Zündel-Prozeß, LG Mannheim, 7.12.2006

Angesetzt 9Uhr, Beginn 9.16Uhr

Anwesend:

1.      das Gericht in der bekannten Besetzung unter Vorsitz von Dr. Meinerzhagen (Dr. M...)

2.      StA Grossmann

3.      alle Anwälte außer dem einen vom Gericht bestimmten Pflichtverteidiger

4.      1 Gerichtsdiener, 3 Polizisten – alle bewaffnet; 1 x „staschu“ (= politische Polizei) --- Polizeipräsenz herabgemindert; keine Schikanen

5.      Medien 4 (zu Beginn), nach der Mittagspause nur noch einer ***

6.      Zuhörer: 33, einige stehend, da die Verhandlung in einem kleineren Saal als üblich stattfindet; darunter Frau Haverbeck (1); Frau RAin Stolz wird der Zutritt verweigert, Grund siehe weiter unten --- nach der Mittagspause tauchen auch zwei US-Juden auf (1)

Dr. Meinerzhagen eröffnet und teil mit, daß eine andere Kammer des LG über den von RA Rieger gestellten „unaufschiebbaren Antrag“, der als Befangenheitsantrag zu werten ist, noch heute entscheiden wird.

Die Antragsfrist für RA Rieger ua. wird bis um 13Uhr verlängert; Grund: eine Fernbriefübermittlung kam unleserlich an.

Dr. M.... verkündet seine (!) Verfügung, Frau Stolz auch als Zuhörerin auszuschließen. Grund: Verteilung von Flugis (Flugblättern) in der Halle des Gerichtsgebäudes vor einigen Wochen; der Inhalt sei „rechtsradikall“. – Nach herrschender Rechtsauffassung sei dagegen keine Beschwerde möglich. – RA Rieger schaltet sich sofort ein und beantragt eine „Gerichtsentscheidung“, d.h. eine Entscheidung der ganzen (!) Kammer. - Dr. Schaller gibt drei Anträge ab.

Der Vorsitzende verkündet eine Unterbrechung (PAUSE) von 9.24Uhr bis 11Uhr. – Um 13Uhr werde es eine weitere Unterbrechung geben.

RA Rieger, der zu Beginn der Unterbrechung mit EZ in die „Katakomben“ abgetaucht war, kommt um 11.,24Uhr mit EZ aus „Katakomben“ (2) hoch. - Um 11.26Uhr geht es weiter; jetzt sind alle Anwälte da.

Dr. M.. verliest die Kammerbeschlüsse zu Anträgen von L. Bock, J. Rieger und Dr. Schaller.

-          Bock-Antrag/Anfrage in Bezug auf die Holo....-Opferzahl – eine genaue Zahl lasse sich nicht ermitteln; auf diese komme es auch nicht an. Eine Zahl von mehreren Millionen sei historisch und objektiv erwiesen; Quellen dazu werden nicht genannt.

-          Ausführlich die Ablehnung von Anträgen von Dr. Schaller, ua. verschiedene Dokumente aus den Akten zu verlesen. Natürlich NEIN, da Inhalt OFFENKUNDIG, nicht verfahrensrelevant, unerheblich, bedeutungslos für die Beweisfindung, „subjektive Seite“ ebenfalls ohne Belang für Strafzumessung usw., usw., usw.

-          Gegenvorstellung von J. Rieger zu abgelehnten Anträgen v. 17.11.  – Die Kammer sieht keine Gründe, ihre Meinung und ihren Beschluß zu ändern  --- in einem Fall wie folgt: „... Einzelne kritische Stimmen können OFFENKUNDIGKEIT nicht in Frage stellen. --- Beiziehung von Original und Übersetzung des Beschlusses des „Supreme Court“ von Kanada, nicht erforderlich, da beweisunerheblich – es geht hier um die Frage der Anrechung der Abschiebehaft in Kanada. – Riegersche Behauptungen seien ohne Substanz.. Die Kammer gehe nach wie vor davon aus, daß es keine „Verfahrensidentität“ zwischen dem hiesigen Verfahren und dem in Kanada gebe – dort „Sicherheitsrisiko“, hier Volksverhetzung. Kammer hat aber dennoch Nachforschungen angestellt unter Einschaltung des BKA-Verbindungsmannes in Kanada. Man habe auch beim M. Planck-Institut in Freiburg (Gutachten von dort, das zur Nichtanrechnung der Kanada-Haft führte) nach neuen Erkenntnissen angefragt. Bislang kein Echo. – RA Rieger weist darauf hin, daß der kanadische Anwalt von EZ von dieser neuen Entwicklung Kenntnis habe. – Das jüngste Urteil eines Wiener Geschworenengerichtes in einem ähnlich gelagerten Fall (Freispruch für die Angeklagten), sei a) noch nichts rechtskräftig und habe b), da ein Sonderfall und Einzelurteil keine Auswirkung für die Kammer, da eine Verallgemeinerung nicht angenommen werde. – Das österreichische Ausch-witzgesetz, das im Gesetz gegen eine NS-Wiederbetätigung – noch heute steht offiziell die Todesstrafe drauf – enthalten sei, spiele in diesem Verfahren nur eine Nebenrolle. – Gespräch EZ mit dem Juden Lipton (DVD) in Gänze sei ohne Belang, da die Person EZ und die Bedeutung, die er sich zumesse (groteske Überschätzung seiner Person) – , für das Verfahren ohne Belang sei. Dazu rechne auch die Beurteilung von EZ im VS(=Verfassungsschutz-) Bericht Bad.-Württemberg; dieser

