Günter Deckert Reports


 

Günter Deckert

Weinheim/B., den 28.7.2006   

 

Bericht vom heutigen Verhandlungstag im Prozeß gegen Ernst Zündel

 

Verhandlung angesetzt um 9Uhr, Beginn um 9.26Uhr; Gründe für die Verzögerung wurden nicht genannt.

Als Ernst vor dem Gericht den Saal betritt, erheben sich die Zuhörer. Gerichtsdiener wie uniformierte Polizei schreiten nicht ein. Das Gericht kommt fast gleichzeitig in den Saal; Dr. Meinerzhagen unternimmt nichts.

 

Anwesend:

 

1)      Medienvertreter 3, darunter wieder Zastrow (FAZ)****

2)      Polizei in Zivil: 2

3)      Polizei in Uniform: 7

4)      1 Gerichtsdiener ---- 3) + 4) tragen Waffen.

5)      Verteidigung: alle außer RA Rieger

6)      Gericht: in der bekannten Besetzung

7)      Für StA Grossmann erscheint OStA Seiler, der die ganze Sitzung über stumm blieb..

8)      Sonstige 29, darunter etwas später auch Lady Michelle Renouf, London, von Bayreuth kommend (WAGNER-Festspiele), die am Nachmittag auch noch einen ein-stündigen Besuch bei Ernst im Beisein einer Dolmetscherin genehmigt bekam. RAin Sylvia Stolz zusammen mit Horst Mahler gegen 10Uhr; Horst Mahler bleibt nur kurze Zeit; Frau Stolz geht kurz nach 12Uhr – Grund: Seminar in Vlotho/Weser.

 

Zum Auftakt verliest Dr. M. die Beschlüsse des Gerichts in Bezug auf den gemeinsamen Antrag der RAe Bock & Rieger hinsichtlich der Vernehmung von Ingrid durch ein US-amerikanisches Gericht. Der Antrag wird als nicht hilfreich bzw. weiterhelfend zurückgewiesen. Es bleibt beim Verlesen der Mitschrift der Vernehmung von Ingrid durch den kanadischen „Federal Court“ (Bundesgericht). –In diesem Zusammenhang wird bestätigt, daß die StA Mannheim ein Ermittlungsverfahren gegen Ingrid wegen des „Verdachts der Volksverhetzung“ eingeleitet hat.

Es bedürfe auch nach Auffassung des Gerichtes einer Vernehmung von Frau Zündel nicht mehr, da nach seiner festen Auffassung die Mittäterschaft von Ernst an der „zundelsite“ durch unzählige Selbstzeugnisse bewiesen sei.

Sämtliche 6 Anträge von RA Rieger, gestellt am Ende der Sitzung vom 21. Juli, werden als unbegründet und nicht verfahrensrelevant zurückgewiesen. – Die beiden ersten Beweisanträge zum „religionsgeschichtlichen Hintergrund“ von Holo... und Judenreligion seien im Fall Zündel ohne Bedeutung (Ausgangspunkt war ein Brief vom Ernst im Mai, in dem er sich zum Judentum geäußert hat bzw. haben soll. Dieser war angehalten worden und wurde durch Verlesen in das Verfahren eingeführt. Grund: Die Haltung von Ernst gegenüber den Juden. – Die Einführung von „Vorlesungen über den Holocaust“ von Germar Rudolf (2005) zum Beweis der Nicht-Offenkundigkeit des „Holocaust“ wurde mit dem Hinweis auf die vom Höchstgericht immer wieder festgestellte Offenkundigkeit des „Holo...“ (= Massenmord an Juden...) abgelehnt. Der Beweisantrag sei daher abwegig sowie strafrechtlich bedenklich. In diesem Zusammenhang nimmt das Gericht mehrmals auf die Irving—Prozesse von London und Wien Bezug; weiterhin auf ein Buch mit dem Titel „Die deutsche Kriegsgesellschaft und der Holocaust“, hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt in Potsdam (1) Die Rechtsprechung habe in dieser Frage zu keiner Änderung geführt. – Ohne Bedeutung für das Verfahren sei auch die Frage, ob es in den 80er Jahren seitens des Auswärtigen Amtes/Außenministeriums Versuche gegeben habe, eine Abschiebung von Ernst nach Deutschland zu erreichen.

