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Von:
Horst Mahler [mailto:hm@deutsches-kolleg.org]
Gesendet: Montag, 16. August
2004 21:06
An: Mahler, Horst (hm@horst-mahler.de)
Betreff: Bitte an alle
möglichen Verteiler weiterleiten, ausdrucken und verteilen - auch in
Wunsiedel!
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Kippt die Fremdherrschaftsgesetze Weg mit den §§ 86, 86a, 90a, 90b und 130 StGB |

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Der Aufstand für die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches beginnt mit dem Aufstand für die Wahrheit, denn es ist die Wahrheit, die uns frei macht.
Das nächste Gefecht im Feldzug gegen die Offenkundigkeit des Holocaust’ findet am 6. September 2004 in Schwerin statt, um 13.00 Uhr, Saal 122 des Landgerichts Schwerin,
Demmlerplatz 1-2
Dort wird der Angriff auf
das Offenkundigkeitsdogma vorgetragen vom Mitgründer des „Vereins zur
Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust’ Verfolgten“ (VRBHV),
Bauingenieur
Er hatte in einem bundesweit verbreiteten offenen Brief an die Architektenkammer von Sachsen die Meinung geäußert, daß die weltweite Talmudische Despotie - in ihrem gegenwärtigen Stadium – im wesentlichen auf vier Jahrhundertlügen beruhe, u.a. „Auf der Auschwitzlüge, daß das Deutsche Reich im Konzentrationslager Auschwitz in Verwirklichung eines allgemeinen Ausrottungsentschlusses vier Millionen Juden systematisch durch Giftgas getötet habe.“ Von Mahatma Gandhi lernen! Kommt massenhaft zum Prozeß! Als der Mahatma eines Tages auf seinen Erkundungszügen auf einem Elefanten durch ein Dorf ritt, holte ihn ein Polizist ein und brachte ihn zurück in die Stadt. Dort händigte man ihm die offizielle Aufforderung aus, Champaran unverzüglich zu verlassen. Er unterschrieb sie, fügte jedoch auf der Rückseite hinzu, daß er sich dieser Anordnung widersetzen würde. Das brachte ihn schon am nächsten Tag vor Gericht. Vor dem Gerichtsgebäude drängten sich Tausende von Bauern, die gehört hatten, daß der Mahatma, der gekommen war, um ihnen zu helfen, deshalb jetzt Schwierigkeiten mit den Behörden hätte. ...... Vor dem Gericht bekannte sich Gandhi schuldig. ....Er fragte nach dem Strafmaß, welches ihm das Gericht für dieses Vergehen zudiktieren wolle. Das Hohe Gericht ließ wissen, daß es sich zwei Stunden zur Beratung zurückziehen und dann das Urteil verkünden wolle..... Als der Gerichtshof wieder zusammentrat, erklärte der Richter, er werde das Urteil erst in einigen Tagen sprechen.... Nach einigen Tagen wurde aber das Verfahren auf höhere Weisung hin eingestellt. Gandhi triumphierte: der bürgerliche Ungehorsam hatte gesiegt - zum erstenmal in Indien! »Was ich tat«, erklärte Gandhi, »war nichts Besonderes. Ich bewies nur, daß die Engländer auch nicht in meinem Heimatland nach Belieben herumkommandieren können.« [Aus Louis Fischer „Gandhi – Prophet der Gewaltlosigkeit“, Heyne Sachbuch426, Wilhelm Heyne Verlag, München 1998 S. 76 f.]
----- Original Message -----
Sent: Tuesday, August 17, 2004 9:27 PM
Subject: Komitee: Verhandlungen gegen Mahler, Röhler und Winkler
Komitee „Freiheit für
Horst Mahler,
Andreas Röhler, Rolf Winkler und alle politisch Angeklagten und Inhaftierten!“ Sachlichkeit kriminell! – Endgültiger Triumph des religiösen Fanatismus? "Teile und herrsche!" sagen sich die USraeliten und ihre Knechte und legen die Verhandlungen gegen Horst Mahler und Andreas Röhler in Berlin auf die exakt gleichen Termine: 23. und 30. August 2004 jeweils 9 Uhr vor dem Landgericht Berlin,Turmstraße 91. Im Falle des Verlegers Andreas Röhler, der u.a. für Artikel Horst Mahlers in der Zeitschrift Sleipnir verfolgt wird, erklimmt der HOlokaust-Fundamentalismus einen weiteren Gipfelpunkt: Röhler wurde verurteilt, weil sich ein mit dem HEiligen, d.h. mit JÜdischem befassender Sleipnir-Artikel einer "versachlichenden Wortwahl" – so der Staatsanwalt in seiner Anklage – befleißigt hatte. Das nun mögen die Hohepriester und ihre OMF-Lakaien, die die Würdelosigkeit besitzen, sich auf die Aufklärung zu berufen, ganz und gar nicht: Sachlichkeit. Die JUden sind heilig, merkt Euch das! Den JUden ist nur mit Ehrfucht und Knechtseligkeit, aber nicht mit Sachlichkeit zu begegnen, sonst Knast! Am 23. August 2004 nun, 9.00 Uhr, Raum 154, kämpft Andreas Röhler gegen dieses Urteil in der Berufung (weiter unten die Presseerklärung von Andreas Röhler).
Am 6. September 2004,
13.00 Uhr, beginnt in Schwerin, Landgericht, Demmlerplatz 1-2, Saal 122,
der Prozeß gegen Bauingenieur
Sie sagen "Verunglimpfung" und meinen – wie in Berlin schon in aller Offenheit – "Sachlichkeit"!
Nur Heiligung erlaubt
Herrschaft, Ausbeutung und Unterdrückung.
[Presseerklärung von Andreas Röhler zum Prozeß am 23. August 2004:] Andreas Röhler (V.i.S.d.P.), Verlag der
Freunde, [Ende Presseerklärung Röhler]
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