Sylvia Stolz and Breakthrough on the Holocaust Front

 

Danish, English, French, German, Spanish 

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- und 

Thema: Hintergrund der Prozesstrategie im Zündelverfahren 

 

Thema: Wie der Durchbruch an der Holocaustfront von Sylvia Stolz vorbereitet wurde 

- Der Geist ist aus der Flasche

 

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Horst Mahler, Pfarrer-Grabmeier-Allee 10, 85560 Ebersberg

Frederick Töben

Adelaide Institute

via Weltnetz

 

                                                                                               Pfarrer-Grabmeier-Allee 10

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                                                                                                                                                 An Kaiser’s Geburtstag 

Lieber Fredrick,

ich will (jetzt nur ganz kurz) von den neuesten Entwicklungen berichten.

Am Wochenende vor Sylvias Inhaftierung erhielten wir Gerichtspost, von der Sylvia sagte, „das ist ja eine Bombe!“ – und sie hatte recht. Das war sogar eine Untertreibung. Es ist eine Superbombe, die schon „scharf“ gemacht ist. Die Zündschnur liegt jetzt in meiner Hand.

Am 17. Dezember 2007, als gegen Sylvia in Mannheim schon alles klar war, wurde ich durch diesen Beschluß von der  Staatsschutzkammer des Landgerichts Potsdam bezüglich der sechs schwersten gegen mich erhobenen Anklagen – 21 selbständige Einzeltaten umfassend (die meisten vermeintliche Holocaustleugnungen) - außer Verfolgung gesetzt. Angeblich sind die „Taten“ verjährt. 

Diese Begründung ist – jedenfalls für einen Teil der Anklagepunkte -  offensichtlich falsch und unter Mißachtung der  vom Zentralrat der Juden in Deutschland durchgesetzten Änderungsgesetze zu den Landespressegesetzen „zurechtgezimmert“ worden. Durch diese ist die kurze Verjährung für Pressevergehen (sechs Monate) für Fälle vermeintlicher Holocaustleugnung außer Kraft gesetzt, so daß einschlägige Veröffentlichungen frühestens nach drei Jahren verjähren. Nur für wenige der angeklagten Einzeltaten ist diese Dreijahresfrist schon verstrichen.

Abgesehen von diesen juristischen „Feinheiten“ ist es offensichtlich, daß man jedenfalls die Verjährungsfristen absichtlich verstreichen ließ. 

Schon im Oktober 2006 hatte eine andere Kammer des gleichen Landgerichts – von mir zunächst unbemerkt – eine Anklage wegen Verunglimpfung des Staates (Rigolf Hennig hat dafür 9 Monate in Gefangenschaft zubringen müssen) mit gleicher Begründung „versenkt“.

Nach Mannheimer Maßstäben hätte der Anklagestoff (21 selbständige Taten mit einem Strafrahmen von je 5 Jahren Freiheitsstrafe) angesichts meines Alters für „lebenslänglich“ gereicht (Man hätte als Gesamtstrafe Freiheitsentzug bis zu  15 Jahren aussprechen  können.)

Das aber ist auch nur die Spitze des Eisberges. Der „leise Aufstand“ der BRD-Juristen gegen die Holo-Justiz ist in vollem Gange.

Weitere Richter - in Stuttgart, Mühlhausen, Berlin, Bernau, Brandenburg, Potsdam und  Lüneburg‚ die Holocaustverfahren gegen mindestens fünf andere Feldzugsteilnehmer ebenfalls für Jahre “auf Eis gelegt“ haben, werden jetzt in den Strudel der kommenden Ereignisse gerissen werden.

Mannheim wird nur noch „Holonkenheim“ genannt  werden.

Gut zwei Dutzend Staatsanwälte und Richter werden sich wohl schon bald mit Anklagen wegen Strafvereitelung im Amte konfrontiert sehen. Und es werden der Zentralrat der Juden und seine Kettenhunde den nötigen Druck dahintersetzen.

Diese Verfahren  werden  die Juristenwelt aufwühlen und spalten. Die richtige Verteidigung müßte lauten: Keine Strafvereitelung, weil aus §§ 130 III, 90 a, 86 a StGB-BRD eine Verurteilung gar nicht möglich ist, so daß jeweils Freisprüche ergehen müßten. Ergo: keine Strafvereitelung.

Ich hätte mir niemals träumen lassen, daß ausgerechnet ich in den „Genuß“ einer höchst fragwürdigen Begünstigung durch die BRD-Justiz kommen würde. Das Recht wird normalerweise zum Schaden für deutschbewußte Deutsche gebeugt und nicht zur Erhaltung ihrer Bewegungsfreiheit.

Plausibel wird das Ganze, wenn man 1 und 1 zusammenzählt.

Sylvia Stolz ist es durch ihren heroischen Einsatz gelungen, die Holocaustjustiz vollständig zu demaskieren. Man kann diese jetzt mit ihren eigenen Urteilen und Beschlüssen, die wir in Händen halten, auf die kurze Formel bringen: „Wenn A.,  der  beschuldigt wird, gelogen zu haben, und deshalb bestraft werden soll, den Beweis dafür anbietet, daß er die Wahrheit gesagt hat, wird er ein zweites Mal wegen Lügens bestraft und mit ihm sein Verteidiger, der ihn dabei unterstützt hat.“

Die Holocaustjustiz vernichtet sich selbst, indem sie sich so deutlich über sich ausspricht. Niemals, niemals hätte dieses „Geheimnis“ zum Selbstreden gebracht werden dürfen! Sylvia Stolz hat die Femdherrschaft im Innersten erschüttert!

Jetzt, wo dieses Ergebnis offen zutage liegt, werden sich immer weniger Staatsanwälte und Richter bereit finden, dieses Verbrechertum zu unterstützen. Es gibt Anzeichen dafür, daß sich Staatsanwälte reihenweise weigern, ihren  Namen unter Holo-Anklagen zu setzen, wenn sie wissen, daß sie in der Hauptverhandlung auf Angeklagte treffen, die von Sylvia Stolz gelernt haben, wie man derartige Scheingerichtsverhandlungen skandalisiert, und die entschlossen sind, aus der Rolle eines Angeklagten heraus- und als Ankläger gegen die Gerichte der Fremdherrschaft aufzutreten.

Man muß das wohl in einem größeren Zusammenhang sehen:

Die Juristen, die auf die beschriebene Weise sich jetzt exponiert haben, sind von Amts wegen Leser meiner Schriften. Ich darf annehmen, daß meine Argumente sie überzeugt, jedenfalls nachdenklich gemacht haben.

