Next trial date: 15 February 2006

 

 

 

 

DAY ONE - 9 February 2006

 

Der Prozeß gegen Ernst Zündel - Zweiter Anlauf

 


Ein erster Anlauf zu diesem Prozeß war am 15. November in Mannheim gescheitert, nachdem das Gericht die Pflichtverteidigerin von Ernst Zündel von ihrem Amt enthoben hatte.


Vorverurteilung


Der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen bekundete erneut seine Befangenheit, indem er Rechtsanwältin Sylvia Scholz vorwarf, Volksverhetzung begangen zu haben. Offenbar kennt der Richter nicht einmal die Unschuldsvermutung – selbst wenn die Mannheimer Staatsanwaltschaft gegen die Anwältin wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt – was an sich schon veranschaulicht, wie hier die Verteidigung eingeschränkt wird – dann gibt das dem Richter noch lange nicht das Recht, die Verteidigerin zu behandeln, als ob sie schon rechtskräftig verurteilt sei – oder steht auch das für ihn jetzt schon fest, ebenso wie die Verurteilung von Ernst Zündel? Eine solche VORVERURTEILUNG ist normalerweise das un trügliche Kennzeichen für Befangenheit – und muß der betreffende Richter vom Verfahren ausgeschlossen werden, weil in einem rechtsstaatlichen Verfahren die Richter eben neutral sein müssen.


RA Sylvia Stolz vertrat jetzt Ernst Zündel als Wahlverteidigerin, neben Jürgen Rieger und Dr. Herbert Schaller. Als Pflichtanwälte sind drei weitere Anwälte bestellt, darunter RA Bock aus Mannheim.


Viele Zuschauer klatschten und bekundeten so Ernst Zündel ihre Sympathie, als dieser den Gerichtssaal betrat.


Auch Horst Mahler war anwesend und nahm im Zuschauerraum Platz.


Der erste Verhandlungstag der zweiten Prozeßrunde begann mit heftigen Wortgefechten zwischen der Verteidigung und dem Gericht. Der Prozeß kam wegen Streitigkeiten über Formalitäten nur mühsam voran. Der Vorsitzende Richter unterbrach die Verteidiger wiederholt und ließ sie nicht ausreden.


Zündels Wahlverteidiger rügten unter anderem, daß das Gericht nicht ordnungsgemäß besetzt sei. Sie beklagten, daß sie nur eingeschränkte Akteneinsicht erhalten hatten, und so gegenüber den Pflichtverteidigern benachteiligt wurden.


Sie verlangten zudem, daß die Pflichtverteidiger von den Wahlverteidigern räumlich getrennt sitzen müßten, wegen dem fehlenden Vertrauensverhältnis zum Angeklagten. Die Verhandlung wurde mehrfach unterbrochen. Die Verlesung der Anklage verzögerte sich.


Der Vorsitzenden Richter Ulrich Meinerzhagen wurde erneut wegen des Verdachts der Befangenheit abgelehnt. Eine Entscheidung über diesen Antrag will das Landgericht erst am nächsten Verhandlungstag kundtun.


Die Veteidigung hatte das Gericht aufgefordert, seiner "umfassenden Aufklärungspflicht" über die Existenz von Gaskammern nachzukommen. Verteidigungerin Sylvia Stolz hatte schon im November die Einstellung des Verfahrens beantragt. Für die Begründund des Antrags verlangte sie, die Öffentlichkeit auszuschließen, weil sie selbst eine Anklage wegen Volksverhetzung befürchten müßte, wenn sie in Anwesenheit von Zuschauern Beweisanträge zur Existenz von Gaskammern stellen müßte. Diesem Antrag gab das Landgericht Mannheim nicht statt. Darauf zog die Verteidigung ihren Antrag zurück.


Erst am Nachmittag konnten die Staatsanwälte die Anklageschrift vortragen.


Pflichtverteidiger RA Ludwig Bock kündigte an, auch die „formaljuristischen Aspekte“ des Verfahrens genau zu prüfen.

Am 15. Februar soll der Prozeß weitergehen – denn so offen, wie der Vorsitzende Richter Meinerzhagen seine Befangenheit zur Schau trägt, ist klar, daß er von „ganz oben“ Rückendeckung hat. Es ist daher nicht zu erwarten, daß dem Befangenheitsantrag stattgegeben wird. Es gibt auch einen weiteren Grund hierfür: wenn Meinerzhagen als befangen erklärt würde, müßte einer seiner Kollegen den Prozeß übernehmen. Und darum wird sich kaum einer reißen.


 

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... und die Berichterstattung

hierüber ein Lehrspiel in Desinformation und Gängelung des Lesers

Von Natalie Alt

Wer kennt nicht Ernst Zündels joviale Art zu Grüßen – eine Handbewegung vom und zum Kopf – von dieser Bewegung bannt die Presse genau den Augenblick auf das Bild, in dem die Hand fast am Kopf anliegt – je nach Reporter wird dies dann dem nichtsahnenden Leser als „martialische Geste“ (Thomas Röll in Focus online) oder „militärischen Gruß“ verkauft.

