichen nicht vorhanden, durch Diesel ermordet, exhumiert aus Massengrab und auf freiem Feld verbrannt.

Und das haben die dt. Gerichte den zeugen geglaubt!

Warum wertet man keine Auswertungen aus, über die Möglichkeit zur Ermordung durch Diesel? Sauerstoffgehalt!

Eine Sachverständigenanalyse würde die Holo-Säule dieser Lager und der Diesel-Massenmorde schon zum Einsturz bringen Forderung nach Luftbild- und Boden-Radar-Archäologie

Presse-Fuzzis schütteln ständig den Kopf und amüsieren sich, lachen demonstrativ über die Forderungen Schallers - man sieht eben, daß Gericht, Schöffen, Presse eben wahre Bundesbürger sind - keine Deutschen

Schaller: was soll denn pseudowissenschaftlich daran sein, den durchschnittl. Holzverbrauch zur Verbrennung einer Leiche zu nehmen und diese hochzurechnen - ganze Wälder hätten abgeholzt werden müssen wann? wo?

13.50 Pause bis 14.00

Presse geht - bis auf dpa

Schaller:

Erstmalig 1979 hat BGH-Senat eine Unterlassungsklage für berechtigt erklärt, daß es keine Gaskammern gegeben habe.

Aufgrund zahlreicher Dokumente, die die Gaskammern belegen würden. Auf nachfrage, welche Dokumente, gab es nie eine Antwort.

In Österreich beruft sich der Oberste Gerichtshof auf die Brockhaus-Definition - ganze 3 Zeilen.

Jeder andere Völkermord - z.B. an Sudetendeutschen - kann abgestritten werden - jedoch der Holo darf nicht untersucht werden, dies sei ein Aufruf zum Haß gegen Juden.

§130 Abs 3 ist ein rechtliches Monstrum, der der aktuelle Höhepunkt der stetigen strafrechtlichen Verschärfung ist.

Leugnen = absichtlich vorgebrachte Unwahrheit.

Die Kammer werfe eine "unbewußte Lüge" vor - dies sei wie "trockenes Wasser" wer es nicht besser weiß, lüge eben nicht.

Harte Worte von Schaller, wie "rechtsstaatlich unfaßbar" und "rechtlich unterste Schublade" sei es, die Verteidiger zu bedrohen, weil sie den Angeklagten verteidigen – Existenzbedrohung. Verteidiger bekommen einen strafrechtlich gepflasterten Maulkorb.

Gerichte interessieren sich nicht dafür, wo und wann die Gaskammern waren, welcher Typ, wie funktioniert.

EZ verschwinde für 7 J. hinter Gittern, weil die Große Strafkammer glaubt, daß alles so richtig war mit den Gaskammern, ohne auch nur einen einzigen Sachbeweis/Überprüfung einzuholen.

Und dies soll dem Angeklagten reichen, um 7 J. zu verschwinden. ist dies rechtsstaatlich?

14.35 Hinney macht gelangweilt feierabend.

Schaller zitiert Fritjof Meier und Prof. Jagschitz.

Ist Revisionismus eine Pseudowissenschaft oder die einzige Wissenschaft, die auf diesem Gebiet geforscht hat?

14.55 pause bis 15.10

Schaller "würdigt" Ex-Staatsanwalt Klein und bestätigt ihm voller Unglaube, daß dieser nicht die geringste Ahnung von der Holo-Materie hat.

Der Chefankläger besitzt nicht einmal Grundkenntnisse; "Gaskammern hat es gegeben" - das allein genügt diesem Ex-Staatsanwalt.

Völliges desinteresse ander Materie, aber die Leute wandern jahrelang ins Gefängnis.

Das Volk hat keinen Selbsterhaltungstrieb, wenn es sich eine Obrigkeit wählt, die auf die einzigen Menschen, die Klarheit dieser einzigartigen furchtbaren Beschuldigung schaffen wollen, statt mit Hilfe mit Einsperren reagiert.

