|
|
|
AT MANNHEIM LANDGERICHT THE LEGAL MADNESS CONTINUES
EXPOSING GERMAN JUDICIAL MADNESS
- court procedures not covered by legal privilege
- defend your client and be charged for breaking the law!
LEGAL COUNSELS SYLVIA STOLZ AND HORST MAHLER CHARGED
BY PUBLIC PROSECUTOR GROSSMAN FOR BREAKING THE LAW
WHILE EXERCISING THEIR PROFESSIONAL DUTIES TO DEFEND ERNST ZÜNDEL
Andreas Großmann, the strongman of the German legal system at Mannheim
_____________
Frau
Sylvia Stolz
Kriegersiedlung
11 85560 Ebersberg
Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben )- Bearbeiter: Telefon (Durchwahl) Datum:
503 Js 2306106 StA (GL) 0621/292-7524 04.08.2006
Grossmann (FAX -7530)
Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Verdachts der Volksverhetzung u.a.
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Stolz,
bei der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde aufgrund Ihres Verhaltens im Zusammenhang mit dem Verfahren 6 KLs 503 Js 4/96 gegen Ernst Zündet vor dem Landgericht Mannheim das obige Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet. Ihnen liegt insbesondere zur LastVolksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Beleidigung, Verunglimpfung des Staates durch schriftsätzliche und mündliche Äußerungen in öffentlicher Hauptverhandlung, in denen u.a. der nationalsozialistische Völkermord an den Juden bestritten, die Bundesrepublik Deutschland als von jüdisch gesteuerten Feindmächten organisiertes Scheingebilde („OMF-BRD") dargestellt und das Verfahren gegen Ernst Zündel als Scheinprozess bezeichnet wurde;
Verstoß gegen § 145 c StGB durch Beteiligung des einem vorläufigen Berufsverbot unterliegenden Rechtsanwalts Horst Mahler an der Verteidigertätigkeit („Assistent");
Nötigung/versuchte Strafvereitelung durch Hinweis auf die den Richtern nach dem Reichsstrafgesetzbuch drohende Todesstrafe und Sabotieren eines ordnungsgemäßen Verfahrensgangs durch ständiges Dazwischenreden und Unterbrechen des Vorsitzenden;
2
- Beleidigung durch Übersendung des vorgenannten Schriftsatzes an das LG Mannheim mit Schreiben vom 16.05.2006 unter Beifügung des Textes „Das hält keine Justiz aus" von Horst Mahler
Wegen der näheren Einzelheiten erlaube ich mir auf folgende Dokumente Bezug zu nehmen, die Sie kennen:
Pflichtverteidigerabberufung durch Verfügung des Vorsitzenden vom 07.11.2005 Beschwerdeentscheidung des OLG Karlsruhe vom 14.12.2005
Beschluss des LG Mannheim bzgl. der „Assistenz„ von RA Mahler vom 08.11.2005 Beschluss des LG Mannheim gemäß § 138 a StPO vom 09.03.2006
Entscheidung des OLG Karlsruhe im Verfahren nach § 138 a StPO vom 31.03.2006
Beschwerdeentscheidung des BGH vom 24.05.2006
Des weiteren wird gegen Sie ermittelt, weil Sie im Verfahren 87 Ds 496 Js 25360/05 des AG Potsdam als Verteidigerin des Angeklagten Dirk Reinecke ebenfalls volksverhetzende Äußerungen getätigt und gegen das vorläufige Berufsverbot von Rechtsanwalt Horst Mahler verstoßen haben sollen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats.
Als Rechtsanwältin sind Ihnen Ihre Beschuldigtenrechte bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
gez Großmann
Staatsanwalt (GL)
_________________________________
Sylvia Stolz, „eine deutsche Jeanne d’Arc“* unter Anklage
________________________
Sylvia Stolz on Dr Hennig - German
_____________________________________
Sylvia Stolz im Zündelprozeß
Die Vasallenjustiz der OMF-BRD ** wirft der als Verteidigerin von Ernst Zündel hervorgetretenen Juristin Leugnung des Holocausts vor. Sie habe als Verteidigerin des wegen schwerer Verunglimpfung des Staates angeklagten Bundeswehr-Oberstarztes der Reserve, Dr. Rigolf Hennig, in öffentlicher Hauptverhandlung vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg einen Antrag verlesen, in dem sie aus einem Zeitungsbericht über einen Auftritt des in der Welt bekannten Israelischen Künstlers Gilad Atzmon in Bochum zitierte. In dem Bericht wird eine öffentliche Erklärung von Gilad Atzmon wiedergegeben, in der die Geschichtsschreibung über den 2. Weltkrieg und der Holocaust als „eine komplette, von Amerikanern und Zionisten initiierte Fälschung“ bezeichnet wird.
Die Verteidigerin habe ferner in diesem Antrag den Iranischen Staatspräsidenten Ahmadinedschat zitiert, der zum Ausdruck gebracht hatte, daß er nicht an den Holocaust glaube. Außerdem habe sie in dem Antrag behauptet, die „Vorlesungen über den Holocaust“ von Germar Rudolf würden „die Holocaustreligion von der Wurzel her“ vernichten.
