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----- Original Message -----
From:
Horst Mahler
Sent: Tuesday, August 31, 2004 10:27 PM
Subject: AW: gibts die BRD eigentlich noch...?
Schluß mit dem Jüdischen Geschwätz vom Ende der BRD!
Lieber Herr Weinmann, die Sage vom Ende der BRD hat offensichtlich das ewige Leben. Also muß man das beste daraus machen. Für mich ist sie der Prüfstein, ob jemand das ABC der Staatskunst(/wissenschaft) beherrscht oder nicht. Ob da ein Subjekt ist – ein in sich und aus sich heraus selbst bewegtes Wesen – sei es als Individuum, als Person, als Volk, als Staat - ist eine Tatfrage. Diese kann nur der beantworten, der den Begriff des Subjekts – des Individuums, der Person, des Volkes, der Nation, des Staates, des Reiches - schon hat (ihn weiß). Ein Stein ist kein Subjekt. Er tut nicht. Der Geist tut . Dieser ist absolutes TätigSein. Gott ist Geist (Joh 4,24). Was Gott ( = Geist) ist, erscheint als sein Tun – so wie der der Eichel innewohnende Trieb in der Entfaltung des Eichenbaums erscheint. Subjekt ist ein Tun, ein sich äußernder Wille. Willensäußerung ist das Setzen eines Inneren als Äußeres. Gerade dadurch erhält sich das Innere gegen das Vergehen, ist es Sein. Wille ist praktischer Geist. Das Subjekt ist wirklich nur in der Äußerung seines Willens. „Äußern“ ist dabei mehr als nur „sagen“, Willensäußerung ist ein Einspuren des Subjektiven (eines Inneren) in die Außenwelt. Ein Staatssubjekt ist der (wirkliche) Wille, als Staat dazusein. Das äußerste Mittel, diesen Willen zu setzen und sich dadurch als Subjekt zu erhalten, ist der Krieg (sowohl nach innen [= Bürgerkrieg ] als auch nach außen [ =Völkerkrieg]). Der Wille, Staatssubjekt zu sein, lebt in den Individuen, die in dem Sinne den Staat „bilden,“ daß sie sich zur Hervorbringung ihrer gemeinschaftlichen Willensform als selbstbeherrschtes Gemeinwesen (= Staat) in bestimmter Weise verhalten. Er entsteht in einem Volk, das in sich die Kraft fühlt, Fremdbestimmung aus sich auszuschließen (für-sich-zu-sein). Damit sind die Grundlagen für die Beantwortung der Frage, „ob es die Bundesrepublik noch gibt“, gelegt. Juristen, die „Recht“ anwenden, ohne zu wissen, was Recht eigentlich ist (Frage nach dem Wesen des Rechts, die nur philosophisch und nicht von Juristen beantwortet werden kann), sind nicht fähig, die gestellte Frage zu beantworten. Ist die Bundesrepublik Deutschland, nach dem, was hier entwickelt wurde, je ein Staatssubjekt gewesen? Das als Inbegriff eines Regelwerkes zur Beherrschung und Verwaltung des bezwungenen Reiches mit diesem Namen bezeichnete Gebilde ist von den Siegern über den Nationalstaat des Deutschen Volkes mit Waffengewalt geschaffen worden. Das Wesen der Bundesrepublik Deutschland ist also die Nichtung der Selbstbewegtheit des Deutschen Volkes, d.h. seiner Subjekthaftigkeit. Sie ist eine dem Deutschen Volk gewaltsam implantierte Zwangsordnung zur Verwirklichung feindlicher Kriegsziele. Dieses Konstrukt hat als Völkerrechtsverbrechen keinerlei rechtliche sondern als Machtverhältnis nur tatsächliche Bedeutung (vg. dazu die Rede von Carlo Schmid http://www.deutsches-kolleg.org/hm/aktuelles/Revisionsbegruendung_Rennicke.htm#Carlo_Schmid sowie Friedrich Berber, Lehrbuch des Völkerrechts Bd. II (Kriegsrecht), C.H. Beck Verlag, 2. Aufl., München 1969, S. 133) Damit ist geklärt, daß die Bundesrepublik Deutschland entsprechend ihrem Entstehungsgrund nicht als Staatssubjekt entstanden ist, sondern als „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (Carlo Schmid). Als solche ist sie auch kein Subjekt des Völkerrechts. Sie ist absolut vertragsunfähig. Die von ihr geschlossenen „Verträge“ sind fremdbestimmt und für das fortbestehende Deutsche Reich (vgl. dazu auch BVerfGE 36, 1 ff.) nicht bindend. Darunter fallen der „Deutschlandvertrag“ von 1952 bzw. 1955, die „Pariser Verträge“ von 1954, der „Überleitungsvertrag“ von 1952, die Römischen