Vorgang CDN: Offensichtliches Unrechtsverfahren/Geheimverfahren wo kommen wir hin, wenn man Menschen wegen Meinungsäußerungen härter bestraft als Väter, die ihre Kinder töten.

Laut FAZ: In FFM hat ein dreifach vorbestrafter Afro-Asylant, immer noch auf freiem Fuß, einen 22jährigen Dt. mehrfach zum Drogenkauf aufgefordert, nach Ablehung mit Messer niedergestochen. Als er Kehle aufschlitzen wollte, kam Polizei, Dt. lebenslänglich berufsunfähig, Wohnung und Ehe weg, Neger: 2J. auf bewährung durch links-liberale Richterin.

Müssen so viele Türken die dt. Staatsbürgerschaft erhalten, denn diese werden sich gegen Anschuldigungen ohne Sachbeweise wehren.

Sind wir Dt. nicht mehr in der Lage, uns selbst zu wehren?

Zündel wird sich zukünftig nicht mehr mit Holo beschäftigen - sondern mit gesunder Ernährung.

Schluß um 15.55 Uhr.

 

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-----Original Message-----

From: Pater Rolf Hermann Lingen [mailto:prhl@gmx.net]

Sent: Wednesday, 31 January 2007 8:28 AM

To: Verborgene_Empfaenger:

Subject: Grossmann und der Sonnenaufgang

 

Nachfolgender Text ist (noch?) nicht bei KzM veröffentlicht, kann aber jetzt schon von jedem frei

verwendet und verbreitet werden, ganz nach Geschmack mit oder ohne Nennung meines Namens / meiner

Homepage.

_*Grossmann und der Sonnenaufgang*_

Im folgenden geht es um den sich dem Ende zuneigenden Schauprozess beim "Landgericht Mannheim" gegen

Ernst Zündel; Stand: 30.01.2007.

Eines vorweg: Wer sich bei "Justizkritikern" umsieht, stellt schnell fest, dass man mit Begriffen

wie "links" resp. "rechts" nicht wirklich weiterkommt. Von "Rechtsextremen" wird behauptet, dass die

"Linken" Narrenfreiheit haben, und diese "Linken" wiederum behaupten, dass die "Rechtsextremen"

Narrenfreiheit haben. Das Problem liegt viel tiefer: Es ist der objektive Mangel an Gerechtigkeit,

ja es ist der gezielte und skrupellose Kampf gegen Gerechtigkeit, der in der "Justiz" herrscht. So

verlockend es ist, einfach nur z.B. "Kerker für Ernst Zündel" oder "Freiheit für Ernst Zündel" zu

rufen: An Besserung dieses Unrechtssystem ist überhaupt erst zu denken, wenn man am Fundament

ansetzt. Dieses Fundament muss die objektive Gerechtigkeit sein: Jedem das Seine! Sogar ein

Schwerverbrecher darf nur so bestraft werden, wie er objektiv schuldig ist. Und wer zu diesem

schäbigen Schauprozess gegen Ernst Zündel nur Ja und Amen sagt, trägt eine Mitschuld an diesem

System der "brd", also an einem System von Lüge und Terror.

Die Unerträglichkeit dieses "Prozesses" erhellt bereits, wenn man wenigstens den Grundsatz kennt

"nulla poena sine lege": Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich

bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Wer meint, er würde sich gem. § 130 StGB strafbar

machen, wenn er sich gegen die Behauptung ausspricht, von den Nazis seien sechs Millionen Juden

vergast worden, befindet sich bereits in einem fatalen Irrtum: Es ist nämlich keineswegs gesetzlich

bestimmt, dass es a) sechs Millionen b) vergaste c) Juden gab. Immerhin wurde in Stein gemeißelt,

dass in Auschwitz vier Millionen Menschen getötet wurden, und das stand sogar jahrzehntelang auf der

Gedenktafel in Auschwitz, die erst 1995 durch eine neue Gedenktafel ersetzt wurde, derzufolge in