Klar, daß bei so viel Militarismus auch die Verteidiger ihr Fett wegbekommen:, sie „attackieren die Justiz.“ Diese militante Wortwahl ist bestimmt kein Versehen, sondern (böse) Absicht – schreibt doch der Verfasser wenige Zeilen später, daß Ernst Zündel keinen Wehrdienst leisten wollte. Hatte Thomas Röll das Gehirn ausgeschaltet, oder ist ihm, um seine Auftraggeber mit Anschwärzungen Zündels zufriedenzustellen, jedes Mittel recht, auch auf die Gefahr hin, sich selbst lächerlich zu machen? 

Mit unheilkündenden Überschriften wird der Leser gleich zu Beginn eingestimmt: Die Betitelungen  von Ernst Zündel reichen von „Rechtsextremist“ bis „Altnazi“. Dazu noch eine Schlagzeige „Volksverhetzung“ und obendrauf  - so eingestimmt, muß auch der dümmste Leser merken, daß hier der Leibhaftige vor Gericht steht (dann muß das ja auch seine Richtigkeit haben). Sonst könnte er sich glatt wundern, warum man wegen etwas, das man sagt oder schreibt, im „freiesten Deutschland, das es je gab“ bis zu 5 Jahren Gefängnis riskiert.


Journalisten-Logik

1958 war der gelernte Grafiker [Ernst Zündel] dorthin [nach Kanada] emigriert, um sich dem Wehrdienst in Deutschland zu entziehen [Hoppla – lasen wir nicht eben, daß Zündel keinen Wehrdienst leisten wollte – wieso macht dieser Wehrdienstverweigernde Mann dann einen „militärischen Gruß“ oder eine „martialische Geste“ ?]  Schon bald begann er, rechtsextreme Schriften wie „Die Auschwitz-Lüge“ zu übersetzen.“

Da die Auschwitz-Lüge, Thies Christophersens Erlebnisbericht über seine Zeit in Auschwitz, erst 1973 erschien, liegen  25 Jahre zwischen Ernst Zündels Emigration. Soviel zu „schon bald“. Warum macht ein Journaillist eine solche Verdrehung?

Desgleichen: in Focus-Online heißt es in der Überschrift "Altnazi Zündel". Können die Focus-Leute nicht rechnen? Wie alt war ein  66-jähriger 1945? Ganze 5 Jahre. Wie kann er da ein „Altnazi“ sein ? Wieso überhaupt das Schimpfwort „Nazi“ (oder sollte das nach Meinung des Focus eine Ehrenbezeichnung sein?)

Glauben die Reporter, die Leser seien so dumm, das ihnen so was nicht zu Denken gibt?

Weiter lesen wir im Focus

„Neben formal begründeten Störfeuern dürfte es die Verteidigung Zündels vor allem darauf anlegen, den Prozess in ein neues „Auschwitz-Verfahren“ verwandeln. Mit Beweisanträgen, Gutachten und Zeugenbefragungen könnte sie versuchen, Zündels revisionistische Thesen zum inhaltlichen Mittelpunkt des Verfahrens zu machen und den Prozess so in die Länge zu ziehen. Bereits im ersten Verfahren hatte Verteidigerin Stolz in einem Antrag auf „die wissenschaftliche Klärung der Vorgänge um den so genannten Holocaust“ gedrängt.“

Seit wann sind die Überwachung und Einhaltung der Prozeßformalien ein Störfeuer?

Wird sonst nicht immer der Rechtsstaat besungen, weil zu Gunsten eines jeden Kriminellen, ob Mörder oder Vergewaltiger, zunächst dessen Unschuld angenommen werden muß? Auch gibt die Strafprozeßordnung ein umfangreiches Instrumentarium zu seiner Verteidigung – warum stört das den Verfasser in einem Prozeß um Gedankenverbrechen? Sollte er nicht lieber Anstoß daran nehmen, daß Meinungen zu historischen Ereignissen überhaupt vor der Strafjustiz landen?

Und dann kommt die Katze aus dem Sack:

Originalton Focus: „Zwar bemühten sich kanadische Gerichte mehrmals um seine Verurteilung und Ausweisung, scheiterten aber aufgrund der geltenden Rechtslage.

Was besagt denn dieser Satz genau?

1) Es gab in Kanada keine rechtliche Grundlage, Ernst Zündel zu verfolgen.

2) Die Justiz hat es aber dennoch versucht

Daraus ergibt sich zum einen, daß es durchaus nicht selbstverständlich ist, wegen Meinungen von der Strafjustiz verfolgt zu werden – bei uns kam dieser Mißstand aber so in Inflation, daß uns nicht mehr bewußt ist, wie abstrus ein solches Vorgehens ist – und Schreiberlinge wie Thomals Röll fördern diesen Prozeß, klatschen gar noch Beifall zu rechtsstaatswidriger Vorgehensweise und bedauern, daß Kanada seine Rechtsprinzipien nicht noch mehr verletzt hat.

