Horst Mahler reflects on 8 May 2006

 

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Noch kein „Antisemit“? - Dann wird es aber Zeit!

Not yet an "Antisemite"? - Then it's about time!

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Das hält keine Justiz aus.“

Aus einem Dokument der Anklage gegen Ernst Zündel:

„Zündels Gegner haben öffentlich bekanntgegeben, daß sie nicht eher aufhören werden, bis Zündel mundtot gemacht ist und von Kanada in Handschellen in ein deutsches Gefängnis ausgeliefert sein würde.“

Das war ein Befehl. Am 5. Februar 2003 wurde Ernst Zündel im Haus seiner Ehefrau in Tennessee (USA) in Handschellen gelegt, in einer Nacht- und Nebelaktion nach Kanada verschleppt und dort aufgrund eines ministeriellen Haftbefehls 2 Jahre lang in einem vom Kanadischen Sicherheitsdienst betriebenen Haftlager unter menschenunwürdigen Bedingungen interniert und schließlich am 1. März 2005 in Handschellen in die Bundesrepublik Deutschland verbracht, wo er seitdem in „Untersuchungshaft“ sitzt. Seine Auslieferung erfolgte in einem Geheimverfahren nach Gesetzen, die infolge der Ereignisse in New York und Washington vom 11. September 2001 zur „Terrorismusbekämpfung“ erlassen worden waren. Als Begründung für dieses Vorgehen wurde angegeben, daß Ernst Zündel in Kanada zur „unerwünschten Person“ erklärt worden sei, weil er beabsichtige, „die legale und legitime demokratische Regierung in Deutschland zu destabilisieren.“ Es lägen Beweise für „eine klare Entschlossenheit (vor), Dokumente und Info rmationen in großem Umfang von Kanada aus in Deutschland zu verbreiten, um von kanadischem Boden aus sein Ziel der Destabilisierung der deutschen Regierung zu verfolgen.“

Die „hochverräterischen“ Dokumente und Info rmationen beinhalten das, was Ernst Zündel für die Wahrheit hält: daß der Holocaust eine Erfindung der Juden sei, die gewaltigste Lüge der Weltgeschichte. Die Verbreitung dieser Botschaft ist weder in den USA noch in Kanada eine Straftat.

In der Bundesrepublik Deutschland hat  Ernst Zündel wegen dieser „Verbrechen“ eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren zu gewärtigen.

Seine Gegner sind mächtig – und dumm zugleich.

Ernst Zündel hat längst alles gesagt, was zu sagen ist. Jetzt, da er wegen Verkündung seiner Wahrheit zum Märtyrer geworden ist, werden seine publizistischen Arbeiten – weltweit  - noch mehr Beachtung finden. Und erst jetzt ist er in der Lage, die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, die die  „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (Carlo Schmid) ist, zu „destabilisieren“ – so gründlich, daß darüber die OMF-BRD insgesamt zugrunde gehen wird.

Der vor dem Landgericht Mannheim gegen Ernst Zündel  wegen „Leugnung des Holocausts“ inszenierte Scheinprozeß ist – wie immer er  ausgehen mag – der Anfang vom Ende der Fremdherrschaft über das Deutsche Volk.

Der „Holocaust“ ist der Gründungsmythos der OMF-BRD. Dieser ist von den Argumenten und Beweisen der „Revisionisten“ tödlich getroffen. Der Ketzer-Prozeß in Mannheim gegen den „weltweit aktivsten Revisionisten“ (so die Anklage gegen Ernst Zündel) offenbart jetzt  diesen Befund vor aller Welt.

