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From: guenter.deckert@freenet.de
Sent: Saturday, 11 November 2006 7:47 AM
Subject: Zündel-Prozeß am 10.11.06 --- Gruß Günter (Deckert)
Importance: High
Zündel-Prozeß, Landgericht (LG Mannheim) vom 30. November 2006
Angesetzt 9Uhr, Beginn 9.15Uhr
Anwesend:
1) Das Gericht unter Vorsitz von Dr. U. Meinerzhagen (später nur noch Dr. M...) in der üblichen Besetzung (a)
2) Staatsanwalt (StA) Grossmann (b)
3) Rechtsanwälte (Rae) Beust, Bock – beide Mannheim-, Rieger, Hamburg, und Dr. Schaller, Wien
4) 1 Gerichtsdiener und nur zwei (!) Polizisten in Uniform; alle bewaffnet. Weiterhin 4 x „staschu“ (= politische Polizei) statt der üblichen zwei – Uniformierte Polizei äußerst schwach vertreten; höfliche bis fast lässige „Abfertigung“ (wie auf einem Flughafen) vor Betreten des Sitzungssaales
5) 5 Medienvertreter; kein „bekanntes Gesicht“
6) Sonstige, d.h. Zuhörer, 28, darunter Frau Haverbeck, Vlotho/Weser
Der vorsitzende Richter Dr. M... eröffnet die Sitzung und übergibt das Wort an RA Jürgen Rieger zum Vortragen der Gegenvorstellungen in Bezug auf die Ablehnung von Beweisanträgen vom 17. November. Einmal geht es um die Ladung von Prof. Jagschitz, Wien, als Gutachter, zum anderen um die Darstellung von Prof. H. Diwald (verstorben) zum Thema „Auschwitz“ in der 1. Auflage seines Buches „Die Geschichte der Deutschen“ – wie RA Bock später zu Recht einwirft, wurde in der 2. Auflage des Buches dieser Abschnitt aufgrund öffentlichen politischen Druckes vom Verlag einseitig weggelassen. – Weiterhin um die Einführung des Buches von Don Heddesheimer („Der erste Holo...; englische Erstausgabe). - Kernproblem bei allen Anträgen: die OFFENKUNDIGKEIT.
StA Grossmann, wie üblich, gibt keine Stellungnahme ab. --- RA Bock rügt die Kammer, weil sie bislang noch nicht die „jüdische Opferzahl“ genannt habe, von der sie als gesicherte Zahl ausgeht. Ob daraus zu folgern wäre, daß die Kammer von 6 Millionen ausgeht.
Da RA Rieger mit E. Zündel weitere Anträge besprechen will, wird die Sitzung um 9.25Uhr für 30 Minuten unterbrochen, also PAUSE. – Weiter geht es aber wieder um 10.20Uhr.
RA Rieger erläutert in seiner Gegenvorstellung zur Ablehnung eines kanadischen Mitarbeiters von „The Nation“. Dies sei besonders wichtig, vor allem im Hinblick auf das Strafmaß, ist eine neue Entwicklung in Kanada, wo laut Pressemeldungen auch hierzulande das Gesetz, auf Grund dessen EZ inhaftiert war und letztendlich nach Deutschland abgeschoben worden ist, vom obersten kanadischen Gericht („Supreme Court“) als verfassungswidrig erklärt worden sei. Damit sei die Frage der Haftanrechnung neu gestellt, zumal die Kammer nicht einmal zum Ausdruck gebracht habe, daß eine Haftanrechung für sie NICHT in Frage kommt. Die Ladung eines kanadischen Journalisten der Zt. „The Nation“, die in jüdischem Besitz sei, werde den neuen Sachverhalt deutlich machen. Alle anwesenden Anwälte, auch der von Dr. M... „ausgeguckte“ (= ausgewählte) RA Beust, Mannheim, schließen sich dem Rieger-Antrag an.
RA Rieger reicht zwei Schriftsätze ein, die insgesamt 7 Beweisanträge enthalten. – Um 10.30Uhr wird die Sitzung erneut „für 20 Minuten“ unterbrochen, damit die erforderlichen Ablichtungen (Kopien) für alle Verfahrensbeteiligten angefertigt werden können. – Weiter geht es um 10.50Uhr.
Berichterstatter Hamm ( 3), der „zweitwichtigste Mann“ der Kammer, der auch das Vorteil auf- und vorbereitet, stellt nach Wiederbeginn hinsichtlich der Riegerschen Beweisanträge einige Verständnisfragen in Bezug auf die Zielrichtung. Rieger antwortet ausführlich.