Auschwitz 1,5 Millionen Menschen getötet wurden. Intellektuelle konnten sich zwischenzeitlich durch

"Meyers großes Taschenlexikon, 1983" belehren lassen: "Bis 1945 kamen in Auschwitz 2,5-4 Millionen

Menschen um (geschätzte Zahl)." Übrigens ist die Spannbreite der "Auschwitz-Opferzahlen" noch viel

umfangreicher; Man findet zig Zahlenangaben, die von "acht Millionen" (Französische

Ermittlungsstelle für Nazi-Kriegsverbrechen, 1945) bis "66.206" (Intern. Suchdienst Arolsen (Sach

Nr: 10824), 1994) reichen.

Mag also der "Holocaust" auch noch so sehr als Religion zelebriert werden: Es gibt kein gesetzlich

bestimmtes "Holocaust-Credo"; deshalb erfüllen "Prozesse" gegen "Holocaust-Leugner" immer schon per

se mindestens den Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger. Hinsichtlich der möglichen Beständigkeit

eines solchen Gesetzes mag man z.B. auf die "Auschwitz-Opferzahlen" schauen, um erste Schlüsse zu

ziehen; dabei ist natürlich über die objektive Berechtigung eines solchen gesetzlichen

"Holocaust-Credo" noch gar nichts gesagt. Die Kirche verehrt die Märtyrer, die sich dem Götzenkult

nicht unterworfen haben, ja nicht als Gesetzesbrecher, sondern als Bewahrer des wahren, i.e. des

göttlichen Gesetzes. Will sagen: Damit eine Bestimmung überhaupt Gesetzeskraft erlangen kann, muss

sie in der Gerechtigkeit begründet sein. Damit konkret zur "Berichterstattung" in der "brd":

Am 26.01.2007 wurde bei n24.de ein Artikel veröffentlicht: "Holocaust-Leugner Zündel soll fünf Jahre

ins Gefängnis"; mit seinen 439 Wörtern ist er einer der längeren Texte z.Th. Zündel-"Prozess", die

am selben Tag in verschiedenen Medien erschienen. N24 gehört zur ProSiebenSat.1 Media AG; dessen

Aufsichtsratsvorsitzender ist der jüdische Milliardär Haim Saban, Chairman und Chief Executive

Officer der Saban Capital Group, Inc. Um Saban etwas besser kennenzulernen, hier ein Ausschnitt aus

einem Interview mit der "Welt am Sonntag" (10.08.2003):

a****

WamS: Haben politische Überzeugungen eine Rolle bei Ihrem Engagement im TV-Markt gespielt?

Saban: Ich bin kein Wähler in Deutschland. Ich werde mich also in keiner Weise politisch einmischen.

Aber ich will sagen, dass grundsätzlich in Europa - und ich beziehe mich hier nicht auf spezielle

Sender - der israelisch-arabische Konflikt einseitig dargestellt wird. Extrem einseitig. Ich sage

meinen Leuten, dass ich keine Absicht habe, mich journalistisch einzumischen. Aber sie müssen

ausgewogen bleiben. Sie müssen beide Seiten darstellen. Denn das ist, was der Zuschauer will.

Darüber hinaus werde ich mich vollständig von der politischen Szene in Deutschland fern halten.

****e

Hier nun einige Anmerkungen zu der Zündel-Meldung von n24.de, 26.01.2007:

a****

Staatsanwalt Andreas Grossmann sagte am Freitag vor dem Landgericht Mannheim, Zündel sei ein

«politischer Rattenfänger», vor dem Deutschland bewahrt werden müsse.

****e

Mit dem Begriff "Rattenfänger" muss man äußerst vorsichtig sein - denn er sagt weniger über den

"Fänger" etwas aus als vielmehr über die, die ihm folgen, eben die "Ratten". Nach einer Sage lockte

der "Rattenfänger von Hameln" die Kinder von Hameln fort, indem er eine Melodie spielte. Dieser

"Rattenfänger" wird denn auch in der Literatur als "Hexenmeister", "böser Zauberer" etc. bezeichnet,

also es gibt in der Sage klar ein magisches Element, weswegen die Kinder ihm hörig / folgsam sind.