Damit nicht genug, wird der Rechtsanwältin auch noch vorgeworfen, sie habe in ihrem Schlußvortrag in der Hauptverhandlung gegen Dr. Hennig den Standpunkt vertreten, daß das Deutsche Reich rechtlich fortbestehe und dementsprechend die Bundesrepublik Deutschland rechtlich keinen Bestand habe. In diesem Zusammenhang wird sie wörtlich wie folgt zitiert: „Die Holocaustlüge ist am Bröckeln! Auch das Gericht könne sich den zunehmend artikulierten Zweifeln nicht mehr verschließen.“
Im Ermittlungsverfahren hatte Sylvia Stolz geltend gemacht, daß der Holocaust nicht offenkundig sei. Die „Offenkundigkeit“ sei nur vorgetäuscht worden mit den Mitteln der Beweis(ver)fälschung, falscher Zeugenaussagen, der Folter, der Gewalt, des Meinungsdruckes , der existentiellen Bedrohung und der Vernichtung der sogenannten Revisionisten, des Verbotes und des Totschweigens der revisionistischen Bücher und der Strafverfolgung der Personen, die öffentlich äußersten, daß sie nicht an den Holocaust glauben. Die Bestrafung des Holocaustbestreitens werde nicht mehr lange währen können, zu viele Menschen Weltweit würden die bislang unterdrückten Tatsachen erkennen.
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat wegen der Bedeutung der Sache die Anklage nicht vor dem Amtsgericht sondern vor der Großen Strafkammer erhoben. Sie ist unterzeichnet von dem Staatsanwalt Kaup, Staatsanwaltschaft Lüneburg, Burmeisterstraße 6, 21335 Lüneburg, Deutschland, Telefon-Durchwahl 0049(0)4131 202668, Fax 0049(0)4131 202 358.
Über die Zulassung der Anklage entscheiden die Richter am Landgericht Lüneburg, die den nicht vorbestraften Oberstarzt d.R. Dr. Hennig (70) wegen Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt haben. Ihre Namen: Vorsitzender Richter a.LG. Knaack und Richterin Dr. Holznagel, Landgericht Lüneburg, Postfach 21 31, 21332 Lüneburg; Telefon-Durchwahl 0049(0)4131 202-273; Telefax 0049(0)4131202-339.
Kleinmachnow am 7. August 2006
Horst Mahler
* Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 9(3) (2005), S. 265.
** OMF = Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft
------------------------------------------------------
Staatsanwaltschaft Mannheim
- Abteilung 5 -
Staatsanwaltschaft Mannheim - L 4, 15 - 68161 Mannheim
Herrn
Horst Mahler Weidenbusch 13
14532 Kleinmachnow
Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben): - Bearbeiter: Telefon (Durchwahl) Datum
503 Js 2306/06 StA (GL) 0621/292-7524 04.08.2006
Grossmann (FAX: -7530
Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Verdachts der Volksverhetzung u.a.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Mahler,
bei der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde aufgrund Ihres Verhaltens im Zusammenhang mit dem Verfahren 6 KLs 503 Js 4/96 gegen Ernst Zündel vor dem Landgericht Mannheim das obige Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet. Ihnen liegt insbesondere zur Last
Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Beleidigung, Verunglimpfung des Staates durch Einreichung von Unterlagen, die durch Sie (mit)verfasst oder durch die Verteidigerin Rechtsanwältin Stolz auf Ihre Veranlassung hin dem Gericht vorgelegt bzw. mündlich vorgetragen wurden und in denen u.a. der nationalsozialistische Völkermord an den Juden bestritten sowie die Bundesrepublik Deutschland als von jüdisch gesteuerten Feindmächten organisiertes Scheingebilde („OMF-BRD") dargestellt wurde
Verstoß gegen § 145 c StGB durch Mitwirkung an der Verteidigung Ernst Zündels als „Assistent", obwohl Sie einem vorläufigen Berufsverbot unterlagen
Beleidigung durch Verfassung des Textes „Das hält keine Justiz aus", der mit Schreiben von RAin Stolz vom 16.05.2006 dem LG Mannheim zugesandt wurdeWegen der näheren Einzelheiten erlaube ich mir auf folgende Dokumente Bezug zu nehmen, die Sie kennen dürften:
Pflichtverteidigerabberufung von RAin Stolz durch Verfügung des Vorsitzenden vom 07.11.2005
Beschwerdeentscheidung des OLG Karlsruhe vom 14.12.2005
Beschluss des LG Mannheim bzgl. Ihrer „Asssistenz" vom 08.11.2005
Beschluss des LG Mannheim gemäß § 138 a StPO vom 09.03.2006
Entscheidung des OLG Karlsruhe im Verfahren nach § 138 a StPO vom 31.03.2006
Beschwerdeentscheidung des BGH vom 24.05.2006
Als Rechtsanwalt sind Ihnen Ihre Beschuldigtenrechte bekannt.Mit freundlichen Grüßen
gez. Grossmann
Staatsanwalt (GL
Des weiteren wird gegen Sie ermittelt, weil Sie im Verfahren 87 Ds 496 Js 25360/05 des AG Potsdam gegen Dirk Reinecke ebenfalls gegen das vorläufige Berufsverbot verstoßen und über RAin Stolz volksverhetzende Unterlagen eingereicht haben sollen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats.
Mit freundlichen Grüßen
________________________
Google Alert for: Ernst ZündelGerman town says 'No' to neo-Nazis
United Press International - USA
... Rieger, who has defended several prominent neo-Nazis, including Holocaust denier Ernst Zuendel, is willing to pay $4.3 million for the hotel. ...
©-free 2006 Adelaide Institute