Abschließend erklärt Dr. Meinerzhagen, daß nach der Vernehmung des ehemaligen sta klein, hans—heiko, das Gericht keine weiteren Zeugen zu laden und zu vernehmen gedenkt. Die Beweisaufnahme werde wohl am 1. Verhandlungstag im September abgeschlossen.

Aufgerufen wird der Zeuge Kölsch, Richard  (52 Jahre), BKA. – Nach Fragen zur Person wird dessen Aussagegenehmigung verlesen, die man nur als eingeschränkt bezeichnen kann.

Kölsch. hat beim BKA nach Beauftragung durch die StA Mannheim (klein) ab dem Frühjahr 1997 die Ermittlungen gegen Ernst „betreut“. Dabei ging es um die Auswertung des GERMANIA-Rundbriefes, der über eine Deckadresse ans BKA ging, sowie die Beobachtung und Auswertung der „zundelsite“. Über Interpol habe man sich die „Eidesstattliche“ der Irene Helene Zündel besorgt, von den Kanadiern (Inlandsgeheimdienst) ein Kopie einer der ersten Radiosendungen aus Königsberg, da dieser Sendung zu Beginn seiner „Betreuung“ bereits abgeschaltet war (auf Druck von ?/Anmerkung De.). Im März 1999 sei er, Kölsch, in eine andere Abteilung versetzt worden, habe aber noch etwa ein Jahr lang lose Verbindung zur Nachfolgerin gehalten. – Beim BKA als der Zentralstelle aller deutschen Kripo-Stellen sei alles zusammen gelaufen: bundesweite die Anzeigen, die Ergebnisse der Maßnahmen des Hauptzollamtes in Hamburg (Sendungen mit GERMANIA-Rundbriefe sowie Sendungen des SAMISDAT-Verlages). – Beobachtung der „zundelsite“ bereits vor 1997, da von Beginn an erkennbare Straftatbestände nach § 130 (Volksverhetzung), ua. Leugnung des „Holocaust“ – Der damalige Ansprechpartner von Kölsch. in Nordamerika (USA) sei der bereits als Zeuge vernommene Maurer gewesen; dieser habe auch Frau Irene Helene „betreut“. Der bereits von Maurer erwähnte Fragenkatalog für die Vernehmung im dt. Generalkonsulat (Pittsburg) sei von ihm, Kölsch, erarbeitet worden. – Material der Irene Helene .. im Grunde genommen wertlos, da man es bereits aus anderen Quellen kannte. Auch über Interpol habe man keine weiteren Anfragen getätigt. Haftbefehl sei 1997 erlassen worden in der Hoffnung, Ernst bei einer Reise nach Europa festnehmen lassen zu können. Während seiner Dienstzeit sei kein Auslieferungsantrag gestellt worden. Grund: die Rechtslage – das Ernst Vorgeworfene sei weder in den USA noch in Kanada ein Straftatbestand.

Kurze Unterbrechung gegen 10.40Uhr für etwas über 5 Minuten

Nach dem Vortrag des Kölsch Fragen seitens des Gerichtes nach deutschen Kontaktpersonen – Kölsch wußte von einer in München (war wohl jener Althans... / Anmerkung Deckert), nach Spendenkonten – Kölsch:; BKA habe nichts unternommen, da bereits eine andere StA tätig geworden sei, nach dem Zündel-Verteiler (GERMANI-... wie Samisdat-Verlag) – Kölsch: Kenntnis nur über „Zufallsfunde“(, d.h. das, was man bei Hausdurchsuchungen/“Heimsuchungen fand/Anmerkung Deckert). – Frage RA Bock: Wurde durch die Tätigkeit von Ernst der „öffentliche Friede gestört?“ – Antwort Kölsch: Ernst habe sicherlich Einfluß auf die „rechte Szene“ gehabt. (Die Frage von Bock war damit NICHT beantwortet/Anmerkung Deckert).

Kölsch wurde um 11.15Uhr unvereidigt entlassen.