Zündel ist nun sicherlich kein "Hexenmeister", "böser Zauberer" o.ä. - er bedient sich keiner

wirksamen Zauberei, weil es eine solche nicht gibt. Die Magie behauptet fälschlicherweise eine rein

vom Menschen beherrschbare übernatürliche Wirksamkeit der geschaffenen Dinge (Gegenstände,

Zaubersprüche etc.); sie ist bloßer Aberglaube und kann in Wahrheit nicht bestehen; insbesondere

unterscheidet sie sich damit fundamental von den Tatsachen der Wunder, die immer in Gottes freiem

Willen gründen. Dabei wird gar nicht bestritten, dass z.B. Musik durchaus satanisch inspiriert sein

und eine wichtige Rolle für teuflische Einflussnahme spielen kann. Moderne "Rockkonzerte" sind sogar

ganz offen satanisch, sie dienen dazu, den Menschen in Unordnung zu stürzen, ihn von seiner Würde

und Berufung zu entfremden und zu Vieh für Satan zu machen. Aber eben: Auch das geschieht immer

durch Einwilligung seitens des Menschen - und eben nicht "magisch" i.S.v. unentrinnbar zwanghaft

durch einen "Zauberspruch", eine "Zaubermelodie" o.ä. Also nochmals: Der Begriff "Rattenfänger"

wertet v.a. die "Opfer" ab, denn objektiv willigen diese ja nicht magisch-zwanghaft, sondern im

Grunde rein freiwillig ein. Sie sind "Ratten", weil sie eben ihrer menschlichen Vernunft

zuwiderhandeln und sich wie Vieh treiben lassen. Grossmann bedient sich also der Tricks der

schlimmsten Propagandalügner: Er nutzt eine Metapher, die objektiv völlig irreführend ist.

Die Zusammenstellung "politischer Rattenfänger" bringt dabei eigentlich das ganze Elend der "brd"

auf den Punkt. Keineswegs meinen alle Deutschen, dass die Zustände in Deutschland in jeder Hinsicht

paradiesisch sind. Aber: Die Wähler mögen noch so deftig gegen die Politiker wettern, im Grunde sind

es doch die Wähler selbst, die den Politikern immer wieder ihre Stimme geben und sich von den

Politikern immer toller auf der Nase herumtanzen lassen. Nach den Ausführungen über die Metapher

"Rattenfänger" überrascht es auch nicht, wenn gelegentlich vom "Wahlvieh" gesprochen wird: Damit

sind die "mündigen Bürger" gemeint, die sich von ihren Politikern zwar nicht mästen, aber immerhin

melken und sonstwie ausnehmen lassen. Um diese Betrachtung hier abzuschließen: Ja, es gibt

"politische Rattenfänger", unter denen Deutschland zu leiden hat, und hier ist baldige und

umfassende Rettung in der Tat dringend notwendig.

a****

Zündels Anwälte hatten die Verhandlungen monatelang durch zahlreiche Anträge verzögert. Das Gericht

hatte ihnen daraufhin Verfahrensverschleppung vorgeworfen.

****e

Laut N24 sind es also die Anwälte, die einen ordentlichen Verlauf behindert haben. N24 kann sich für

diese Behauptung immerhin auf die Behauptung des "Gerichts" stützen. Aber wie sieht es in Wahrheit

aus? Wieviele und v.a. was für Anträge sind denn gestellt worden? Genau diese entscheidende Frage

bleibt unbeantwortet, wohlgemerkt in einem recht umfangreichen Artikel. Dabei ist die Sache ganz

einfach: Zündel wollte Beweise, dass er im Unrecht ist, resp. er hat (durch seine Anwälte) selbst

Texte vorgelegt, die im "Prozess" berücksichtigt werden sollten, namentlich das Rudolf-Gutachten und

das Leuchter-Gutachten. Aber weder erhielt Zündel seine Beweise, noch wurden die von ihm vorgelegten

