Von: Horst Mahler [mailto:hm@deutsches-kolleg.org]
Gesendet: Montag, 16. August 2004 21:06
An: Mahler, Horst (hm@horst-mahler.de)
Betreff: Bitte an alle möglichen Verteiler weiterleiten, ausdrucken und verteilen - auch in Wunsiedel!

 

Kippt die Fremdherrschaftsgesetze

Weg mit den §§ 86, 86a, 90a, 90b und 130 StGB

 

Der Aufstand für die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches beginnt mit dem Aufstand für die Wahrheit, denn es ist die Wahrheit, die uns frei macht.

 

Das nächste Gefecht im Feldzug gegen die Offenkundigkeit des Holocaust’ findet am 6. September 2004 in Schwerin statt, um 13.00 Uhr,  Saal 122 des Landgerichts Schwerin,

Demmlerplatz 1-2
 

Dort wird der Angriff auf das Offenkundigkeitsdogma  vorgetragen vom Mitgründer des „Vereins zur Rehabilitierung der wegen  Bestreitens des Holocaust’ Verfolgten“ (VRBHV),  Bauingenieur Rolf Winkler, der wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener angeklagt ist.

Er hatte in einem bundesweit verbreiteten offenen Brief an die Architektenkammer von Sachsen die Meinung geäußert, daß die weltweite Talmudische Despotie - in ihrem gegenwärtigen Stadium – im wesentlichen auf vier Jahrhundertlügen beruhe, u.a.

„Auf der Auschwitzlüge, daß das Deutsche Reich im Konzentrationslager Auschwitz in Verwirklichung eines allgemeinen Ausrottungsentschlusses vier Millionen Juden systematisch durch Giftgas getötet habe.“

Von Mahatma Gandhi lernen! Kommt massenhaft zum Prozeß!

Als der Mahatma eines Tages auf seinen Erkundungszü­gen auf einem Elefanten durch ein Dorf ritt, holte ihn ein Polizist ein und brachte ihn zurück in die Stadt. Dort hän­digte man ihm die offizielle Aufforderung aus, Champaran unverzüglich zu verlassen. Er unterschrieb sie, fügte jedoch auf der Rückseite hinzu, daß er sich dieser Anordnung wi­dersetzen würde. Das brachte ihn schon am nächsten Tag vor Gericht.

Vor dem Gerichtsgebäude drängten sich Tausende von Bauern, die gehört hatten, daß der Mahatma, der gekommen war, um ihnen zu helfen, deshalb jetzt Schwierigkeiten mit den Behörden hätte. ......

Vor dem Gericht bekannte sich Gandhi schuldig. ....Er fragte nach dem Strafmaß, welches ihm das Gericht für dieses Ver­gehen zudiktieren wolle.

Das Hohe Gericht ließ wissen, daß es sich zwei Stunden zur Beratung zurückziehen und dann das Urteil verkünden wolle..... Als der Gerichtshof wieder zusammen­trat, erklärte der Richter, er werde das Urteil erst in einigen Tagen sprechen.... Nach einigen Tagen wurde aber das Verfahren auf höhere Weisung hin eingestellt. Gandhi triumphierte: der bürgerliche Ungehorsam hatte gesiegt - zum erstenmal in Indien!

»Was ich tat«, erklärte Gandhi, »war nichts Besonderes. Ich bewies nur, daß die Engländer auch nicht in meinem Heimatland nach Belieben herumkommandieren können.«

[Aus  Louis Fischer „Gandhi – Prophet der Gewaltlosigkeit“, Heyne Sachbuch426, Wilhelm Heyne Verlag, München 1998 S. 76 f.]

 

----- Original Message -----
Sent: Tuesday, August 17, 2004 9:27 PM
Subject: Komitee: Verhandlungen gegen Mahler, Röhler und Winkler

 

 

Komitee „Freiheit für Horst Mahler,
Andreas Röhler, Rolf Winkler und alle politisch
Angeklagten und Inhaftierten!“
 
 
 

Sachlichkeit kriminell! Endgültiger Triumph des religiösen Fanatismus?

"Teile und herrsche!" sagen sich die USraeliten und ihre Knechte und legen die Verhandlungen gegen Horst Mahler und Andreas Röhler in Berlin auf die exakt gleichen Termine: 23. und 30. August 2004 jeweils 9 Uhr vor dem Landgericht Berlin,Turmstraße 91.