Verträge von 1957 mit allen Folgeverträgen, der „2+4 Vertrag“ usw. Die Aufdeckung und Bewußtmachung dieses Sachverhalts ist selbst schon ein Aufstandsakt gegen die Fremdherrschaft, die alles daran setzt, den Deutschen und der Welt die „BRD“ als den Nationalstaat des Deutschen Volkes zu verkaufen. In der „Einen Welt der Globalisten“ wird sich kein Akademiker als Philosoph, Staatsrechts- und/oder Völkerrechtslehrer einen Namen machen, der sich der von der Siegermacht gewünschten Sichtweise widersetzt. Sie werden Carlo Schmid ignorieren, solange es geht; ihn aber zum „Kryptofaschisten“ abstempeln, wenn das nicht mehr geht. All denen, die gegen diese Sicht der Dinge mit der verstrichenen Zeit und den vielen "Wahlen" argumentieren, die inzwischen stattgefunden haben, ist entgegenzuhalten: 1. Es hat in der Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt freie Meinungsäußerung und deshalb auch keine freien Wahlen gegeben: Die NSDAP, alle ihre Gliederungen und Nachfolgeorganisationen sind im Mai 1945 von den Siegermächten unter Verletzung des Art. 43 Haager Landkriegsordnung von 1907 verboten worden. Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL berichtete in seiner Ausgabe Nr. 20/2003 S. 47, von einer repräsentativen Meinungsbefragung im Jahre 1948. Danach waren zu dieser Zeit noch 57 % der Deutschen der Meinung, daß der Nationalsozialismus eine gute Idee gewesen sei. Erst die nun schon seit einem halben Jahrhundert andauernde völkerrechtswidrige „Umerziehung“ der Deutschen mag eine Änderung bewirkt haben. Die mit Offenkundigkeitsanspruch aufgestellte Behauptung von den 6 Millionen im Gas vernichteten Juden wäre hier der entscheidende Faktor. [Als Kontrastbild diene die Entwicklung im Bereich der untgergegangenen Sowjetunion: Die für die tatsächlich geplante und von Stalins Schwager, dem Juden Kaganowitsch, durchgeführte physische Vernichtung von 30 Millionen selbständigen russischen Bauern verantwortliche KPdSU ist nach dem Zusammenbruch des bolschewistischen Systems nicht verboten worden. Ihre Nachfolgeorganisation ist in der Duma vertreten und spielt in Rußland gegenwärtig keine unbedeutende Rolle.] Die politischen Überzeugungen der Mehrheit der Deutschen waren also von Anfang an von jeglicher Beteiligung an der „demokratischen“ Willensbildung dauerhaft ausgeschlossen. Noch in dem Begleitschreiben der „deutschen“ Regierungen - BRD und DDR - zum 2+4-Vertrag wird die Selbstverpflichtung der Bundesregierung, auch künftig Parteien mit nationalsozialistischem Ideengut zu unterdrücken, hervorgehoben. 2. Mit der mit dem Einigungsvertrag verabschiedeten Neufassung von Artikel 146 GG ist klar zum Ausdruck gebracht, daß sogar nach Meinung der Vasallenregierung das Grundgesetz nicht zur gewohnheitsrechtlichen Verfassung des Deutschen Volkes aufgewertet ist. Was also soll das Gerede vom „Ende der BRD“? Als völkerrechtswidriges Machtverhältnis wird diese erst dann enden, wenn sich der Wille der Siegermacht dem Willen des Deutschen Volkes nicht mehr überlagern kann, d.h. wenn das Deutsche Reich seine Selbstherrlichkeit durch den erfolgreichen Allgemeinen Volksaufstand gegen die Fremdherrschaft wieder hergestellt haben wird. Die talmudischen Taschenspielertricks mit „Streichung der Geltungsklausel“ (Art. 23 GG) und „Vereinbarung zwischen Baker und Schewardnatse“ sind so offensichtlich „intellektueller Müll“, daß man sich damit gar nicht ernsthaft befassen darf, wenn man selbst noch ernst genommen werden will. Sie gehen stets von der Voraussetzung aus, daß die BRD vor der Streichung des Art. 23 GG doch rechtlichen Bestand hatte, also auch zu Lasten des Reiches Verträge schließen konnte usw. In dieser Position lauert der Verrat. Die juristischen Laienspieler, die sich auf diesem Feld tummeln, machen sich so mit ihrer Wichtigtuerei zu Betrugshelfern unserer Feinde. Mit freundlichen Grüßen Horst Mahler
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