Der Medien-Nachhall des Wortwechsels zwischen Michel Friedman und mir hat einiges zutage gefördert, was im allgemeinen in der Schweigespirale versenkt bleibt.

„Mit seinen antisemitischen Theorien inspiriert er (Mahler) die extreme Rechte, wie sonst niemand in Deutschland. … Neonazis hören Mahler zu, weil er ihren Irrsinn philosophisch veredelt.“ schreibt die  Zeitschrift Vanity Fair Nr. 45/2007  S. 82 .

Aber es sind wohl nicht nur „Neonazis“, die mir zuhören.

„In Deutschland setzt man sich mit dem Rechtsradikalismus nicht auseinander, stattdessen läuft man vor ihm davon. …. Dahinter steckt nicht nur eine veraltete Medientheorie, nach der nur das wirklich existiert, was in den Medien vorkommt, …., daß man Unerfreuliches durch Verschweigen bekämpfen könne – das unkontrollierbare Internet hat diese Theorie beschädigt. Dahinter steckt auch eine irrationale Furcht vor der scheinbaren Allmacht des rechtsradikalen Arguments. Offenbar können Naziparolen durch bloßes Ausgesprochenwerden die Massen verzaubern. Ein Mißtrauen haben viele von uns offenbar auch sich selbst gegenüber, denn wer sich mit einem Gedanken wirklich auseinandersetzt, der muß ihn erst einmal in seinem Kopf zulassen.“

(Harald Martenstein zum Friedman/Mahler-Wortwechsel auf der Meinungsseite  im TAGESSPIEGEL vom 6. November 2007)

Vanity Fair-Chefredakteur Ulf Poschardt zur Süddeutschen Zeitung:

„Horst Mahler ist ein Chefideologe der Rechtsextremen. Seine Ansichten – so absurd und furchtbar sie sind –werden heimlich von zu vielen Deutschen geteilt.“

(Süddeutsche Zeitung  vom 02.11.07 online-Ausgabe)

Friedman:

„Mahler sagt …. Vieles von dem, was auch in einem nicht mehr verschwindenden Teil der Bevölkerung gedacht wird. Untersuchungen zeigen, daß sich …. unabhängig  vom Alter und Schichten, sich zehn bis 15 Prozent zu rassistischen Vorurteilen bekennen. Auch bei Leuten in Dreiteilern…. Das Problem des Rechtsextremismus ist nicht ausgestorben, sondern nach wie vor aktuell – auch bei einem nicht unerheblichen Teil der Jugend…“

und an anderer Stelle:

„Die verbale pseudowissenschaftliche Hetze von Horst Mahler beeinflußt einen Teil unserer Jugend und verführt sie zu Gewalt gegen Minderheiten.“ 

(Süddeutsche Zeitung online-Ausgabe vom 02.11.07)

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung spricht in ihrer Ausgabe vom 11. Januar 2008 im Zusammenhang mit dem Abgang des Chefredakteurs von Vanity Fair, Ulf Poschardt, davon, daß dieser Wagemut gezeigt habe „wie etwa mit dem Interview, das Michael Friedman mit dem Rechtsradikalen Horst Mahler führte, um diesen zu entzaubern – was spektakulär misslang.“

Eine Edelfeder aus dem „kleinen Völkchen“, Henryk M. Broder, schreibt  im SPIEGEL-online vom 4. November 2007:

„Aber Michel Friedman tut es (mit Mahler reden). Und kommt dabei zwar nicht in die Hölle, aber unter die Räder eines Demagogen, der ihm überlegen ist, weil er ein noch größerer Autist ist als sein Interviewer ist. …. Am Ende gibt er (Friedman) entnervt auf. Der Sieger nach Punkten heißt Horst Mahler.“

Michel Friedman selbst:

 „Horst Mahler als Individuum ist sekundär. Und wenn es nur Horst Mahler gäbe, dann wäre es nicht der Rede wert, mit ihm zu sprechen. Horst Mahler ist aber die dunkelbraunste Unkultur der rechten Szene. Es ist auch deshalb wichtig mit ihm  zu sprechen, weil hinter Horst Mahler mehrere Millionen Deutsche der hellbraunen Szene stehen – übrigens nicht nur Skinheads, sondern Mitmenschen aus der Mitte der Gesellschaft….“ Ihm – Friedman - sei bei der Begrüßung mit „Heil Hitler Herr Friedman!“  durch den Kopf gegangen, „daß es in Deutschland Millionen Menschen gibt, die sagen, Hitler hatte auch gute Seiten, daß 20 Prozent aller Deutschen keinen jüdischen Nachbarn haben möchten, das sind bei 80 Millionen Bewohnern 16 Millionen Deutsche! Und daß damit Horst Mahler leider eine Gruppe in Deutschland repräsentiert, durch die Horst Mahler erst interessant wird. orst H„Horst Mahler erinnert und mahnt mich, ihn ernst zu nehmen, weil hinter ihm Millionen Deutsche stehen….“ und  „In dem Moment, in dem eine Person eine politische Richtung repräsentiert, hinter der Millionen von Anhängern stehen, ist dies ein gesellschaftspolitisches  Phänomen, ….“ 

(in einem  Interview erschienen in der Dezemberausgabe 2007 der „Jüdischen Zeitung“  Wien daselbst auf S. 3)

„„Es ist einfach unsäglich und durch nichts zu rechtfertigen, Mahler eine solche Plattform zu bieten“, sagt der Generalsekretär des Zentralrats (der Juden in Deutschland), Stephan J. Kramer. Er halte „den Abdruck der neonazistischen Ergüsse Mahlers für absolut überflüssig“, ärgert sich Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse und richtet an Friedman „die beunruhigende Frage, warum er sich zum Stichwortgeber für rechtsextreme Thesen macht“….. „Ich verstehe nicht, warum Herr Friedman seinem eigenen Anliegen so schadet“, sagt der Vorsitzende der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach, ….. Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) spricht von einer „unsäglichen PR-Aktion für eine Zeitschrift“ …. Auch andere bekennende Nazigegner wie der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), und der Abgeordnete Omid Nouripour (Grüne) äußerte herbe Kritik.“

(TAGESSPIEGEL vom 6. November 2007 S. 4)

Im „Münchner Merkur“ hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) auch die Rolle Friedmans kritisiert. „Dieser hätte das Interview nach dem Nazi-Gruß abbrechen müssen.“

(DIE WELT-online, Ausgabe vom 7. November 2007)

Mit der Suchwortkombination „Michel Friedman Horst Mahler“ erzielt man  in der Suchmaschine von YAHOO 78.200 Treffer (Stand von heute 27.01.08), mit „Horst Mahler“ 343.000 Treffer,  für Sylvia Stolz  161.000 Treffer und für „Sylvia Stolz Horst Mahler“  20.300 Treffer.