Im Falle des Verlegers Andreas Röhler, der u.a. für Artikel Horst Mahlers in der Zeitschrift Sleipnir verfolgt wird, erklimmt der HOlokaust-Fundamentalismus einen weiteren Gipfelpunkt: Röhler wurde verurteilt, weil sich ein mit dem HEiligen, d.h. mit JÜdischem befassender Sleipnir-Artikel einer "versachlichenden Wortwahl" – so der Staatsanwalt in seiner Anklage – befleißigt hatte.

Das nun mögen die Hohepriester und ihre OMF-Lakaien, die die Würdelosigkeit besitzen, sich auf die Aufklärung zu berufen, ganz und gar nicht: Sachlichkeit. Die JUden sind heilig, merkt Euch das! Den JUden ist nur mit Ehrfucht und Knechtseligkeit, aber nicht mit Sachlichkeit zu begegnen, sonst Knast!

Am 23. August 2004 nun, 9.00 Uhr, Raum 154, kämpft Andreas Röhler gegen dieses Urteil in der Berufung (weiter unten die Presseerklärung von Andreas Röhler).

Am 6. September 2004, 13.00 Uhr, beginnt in Schwerin, Landgericht, Demmlerplatz 1-2, Saal 122, der Prozeß gegen Bauingenieur Rolf Winkler, Mitgründer des „Vereins zur Rehabilitierung der wegen  Bestreitens des Holocaust’ Verfolgten“ (VRBHV). Angeklagt wegen: "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener".

Sie sagen "Verunglimpfung" und meinen – wie in Berlin schon in aller Offenheit – "Sachlichkeit"!

Nur Heiligung erlaubt Herrschaft, Ausbeutung und Unterdrückung.
Stürzen wir das Heiligtum!
Trennung von Staat und Synagoge jetzt!
Besucht die Prozesse und berichtet in Euren Bekanntenkreisen!
Wir sind das Volk!
Europa lebt!

 

 


 

[Presseerklärung von Andreas Röhler zum Prozeß am 23. August 2004:]

Andreas Röhler (V.i.S.d.P.), Verlag der Freunde,
Danziger Str. 219, 10407 Berlin, T./F.: 42857835
http://www.sleipnir.netfirms.com


Rechtsbrechende Verfahren sollen fortgesetzt werden

Nachdem Andreas Röhler als Herausgeber der Zeitschrift
für Kultur, Geschichte und Politik, Sleipnir, vor dem
Amtsgericht Berlin Tiergarten jegliche Antragstellung
verboten worden war und der auf eine Beschwerde hin
beigeordnete Pflichtverteidiger nur am ersten Termin
teilnahm, soll das Verfahren am

23. August 2004 vor dem Landgericht Berlin,
Turmstraße 91, um 9.00 Uhr im Raum 154

fortgesetzt werden. Aktenzeichen: 563-156/03. Weiterer
Termin: 30. August, 9.00 Uhr, Raum 154

"Versachlichende Wortwahl" lautet die Anschuldigung.

Ist der herangezogene § 130 des Strafgesetzbuches schon
eine einzige Beleidigung – u.a. wegen der Verletzung
des Paktes über die Beseitigung jeglicher
Rassendiskriminierung –, so ist die Behauptung, durch
Versachlichung könne "verhetzt" werden, absurd.

Ein Europa, das sich offiziös auf Sokrates beruft,
zertritt mit derartigen Anklagen sein Erbe.

Auch eine zweite Anklageschrift, welche auf die
kritisch kommentierte Veröffentlichung eines Aufsatzes
von Horst Mahler, Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen
zielt, atmet diesen Geist der Perversion. In einem
Aktenvermerk heißt es, zwar sei im Einzelnen nichts
strafbar, wohl aber das Ganze.

Das ist die Sprache des Mordes an den europäischen
Völkern.

Um eine Spende zur Deckung der Prozeßkosten auf Kto.
Verlag der Freunde bei der Postbank Berlin,
263308-102, BLZ 10010010, wird gebeten.

[Ende Presseerklärung Röhler]

 


 

Impressum:
Komitee „Freiheit für Horst Mahler!“:
http://www.nationalanarchismus.org/adk/Komitee/komitee.html,
verantwortlich: Peter Töpfer,
peter-toepfer@nationalanarchismus.org,
Telefon: 030 / 44049324, Fax: 01212511848515, Postfach: 350435, 10213 Berlin
Abo bestellen und abbestellen: abo@nationalanarchismus.org 

 

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