-          sei kein Auslandsgeheimdienst. Auch die anderen Rieger-Anträge bekommen die „Note NEIN“! Alles ohne Bedeutung, ohne Belang!!! – das gleiche Schicksal des NEIN durch Dr. M.. & Kollegen

-          erhält ein Antrag auf ein Sprachgutachten in Bezug auf die angeblichen Tarnbezeichnungen im Verkehr mit den KL (Konzentraslager-) Verwaltungen. – Dr. M... sozusagen abschließend als Punkt auf dem „i“: Rieger-Anträge seien in sich widersprüchlich und tendenziös.

Auf die Frage von Dr. M.... nach weiteren Anträgen meldet sich RA Rieger und kontert mit knallharten Gegenvorstellungen zu abgelehnten Anträgen von ihm, in denen er noch einmal die Bedeutung und Notwendigkeit der von ihm gestellten Beweisanträge unterstreicht und der Kammer wie auch der Staatsanwaltschaft vorwirft, daß sie keinen einzigen Versuch mach(t)en, nach Entlastendem für den Angeklagten zu suchen.. – In diesen Gegenvorstellungen wird auch deutlich auf die Tatsache hingewiesen, daß „wichtige Gestalter“ des 2. WK wie Eisenhower, Churchill und auch de Gaulle in ihren „Erinnerungen“ das Thema „Holo....“ nicht erwähnen. Rieger sagt klar, daß weder die Kammer noch der StA diese „Erinnerungen“ gelesen hätten, also über den Beweiswert demzufolge auch keine Bewertung abgeben könnten. Die Kammer möge doch die Stellen angeben, in denen auf den „Holo....“ Bezug genommen werde.  Wenn die Juden, andere auch, immer wieder die „Singularität“ (Einzigartigkeit) betonen würden, so verwundere es, daß in den „Erinnerungen“ der Genannten davon nichts zu lesen sei. Seine Folgerung: Also wußten sie nichts!

Rieger stellt erneut Anträge, ua. auf Vernehmung des Zündel-Richters in Kanada, Blaise, auf den die kanadische Regierung ..... Druck ausgeübt habe. „Richter als Huren der Politik?“ – Der Gutachter vom M. Planck-Institut, der das Verfahren trotz einiger rechtsstaatlicher Mängel im großen und ganzen als „rechtsstaatlich“ eingestuft habe, habe keine Ahnung vom Sachverhallt. Der Abschiebegrund sei nicht das „Sicherheitsrisiko“ EZ für den kanadischen Staat gewesen, sondern seine Behandlung des „Holo...“-Themas. In diesem Zusammenhang fällt der Beisitzer Hamm, der anfing, sich wie ein Maikäfer aufzupumpen (hochroter Kopf), J. Rieger mehrmals ins Wort – ein Kollege, in Kanada, wurde angegriffen. J- Rieger verbittet sich das und fordert den Vorsitzenden auf, seinen Beisitzer zu beruhigen, damit er in Ruhe weiter reden könne. Dr. M... redet auch leise auf Hamm ein, der daraufhin wieder „kleiner“ wird. Rieger fährt fort und erklärt, die Kammer sei rechtsblind, wenn sie nicht zur Kenntnis nehmen wolle, daß die brddr seit über zehn Jahren die Auslieferung von EZ nach Deutschland betrieben habe. Er sei von Ottawa gezielt nach Deutschland verschleppt worden, anstatt ihn in ein Land seiner Wahl ausreisen zu lassen. Eine angebliche Begründung: „Destabilisierung der „brddr“ durch die Behandlung des „Holo...“-Themas. Für Rieger habe Richter Blaise vorsätzliche Rechtsbeugung begangen. Auch hier regiert Hamm wieder erregt und erklärt, das gäbe es nicht, auch nicht in Kanada, mußte sich aber RA Rieger eines anderen belehren lassen. - J. Rieger gibt abschließend sieben (7) neue Beweisanträge ab, die er zuvor in den „Katakomben“ mit EZ erörtert hatte.