Es erscheint als nächster Zeuge „mein freund hans-heiko klein“ (Anmerkung Deckert), mittlerweile 66 und in Pension.  Angabe zu Wohnort und Straße wurden ihm erspart....: Wohl noch immer im „Schutzprogramm“?(Anmerkung Deckert). – Dr. Meinerzhagen verliest eingangs die Zeugenaussagegenehmigung der StA Mannheim.

Zu Beginn versichert klein, der nicht nur nuschelt, sondern auch kaum ins Mikro sprach, was zu entsprechenden Zurufen aus der Zuhörerschaft, auch von mir führte (klein erkannte meine Stimme!), er habe nicht mit Geheimdiensten zusammen gearbeitet. Später räumte er ein bzw. mußte er einräumen, daß er nicht nur einmal mit Kanadiern, deren Eigenschaft ihm nicht bekannt gewesen sei, getagt habe... Er schloß indes nicht aus, daß die VS-Ämter (VS = Verfassungsschutz des Bundes sowie der Länder) Kontakte gehabt haben können.. – 2003 sei eine Art Wendepunkt gewesen: Verhaftung/Inhaftierung von Ernst in den USA sowie baldige Abschiebung nach Kanada. Von dort habe man signalisiert, daß man Ernst bald haben könne.

Er, klein, habe sich mit dem Fall Zündel seit 1995/96 befaßt: Am 21.Mai 1994 sei wegen des GERMANIA-Rundbriefes ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Seit Mitte der 90er Jahre habe zudem das Weltnetz (internet) an Bedeutung zugenommen und damit sei die „zundelsite“ in den Blickpunkt der Ermittlungen geraten. Die „zundelsite“ habe „Holocaust-Leugnung“ pur geboten. Die Versuche, über den Anbieter (provider) die Seite zu knacken, seien wegen der Rechtslage gescheitert. Da Zündel auch nicht greifbar gewesen sei, sei das Verfahren „wegen Abwesenheit“ vorübergehend eingestellt worden; letzte Verjährung 2015. – Ab 2003, wie bereits erwähnt, Wendepunkt, zumal sich auch die Rechtslage in Kanada geändert habe: Einführung der „hate laws“ (Gesetzgebung gegen (den) Haß). Bei Abschiebung von Ernst, so klein, sei allen klar gewesen, daß nur eine Abschiebung „Heim ins Reich“ in Frage käme. – Frage Dr. Meienrzhagen: Sei auch über andere Abschiebeländer gesprochen worden? – klein: nein. – Frage Dr Meinerzhagen: Wert des Irene-Materials. – klein: Inhalt sei nicht besonders ernst zu nehmen gewesen, da es sich um einen Rachefeldzug der Noch-Ehefrau gehandelt habe. – Frage Dr. Meienrzhagen nach weiteren Zündel-Kontakten nach Deutschland. – klein: Im Zusammenhang mit Leuchter-Gutachten (Leuchter-Bericht/Report); das sei auch in GERMANIA-Brief erschienen. – Der 2. Haftbefehl, d.h. die Erneuerung im Februar 2003, sei sozusagen in einem Kraftakt durchgezogen worden.... – Dr. Meinerzhagen ? Samisdat-Verlag. – klein: Dieser sei auch Zündel zuzuordnen. – Richter Hamm, der „Hauptberichterstatter“, fragt über das Echo der GERMANIA-Briefe wie der „zundelsite“. – klein nennt 2 Bücher, eines aus dem (kommunistischen/Anmerkung Deckert) Aufbau-Verlag sowie das Buch des Rainer Fromm (Sozi/Anmerkung Deckert) über „Rechtsextremismus im Internet“. – Anmerkung Deckert: klein nennt keine Handelnden, sondern Schreiberlinge, die über eine Sache berichten – Die Befragung durch die Richter ist um 12Uhr zu Ende.