Diese Äußerung besagt auch, wie die kanadische Justiz korrumpiert wurde, denn eine Justiz kann doch nur eine Aufgabe haben: die Wahrung des Rechts. Wenn es sich die Justiz zur Aufgabe macht, entgegen der Rechtslage eine Verurteilung oder sonst einen Entzug von Rechten zu bewirken, so hat dies mit Recht nichts mehr zu tun – es ist Machtmißbrauch oder Korruption.

Statt nun  einen solch beklagenswerten Zustand anzuprangern, wird er von Focus-Röll bedauert.

„Dass sich Zündel nun vor einem deutschen Gericht verantworten muss, verdankt er den Anschlägen des 11. September. Die im Anschluss an die Flugzeug-Attentate erlassenen kanadischen Antiterrorgesetze ermöglichten es der dortigen Justiz, den Holocaust-Leugner als „Gefahr für die nationale Sicherheit“ nach Deutschland abzuschieben.“

Cui bono?

Diese Frage „Wem nutzt es“ muß auch hier wieder in bezug auf den 11. September gestellt werden.

Die Amerikaner füllen in Europa Konzentrationslager mit Menschen, die ohne Verurteilung eingesperrt sind, sie benutzen zum Transport auch deutsche Zwischenstationen. Ist die Bundesregierung wirklich so ahnungslos- oder geht es hier nach dem Prinzip „eine Hand wäscht die andere“ – Auslieferung mißliebiger Revisionisten, um Israels Wunsch nach Bestrafung nachzukommen, gegen Duldung von Menschenrechtsverletzungen der USA – oder aber handelt es sich amerikanischerseits um Erpressung wegen Mitwisserei und Mittäterschaft ?

Aufruf zur Rechtsbeugung  und Rechtsbruch

„Natürlich“ hat bei jeder anständigen Pressehetze gegen Revisionisten auch der Papst noch ein Wort mitzureden. In Holocaust-Verfahren ist der Papst natürlich in Israel zu suchen. Focus befragt in diesem Fall Efraim Zuroff, den Leiter des Jerusalemer Simon-Wiesenthal-Zentrums. Während sonst den Deutschen ständig Toleranz und Duldsamkeit für die perversesten Schrägheiten gepredigt wird, will Zuroff laut Focus, daß Ernst Zündel „von der deutschen Justiz ein für alle Mal aus dem Verkehr gezogen“ werde. Während wir mit jedem Kinderschänder, Schläger oder Mörder Mitleid haben und seine unglückliche Jugend bedauern sollen, gibt es bei einem Revisionisten weder Erbarmen noch Berücksichtigung der Gesetze.

Sicher hat Zuroff keine Holocaust-Konferenz im Sinn wenn er vorschlägt: „Schickt ihn mit einem One-Way-Ticket in den Iran. Dort ist er sicher willkommen.“ 

Journalisten als Hiwis

Schon jetzt lassen die Journallisten in ihren Berichten zu erkennen, daß sie jeden Rechtsbruch decken werden. In ihren Erörterungen über die mögliche Verteidigungsstrategie Zündels nehmen sie schon alle Befürchtungen des Gerichts vorweg und regen sich darüber auf, daß die Verteidigung womöglich einen neuen „Auschwitz-Prozeß“ plane. Wenn jemand wegen Leugnen des Holocausts zu 5 Jahren verurteilt werden kann oder soll, darf er doch wohl fragen, welche Beweise es dafür gibt.  Das ist ja wohl die Frechheit! Am liebsten wäre es den Journalisten offenbar, wenn es Angeklagten in Holo-Prozessen generell verboten wäre, sich überhaupt zu verteidigen.

Übirgens: am 9.2. war als Verfasser des Focus-Artikel ein Thomas Röll angegeben, am zweiten eine Iris Röll. Offenbar jonglieren die Journalisten mit ihrer Verfasserschaft genauso wie mit der Wahrheit.

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China
 
Yahoo erneut beschuldigt, Regimekritiker verraten zu haben

Kaum hat sich die Aufregung über Googles Zensur-Kooperation mit den chinesischen Behörden ein wenig gelegt, gerät Yahoo wieder in die Schlagzeilen: Bereits 2003, behauptet "Reporter ohne Grenzen", soll Yahoo einen Beitrag zur Inhaftierung eines Regimekritikers geleistet haben.

Als in der letzten Januarwoche bekannt wurde, dass Google auf seiner chinesischen Webseite künftig die Zensurbestimmungen der chinesischen Regierung umsetzen würde, löste das wieder einmal einen Sturm der Entrüstung aus. Die Debatte über die Involvierung westlicher Internetfirmen in die chinesische Web-Zensur und Einschränkung der Meinungsfreiheit schwelte schon länger - und war im Sommer 2005 ausgebrochen, als bekannt wurde, dass Yahoo wohl bei der Identifizierung und Verhaftung eines Regimekritikers eine Rolle gespielt hatte. Doch erst der "Fall Google" brachte das Fass zum überlaufen, der Menschenrechtsausschuss des US-Kongresses setzte das Thema auf die Tagesordnung.

Warum löst es keinen Sturm der Entrüstung aus, wenn Google die Zensurbestimmungen der BRD-Regierung oder anderer EU-Staaten umsetzt?

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