Günter Deckert Reports

 

 

Hearing dates 30 June/3 July 2006 - English translation to follow

 

3 July 2006

Offizieller Beginn: 10Uhr, eigentlicher Beginn: 10.18Uhr - Kein Grund für Verzögerung ersichtlich.

Anwesend: 1. Medien: 2 Vertreter, darunter Zastrow FAZ

                 2. Verteidigung: RAe Dr. Schaller, Beust; RA Bock ab 10.45Uhr

                 3. Staatsanwaltschaft: Grossmann

                 4. Gericht in voller Besetzung

                 5. wenig Polizei - in Zivil 2, in Uniform 8

                 6. Zuhörer: etwa 20, darunter S. Fischer + Marion K. aus Toronto sowie ein Kamerad aus Berlin

Als Ernst vor dem Gericht den Saal betritt, erheben sich die Anwesenden. - Es erfolgen keine Maßnahmen seitens Polizei.

Zu Beginn wendet sich Dr. Meinerzhagen. an Dr. Schaller, der am Freitag nicht da war, bezüglich der zwei DVD, die ins Verfahren eingeführt werden sollen. Trotz unterschiedlicher Güte seien sie inhaltsgleich. - Da Zündel bislang kaum bis keine persönlichen Angaben gemacht habe, wolle das Gericht aus der 2. DVU bei der Verhandlung am 20. Juli (! 1944) Auszüge, die mit Ernst Leben zu tun haben, vorspielen und durch eine Dolmetscherin übersetzen lassen. --- Dr. Schaller teilt mit, daß er wegen der Nichtanrechnung der Haft in Kanada einen Gegenvortrag einreichen werde. 

Dr. M. verkündet dann eine Verfügung des Vorsitzenden zur Ausweitung des Selbstleseverfahrens der GERMANIA-Briefe, des beiliegenden Prospektmaterials (Bde. 8 + 9 der Gerichtsakten), die Teil der Anklage sind, um festzustellen, "wes Geistes Kind" Ernst ist, d.h. seine GESINNUNG soll herausgearbeitet werden, weil dies für die Strafzumessung nach deutschenm Recht (§ 46, 2) von Bedeutung ist.

Dr. Schaller spricht sich dagegen aus, weil GESINNUNG auch in Deutschland (noch) nicht strabar sei. Die Gesinnung von Ernst sei nicht Gegenstand des Strafverfahrens.

Er will einen Gerichtsbeschluß. ---- Kurze Unterbrechzung. Danach Verkündung des Beschlusses. Antrag Dr. Schaller wird zurückgewiesen. Das Vorgehen ist nach § 46, 2 StGB zulässig wie erforderlich - Strafmaß.

Aus dem Fernbrief (fax) von Ingrid an das LG Mannwein vom 5.8.2005 werden Auszüge in dt. Übersetzung vorgelesen. - Es geht wiederum um die Frage, wer die "zundelsite" zu verantworten hat.

Aus dem Brief von Ernst an Dr. M. vom 30.7.2005 - es geht um die Sprachenfrage im Schriftverkehr mit der Familie.- werden Auszüge verlesen, die den Lebenslauf von Ernst betreffen, u.a.. 1. Ehe, die beiden Söhne usw. - Dr. Meinerzhagen hebt nach dem Briefwechsel das Verbot der Benutzung des Englischen im Briefverkehr mit der Familie auf.

Aus einem Schreiben von Ernsts US-Anwalt (Einwanderung, Abschiebung) vom 5.10.2005 werden ebenfalls in dt. Übersetzung persönliche Daten von Ernst verlesen.

Aus dem Verfahren in Kanada (Zündel gegen Kanada/Generalstaatsanwalt) wird ausführlich die Eidesstattliche Erklärung von Ingrid verlesen. - Thema erneut die Zuordnung und Verantwortlichkeit der "zundelsite". - Diese "Eidesstattliche" wurde der Sta (Staatsanwaltschaft) Mannheim durch das BKA am 13.12.1996 zugeleitet. -

Aus der "Eidesstattlichen" geht hervor, daß Ingrid die Verantwortung für die "zundelsite" voll und ganz übernimmt.

Aus dem GERMANIA-Rundbrief vom 11.5.2006, der dem Gericht durch das BKA zugeleitet wurde, werden die Antworten von Ingrid auf die Fragen eines dt. Journalisten verlesen. Auch hier liegt der Schwerpunkt auf der Frage der Verantwortlichkeit für die "zundelsite".