Das strategische Verschweigen (Schweigespirale) kann das, was jetzt beginnt, nicht mehr verhindern. Auch die Verlästerung unserer Gedanken wird wirkungslos. Die Angst vor der „Allmacht des rechtsradikalen Arguments“ geht um.

„Offenbar können Naziparolen durch bloßes Ausgesprochenwerden die Massen verzaubern.“ – was für eine Aussage!

Und wer da sagt: „Ein Mißtrauen haben viele von uns offenbar auch sich selbst gegenüber, denn wer sich mit einem Gedanken wirklich auseinandersetzt, der muß ihn erst einmal in seinem Kopf zulassen.“ – spricht der nicht von seinen eigenen Erfahrungen mit sich und von seiner Angst, von „rechtsradikalen Gedanken“ überzeugt zu werden? Wie weit sind wir denn damit schon?

Unter den 16 Millionen Deutschen, die Friedman zu meinem Anhang zählt, sind vielleicht  auch einige Tausend Staatsanwälte und Richter. Was kommt da auf die Fremdherrschaft zu?

Ich hatte bisher zweimal die Gelegenheit – einmal für 20 ein anderes Mal für 30 Minuten – Sylvia im Gefängnis zu sprechen. Zu den Friedman‘schen Zahlen bemerkte sie: „Das ist sein Wunschtraum, daß es nur 16 Millionen sind.“

 Sylvia  ist guter Dinge und entschlossener denn je, den Kampf für die Befreiung des Deutschen Volkes zu führen. Auf sie ist das Dichterwort gemünzt: „Zum Kampf auserkoren, zum Sterben bereit.“

Sieg oder Tod! – das sei unsere Losung.

Fredrick, informiere Du die Welt von dem, was jetzt in Deutschland vor sich geht! Organisiere die Übersetzung meines Briefes ins Englische, Französische, Spanische ….

Herzliche Grüße

Horst

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Thema: Hintergrund der Prozesstrategie im Zuendelverfahren

Ein Brief von Horst Mahler an Dr. Ingrid Rimland-Zuendel, Ehefrau von Ernst Zuendel, der  im Mai 2006 geschrieben bisher aber nicht veröffentlicht wurde. Es ist an der Zeit, ihn jetzt öffentlich bekannt zu machen.

Horst Mahler

30 Januar 2008

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Liebe Ingrid,

Dank für „Heraus mit der Sprache!“ Das ist immer gut.

Daß Ernst selbst nicht zu Wort kommt, widerspricht voll und ganz den Vorstellungen  von  Sylvia und von mir. Nach unseren Vorstellungen sollte Ernst – wie einst Martin Luther vor dem Reichstag zu Worms – seine Sache darlegen und dann sagen: „Hier stehe ich. Ich kann nicht anders. Gott helfe mir!“   Rieger meint – er allein kennt Ernst schon seit Jahren  auch vor Gericht – , daß Ernst für einen solchen Auftritt nicht geeignet sei. Die Frage wurde in einer Gesprächsrunde der Wahlverteidiger mit Ernst offen erörtert. Ernst selbst soll die Haltung von Rieger unterstützt haben.

Im übrigen gehst Du von den Möglichkeiten eines Prozesses vor einem US-Gericht bzw. vor einem ordentlichen Kanadischen Gericht aus und meinst dazu auch noch, daß die Umstände der Verbringung von Ernst nach Deutschland eine Bedeutung für den Ausgang des Prozesses haben könnten. Das alles liegt völlig neben der Sache – glaub es mir. Das „Geheimverfahren“ ist in seiner Bedeutung überhaupt nicht begriffen worden – nicht einmal von dem „Sachverständigen“, den Meinerzhagen und Kollegen in der letzten Sitzung „angehört“ haben. Jeder souveräne Staat  der Welt hat das Recht, Ausländer ohne Angabe von Gründen aus dem Lande zu weisen. In Kanada hat sich die Regierung einer Willkürkontrolle durch einen Richter unterworfen. Der Betroffene Ausländer wird zwar angehört, aber er ist nicht aktiv an dem Verfahren beteiligt – bekommt also auch keine Akteneinsicht und nimmt an der Beweisaufnahme nicht teil. Der Ausländer hat es in der Hand, die Zeit des verfahrensbedingten Freiheitsentzuges abzukürzen dadurch, daß er in seine Fortschaffung einwilligt. Ist versucht worden, eine Einreisebewilligung eines Staates zu erwirken, in dem Ernst keinen Verfolgungen ausgesetzt wäre (Rußland, Iran, Korea)?

Ich kann gut Deine Sorge nachempfinden, die Dich angesichts des harten Auftretens der Verteidigung gegenüber Meinerzhagen und Spießgesellen befallen hat. Ich will Dir nicht einreden, daß diese Sorge nicht berechtigt ist. Ihr dürfen aber keine Zugeständnisse gemacht werden. Die mit Ernst abgestimmte Strategie geht von den gegebenen Tatsachen und einer Einsicht in die geschichtlichen Zusammenhänge aus. Grundlegend ist das nachfolgend wiedergegebene Strategiepapier:

Der Mannheimer Zündelprozeß als zentraler Angriff auf die Fremdherrschaft

Ernst Zündel ist durch seinen Kampf gegen die Große Lüge zur weltweit geachteten Symbolfigur für den Willen zum Widerstand gegen die Talmudische Despotie geworden. Er ist dadurch der privaten Existenz entrissen. Als Hoffnungsträger für alle Menschen, die die Befreiung vom Jüdischen Joch ersehnen, ist er sich seiner Pflicht bewußt, seinen Kampf mit Todesbereitschaft jetzt vor dem Landgericht Mannheim zielorientiert fortzusetzen.

Jeder Versuch, sein persönliches Schicksal durch Kompromisse mit dem Feind zu erleichtern, wäre ein schwerer Rückschlag in einer Situation, die zum ersten Male in der Nachkriegsgeschichte vielversprechende Möglichkeiten für einen Durchbruch im Kampf um die geschichtliche Wahrheit birgt.

Die erste und wichtigste Aufgabe besteht darin, in die Richter den Zweifel daran zu setzen, daß sie als Richter eines Deutschen Gerichts tätig sind, daß § 130 StGB-BRD ein Gesetz ist, daß diese Bestimmung von dem Gesetzgebungsorgan des Deutschen Volkes beschlossen worden ist, daß eine derartige Anordnung überhaupt als Gesetz im Sinne der Verlautbarung des allgemeinen (vernünftigen) Willens des Deutschen Volkes gedacht werden kann.