Es kommt zu einer weiteren Pause von 20 Minuten und endet um 13Uhr (Mittagspause); Fortsetzung um 14.15Uhr

Weiter geht es indes erst wieder um 14.28Uhr. – Dr. M... verkündet den Beschluß der anderen LG-Kammer in Sachen Befangenheit: Die Meinerzhagen-Kammer ist .......... NICHT befangen! Ihre Vorgehensweise in Sachen Fristsetzung ist rechtens!

Er gibt dann die nächsten Termine bekannt: a) der Termin v. 8.12. entfällt; keine Begründung!, b) weiter am 22.12.06, 9Uhr – Die Termine im neuen Jahr wie folgt: 12., 16. und 26. Januar sowie 2. Februar – weitere möglich!

Jetzt meldet sich Dr. Schaller zu Wort und nimmt in einer ausführlichen Gegenvorstellung, in der er kein Blatt vor den Mund nimmt, zu den Ablehnungsgründen der Kammer für seine zuletzt gestellten Anträge Stellung. Er macht erneut und nicht zum ersten Mal sehr deutlich, daß die Richter KEINE Fachleute in technischen Fragen seien und so auf Sachbeweise (Gutachten) angewiesen seien, diese aber nicht in Auftrag geben würden, sondern immer wieder die („Heilige“ meine Hinzufügung) OFFENKUNDIGKEIT bemühen würden. Die Richter seien technisch-forensische Laien, was auch für die Historiker zutreffe. Wichtig und auch ausschlaggebend sei allein der SACHBEWEIS. – Wenn es in einem Lager über eine Million Opfer gegeben haben soll, die man in Massengräbern begraben habe, dann müßten auch noch heute davon sehr brauchbare Spuren zu finden sein. Die Berufung auf die OFFENKUNDIGKEIT komme dem Klappern von tibetanischen Gebetsmühlen gleich. – Dr. Schaller weist eine ihm von der Kammer unterstellte Täterschaft beim Stellen seiner Anträge mit aller Entschiedenheit zurück.

RA Rieger schiebt zwei weitere Anträge nach: 1) Vernehmung des anti-zionistsichen Wiener Rabbi Friedman sowie 2) die Einführung des Buches von Graf, erschienen im VHP-Verlag „Auschwitz-Lügen – Legenden, Lügen, Vorurteile von Medien“ – Er gibt es als Anlage zu den Akten und erklärt dabei, daß er noch nicht gelesen habe. Dr. M... erklärt, alle Verfahrensbeteiligten könnten das Buch einsehen und Rieger werde es für zwei bis drei Tage vor dem nächsten Termin zugeschickt. Es werde wohl zum sog. Stilleseverfahren durch die Verfahrensbeteiligten kommen.

Es gibt eine neuerliche Unterbrechung von 14.49Uhr bis 15.12Uhr, die von Dr. M... als 14 Minuten angekündigt wurden. – Dr. M... schließt dann die heutige Verhandlung gegen 15.20Uhr.

Weiter am 22. Dez. 2006, 9Uhr

Weinheim/B., den 8.12.2006

Günter Deckert

NS, 1: Die ungewohnte Verspätung, auch wenn es nur ein Tag ist, erklärt sich aus der Tatsache, daß ich gestern am späten Nachmittag nach der Rückkehr aus Mannheim den Besuch von drei Herren der Stadtverwaltung Weinheim hatte, die mir aufgrund einer Verfügung, die nicht auf ihrem Mist gewachsen war, den Reisepaß abnehmen wollten, um zu verhindern, daß ich nach Tehran gehe. Begründung: Ich würde durch die Teilnahme das Ansehen der „brddr“ im Aus- und Inland gefährden und vielen mehr an blablabla...Da sie keinen „Heimsuchungsbefehl“ dabei hatten, verweigerte ich die Herausgabe und machte sich sofort daran, Rechtsmittel einzulegen, was mich natürlich fast den ganzen gestrigen Abend gekostet hat wie auch heute wieder viele Stunden. – Die VG (Verwaltungsgericht) Karlsruhe = 1. Instanz hat die Verfügung heute Nachmittag gegen 16Zuhr für rechtens erklärt. Mittlerweile ist der „neue Fall Deckert“ beim VGH (= Verwaltungsgerichtshof Bad.-Württemberg in Mannheim) anhängig. Meine Versuche, einen Fachanwalt in der Kürze der Zeit ausfindig zu machen, schlugen fehl. Zwei erklärten nach „Akteneinsicht“, sie seien nicht bereit, das Mandat zu übernehmen. Daher mußte ich noch heute abend einen Sonderantrag an den VGH stellen und um Beiordnung eines Not-anwaltes nachsuchen bzw. den Vorgang auch ohne anwaltliche Unterstützung durchzuziehen – beim VGH herrscht Anwaltszwang. Da es sich um keine RECHTLICHE, sondern um eine rein POLITISCHE Würdigung handelt, ist juristischer Fachwissen nur am Rande gefragt, aber es handelt sich bei mir eben um „den Günter Deckert“, der beim LG Mannheim Rechtsgeschichte geschrieben hat und der zumindest seit heute Nachmittag ab 14Uhr ständig in den Regionalmedien erwähnt wird, was auch bereits in einem Kurzbeitrag in SPIEGEL „online“ geführt hat. – Ich habe zudem bereits das BVerfG (= Bundesverfassungsgericht) eingeschaltet bzw. in Kenntnis gesetzt und die Einrichtung eines Notdienstes bis morgen abend gefordert. – Ausführlicher dazu in einer SONDER-Doku...