RA Bock fragt, ob klein in Sachen LEUCHTER-Gutachten eigene Kenntnisse hat. – klein: nein. Bock: Ob er Gegengutachten kenne? – klein: nein. – Dr. Meinerzhagen greift ein und rudert sichtlich, wobei er ausführt, daß es keine Gegengutachten gäbe, das Problem jedoch darin liege, daß man die entnommenen Gesteinsproben nicht genau den Orten, wo es Gaskammern gegeben haben soll, zuordnen könne. - RA Bock an klein: Kennen Sie das RUDOLF-Gutachten? – klein: Es gibt vernichtende Kritiken. – Bock setzt nach. Klein: Ich sage kein Wort mehr. Nach Ermahnung durch den Richter, sagt klein, er sei auf diese Frage nicht vorbereitet. – Frage Bock: Entlastendes für Zündel gefunden? – klein. Nein. – Frage Bock: Hat man sich mit den inneren Beweggründen für das Handeln von Ernst befaßt? – klein: Er sei kein Psychologe oder Psychiater.

RA Dr. Schaller fragt klein, ob er den Akt „Treblinka“ (Es geht hier um 700.000 Umgebrachte, vorwiegend Juden, die nicht verbrannt, sondern begraben worden sein sollen, dann wieder ausgegraben wurden...../Anmerkung Deckert) kenne.  Haben Sie dort Entlastendes gefunden? – klein: Er kenne den Akt nicht. Dr. Schaller wird sichtlich lauter und wirft klein mangelnde Sachkenntnis vor. – Dr. Schaller hält ihm dann den BILD-Artikel vom März 2005 vor, in dem klein sich selbst als „Überzeugungstäter“ bezeichnet. – klein weiß darauf nichts zu sagen. – Frage Dr. Schaller: Kennen Sie den Auschwitz-Akt? – klein: Nein, er kenne nur das Urteil. --- Dr. Schaller versucht deutlich zu machen, daß in beiden Prozessen keine Sachbeweise versucht wurden. Dr. Schaller dann zu kein: Sie denken nicht, Sie verfolgen nur (als Überzeugungstäter). – klein: Ich kann ruhig schlafen, ich habe keine Gewissensbisse.

Unruhe unter den Zuhören. Dr. Meinerzhagen ermahnt und weist auf Folgen hin, falls Beifalls- oder Mißfallenskundgebungen laut werden (sollten).

Dr. Schaller fragt klein, was er unter „Rechtsextremismus“ verstehe. Zuerst weigert sich klein, doch Dr. Meinerzhagen teilt ihm mit, er habe die Frage zu beantworten. Dann klein: „Rechtsextremisten sind in erster Linie Leute, die den Massenmord an den Juden leugnen.“

Es kommt zu einem Schlagabtausch Dr. Schaller/Hamm, der sich jedoch nicht den Mund verbieten läßt. – Dr. Schaller an klein: Sie erwähnten 6 Mio Umgekommene. Wie viel davon in Auschwitz? Die Zahl der in Auschwitz angeblich Umgekommenen ist nach unten korrigiert worden. Doch die Zahl 6 Mio bleibt. Wie erklären Sie sich das? – klein bleibt stumm, auch das Gericht. – Dr. Schaller an klein.: Kennen Sie Fritjof Meyer. – klein: Ja, er kenne das Buch. Dr. Schaller: Es handelt sich nicht um ein Buch, sondern um einen Aufsatz in einer Zeitschrift. Habe er, klein, ermittelt? Klein: Nein, er habe sich das Lesen erspart, zumal die StA Stuttgart ermittelt habe (auf meine Anzeige hin/Anmerkung Deckert).

Weitere Fragen wurden nicht mehr gestellt, klein wurde unvereidigt entlassen.

Die Sitzung war gegen 12.45Uhr zu Ende.

 

*** Es sieht so aus, als wolle Zastrow ein Buch über den Prozeß schreiben!

(1)   Sollte von einem Sachkenner in den VffG besprochen werden.

(2)   Anmerkung Deckert: klein machte nicht nur auf flapsig und überheblich, obwohl seine Kenntnisse und sein Wissen nicht einmal als „ausreichend“ bewertet werden können. Sein Benehmen war zudem keine Werbung für das brddr-Rechtswesen und dessen behauptete Objektivität. – Seine (Straf-?) Versetzung von der Abt. Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit dem Immhausen-Prozeß (3), angeblich auf eigenen Wunsch in die Abt. Rechtsextremismus und Ausländerextremismus, weil ihn Politik immer interessiert habe..., sei erfolgt, weil er einen Kuhhandel zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung nicht mittragen konnte/wollte. So kann man es auch darstellen....