Wenn das geleistet ist, wird der Prozeß gegen Ernst Zündel zum Prozeß gegen die vermeintliche Offenkundigkeit des Holocausts.

In einer ersten Schichtung sind durch Sachverständigenbeweis die wirklichen Kriegsziele der Feindmächte (Vernichtung des Deutschen Reiches durch Völkermord am Deutschen Volk) als historische Tatsachen aufzuzeigen.

In einer zweiten Schichtung ist - wiederum durch Sachverständigenbeweis – aufzuzeigen, daß der Krieg gegen das Deutsche Reich zwecks Realisierung der Kriegsziele der Feinde über die militärische Kapitulation des Reiches hinaus mit den Mitteln der psychologischen Kriegsführung („Umerziehung“ als Veranstaltung zur Erzeugung eines Schuld- und Sühnewahns vermittels der „Auschwitzkeule“) fortgesetzt wird.

In einer dritten Schichtung sind die erwünschte Historiographie und gestützt darauf die in Betracht kommenden Grundlagen der Offenkundigkeit darzustellen und - wiederum durch Sachverständigenbeweis – aufzuzeigen, daß die „Offenkundigkeit des Holocausts“ nur vorgetäuscht ist, u.a. dadurch, daß der Widerspruch gegen die offizielle Version der Zeitgeschichte von Anfang an durch gewaltsame Unterdrückung der widersprechenden Forschungsarbeiten vermittels der Offenkundigkeitsbehauptung ausgeblendet worden ist (selbstreferentielles Paradox), die „Unangefochtenheit“ der erwünschten Zeitgeschichtsdarstellung also durch wissenschaftsfeindliche und zugleich völkerrechtswidrige Eingriffe in die Überzeugungsbildung bewerkstelligt worden ist.

In der vierten und abschließenden Schichtung sind die neuen Erkenntnisse der revisionistischen Geschichtsforschung der „erwünschten Geschichtsdarstellung“ entgegen zu setzen und so zu zeigen, daß jedenfalls bei Kenntnisnahme des Revisionismus nicht mehr von Offenkundigkeit der Bezugstat gesprochen werden kann.

Parallel und zur notwendigen Ergänzung dieser Gedankenführung müsste – stets in untergeordneter Funktion – eine traditionelle Defensivtaktik entfaltet werden (Verjährung, Nichtzurechenbarkeit, Verbotsirrtum, Völkerrechtswidrigkeit der „erschlichenen Weltdeliktsqualität“ der Internettaten usw.)

Die Verweigerung einer Einlassung allerdings würde dieser Strategie total zuwiderlaufen. Mit der bekennenden vorwärts stürmenden Einlassung entstehen Anklänge an Luthers Auftritt vor dem Reichstag zu Worms. Darauf kommt alles an. Eine defensive Einlassung liegt außerhalb des Vorstellbaren. E.Z. sollte deshalb Fragen des Gerichts nach Einzelheiten freundlich aber bestimmt zurückweisen mit der Bemerkung, daß er nicht gedenke, die „Neugier“ des Gerichts zu befriedigen.

Diese Prozessstrategie eröffnet mit größerer Wahrscheinlichkeit den Weg zum Freispruch als alle denkbaren Alternativen. Warum? Im Falle einer Verurteilung müssten die Richter sich zu den vorstehend angerissenen Argumenten verhalten (auch völliges Ignorieren wäre sprechendes Verhalten!). Sie müssten einen empfindlichen Gesichtsverlust hinnehmen, dem sie nur durch einen Freispruch entgehen könnten.

An einem Freispruch mit der von Ernst Zündel entwickelten offensiven Argumentation sehen sich die Richter mit Rücksicht auf die zu befürchtenden Reaktionen der feindlichen Kräfte gehindert. Wenn sie aber die Argumente der defensiven „Parallelverteidigung“ aufgreifen, ist die Sanktionsgefahr vergleichsweise gering. Die Parallelverteidigung eröffnet den Richtern sozusagen einen Notausgang aus der gegebenen Zwangslage.

Mannheim am 13. August 2005

Die Umsetzung dieser Strategie ist umrißhaft im nachfolgend wiedergegebenen Drehbuch dargestellt:

Zündel-Fall

Prozeßdrehbuch

I. Vorbereitung der Hauptverhandlung

1.      sofort: Vorlesungen + BA zur Judenfrage (einschließlich „Das Ende der moralischen Geschichtsbetrachtung“)  mit einer Schutzschrift dem Gericht vorlegen: Hauptantrag – Vorlage nach Art. 100 GG und sofortige Freilassung von E.Z.  hilfsweise Antrag auf Grundlagenerörterung (Pressemitteilung)

 

2.                  E.Z. bitten, seine Einlassung schriftlich auszuarbeiten. Gliederung:

A) Lebenslauf mit genauer Darstellung seines Auswanderungsmotivs und seiner Begegnung mit dem Juden, der ihn „aufgeweckt“ hat, was die vermeintliche Deutsche Schuld anbelangt.

B) Detaillierte Schilderung der Großen Zündelprozesse in Kanada.

C) plastische Beschreibung der Verfolgungen, denen er ausgesetzt war, insbesondere der Anschläge (Dokumente bereitstellen bzw. bezeichnen – möglichst in Deutscher Sprache).

D) Motive bezüglich der ihm vorgeworfenen Handlungsweisen verdeutlichen.

E) Erlebnisbericht über seine Verbringung in „Sicherheitshaft“, Verfahrensablauf, Haftbedingungen, Ergebnis (Belege?!)

II  In der Hauptverhandlung

 Ausschluß der Öffentlichkeit (EZ)

Ausschluß der Öffentlichkeit (RA)

Erörterung der Grundlagen der „Offenkundigkeit“

Beweisanträge:

Urkundenbeweis:

Verlesung der „Vorlesungen“ (Selbstleseverfahren)

Verlesung  Prozeßbericht von Robert Lenski „Der Holocaust vor Gericht“ (Selbstleseverfahren).

Sachverständige:

SVG Evaluierung der „Vorlesungen“/ E. Nolte

SVG Kriegsziele (Olaf Rose/Dirk Bavendamm)

SVG Judaismus

SVG Umerziehung

SVG Schuld tötet/ E.P. Koch

SVG Offenkundigkeit erschüttert, Pressac-Widerruf

SVG Bewußtseinskontrolle /Noam Chomsky

SVG Gaskammer-Mythos/ Carlo Mattogno

Zeugen:

(Igounet?)