Nachdem kurz vor 12Uhr die Verhandlung erneut für eine kurze Zeit unterbrochen war, wurde sie um 12.44Uhr beendet.

FORTSETZUNG: 20. Juli (1944!), 9Uhr - wie bereits erwähnt, sollen die 2. DVD auszugsweise vorgespielt und übersetzt werden. Weiterhin sollen Stellen aus dem Kreuzverhör von Dir im Kanada-Verfahren zur Sprache kommen.

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30 June 2006

Beginn: Angesetzt um 9Uhr, begonnen um 9.28Uhr; keine Begründung für Verspätung genannt. - Ende: gegen 12.30Uhr

Besuch schwach - "Der Zahn der Zeit ....!" --- Medien: nur Zastrow (FAZ). --- Aus Kanada Siegfried F. + Partnerin, Toronto, sowie Herr Koppe, Vancouver, die "Berliner Truppe um Andreas K..." - insgesamt etwa 25 Personen. --- Wenig Polizei; keine scharfe Einlaßkontrolle.

Verteidigung: nur RA Bock sowie RA Beust; StA Grossmann; Gericht in voller Besetzung.

Als Ernst in den Saal "geführt" wird, erheben wir uns; keine Reaktion von Dr. Meinerzhagen, der mit seiner "Mannschaft" kurz danach reinkommt.


Behandelte Punkte:

1. Dr. Meinerzhagen weist auf Punkte, vorwiegend aus der Anklageschgrift hin, die besonders behandelt werden sollen; es geht um einzelne GERMANIA-Briefe sowie um die "Zündelseite" (zundelsite). - Führt in diesem Zusammenhang auch den DVD ein, die Ingrid dem Gericht zukommen ließ; verschiedene Abschnitte sollen in das Verfahren eingeführt werden. - RA Bock beantragt, daß das Gericht Ernst die Möglichkeit verschafft, das Videi im Gefaängnis anzuschauen.

2. Dr. Meienrzhagen verliest den Kammerbeschluß zu den Anträgen Bock/Rieger im Hinblick auf den Sachvortrag sowie die Befragung des Zeugen Straub vom M.Planck-Institut, Freiburg. - Thema: Kann die Abschiebehaft in Kanada auf die mögliche Strafe hier angerechnet werden. Dr. M. bringt nichts Neues, stellt indes für die Kammer erneut klar, daß eine Anrechnung NICHT in Frage kommt, da es KEINE Tat- und Verfahrenseinheit zwischen dem Verfahren in Kanada (Sicherheitsrisisko) und hier (Holo...) gebe. - Es sei auch eine "funktionale Verfahrenidentität" nicht gegeben, d.h. beide Verfahren bedingen sich NICHT gegenseitig.

3. Verlist Kammerbeschluß vom 20.d.M. (Juni), daß ein ausführlicher Brief von Ingrid, der sich mit Verfahrensfragen (Strategie usw., Vorgehen der Anwälte usw.) befaßt, d.h. nichts PRIVATES bringt, zu den Akten genommen wird. - Hier kommt ein RA(?) Dr. Schütz ins Spiel, dessen Name mir NICHTS sagt, obwohl ich die nationale Anwaltsszene sehr gut kenne...... Anmerkungen von mir: a) Im "Rechtssystem der brddr" gibt es KEINEN Handel hinter den Kulissen!!! Schon gar nicht bei § 130-Verfahren und vor allem nicht im Fall Ernst Zündel! - b) Für unglücklich halte ich zudem die ausführliche Darstellung der Unzufriedenheit mit dem Vorgehen der Verteidigung durch Ingrid. - Gewollt oder nur Taktik?

4. Dr. Meinertzhagen. verliest Kammerbeschluß zum Antrag auf psychiatrische Untersuchung von Ernst - Problem: Ernst ist von der Richtigkeit seiner Auffassung überzeiut! Mögliche Auswirkung auf den sog. subjektiven Tatbestand (Absicht!), obwohl Ernst wie RA Bock den Antrag zurückgeziehen.
These der Kammer: Tatbestand der Leugnung sei wohl gegeben; das Fehlen der "bewußten Lüge" beinhalte laut höchstrichterlicher Rechtsprechung in der brddr KEINE Strafminderung.