Texte inhaltlich widerlegt. Man stelle sich das einmal vor: In all den Monaten, in all den

Verhandlungen hat das "Gericht" immer nur blockiert, indem es sich weigerte, Argumente für seine

eigene Position vorzubringen und Argumente für die Position des Angeklagten zu prüfen - oder

genauer: zu widerlegen. Man mag an die Worte Jesu denken: "Wenn es nicht recht war, was ich gesagt

habe, dann weise es nach; wenn es aber recht war, warum schlägst du mich?" (Joh 18,23). Nicht, dass

man nun Zündel als neuen Messias oder wenigstens als Heiligen sehen müsste, was er wohl beides

selbst nicht tut. Wiederum: Es ist der o.g. Gedanke der Gerechtigkeit: Sogar ein Schwerverbrecher

hat ein Anrecht darauf, nur so verurteilt zu werden, wie er schuldig ist, also wenn er nachweislich

etwas Unrechtes getan hat. Und genau dies will die "Justiz" der brd" eben nicht leisten:

Gerechtigkeit! Vielmehr ist die Gerechtigkeit der Todfeind der "brd". Kurz: Die Anwälte haben nur

darauf gedrängt, dass das "Gericht" wenigstens etwas Gerechtigkeit üben würde - wenn auch völlig

vergebens. Und dieses notwendige Drängen wird ihnen obendrein vom "Gericht" sowie von N24 noch zum

Vorwurf gemacht. Der Vorwurf der "Verzögerung" oder "Verschleppung" ist schlichtweg eine bodenlose Lüge.

a****

Zur Beweisführung zitierte der Anklagevertreter ausführlich aus Zündels Publikationen, in denen der

Holocaust unter anderem als «zusammengelogenes Kartenhaus» und als Propaganda bezeichnet wird.

Grossmann betonte, dass der Massenmord an den Juden im Dritten Reich eine nicht zu leugnende

Tatsache sei. Zündel und seine Anhängern warf er Verbohrtheit vor. «Sie können genauso behaupten,

dass die Sonne im Westen aufgeht», sagte er. «Sie können aber nichts daran ändern, dass der

Holocaust erwiesen ist.» Wer das nicht einsehe, mache sich mit der Leugnung strafbar.

****e

Hier kommt nun knüppeldick hohle Luft. Man achte dabei wiederum auch auf die Wortwahl von N24.

"Grossmann betonte" - warum nicht "Grossmann behauptete"? Nicht vergessen: Im ganzen "Prozess" ist

weder ein Beweis für die Richtigkeit der Position des "Gerichts" noch ein Gegenbeweis zu der

Position des Angeklagten vorgebracht worden. "Sie können genauso behaupten, dass die Sonne im Westen

aufgeht." Das ist günstigstenfalls das Gelalle eines Irren! Und wer solchen Lockrufen auf den Leim

kriecht, der macht sich in der Tat selbst zur Ratte! Lassen wir jetzt ruhig mal außer Betracht, dass

der "Sonnenaufgang" in einer Galaxie eh eine fragwürdige Redeweise ist, selbst wenn man heute

vielleicht nicht mehr vom "Fixstern Sonne" spricht. Also: Was wäre, wenn jemand behauptet, dass die

Sonne im Westen aufgeht? Würde man ihn dafür als Volksverhetzer in den Kerker sperren? Und wenn das

jemand behauptet, würde er dann Gutachten dafür nennen, in denen die Wirkungsweise von Zyklon B, die

Dauer einer Leichenverbrennung, der benötigte Platzbedarf für Massengräber etc. untersucht werden?