Faurisson

Delcroix

Walendy

David Irving

Robert Lenski

III. Begleitung der Hauptverhandlung

Die Beweisanträge sind im rechtswidrig aufgezwungenen „Selbstleseverfahren“ gestellt. Die Öffentlichkeit hat davon nichts erfahren. Die Zeugen und Sachverständigen können mangels Masse nicht präsentiert werden. Das Gericht würde deren Vernehmung sowieso ablehnen. (Prof. Nolte und Dirk Bavendamm haben sich ausdrücklich verweigert).

Irritationen, die im Verlaufe der Hauptverhandlung zur Sprache kamen, sind mit Ernst erörtert und geklärt worden wie folgt:

Zum Brief von EZ vom 10.02.06

Die Hauptverhandlung verläuft nach Plan. Es könnte gar nicht besser sein. Nur muß – um das zu erkennen - der Gesichtspunkt verändert werden.

a)      „Sylvia Stolz ist in Gefahr“ - . Ja, sie steht im Felde und weiß, worum es geht. Sie ist zu jedem Opfer bereit. Ihre Verhaftung im Gerichtssaal wäre – nach dem Vorlauf – der größte denkbare Erfolg.

b)     „Der pointierte Vortrag von SS wiegelt Meinerzhagen und Kollegen gegen die Verteidigerin und den Mandanten auf“ - Ja, das ist unvermeidlich. Jeder „normale“ Verteidiger wird das als schweren Fehler geißeln. „Normale“ Verteidiger haben auch in gewisser Weise recht, dann nämlich, wenn sie mit ihrem Mandanten vor einem wahren Gericht stehen und – wie es ihre Pflicht ist – allein das Wohl und Weh’ ihres Mandanten im Auge haben. Diese Sicht führt aber zu einer Fehleinschätzung, wenn das „Gericht“ in Wahrheit eine als Gericht getarnte Geschützstellung des Feindes ist. Feinderkennung ist oberstes Gebot! Einen Feind nach seiner Verkleidung und nicht als Feind zu behandeln, ist Ausdruck unüberbietbarer Unfähigkeit. Oder anders: Wenn sich der Vergewaltiger in der Verkleidung als Weihnachtsmann Zugang zur Familienwohnung zu verschaffen versucht, so sollte ihn der Hausherr nicht mit dem Spruch einlassen: „Ach du lieber Weihnachtsmann, sieh mich nicht so böse an!“, sondern zur Familie gewandt laut rufen: „Das ist nicht der Weihnachtsmann sondern ein Mörder, der euch umbringen will!“ Er sollte dem Unhold die Tür weisen und diese gut verriegeln. Seine Hausgenossen aber sollte er anweisen, nicht vor die Tür zu gehen und statt dessen die Fenster gut zu verschließen. Das wird den Vergewaltiger natürlich aufs höchste gegen den aufbringen, der ihn so empfängt und vor ihm warnt. Sollte aber deshalb die Warnung vor dem Mörder unterbleiben?

Die Standfestigkeit, die notwendig ist, um dem Feind durch den Prozeß einen maximalen Schaden zufügen zu können, ist nur zu gewinnen, wenn man vom denkbar schlimmsten Fall ausgeht – d.h. daß Meinerzhagen und seine Spießgesellen die höchstmögliche „Strafe“ aufdrücken werden. Es kommt dann einzig allein darauf, „seine Haut so teuer wie möglich zu verkaufen.“

Es wird sich dann herausstellen, daß es besser kommt als befürchtet wird. Nur dann!

Die Aufgabe von SS ist es, das Mannheimer „Gericht“ als feindliche Kompanie kenntlich  zu machen, damit diese aus ihrer Stellung geworfen werden kann. Das läßt sich am besten erreichen, wenn man den Feind geschickt provoziert und auf diese Weise dazu veranlaßt, sich durch sein gewalttätiges Handeln selbst zu demaskieren.

Das sich  in Mannheim entwickelnde Gefecht im Deutschen Freiheitskrieg hat zu ersten Geländegewinnen für uns geführt: Der Feind hat – notgedrungen - die Maske fallen gelassen. Für juristische Laien ist das vielleicht noch nicht so deutlich geworden. Jetzt kommt es darauf an, sein wahres Gesicht zu beleuchten, damit der Teufel (damit ist nicht Meinerzhagen gemeint.) erkannt werde. Das ist in erster Linie vermittels des elektronischen Weltnetzes zu bewerkstelligen. Der Aufsatz: „Der Geist ist aus der Flasche!“ ist ein erster Beitrag dazu. Der Text ist an alle hier bekannten Adressen der Funktionäre des „Deutschen Richterbundes“, an alle Bundestagsabgeordneten, an ca. 400 Medien-Redaktionen im In- und Ausland sowie an ca. 2.000 interessierte Empfänger im In- und Ausland gegangen. Darunter sind viele, die ihrerseits den Text in weitere e-Post-Verteilerlisten einspeisen. Es ergibt sich so ein Schneeballeffekt, den wir nicht unterschätzen sollten.

Ich halte es für einen Fehler, bei Meinerzhagen und Kollegen auch nur die geringste „Neigung zur Entgegennahme unserer Beweisanträge“ zu vermuten. Unsere Taktik auf eine so vage Illusion auszurichten, wäre ein Geschenk an unsere Feinde.

Und noch ’was:

In Deutschland ist es unter Akademikern nicht üblich, sich mit akademischen Titeln und Orden anzureden.

Die Wortwahl muß der Härte der Auseinandersetzung entsprechen, weil man sonst unglaubwürdig würde. Beschimpfungen, die bei Nationalisten so beliebt sind, haben allerdings zu unterbleiben und sind in den schriftlichen und mündlichen Äußerungen der Verteidigung auch nicht vorgekommen.

Meinerzhagen steht nicht nur auf der Seite unseres Feindes, er ist auch ein Verbrecher. Der Feind ist im Zweifel nur Feind. Er handelt ausserhalb des Rechts als Feind, also mit dem Willen, uns zu vernichten. Er ist frei von Schuld. Meinerzhagen – wenn er kein Jude ist – begeht als Kollaborateur Landesverrat u.v.a. Als Deutscher unterliegt er der Rechtsordnung des Reiches und ist demnächst nach den Gesetzen des Reiches zur Rechenschaft zu ziehen.

Ich wünschte, EZ würde mit Meinerzhagen und Kollegen so sprechen, wie der Generalfeldmarschall Keitel mit den alliierten Offizieren bei der Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde gesprochen hat: korrekt, knapp, selbstbewußt und ohne die geringste Spur von Konzilianz.