(3)   Im Immhausen-Prozeß ging es um einen badischen Industriellen (Chemie) mit „angeblich jüdischen Wurzeln“, der „verwertbares Material“ an Ghaddafi geliefert hatte.

 

 

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Neonazi-Jäger gerät ins Kreuzverhör der Verteidiger

Der frühere Staatsanwalt Hans-Heiko Klein sagt im Prozess gegen Ernst Zündel aus, gegen den er jahrelang ermittelt hat

Von unserem Redaktionsmitglied Alexander Müller

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Click here to find out more! Mannheim. Den früheren Mannheimer Staatsanwalt Hans-Heiko Klein als Reizfigur für die rechte Szene zu beschreiben, wäre eine maßlose Untertreibung. Der 66-Jährige, im Januar 2005 in den Ruhestand versetzt, hat sich bundesweit einen Namen gemacht, weil er rechtsextreme Straftaten mit einer Ausdauer und Zähigkeit verfolgt hat wie kein Zweiter vor ihm. "Ich bin ein Überzeugungstäter", hat Klein einmal über sich selbst gesagt. Auf der Liste derer, die der Mannheimer Ex-Staatsanwalt vor Gericht und teilweise ins Gefängnis gebracht hat, stehen so prominente Namen wie der ehemalige NPD-Chef Günter Deckert, der australische Revisionist Fredrick Töben - und der aktuell wegen Volksverhetzung in Mannheim angeklagte Holocaust-Leugner Ernst Zündel, gegen den Klein gestern als Zeuge aussagen musste.

Ein brisanter Auftritt für den Neonazi-Jäger aus Kurpfalz: Als Richter Ulrich Meinerzhagen Klein erklärt, er dürfe auf Grund einer Sonderregel seine Adresse geheim halten, stößt sein unter den Zuschauern sitzender Erzfeind Deckert nur ein ironisch-gehässiges "Oh" aus. "Ist das der Deckert dahinten?", ruft Klein schließlich genervt, als ihn der Weinheimer zum wiederholten Mal in strengem Ton aufgefordert hat, bei seiner Aussage doch lauter und ins Mikrofon zu reden.

Das Gericht befragt Klein, der Mitte der 90er Jahre nach dem Durchbruch des Internets auf das revisionistische Treiben Zündels stieß, ausführlich zu seinen jahrelangen Ermittlungen in dem Fall. "Spielten Geheimdienste bei der Auslieferung Zündels von den USA über Kanada nach Deutschland eine Rolle?", möchte Meinerzhagen wissen. Der Holocaust-Leugner behauptet seit längerem, seine Ausweisung sei ein Komplott gewesen, in das Geheimdienste und hohe Regierungskreise verstrickt waren. "Wissen Sie", antwortet Klein trocken, "ich lese ja gerne zur inneren Erbauung Bücher mit Verschwörungstheorien. Aber das ist nun wirklich grober Unfug." Ein Zeuge mit Unterhaltungswert: Woher er denn gewusst habe, dass Zündel in die Bundesrepublik und nicht in ein Drittland abgeschoben wird, fragt Meinerzhagen noch. Klein: "Allen Beteiligten war klar, wenn er Kanada verlassen muss, kommt er heim ins Reich. Der Senegal war auszuschließen."

Erst als die Zündel-Verteidiger ihr Feindbild Nummer eins kurzzeitig ins Kreuzverhör nehmen, dreht sich die Stimmung. Ludwig Bock und Herbert Schaller werfen Klein vor, er habe in der Causa Zündel bewusst nicht nach entlastendem, sondern nur nach belastendem Beweismaterial gesucht. Der 66-Jährige pariert die Attacken so gut er kann, aber vor allem Bock hat sich in Rage geredet und will die Chance zur Abrechnung nutzen. Es gelingt ihm nur sehr bedingt. "Ich kann ruhig schlafen und habe ein reines Gewissen", sagt Klein, danach endet die Vernehmung.

