Germany

Fredrick Töben asks:

 

Where is the upright German - whose moral and intellectual courage and integrity is still intact - who dares to support Hans-Jürgen Witzsch's fight to inform German students of his view of history, without being called a 'denier', etc.?

 


Landgerichtsurteil gegen Hans-Jürgen Witzsch rechtskräftig

Ex-Lehrer ins Gefängnis

Drei Monate Haft für 62-Jährigen wegen Verharmlosung Hitlers

  

Der ehemalige Lehrer und Fürther CSU-Stadtrat Hans-Jürgen Witzsch muss ins Gefängnis. Das Bayerische Oberste Landesgericht wies die Revision des 62-Jährigen gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom Januar ab. Darin war Witzsch wegen verharmlosender Äußerungen über Adolf Hitler und den Holocaust zu drei Monaten Haft verurteilt worden.

Anlass des Strafprozesses war ein Brief des Fürthers an Historiker Michael Wolffsohn gewesen. Unter anderem hatte er geschrieben, es gebe keine Belege für einen Befehl Hitlers zum Judenmord. Ein solcher Befehl sei „eine Erfindung der Nachkriegsgräuelpropaganda“. Auch die Zahl von sechs Millionen während des Dritten Reichs getöteten Juden sei eine „reine Propagandazahl“. Angezeigt wurde Witzsch daraufhin von Arno Hamburger, dem Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde in Nürnberg.

Das Landgericht unter Vorsitz von Klaus Kriegel wertete den Brief als Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Die drei Monate Haft konnten auf Grund der Vorstrafen von Witzsch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Richter Kriegel hatte im Prozess betont: „Sie sind jetzt bereits das dritte Mal hier. Ich habe Sie doch schon beim letzten Mal fast gebeten: Tun Sie so etwas nicht mehr. Aber Sie haben sich nicht daran gehalten.“

Das Bayerische Oberste Landesgericht wies die Revision gegen das Urteil in nur einem Satz zurück. Es fand „keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten“. Witzsch hatte diese Entscheidung erwartet, wie er auf NN-Nachfrage erklärte. Den Instanzenzug hat er damit ausgeschöpft, das Urteil ist rechtskräftig. Der 62-Jährige muss die drei Monate Gefängnis antreten, sobald er geladen wird. Hinzu könnten vier weitere Monate kommen: Er hat den strafbaren Brief während einer laufenden Bewährung geschrieben; nun steht deren Widerruf an.

Witzsch wehrt sich aber weiter. Nach eigenen Angaben hat er bereits Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Haft würde dadurch nicht aufgeschoben. Er hat aber gleichzeitig beantragt, den Haftantritt zu verschieben – „aus akuten Gründen“, die er nicht näher nennen will. GUDRUN BAYER

 

 

NÜRNBERGER NACHRICHTEN / Lokales       Di-20.8.2002 

 

 

 

Die Revision verworfen

Witzsch muss jetzt einsitzen

Drei Monate Gefängnis für Ex-Gymnasiallehrer

 

Endstation für den ehemaligen Fürther Lehrer Hans-Jürgen Witzsch: Das Bayerische Oberste Landesgericht verwarf eine Revision des wegen rechtsextremer Propaganda mehrfach verurteilten und suspendierten Gymnasiallehrers. Damit ist der Rechtsweg für den 62-Jährigen ausgeschöpft.

Hintergrund war ein Urteil der 4. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Darin war Witzsch wegen Verunglimpfung Verstorbener zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte sowohl die Staatsanwaltschaft, der dieser Spruch als zu milde erschien, Berufung eingelegt als auch der Angeklagte selbst, der einen Freispruch erreichen wollte.

Witzsch hatte sich zuvor in einem Brief an den Münchner Historiker Michael Wolfssohn gewandt und dessen Erkenntnisse über die NS-Diktatur angezweifelt. Die zentralen Einsprüche des Hobby-Historikers aus Fürth: Hitler habe die Vernichtung der Juden nicht befohlen, die Nazis hätten ihre Vernichtung nicht planmäßig durchgeführt und keiner der obersten NS-Chargen habe von der systematischen Judenvernichtung gewusst.

Gegenteilige Meinungen bezeichnete der Angeklagte als böswillige Erfindung. Durch diese unwahre Tatsachenbehauptung aber hat sich der Angeklagte § 189 StGB schuldig gemacht. Das Gericht urteilte, dass die Behauptungen des Angeklagten „nicht nur monströs und absurd“ seien, sondern auch das Schicksal der im Dritten Reich ermordeten Juden verhöhnten. Mit der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth rechtskräftig. uc

 

 

NÜRNBERGER ZEITUNG / Lokales         Di-20.8.2002 

 

 

 

 

FR-Inland, Dienstag, 20. August 2002

 

Holocaust



Gericht verurteilt früheren Lehrer wegen Leugnung

NÜRNBERG, 19. August (dpa). Wegen der Leugnung der systematischen Judenverfolgung durch die Nationalsozialisten muss ein ehemaliger Gymnasiallehrer aus Fürth für drei Monate ins Gefängnis. Das Oberste Landesgericht Bayerns bestätigte nach Angaben der Justizpressestelle in Nürnberg ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Fürth und verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet.