13. Februar 2006

In Deinen „grievances“ lieferst Du einen schönen Beleg für eine grundsätzliche Fehleinschätzung deinerseits. Du schreibst: „I want the essence of Ernst Zundel to come out in this trial - his decency, his courage, his total commitment over a lifetime to setting the historical record straight, backed up by solid evidence!“  Das ist doch gerade das „Verbrechen“, welches der Feind  Ernst  anlastet. Dieser Feind beherrscht unser Land und hat die Verteidigung, wie Du sie Dir vorstellst, selbst zum Verbrechen erklärt. Dagegen hilft nur eins: man muß diese Machination als Verbrechen kenntlich machen. Das hat Sylvia getan.

Zu Schütz: Ist der Irving-Fall immer noch nicht verstanden worden? Willst Du, daß Ernst zum Verräter wird? Das wäre nämlich der Preis für einen „deal“.

Jetzt nur nicht schwach werden!

Gruß

Horst

PS: Die Unterstützung für Ernst hier vor Ort ist erschreckend gering. Meine Möglichkeiten, aus eigenen Mitteln die Kosten zu bestreiten, sind erschöpft. Mir ist wegen Nichtzahlung fälliger Rechnungen die Unterbrechung der Wasserversorgung für die nächsten Tage angedroht worden. Das Telefon wird wahrscheinlich schon morgen „abgeklemmt“. Ich fahre Tausende Kilometer mit einem Auto, das wegen defekter Einspritz-Elektronik gelegentlich mitten auf der Autobahn stehen bleibt. Die längst fällige große Inspektion würde € 350,. (minimum) kosten und kann von mir nicht finanziert werden. Die Versicherung für mein kleines Häuschen wird mir auch gekündigt werden, da ich die Prämie nicht zahlen kann. Bei Sylvia sieht es nicht anders aus. Wir kämpfen, solange es geht. Das nächste wird Hunger sein. Ja, und dann?

D.O.

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Von: Ingrid Rimland [mailto:irimland@mail.bellsouth.net]
Gesendet: Samstag, 27. Mai 2006 23:36
An: irimland@zundelsite.org
Betreff: *** Ingrid airing her grievances **

Ingrid Rimland Zündel, Ed.D.
2869 Hatcher Mountain Road
Sevierville, TN 37862
USA
Phone 865-774-7756 / Fax 865-774-7758


An:  Jürgen Rieger - and the legal defense team, present and past per Fax and per E-Mail

Dear Jürgen -

Thank you for your letter/fax where you chide me for having sent the DVD to Meinerzhagen on my own, without checking with you first.  You are right, of course - however, you should appreciate where I am coming from, and why I took this desperate action.  Your scolding me gives me an opportunity to say what I have wanted to say for a long time, and it is this:

I fully understand why I am somewhat "out of the loop" in that it is difficult, what with censorship constraints etc., to be always properly informed about what is going on in the trials, and what a useful strategy might be.  However, I have felt for a very long time that the strategy is not what both Ernst and I would have wanted - and that it is going in a direction that not only does not help Ernst but does not serve the record and what we all want to accomplish.  To me it seems it is careening out of control because we are not all pulling in the same direction, based on a thorough understanding of what the strategy should be and what could be wrung out of a desperate situation!

I know that Ernst feels the same way.  He feels that he is being used as a vehicle for political aims and private agendas.  This does not do any justice to the magnitude of his lifelong "Einsatz" and is not fair to him as a pioneer in this global and most important struggle.  I have received letter after letter where Ernst voices his concerns - always carefully, and always with an eye on censorship - but I know he feels his wishes are not only ignored but that he is often treated with outright disdain and derision when he tries to get a teamwork spirit going that does justice not only to the issues at hand but to the historical record.

Input from the team for my own understanding and benefit has been minimal to absent.  Naturally, I cannot be fully a part of what is being planned, but at the very least I would like to be informed about the progression of the hearings - what was gained, and what was lost.  It is not fair to me to be left out in the cold, and it is not fair to our supporters who are asking for updates and have a right to receive them because with their own meager resources they are trying to underwrite the expenses.  Could one of you take on the task of "secretary" and send me a regular brief report I could then pass on to my list?


Of course, as far as I am concerned, Ernst's input should have priority because he is much more experienced than I am, but I would also like to state what I perceive as a gap. It seems to me that the emphasis should be on 1) the illegitimacy of Ernst's  kidnapping, and 2) the forensic and documentary record of his previous trials.  There has been precious little of that.  Why is that?  We have all the evidence we could ever wish for that global forces have been feverishly activated to silence this one man - why not use the documents we have? 

To me it seems that to make hay out of the fact that three countries conspired at great effort and expense to nab one pensioner from the hills of Tennessee is much more interesting and fertile ground than focusing on the illegitimacy of the BDR, as important as that facet is.  It is nice that that was brought into the open, but that was never Ernst's struggle, and I know he resents it that he is being used as the vehicle for a political agenda that may be important but that is  not his own agenda, at least as far as I know.  He has always talked about evolution, not revolution.  Now he is being painted as this rabble rouser by his enemies, and the emphasis on OMF-BRD issues at the expense of more concrete and understandable issues only reinforces what his enemies would like to say of him - that he is the "mastermind" and hence a "danger" to the present system and should stay locked up for that reason!


I don't want to say more than that because Ernst can speak for himself - and I don't think he would even appreciate it that I add my two cents' worth and maybe alienate some people.  However, I have been more and more frustrated that this trial is careening out of everybody's hands, from my own vantage point - which was part of the reason why I wrote my Open Letter, and why I sent Meinerzhagen the DVD.  I wanted some course correction - or at the very least some understanding of what Ernst's entire life was really all about. 

I want the essence of Ernst Zündel to come out in this trial - his decency, his courage, his total commitment over a lifetime to setting the historical record straight, backed up by solid evidence!  I tried to do it the right way, by going through channels - I had sent a copy of this DVD to all of our defense team members.  The only feedback I received was a meager "Es ist beeindruckend" from Horst Mahler.  I have repeatedly asked if this DVD should not be introduced in court - I never even received a reply!  I have asked if Ernst should not be allowed to see it - no answer, and no action.  Now that Dr. Meinerzhagen has presumably seen it, and has mentioned it in court, I will ask him if he will allow Ernst to view it in his cell, because I think Ernst has a right to see it - unless you will do that for me and negotiate a viewing for Ernst.

There is something else that I should mention.  I was contacted again by Dr. Schütz.  He asked me to facilitate a conference with Ernst because he believes there is leeway to get negotiations going behind the scenes that would get Ernst released.  He asked me to let him represent me on the issue of whether or not I should testify.  I told him that Sylvia is already representing me, but that I was considering giving him permission for a limited representation (maybe for a month?) so that he could at least confer with Ernst and discuss possibilities. 