In mühevoller Kleinarbeit hatten  in den zurückliegenden Jahrzehnten Dutzende von Geschichtsforschern im In- und Ausland den Grund gelegt für Germar Rudolf s[1] enzyklopädische „Vorlesungen über den Holocaust“[2], die jetzt  als gewaltiger Rammbock die zum Schutze der Großen Lüge errichtete Mauer der „Offenkundigkeit des Holocausts“ zum Einsturz bringen. Schon die bloße  Ankündigung von Zündels Verteidigerin, Rechtsanwältin Sylvia Stolz, sie werde zwecks  Erschütterung der vermeintlichen Offenkundigkeit des Holocausts die „Vorlesungen“ in entsprechende Beweisanträge umsetzen, versetzte die Holocaust-Profis der 6. großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim in Panik. Es komme – so befanden  sie ohne nachgedacht zu haben  - auf die Offenkundigkeit gar nicht an, weil der „Holocaust“ in §  130 Abs. 3 StGB-BRD „tatbestandlich vorausgesetzt“ sei. 

Mit ihrer „sofortigen Beschwerde“ gegen ihre Ausschließung von der Verteidigung von Ernst Zündel durch das „Oberlandesgericht“ Karlsruhe zeigt Sylvia Stolz   – auch für jeden juristischen Laien verständlich und logisch zwingend - , daß sich die „Holocaustjustiz“ der OMF-BRD damit in eine Sackgass e m anövriert hat, aus der es kein Entkommen mehr gibt: Setzen die Holocaustjuristen ihre bisherige Spruchpraxis fort, machen  sie sich selbst im hellsten Tageslicht und vor aller Augen kenntlich als gemeine Verbrecher.

Das hält keine Justiz aus: Verbrechen von Richtern  widersprechen dem Begriff  der Rechtspflege und müssen, wenn die Justiz „funktionieren“ soll, auf extrem seltene Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Wiederholen sich die Verbrechen in  rascher Folge und in völlig identischen Tatbildern, vernichtet sich die Justiz selbst – und das  schon in kürzester Frist.

Sylvia Stolz hat in ihrer hier dokumentierten „sofortigen Beschwerde“ mit aller Schärfe das Tatbild gezeichnet, in dem sich die Holocaustjuristen bewegen.  Diese Schrift wird ihren Weg in die Hände und Köpfe von Staatsanwälten, Richtern, Rechtsanwälten, Professoren der Rechtswissenschaften, Jurastudenten und interessierten Bürgern finden. Sie wird als das verstanden werden, was sie in Wahrheit ist: als Verurteilung  jener Richter, die weiterhin Reichsbürger wegen „Holocaustleugnung“ ihres Vermögens oder ihrer Freiheit berauben. Ihre  Namen werden weltweit bekannt – und am Tage der Abrechnung sicher nicht vergessen werden.

Der Erfolg kann nicht ausbleiben. 

Nicht alle Juristen in den Diensten der OMF-BRD sind Halunken. Etwa ein Dutzend Richter spielt schon heute nicht mehr mit. Ihr Widerstand äußert sich in der Weise, daß sie anhängige Holocaustverfahren nicht fördern, einige sind schon jahrelang  „auf die lange Bank geschoben.“ Ist die Erwartung verwegen, daß sich bald  ein paar Mutige unter den Richtern  finden werden, die der Holocaust-Inquisition demonstrativ ein Ende setzen? Der Dammbruch steht kurz bevor. „Und wer zu spät kommt ....“

Auch wenn sich  diese Mutigen nicht zeigen, wird die Katastrophe über die Holocaustkirche hereinbrechen. Denn in dem Maße, wie das in Richterroben verkleidete Verbrechertum als solches wahrgenommen wird, schwindet das für den Machterhalt  unverzichtbare Zutrauen der Bürger zum „demokratischen Rechtsstaat“. Der Verrat am Deutschen Volk wird ohnehin ruchbar. In immer breiteren Kreisen würde deshalb der gesamten Richterschaft Verachtung, Wut und glühender Haß entgegenschlagen.  

Es ist die heilige Pflicht des richterlichen Berufsstandes, das Treiben der Holocaustjuristen zu beenden. Hier ist jeder einzelne Richter in der Pflicht. Das geringste, was zu tun jedem von ihnen  obliegt, ist das Bemühen, durch schriftliche Eingaben den Richterbund zu veranlassen, sich öffentlich für die vollständige,  ersatzlose Streichung  des § 130 StGB-BRD auszusprechen bzw. die Richterschaft zur Verweigerung der ihr zugemuteten Vasallendienste aufzurufen.