NS, 2: Die Wendung „brddr“ stammt von mir, nicht von den Anwälten.

(1)     Die beiden US-Juden sind Mitglieder einer Gruppe „Jewish Witnesses for Peace and Friends“ (Jüdische Zeugen für Frieden und Freunde/Freundschaft), so auf der Visitenkarte von Henry Herskovitz – 444 Mark Hannah Pl., Ann Arbor, MI(chigan) 48103, USA – Ruf: (754) 663 – 36 49 --- Hersko@umich.edu (könnte UNI Michigan, Abt. Erziehungswesen bedeuten), http://www.a2vigil.org (vigil(ance) = Wachsamkeit) --- Prof. Butz teilt mir auf Anfrage mit, ihm sei diese Gruppe nicht bekannt. Nach einem Blick auf die genannte Netzseite könne es sich um eine anti-zionistische jüdische Gruppe handeln.

(2)     „Katakomben“ = die fensterlosen Zellen im Keller des Gerichtsgebäudes, in dem die Angeklagten „zwischengelagert werden“

WER diesen Bericht, sei es auszugsweise oder in Gänze nutzt, der möge bitte so freundlich sein und auch die Quelle nennen. – DANKE!

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Der Spiegel

08. Dezember 2006

GERICHT

Früherer NPD-Chef Deckert muss Reisepass abgeben

Der frühere Bundesvorsitzende der rechtsextremen NPD, Günther Deckert, muss bis nächsten Dienstag seinen Reisepass abgeben. Damit will die nordbadische Stadt Weinheim verhindern, dass er an der Holocaust-Leugner-Konferenz in Iran teilnimmt.

Weinheim/Karlsruhe - Der 66-jährige Deckert hatte gegen die Verfügung seiner Heimatstadt einen Eilantrag gestellt. Er scheiterte damit jedoch vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Eine Sprecherin des Gerichts sagte, bei einer Teilnahme Deckerts an der Konferenz könne das internationale Ansehen Deutschlands Schaden nehmen. "Die Belange der Bundesrepublik könnten gefährdet werden."

Die Gerichtssprecherin sagte weiter, Deckerts Eilantrag beim Verwaltungsgericht sei zudem unzulässig, weil er zuvor keinen Widerspruch gegen die Verfügung der Stadt eingelegt habe. Gegen die Karlsruher Entscheidung kann er beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschwerde einlegen.

Das Ordnungsamt in Weinheim hatte bereits am Donnerstag - allerdings vergeblich - versucht, den Pass einzuziehen. Deckert ist wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhass rechtskräftig verurteilt.

Die in Iran geplante Konferenz über den Holocaust hat auch zu Unmut bei der Bundesregierung geführt. Das Auswärtige Amt bestellte den iranischen Geschäftsträger ein, um ihm die deutsche Position "unmissverständlich deutlich zu machen", wie Außenamtssprecher Jens Plötner heute mitteilte. Die Bundesregierung habe alle Äußerungen, in denen das Existenzrecht Israels in Frage gestellt oder der Holocaust in Zweifel gezogen werde, stets zurückgewiesen. Die Regierung verurteile alle Versuche, Zweifeln am Holocaust eine Plattform zu geben.

Der iranische Präsident Mahmud Ahmadinedschad hatte in der Vergangenheit mehrfach den Holocaust geleugnet und mit Israel-feindlichen Äußerungen von sich reden gemacht.

ler/dpa/ddp

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