Dr. M... kommt erneut auf eine Fristsetzung zur Einreichung von Beweisanträgen zu sprechen. Er will das Verfahren wohl noch in diesem Jahr abschließen. Die Kammer hat sich anscheinend in der letzten Unterbrechung sich darauf geeignet, mit dieser Maßnahme, die Dr. M... bereits in der letzten Sitzung angedeutet hatte, gegen RA Rieger vorzugehen. –
Dr. M... teilt mit, daß die Kammer beschlossen hat, die Frist zur Einreichung weiterer Anträge bis zum 7. Dezember zu beschränken. Anträge, die danach eingehen, würden in der Hauptverhandlung nicht mehr beschieden – Gegenvorstellungen werden dadurch verhindert! -, aber in die Urteilsgründe eingearbeitet. – Dr. M... trägt die Begründung für diesen Schritt, die bis 11.44Uhr geht, sehr ausführlich vor, sozusagen von Anbeginn seines Kampfes mit „Fräulein Stolz“, auch langatmig vor, vieles wiederholend, was beweist, daß er +++ längere Zeit daran gearbeitet haben müssen. Es tauchen die altbekannten „Heiligen Kühe“ als Schlüsselbegriffe auf: verteidigungsfremde Anträge; Anträge, die verfahrensverzögernd sind; unerheblich wegen OFFENKUNDIGKEIT; historisch einwandfrei belegter Völkermord an den europäischen Juden; historische Faktizität des Holo....; Gegenerklärungen ohne jede Substanz; Antragsrecht wird missbraucht; Anträge dienen der politischen Instrumentalisierung des Verfahrens; Plattform für eigene politische Vorstellungen sowie anti-semitische Stellungnahmen; Dr. Schaller, vor allem aber RA Rieger würden das Recht auf Verteidigung exzessiv ausschöpfen; bei den Anträgen handele es sich um propagandistische Aktionen, gemünzt für die Zuhörer....
Dr. M... ist sauer auf die ausführlichen Gegendarstellungen, weil dadurch die Beweisanträge, die mittels eines bereits vor längerer gefaßten Beschlusses nicht mehr vorgelesen werden dürfen, dennoch öffentlich zur Sprache gebracht werden (können). – Wehrt sich gegen Ausdrücke wie „Ketzerprozeß“, „Inquisitionsverfahren“. Die Verteidigung – RA Bock wehr sich gegen die Verallgemeinerung! – will die OFFIZIELLE Geschichtsforschung nicht zur Kenntnis nehmen.
Er kommt auch recht ausführlich auf den Brief von Frau R.-Zündel an EZ vom April des Jahres zu sprechen, in dem sie sich wegen der Verteidigungsstrategie beschwert. Diese Kritik (Frage der Instrumentalisierung...) benutzt Dr. M.... als weiteres Argument für die Fristfestsetzung.... – Er endet um 11.44Uhr.
Danach erneute Unterbrechung ; weiter geht es um 12.29Uhr.
RA Rieger wehr sich sehr heftig gegen die Angriffe der Kammer gegen seine Person, bezeichnet die Kammer mehrmals laut als „deutlich befangen und stellt einen „unaufschiebbaren Antrag“ (d), den er bis Mo., 4. Dez., 16Uhr, begründet haben muß. RA, unterstützt von den Kollegen Bock und Dr. Schaller, rügt das, doch das Gericht bleibt bei seinem Beschluß Mo., 4. Dez., 16Uhr.
Auf Frage von Dr. M..., ob Dr. Schaller weitere Anträge stellen wolle, erwidert dieser „mit großer Wahrscheinlichkeit nicht“, doch könne er das beim Auftauchen eines neuen Sachverhaltes nicht garantieren. Die anderen Anwälte äußern sich nicht.
Dr. M... teilt zwei zusätzliche Sitzungstermine mit: 1) Fr., 15. Dez., 2) Fr., 22. Dez. – Danach schließt er kurz vor 13Uhr die Sitzung.
(a) Der 3. Berufsrichter, eine Sie, vermittelt durch ihr Verhalten den Eindruck, als sei sie entrückt und weile auf einem anderen Stern. Da ihr Kopf vom ständigen Nachdenken-Müssen, obwohl sie noch KEIN Wort gesagt hat, wohl zu schwer ist, wird er ständig gestützt, ,ua. auch um zu verdecken, daß sie „Augenpflege“ betreibt, d.h. vor sich hindöst.
(b) StA Grossmann macht einen blasierten wie abwesenden Eindruck, sozusagen um anzudeuten, es handle sich für ihn um eine lästige Pflichtübung.
(c) Beisitzer Hamm als Berichterstatter dagegen wirkt wie ein ständig auf der Lauer liegender kleiner Bullterrier, der liebend gerne dauernd zubeißen würde. Die typische Verkörperung eines Systemlings, der mehr als nur seine Pflicht tun will... – er ist noch jung und hat Karriereehrgeiz!
(d) Wenn ich richtig verstanden habe, kommt es einem Befangenheitsantrag gleich, der von einer anderen Kammer des LG Mannheim beschieden werden muß.
Weinheim/Bergstraße, den 30. November 2006
Günter Deckert
NS: WER diesen Bericht nutzt, möge bitte auch die Quelle angeben! – Eine Veränderung ohne Zustimmung des Berichterstatters wird hiermit ausdrücklich untersagt!!!
Kommentare zur SACHE sind wegen „§ 130“ NICHT möglich! Wertungen von Handelnden zur Zeit noch ....
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