Dr. Schütz was not happy with my answer, and that is where this issue rests right now.  He is on vacation and won't be back for a week, so I have a little more time to think this matter through.  I don't feel it is right for me to sign him up "behind your backs", so to speak - but I don't feel that I am being treated fairly, and neither is Ernst.  Would it be possible for all of you to get together with Ernst and hammer out some team spirit so that we all know where we stand, and where the road map is? 

I write this letter with great hesitation because I don't want to put sand in the wheels and cause dissent and unhappiness, but I believe you all should know where I stand.  Please give me your heartfelt feedback - as Hans Schmidt would say, "Heraus mit der Sprache!" - exactly as I have done with this letter.

Sincerely,

Ingrid Zündel
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Thema: Wie der Durchbruch an der Holocaustfront von Sylvia Stolz vorbereitet wurde

Horst Mahler

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Der Geist ist aus der Flasche

Zündel-Verteidigerin, Rechtsanwältin Sylvia Stolz, an die Adresse der  Mannheimer Holocaustjuristen:

„Die Holocaustjustiz der OMF-BRD ist reines Verbrechen!“

Am  ersten Verhandlungstag im neu begonnenen Scheinverfahren gegen Ernst Zündel wegen „Holocaustleugnung“  erwies sich Dr. Meinerzhagen, der als „Vorsitzender Richter“ werkelt, als hochgradig erregbar. Nach zahlreichen vorangegangen fruchtlosen Attacken gegen Sylvia Stolz, die Verteidigerin von Ernst Zündel,  verlor er schließlich die Nerven und verpaßte der Rechtsanwältin einen Maulkorb. Bisher Unerhörtes war geschehen.

Nach der eher lustlosen Verlesung der Anklage gegen Ernst Zündel durch zwei Staatsanwälte erwiderte zunächst der Mitverteidiger, Rechtsanwalt Schaller aus Wien, mit einer beeindruckenden Beschwörung des Rechtsstaates, dem die Mannheimer Juristen verpflichtet seien.

Nach ihm ergriff Sylvia Stolz das Wort wie folgt:

Die Verteidigung weist die Anklage gegen den Bürger des Deutschen Reiches, Ernst Zündel, zurück. Diese ist kein Rechtsakt im Sinne der Rechtsordnung des Deutschen Reiches oder einer Rechtsordnung überhaupt, sondern die völkerrechtswidrige Ausübung von Gewalt durch das Marionettenregime[1] „Bundesrepublik Deutschland“ – in Anlehnung an den von dem Völker- und Staatsrechtler Prof. Dr. Carlo Schmid geprägten Ausdruck „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ nachfolgend kurz „OMF-BRD“ genannt - .

Die Unterzeichnete hat die Grundlagen dieser rechtlichen Einordnung der „Bundesrepublik Deutschland“ im vorbereitenden Schriftsatz vom 18. Oktober 2005 durch ausführliche Zitierung der vor dem Parlamentarischen Rat gehaltenen Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmid dargestellt. Zitiert wurden ferner einschlägige Ausführungen der Lehrer des Völkerrechts Prof. Dr. Friedrich Berber und Prof. Dr. Otto Kimminich. Die daraus für den Fall Ernst Zündel zu ziehenden Schlußfolgerungen wurden erläutert.

Die „6. große Strafkammer des Landgerichts Mannheim“ hat in der Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung - also ohne die ehrenamtlichen Richter – mit dem Beschluß vom 7. November 2005 zu erkennen gegeben, daß sie gewillt ist, die von der Verteidigung geltend gemachten rechtlichen Gesichtpunkte schlicht zu ignorieren. Insoweit heißt es in dem Beschluß der „Strafkammer“:

„Die rechtlichen Ausführungen, die der Angeklagte in der eigentlichen Antragsschrift vortragen läßt, sind für die Kammer nicht nachvollziehbar und erscheinen letztlich mitsamt daraus aus ihnen abgeleiteten Konsequenzen ohne rechtliche Relevanz.“

Diese Abfertigung wird von der Verteidigung nicht hingenommen. Jeder juristische Laie mit Grundschulausbildung dürfte wohl in der Lage sein, die entfalteten Argumente zu verstehen und die Bedeutung der Resultate für den Zündel-Prozeß zu erkennen. Die Verteidigung wird als Gegenvorstellung den Antrag vom 18. Oktober 2005 in der Hauptverhandlung einschließlich der Begründung verlesen, damit die Verweigerungshaltung der „Berufsrichter“ erkennbar wird und die Schöffen die willkürliche Ablehnung der Anträge ggf. korrigieren können.

Die Unterzeichner des Beschlusses vom 7. November 2005, die Herren Dr. Meinerzhagen und Hamm sowie Frau Krebs-Dörr stellen sich mit ihrer Haltung in die Tradition des „Internationalen Militärtribunals“ der Sieger über das Deutsche Reich, die übereingekommen waren „die Diskussion darüber (abschaffen zu wollen), ob die Handlungen Verletzungen des (Völker)Rechts sind oder nicht.“ Die sogenannten „Richter“ und „Ankläger“ beschlossen, „wir erklären einfach, was das (Völker)Recht ist, so daß es keine Diskussion geben wird, ob es (Völker)Recht ist oder nicht.«[2]

Die Verantwortlichen dieser Greuelpropagandaschau hatten sich ausdrücklich von der Wahrheitssuche und von dem Gedanken der Gerechtigkeit abgewandt, um den Meuchelmord an den Führungspersönlichkeiten des Deutschen Reiches als Justizgewährung erscheinen zu lassen. Darauf werde ich im Verlaufe meiner Darlegungen noch zurückkommen.

Im Antrag vom 18. Oktober 2005 (S. 26) hat die Unterzeichnete angekündigt, daß die Verteidigung mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln das Dogma von der Offenkundigkeit des Holocausts angreifen und zeigen werde, daß diese im Zuge der fortdauernden Kriegsführung der Feindmächte gegen das Deutsche Reich von Anfang an nur vorgetäuscht worden ist.

Die zuvor namentlich genannten Juristen haben diese Ankündigung zum Anlaß genommen, ihren Vorsatz für die wahrheitsfeindliche Ausrichtung der Hauptverhandlung wie folgt zu verlautbaren:

„Die Antragsschrift beschäftigt sich, soweit sie die ‚Offenkundigkeit des Holocausts’ angreift, mit den bekannten Scheinargumenten, die von den sogenannten Revisionisten in der Vergangenheit und Gegenwart vorgetragen werden (vgl. BGHSt 47,278), ohne daß der historisch eindeutig belegte und damit offenkundige Völkermord unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, insbesondere an den Juden (stdg. Rspr. des BVerfG und des BGH vgl. nur BVerfGE 90, 241, 249; BGHSt 40,97, 99,; 46, 36, 46 f.; 47, 278) damit in Frage gestellt werden könnte.