Der Lehrer hatte die millionenfache Ermordung von Juden im Dritten Reich als "Erfindung der Nachkriegs-Gräuel-Propaganda" bezeichnet. Der Mann hatte 1999 in einem Brief an den Historiker Michael Wolffsohn dessen Erkenntnisse über die NS-Diktatur angezweifelt. Er stellte nach Justizangaben in Abrede, dass die Nazis den Massenmord an den Juden systematisch geplant und organisiert hätten. Er stellte ferner die Zahl von 4,5 Millionen getöten Juden im "Dritten Reich" in Frage. Wegen seiner rechtsextremistischen Anschauungen hatte die Fürther CSU den Lehrer bereits vor Jahren ausgeschlossen.

 

 

Süddeutsche Ztg./Bayern, Dienstag, 20. August 2002

 

 

Holocaust geleugnet – Lehrer muss in Haft

Nürnberg – Der frühere Fürther Lehrer Hans-Jürgen Witzsch muss wegen Verunglimpfung des Andenkens verstorbener eine dreimonatige Gefängnisstrafe absitzen. Das Bayerische Oberste Landesgericht verwarf eine Revision des 62-Jährigen gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom Januar. Witzsch hatte in einem Brief an den Historiker Michael Wolffsohn behauptet, der Massenmord an den Juden in Europa sei von Hitler weder befohlen noch veranlasst worden. Gegenteilige Ansichten nannte er Erfindungen einer gegen Deutschland gerichteten Gräuelpropaganda. Wegen ähnlicher Äußerungen war Witzsch in der Vergangenheit mehrmals zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Eine erneute Aussetzung der Haft zur Bewährung kam nach Auffassung des Gerichts wegen der einschlägigen Vorstrafen nicht in Betracht. Die Stadt Nürnberg konnte in einem fast 20Jahre dauernden Prozess die Entlassung des an einer Wirtschaftsschule beschäftigten Geschichtslehrers durchsetzen.     Ps

 

http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/getArticleSZ.php?artikel=artikel4135.php

 

 

Fränkischer Tag (Bamberg)

 

http://www.fraenkischer-tag.de/

 

Dienstag, 20. August 2002

 

Lehrer leugnet
KZ-Opfer - drei
Monate Haft

Nürnberg Wegen der Leugnung von KZ-Opfern muss ein ehemaliger Gymnasiallehrer aus Fürth für drei Monate ins Gefängnis. Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte in letzter Instanz ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Fürth und verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet. Der Lehrer hatte die millionenfache Ermordung von Juden im Dritten Reich als "Erfindung der Nachkriegs-Gräuel-Propaganda" bezeichnet. Darin sehen die Gerichte eine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Der Mann hatte 1999 in einem Brief an den Münchner Historiker Michael Wolffsohn dessen Erkenntnisse über die Nazi-Diktatur angezweifelt. Er stellte nach Justizangaben in Abrede, dass die Nationalsozialisten den Massenmord an den Juden systematisch geplant und organisiert hätten.

 

 

 

Oberlehrer muss in den Knast

 

Fürther Auschwitz-Leugner verurteilt

 

Das Landgericht Nürnberg-Fürth lehnte am 28.01.02 die Berufung des 62jährigen Lehrers Witzsch ab. Damit wurde das Urteil des Amtsgerichts Fürth - 3 Monate Gefängnis ohne Bewährung wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener - bestätigt. Da der Ex-CSU-Stadtrat noch eine Bewährungsstrafe offen hat, wird er wohl für 7 Monate in Haft müssen.

Witzsch lehnte Klassenfahrten zum KZ Dachau ab, da alle dort ausgestellten Fotos Montagen seien. Die Gaskammern in den Lagern seien, so Witzsch, erst nachträglich von den Amerikanern eingebaut worden. Witzsch ist Leiter des "Arbeitskreises für Zeitgeschichte und Politik e.V." in Fürth, der revisionistische Positionen vertritt: Gaskammern seien Erfindungen der "Siegergeschichtsschreibung". Neben Holocaust-Leugnern wie David Irving schreibt Hans-Jürgen Witzsch u.a. in den "Vierteljahresheften für freie Geschichtsforschung".

Never ending story

Die Geschichte beginnt 1979 an der Nürnberger Wirtschaftsschule. Wegen rechtsextremer Äußerungen wird Witzsch die Fachaufsicht für Geschichte und Sozialkunde entzogen, bald darauf darf er keine Klassen mehr unterrichten, in denen der Nationalsozialismus behandelt wird. Bereits 1980 fordert ein "Komitee gegen Neonazismus" seine sofortige Entlassung aus dem Schuldienst. Im März 1981 wird er suspendiert, GEW und CSU schließen ihn aus.