Versagt die Richterschaft bei dieser Aufgabe, wird sie insgesamt zum „Mittäter durch Unterlassen“. Und es geht um nichts geringeres als um den Seelenmord am Deutschen Volk, den unsere geschworenen Feind e m it der Auschwitzkeule verüben.

Richter, die am Tage der Befreiung nicht den Nachweis führen können, daß sie dieser Erwartung entsprochen haben, sollten schon deswegen vom Deutschen Reich nicht übernommen,  sondern „in die Wüste geschickt“ werden.

Es ist höchste Zeit zu bedenken, welche Folgen das nahe Ende der Großen Lüge für die Völker, insbesondere für das Deutsche Volk haben wird. Es ist zu bedenken, daß auch unser Feind das Ende der Holocaustreligion sehr genau voraussieht und Vorkehrungen trifft, die dann gegebene Lage wieder in den Griff zu bekommen. Wie es seine Art ist, wird er damit beginnen, sich durch geschickte Manöver an die Spitze derjenigen zu stellen, die „demokratisch“ und „menschenrechts“-hörig die Abschaffung des § 130 StGB-BRD fordern. Es könnte seine Taktik sein, die Ansprüche der Holocaustkirche jetzt  ins Maßlose zu steigern, um der „Jüdischen Opposition“ gegen die „Holocaustindustrie“ (eine in die Irre führende Fehlbezeichnung!!) bei den Gojim Kredit zu verschaffen.

Der Feind muß aus den dargelegten Gründen darauf dringen, die Justiz der OMF-BRD vom Zwang zur offenen Rechtsvernichtung  zu erlösen. Zum Ausgleich wird er  im Vertrauen auf seine  Medienmacht vermutlich seine  Anstrengungen vervielfachen, die „Holocaustleugner“ mit publizistischen Mitteln weiterhin in der „rechten Schmuddelecke“ des öffentlichen Bewußtseins zu halten. Auf diese Weise könnte er „Ketzer“  weiterhin durch seine Medien „öffentlich hinrichten“. Der „staatlichen“ Holocaustjustiz – so mag es ihm dünken - bedürfte er gar nicht. Di e m ediale Lynchjustiz könnte ihm als ausreichend erscheinen.

Um in dieser Lage nicht wieder das Opfer eines Jüdischen Schwindels zu werden, sollten wir standhaft die Bundesgenossenschaft mit den „Menschenrechtlern“ meiden, und unerbittlich zur Antwort auf die Frage vorstoßen, welches das Hauptziel unserer Feinde ist, das si e m it der Großen Lüge als Waffe dauerhaft zu erreichen versuchen: In der Holocaustreligion ist  der Jude der Gott, dagegen der Deutsche Volksgeist – verkörpert in Adolf Hitler – der Teufel.

Was ist der tiefere Grund für die Erfindung dieser After-Religion?

Den Juden war schon im Anfang des 20. Jahrhunderts von  Nachum Goldmann[3], einem ihrer großen Führer, bewußt gemacht worden, daß dem Deutschen Volksgeist, der die  Idee der Volksgemeinschaft in sich trägt, im Kampf mit dem Individualismus der Sieg sicher ist.

Dazu muß man wissen, daß der Jüdische Geist das Ferment der Individuation, also der individualistischen Zersetzung der Völker, ist. Das ist überhaupt die heilsgeschichtliche Aufgabe der Juden: das egoistische  Individuum zur Erscheinung zu bringen. Erst in dessen  Überwindung, durch die Rückbindung (religio) des egoistischen Individuums in das Gemeinwesen, in das Volk, erscheint  die wahrhafte Freiheit als die Freiheit der sittlichen Person. Erst die aus der totalen Zersetzung wiederhergestellten Völker sind wirklich frei als Genossenschaft der Freien, die sich der Verantwortung für das Ganze des Volkes bewußt sind und danach leben.

