Verhandlung wegen "OWI" -
Verstoß gegen Wappenverordnung
Liebe Landsleute,
Am 08.12.2003 findet um 14.30 Uhr, im
"Amtsgericht Grimma", Saal 1, eine Verhandlung gegen
mich statt.
Selbstverständlich erfolgt die
Verteidigung nach Reichsrecht, übrigens durch einen Anwalt.
Die Eckpunkte meiner Verteidigung sind im
angefügter PDF- Datei umrissen.
Interessenten sind herzlichst eingeladen.
Die Fakten:
Die "Sächsische Staatskanzlei" hat am 3. Juni
03 festgestellt, daß ich einen Ausweis benutze, der nicht von
"BRD-Behörden" ausgestellt ist.
Das ist wahr.
Da ich im Reichsland Sachsen lebe, befindet sich auf
meinem Ausweis logischerweise das Wappen des Freistaates Sachsen,
natürlich des Reichslandes Freistaat Sachsen!
Es erfolgte eine Anhörung (s. Schr. vom 01.07.03) in
der ich meine Position als Reichsbürger vertreten habe.
Daraufhin kam ein Bußgeldbescheid (s. Anlage ), gegen den
ich(am 23.07.03) in Widerspruch gegangen bin
Danach wurde der "Vorgang" an die "Staatsanwaltschaft"
Grimma abgegeben. Man ist dort der irrigen Auffassung, daß ich
gegen eine "Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über
die Verwendung des Staatswappens"(Wappen VO) verstoßen hätte.
Ich bitte darum, daß sich viele
reichstreue Bürger zu diesem Termin im Amtsgericht Grimma
einfinden, um dem rechtswidrigen und volksfeindlichen Treiben
der BRD-Justiz, zumindest durch zahlreiche Anwesenheit, Paroli
zu bieten.
Bitte verbreitet deshalb dieses Schreiben
unter Freunden und Kameraden, vor allem in Sachsen. Versucht den
Termin wahr zu nehmen.
Da die BRD-Gesinnungsjustiz das Licht
scheut, wie der Teufel das Weihwasser, dürfen Willkürprozesse
gegen Reichbürger nicht in leeren Gerichtsstuben stattfinden.
Mit reichstreuen Grüßen,
bis zum Montag
R. Arnold