5. Vernehmung des Zeugen Jürgen MAURER (54 J.), ehemals BKA-Verbindungsmann in Washington, jetzt Abteilungspräsident im BKA in Wiesbanden. - Zum Auftakt wird die "allgemeine Aussagenehmigung für BKA-Mitarbeiter" verlesen...
Maurer war seit Okt. ´98 als BKA-Verbindungsmann bei der Washintoner Botschaft der brddr.und war hier mit den Kontakten zur Ex-Frau Irene Helen und deren Vernehmung/Befragung *** in den Räumen des deutschen Honorarkonsuls in Pittsburg befaßt. - Das Verhalten der "Ex" Ernst gegenüber sowie ihre Bereitschaft, Material gegen Ernst zu liefern, dürfte Dir.liebe Ingrid, bekannt sein, so daß ich darauf nicht näher eingehen muß.
Es ging hier wesentlich um die Frage der "Täterschaft / Verantwortlichkeit" von Ernst in Bezug auf die GERMANIA-Briefe sowie die "Zündelseite". - Laut Maurer beschrieb die Ex. Ernst als den "aktiven, dominanten Teil" in allen Bereichen. --- **** Die "Befragung" der "Ex" erfolgte aufgrund eines Fragenkataloges, den das BKA in Zusam-menarbeit mit der StA Mannheim (klein) erstellt hatte.
Die "Zusammenarbeit" sei im Sommer ´99 "ausgelaufen"....., da das gelieferte Material nichts brachte, was man nicht bereits aus anderen Quellen kannte. Zudem, so Maurer, sei die Ex. wohl enttäuscht gewesen, daß seitens der dt. Stellen NICHTS Sichtbares unternommen worden sei. Maurer begründete dies mit dem Hinweis auf die Rechtslage in den USA: Einen § 130 gibt es in den USA nicht! DAHER habe man auch NIE einen Auslieferungsantrag gestellt!
Aufschlußreich und GUT, daß die "Ex" NICHT in der Lage war, wie es scheint, dem BKA oder anderen deutschen Stellen, Versand- und Spenderlisten zukommen zu lassen. - Von ihr genannte Namen, so Mauer, seien NICHT überprüft worden, was ich als "Zwecklüge" einordne.
RA Bock wie auch Ernst - Letzteres verwunderte mich - hatten keine Fragen an den Zeugen. - RA Beust stellte indes klar, daß er nach Erhalt der fraglichen DVD Frau Zündel geantwortet habe.

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Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verbrennung von Anne-Frank-Tagebuch
3 Juli 2006


Auf einer rechten Sonnenwendfeier in Sachsen-Anhalt sollen drei Männer das "Tagebuch der Anne Frank" verbrannt haben. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung. In der Kritik steht auch ein Bürgermeister aus der Linkspartei - er soll den Organisatoren der Feier nahestehen.


Magdeburg - Nach der Verbrennung einer Ausgabe des "Tagebuchs der Anne Frank" in Pretzien in Sachsen-Anhalt haben Polizei und Staatsanwaltschaft drei Tatverdächtige ausgemacht. Gegen die Männer im Alter von 24, 27 und 28 Jahren werde wegen Volksverhetzung ermittelt, sagte Uwe Hornburg von der Staatsanwaltschaft Magdeburg heute. Sie sollen das berühmte Tagebuch des jüdischen Mädchens sowie eine US-Fahne am 24. Juni im Rahmen einer sogenannten Sonnenwendfeier verbrannt haben.

Die öffentliche Feier im Gemeindezentrum des Ortes war von einem Verein organisiert worden, der vom Verfassungsschutz der rechten Szene zugeordnet wird. Laut Staatsanwaltschaft gehören zwei der drei Verdächtigen diesem "Heimat Bund Ostelbien" an. Sie seien strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten. In der Kritik steht auch Pretziens Bürgermeister Friedrich Harwig (Linkspartei), der selbst Mitglied im "Heimat Bund" sein soll. Die Linkspartei forderte ihn auf, von seinem Amt zurückzutreten und sein Parteibuch zurückzugeben.

Das jüdische Mädchen Anne Frank hatte sich mit seiner Familie während des Zweiten Weltkriegs in einem Amsterdamer Hinterhaus versteckt gehalten und dort Tagebuch geführt. Kurz vor Kriegsende wurde das Versteck verraten, alle Insassen wurden in deutsche Konzentrationslager verschleppt. Anne Frank starb im März 1945 in Bergen-Belsen im Alter von 15 Jahren. Ihr Tagebuch wurde nach dem Krieg veröffentlicht.

phw/dpa


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