Wegen ihrer zersetzenden Wirkung, wegen dieser (heilsnotwendigen) Henkersdienste für den Weltgeist,  werden die Juden von den Völkern gehaßt.[4]  Und sie können diesen Haß nur im Auserwähltheitswahn und in der sicheren Erwartung der ihnen als Entschädigung zugesagten Weltherrschaft ertragen. Darin liegt die Jüdische Tragik, denn diese kompensatorische Heilserwartung wirkt als innerer Zwang, am Individualismus, also an der atomisierten „Menschheit“ als Ideal festzuhalten und dieses mit allen Mitteln – bis hin zum Einsatz von Massenvernichtungswaffen - als daseiende Welt zu verteidigen. Die Juden sind sich bewußt, daß ihre  Weltherrschaft als  Plutokratie nur auf den Leichen der am Individualismus  verendeten Völker zu errichten ist.

Der Gegenentwurf zum Individualismus (Liberalismus)  ist der Nationalsozialismus als Idee der Volksgemeinschaft.

In dem – letztendlich erfolglosen Versuch – die  Welt des Individualismus  und damit die  Jüdische Vorherrschaft vor dem ihr bestimmten Untergang zu bewahren, sind die Juden darauf verfallen, das von Nachum Goldmann zutreffend  beschriebene  Verhältnis der miteinander ringenden Volksgeister im Bewußtsein der Völker umzukehren: Die Volksgemeinschaft und der Führerstaat ist von der Jüdischen Propagandamacht  als die Hölle, der Individualismus aber und die ihm entsprechende parlamentarische Demokratie als der Himmel der Freiheit gemalt  worden.

Infolge der durch den  2. Weltkrieg militärisch erzwungenen Wehrlosigkeit des Deutschen Volkes gegen die Jüdischen Lügen ist es gelungen, die Züge des Deutschen Volkes - des Erlösers der Welt von der Zinsknechtschaft - im erfundenen Blausäurenebel des Zyklon B zur Teufelsfratze zu verzerren. In dem so gleichzeitig erzeugten Heiligenschein des „ewigen Opfervolkes“ vermag Juda sich heute als der Messias darzustellen.

Aber Nebel verflüchtigen sich und die Wahrheit tritt in Erscheinung – mit  der Wiedergeburt des Deutschen Reiches. Im Lichte der Wahrheit verblaßt der Heiligenschein der Juden und wir erkennen wieder ihre satanischen Züge. In diesem Sinne schließt Sylvia Stolz ihre an den Bundesgerichtshof der Bundesrepublik Deutschland gerichtete Beschwerd e m it der Grußformel: „Heil Hitler!“ – auch um der Jüdischen Menschen willen.

Kleinmachnow am 8. Mai 2006

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[1] Auch Germar Rudolf ist einige Monate nach Ernst Zündel von den USA der Vasallenjustiz der Bundesrepublik Deutschland „in Handschellen“ zugeführt worden. Er ist in der Vollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim interniert.

[2] Germar Rudolf, Vorlesungen über den Holocaust - Strittige Fragen im Kreuzverhör, Castle Hill Publishers PO Box 118, Hastings, TN34 3ZQ, UK, Februar 2005.

[3] vgl. dazu die Schrift von Nachum Goldmann Der Geist des Militarismus, Berlin 1915, in der Reihe Der Deutsche Krieg. Politische Flugschriften herausgegeben von Prof. Ernst Jäckh, neu erschienen als Faksimile-Dokumentation im Verlag Roland Faksimile, Bremen, 2001, ISBN 3-9807552-3-1. N. Goldmann war später Präsident der Zionistischen Weltorganisation und des Jüdischen Weltkongresses. Seine zutreffenden Betrachtungen aus dem Jahre 1915/16 wirkten zweifellos als  Warnung für die Judenheit und als Aufforderung, eine Jüdische Gegenstrategie zur Verhinderung des Deutschen Sieges zu entwerfen.

[4] Jes. 60,15: Denn darum, daß du bist die Verlassene und Gehaßte gewesen, da niemand hindurchging, will ich dich zur Pracht  ewiglich machen und zur Freude für und für.

 

 

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