Darf man denn nicht fragen, worauf sich die Behauptung stützt, dass die Sonne im Westen (oder halt

im Osten) aufgeht? Darf man den, der danach fragt, einfach mit der Antwort abspeisen, dass der

Sonnenaufgang im Westen (oder halt im Osten) "erwiesen" ist, und wer das nicht einsehe, mache sich

mit der Leugnung strafbar? Wenn es "erwiesen" ist - warum stellt es fast alle Welt so dar, dass man

nicht nach den Beweisen fragen dürfte? Zugegeben, dieses Frageverbot wurde tatsächlich von 32

französischen Historikern in einer öffentlichen Erklärung formuliert (Le Monde, 21.02.1979):

"Man darf nicht fragen, wie ein solcher Massenmord technisch möglich war. Er war technisch möglich,

weil er stattgefunden hat. Diese Wahrheit wollen wir uns einfach ins Gedächtnis rufen: Es gibt keine

Debatte über die Existenz der Gaskammern, und es darf keine geben."

Der Satz des Thales mag ja im euklidischen System durchaus richtig sein - aber muss man deshalb

unbedingt rigoros verbieten, dass seine Richtigkeit bewiesen wird? Die Hetze gegen die Kreuzzüge mag

ja durchaus verlogen sein - aber muss man deshalb unbedingt rigoros verbieten, dass diese

Verlogenheit bewiesen wird?

a****

Am Nachmittag begann Zündels Verteidiger Herbert Schaller mit einem Plädoyer. Der Anwalt aus Wien,

der auch schon den Holocaust-Leugner David Irving vertreten hatte, versuchte zu argumentieren, dass

der Holocaust nie strafrechtlich zufriedenstellend belegt worden sei.

****e

Schaller "versuchte zu argumentieren" - warum sollte es nur ein "Versuch" gewesen sein? Aus dem

bereits Gesagten ist zwar klar, dass das "Gericht" weder Argumente vorbringt noch Argumente duldet.

Das heißt aber nicht, dass es keine Argumentation gegeben hat, sondern eben nur, dass die

Ausführungen nicht angenommen wurden. Wenn ich etwas zu jemandem sage, der sich die Ohren zuhält,

heißt das nicht, dass ich nur versucht habe, etwas zu sagen, auch wenn er es nicht hört. Der

Märtyrer Stephanus hat schon durchaus richtig und überzeugend argumentiert, aber eben: Die Juden

erhoben ein lautes Geschrei, hielten sich die Ohren zu und stürmten alle wie ein Mann auf ihn los,

schließlich steinigten sie ihn (Apg 7,54-60). Der Fehler liegt in solchen Fällen nicht beim Sender,

sondern beim Empfänger. Also solange nichts Handfestes gegen Schallers Ausführungen vorgebracht

wird, darf man sie nicht als bloßen "Versuch einer Argumentation" abkanzeln.

Soviel also zur Qualität des Zündel-"Prozesses" resp. der "brd"-"Berichterstattung", die von fast

allen Bürgern brav gefressen wird. Es ist an jedem Einzelnen, seinen Beitrag zur Gerechtigkeit zu

leisten und ggf. auch die "Justiz" zu hinterfragen, damit inmitten dieser dunklen Zeit die Sonne der

Gerechtigkeit wieder erstrahlt. Kurz: Wer sich mit dieser Totalperversion von "Justiz" zufrieden

gibt, spricht sich selbst sein Urteil.

Mit christlichem Gruß

Pater Rolf Hermann Lingen

römisch - katholischer Priester

Photo

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=3307664&postcount=770

Pressemeldung zur Verhaftung

http://www.kirchenlehre.com/presse.htm

Meldung seitens Nicht-"Sedisvakantisten" zur Verhaftung

http://www.kreuz.net/article.2560.html

Stellungnahme zu Wikipedia

http://www.kirchenlehre.com/wikiped2.htm

Kirche zum Mitreden - Informationen über die katholische Kirche

http://www.kirchenlehre.com

Alternativen:

http://www.roemisch-katholisch tk

http://www.kirchenlehre.de

http://www.revisionisten.de

http://www.ablassbuch.de

http://prhl.crosswinds.net

Informationsblatt (pdf-Datei; s. www.adobe.de):

http://www.novusordowatch.org/kirche.pdf

 

 

 

 

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