Die Chancen für Ernst Zündel, einer Verurteilung wegen Volksverhetzung zu entegehen, sind indes weiter gesunken. Der Vorsitzende Richter Meinerzhagen erklärte gestern, die Kammer sei davon überzeugt, dass der Angeklagte eine Mitverantwortung für die Inhalte der "Zundelsite" trage und Urheber der "Germania-Rundbriefe" sei. Bereits am 1. September könnte die Beweisaufnahme nach den Worten Meinerzhagens geschlossen werden, ein Urteil könnte demnach schon im Oktober ergehen. Zündel drohen bei einer Verurteilung, die nach dem bisherigen Prozessverlauf sehr wahrscheinlich ist, bis zu fünf Jahre Haft. Der 67-Jährige sitzt seit März 2005 in Mannheim in Untersuchungshaft.

Mannheimer Morgen
29. Juli 2006  

 http://www.morgenweb.de/nachrichten/politik/20060729_b121159000_20906.html

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"Zündel nicht Opfer eines Komplotts"
 
Beweisaufnahme bald beendet
 
MANNHEIM. Die Beweisaufnahme im Verfahren gegen den Holocaust-Leugner Ernst Zündel geht dem Ende entgegen. Ein früherer Staatsanwalt hat gestern dem Vorwurf widersprochen, der Angeklagte sei Opfer eines Geheimdienstkomplotts mit dem BND.

Von Johanna Eberhardt

Stuttgarter Zeitung


"Ich lese gern Bücher mit Verschwörungsgeschichten", erklärte Staatsanwalt Hans-Heiko Klein, der die Ermittlungen gegen Zündel bis zu seiner Pensionierung 2005 geleitet hatte, im Zeugenstand. In dem von ihm geführten Verfahren habe es dergleichen jedoch nicht gegeben. Der Vorwurf der Verteidiger, Zündels Verhaftung und Auslieferung aus den Vereinigten Staaten beruhe auf einem Komplott der Geheimdienste Kanadas, der USA und des Bundesnachrichtendienstes (BND), "ist absoluter Unfug", sagte Klein. "Der BND hatte mit mir gewiss keine Kontakte; es gab im Hinblick auf das Verfahren keine Zusammenarbeit." Nicht ausschließen wolle er, dass man damals das Landesamt für Verfassungsschutz eingespannt habe, um Material aus dem Internet zuzuliefern. Einmal seien auch "einige Kanadier" wegen des Falls bei ihm gewesen. Sie seien von der Botschaft ihres Landes angekündigt worden und hätten Material mitgebracht, "das wir schon kannten", sagte Klein. Was genau die Besucher aus Übersee beruflich getan hätten, habe ihn nicht interessiert. Sie hätten damals gescherzt, sie seien "vor allem für Weihnachtseinkäufe nach Deutschland gekommen", verriet der Staatsanwalt. "Ein geheimdienstlicher Tiefgang war da nicht dahinter."

Klein, der bei der Staatsanwaltschaft Mannheim für politische Straftaten zuständig war und zahlreiche Verfahren gegen Rechtsextreme, darunter der frühere NPD-Vorsitzende Günter Deckert, führte, hatte die Ermittlungen gegen den zunächst in Kanada, dann in den USA lebenden Zündel 1994 in Gang gesetzt. Anlass sei das Aufkommen des Internets in Deutschland gewesen, sagte er gestern. Im Netz habe Zündel, dessen Versand von Germania-Rundbriefen schon länger bekannt gewesen sei, berichtet, er habe erstmals Kontakt zu deutschen Universitäten aufgenommen; die jungen Menschen dort seien "begeistert". "Es ist ein neues Zeitalter für uns angebrochen" habe er geschrieben. Lange habe man daraufhin diskutiert, wie man die Verbreitung unterbinden könne. Die Debatten seien aber ausgegangen "wie das Hornberger Schießen" - am Ende seien die Provider gesetzlich von der Haftung freigestellt worden, sagte Klein. Zwei Bücher zeigten, dass Zündels Aktivitäten ("Das war Holocaust-Leugnen pur") öffentliche Resonanz gefunden hätten.

Der Prozess wird Anfang September fortgesetzt. Aus Sicht des Gerichts könne die Beweisaufnahme dann geschlossen und ein Urteil gesprochen werden, erklärte der Vorsitzende Richter auf Anfrage.
 
Aktualisiert: 29.07.2006, 06:16 Uhr

 

 

 

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