Nach einem Prozess im Juli 83 wird Witzsch nicht wie gefordert aus dem Schuldienst entlassen, sondern lediglich zum Oberstudienrat degradiert. Ein Jahr später wird er Stadtrat für die rechtsextreme "Freie Wählergemeinschaft Fürther Block". Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach darf er wieder als Lehrer tätig sein. Seine Suspendierung wird mit der Auflage aufgehoben, Geschichte nicht mehr zu unterrichten. Witzsch arbeitet zunächst an der Peter-Vischer-Schule, 1991 stellt ihn die Nürnberger Wirtschaftsschule wieder ein. 1994 wird Witzsch wegen antisemitischer Äußerungen erneut vom Dienst suspendiert. Zwei Jahre später wird er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, erst im Jahr 2000 wird der Lehrer endgültig aus dem Schuldienst entlassen: das städtische Personalamt hält ihn nun für untragbar.

 

Brief an Michael Wolffsohn

Vergangenes Jahr wurde der vorbestrafte Revisionist vom Fürther Amtsgericht zu drei Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt und legte Berufung ein. In einem Brief hatte Witzsch den Münchner Historiker Wolffsohn aufgefordert, "von seinen falschen und fragwürdigen Behauptungen" über die Shoah Abstand zu nehmen. Laut Witzsch habe Hitler den Massenmord an jüdischen Menschen weder angeordnet, noch habe er davon gewusst. Derlei sowie die Zahl von 6 Millionen ermordeten Jüdinnen und Juden bezeichnet er als "Kriegs- und Nachkriegspropaganda". "Zwangsarbeiter" hätten im "Dritten Reich die schönste Zeit ihres Lebens hier in Deutschland verbracht". Wolffsohn leitete das Schreiben an die Kripo und den Vorsitzenden der israelitischen Kulturgemeinde (IKG) in Nürnberg, Arno Hamburger, weiter, der Strafanzeige stellte.

Der Berufungsprozess

Bereits am ersten Prozesstag vor dem Landgericht Nürnberg war im Zuschauersaal viel von "Weltverschwörung" und "Auschwitz-Lüge" zu hören. Der Anwalt des Auschwitz-Leugners bestritt Hamburgers Recht, Strafanzeige zu stellen: Dieser sei nicht Empfänger des Schreibens gewesen. Richter Riegel sah das anders: Es gehe um Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener - und Hamburger könne als Vorsitzender der IKG oder als Privatmann, der Angehörige in den Vernichtungslagern verloren habe, Strafantrag gegen Witzsch stellen.

Der Verteidiger von Witzsch ist einschlägig bekannt. Günther Herzogenrath-Amelung aus Regensburg hat zahlreiche Nazis vertreten und ist Mitglied des "Deutschen Rechtsbüros". Er führte Schulungen für die mittlerweile verbotene "Nationalistische Front" durch. Im September 2000 referierte er auf einem Seminar des "Nationalistischen Hochschulbundes" eine "Rechtskunde für Nationalisten".

Am zweiten Verhandlungstag wurden Journalisten im Gerichtsflur von "alten Kameraden" wegen ihrer Berichterstattung bedrängt. Die Staatsanwaltschaft forderte 7 Monate ohne Bewährung, der Verteidiger plädierte auf Freispruch und bescheinigte dem Richter "rudimentäre Geschichtskenntnisse". Witzsch äußerte in seinem Schlusswort, das Gericht sei "überfordert mit der Thematik".

Die Berufung wurde als unbegründet verworfen, Witzsch muss die Kosten des Verfahrens tragen. Die Urteilsbegründung führte die Tatsache, dass der Verurteilte bereits zum dritten Mal wegen ähnlicher Vergehen vor Gericht stand, ebenso an wie das Verhalten des Angeklagten und seines Anwalts. So seien die Schöffen mit den Worten "Die Zeiten werden sich ändern" und wer ein Urteil fälle, würde "vermerkt", bedroht worden.

Bei der Urteilsverkündung drängten rund 50 UnterstützerInnen des Revisionisten in den Gerichtssaal. Sie empörten sich über das Urteil, sahen eine "Unrechtsjustiz" am Werk und wollten die "Schuld der Juden" an diesem Urteil erkannt haben. Witzsch hatte der Urteilsverkündung mit immer roterem Kopf gelauscht und sich jede Bemerkung des Richters notiert. Aber auch das hat ihm nicht geholfen - es sieht ganz so aus, als ob Herr Lehrer Witzsch für sieben Monate ins Gefängnis müsste. Sein Anwalt hat Revision angekündigt.

mib

 

http://www.raumzeit-online.de/022002/10.html

 

 

 

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