Dieser Völkermord wird in § 130 III StGB tatbestandlich vorausgesetzt (BGHSt 47, 278), so daß sich jede diesen Umstand leugnende Beweiserhebung verbietet (BGHSt .a.a.O.)

Damit haben Dr. Meinerzhagen und Kollegen unverkennbar die Flucht aus dem Offenkundigkeits-Dogma angetreten. Das ist die gute Nachricht. Das trotz geplatzter Offenkundigkeit ausgesprochene Beweisverbot ist die schlechte Nachricht.

Was geht in den Köpfen dieser Juristen vor sich?

Was sind Scheinargumente?

Mit „Scheinargumenten“ bezeichnen diese Juristen nach dem Vorbild des Nürnberger Tribunals wohl solche Argumente, die geeignet erscheinen, ein nach dem Willen der Fremdherrschaft von vornherein feststehendes „Urteil“ als Unrecht zu erweisen. Sie müssen nach ihrem Willen deshalb unterdrückt werden.

Was sind „bekannte“ Scheinargumente?

„Bekannte“ Scheinargumente dürften dann solche sein, an denen die Willkür sich schon einmal erfolgreich erprobt hatte.

Was sind „tatbestandliche Voraussetzungen“?

„Tatbestandliche Voraussetzungen“ sind die völlige Abschaffung des Straf-Rechts.

Im Strafrecht ist die Strafe die durch ein Gesetz angeordnete Vergeltung einer Schuld.

Schuld ist der in einer Handlung in Erscheinung tretende Unwert, der nicht sein soll. Ohne Handlung keine Schuld.

Um Strafe von Terror zu unterscheiden, werden im Strafgesetz bestimmte für strafwürdig erachtete Handlungen durch „Tatbestandsmerkmale“ typisiert und dadurch von erlaubtem Tun abgegrenzt.

Die Tatbestandsmerkmale erstrecken sich auf die Handlung im engeren Sinne eines Tuns oder Unterlassens, sowie auf Begleitumstände, die für die Bestimmung des Handlungsunwertes bedeutsam sind.

Die in § 130 Abs. 3 StGB-BRD typisierte Handlung im engeren Sinne ist eine bestimmte Meinungsäußerung. Handlungsunwert begründender Begleitumstand ist eine bestimmte zeitgeschichtliche Tatsache („Holocaust“ genannt).

Die Aufgabe des Strafrichters ist es, einen durch menschliches Handeln gesetzten Lebenssachverhalt – hier eine bestimmte Meinungsäußerung und deren Begleitumstand - als gegeben festzustellen und zu prüfen, ob dieser Sachverhalt der als Straftat typisierten Handlung entspricht.

Der Rechtsgenosse kann sein Wollen auf Vermeidung der typisierten Handlung richten. Der Tatbestand einer Strafnorm garantiert zugleich die Straffreiheit allen Handelns, das nicht einen Straftatbestand erfüllt (nulla poena sine lege – „Keine Strafe ohne Gesetz“). Im Raum der nicht als Straftat typisierten Handlungen kann der Mensch frei von der Angst vor Strafübeln leben. Das unterscheidet den Rechtsstaat von der Tyrannei.

Das Statut des Nürnberger Sieger-Tribunals hat diesen Grundsatz mißachtet (das ist einhellige Meinung).

Angestiftet vom „Bundesgerichtshof“ der OMF-BRD schicken sich Dr. Meinerzhagen und Kollegen an, gleichfalls diese Grenze zwischen Recht und Tyrannei einzureißen, indem sie die dem Tatrichter obliegende Feststellungslast bezüglich des Holocausts beseitigen wollen mit der Behauptung einer im „Gesetz“ (§ 130 III StGB) als solche gar nicht erscheinenden Fiktion.

Worin besteht nun der rechtsdogmatische Fehler des Dr. Meinerzhagen und des Bundesgerichtshofes der OMF-BRD?

Sie setzen in ihrer „Argumentation“ den sogenannten Holocaust als gegebenes Geschehen in Raum und Zeit voraus. Sie postulieren, daß jeglicher Zweifel daran jenseits der Denkmöglichkeiten liege. Damit haben sie sich zu Religionsstiftern aufgeschwungen. Religion ist wesentlich Glauben unter Ausschluß des Zweifels.

Von Gläubigen wird jeder Versuch, Vernunftgründe für Glaubensinhalte beizubringen, inbrünstig erschlagen – weil sie die Vorboten des Zweifels sind. Gefordert ist bedingungsloses Zutrauen zur Priesterkaste, die immer zugleich Glaubenspolizei ist.

Im Dunstkreis der Holocaust-Religion ist der Justizapparat der OMF-BRD zur Inquisition verkommen. Dahinter steht ein zynisches Macht-Kalkül: Die Weltjudenheit hat die Möglichkeit erspäht, mit der Holocaust-Lüge ihr Hintergrund-Weltreich und den Staat Israel zu gründen und gegen Einspruch abzusichern. Sie weiß aus Erfahrung, daß man fast alle Menschen dazu bringen kann, fast alles zu glauben, wenn es gelingt, ihnen zu suggerieren, daß fast alle anderen es glauben. Der Holocaust wurde durch die Jüdische Medienmacht zum suggerierten Glauben fast aller Menschen gemacht.

Pabst Benedikt XVI. hat sich – als er noch Kardinal Ratzinger war – über diese Macht wie folgt geäußert:

 "Das Gefühl, daß die Demokratie noch nicht die rechte Form der Freiheit sei, ist ziemlich allgemein und breitet sich immer mehr aus…..Gibt es nicht die Oligarchie derer, die bestimmen, was modern und fortschrittlich ist, was ein aufgeklärter Mensch zu denken hat. Die Grausamkeit dieser Oligarchie, ihre Möglichkeit öffentlicher Hinrichtungen, ist hinlänglich bekannt. Wer sich ihr in den Weg stellen möchte, ist Feind der Freiheit, weil er ja die freie Meinungsäußerung behindert….. Wer könnte an der Macht von Interessen zweifeln, deren schmutzige Hände immer häufiger sichtbar werden? Und überhaupt: Ist das System von Mehrheit und Minderheit wirklich ein System der Freiheit? …." [3]

Soll die Lüge als „von fast allen geglaubte Wahrheit“ suggeriert werden, muß die Wahrheit in die Schweigespirale versenkt werden. Das kann aber nur gelingen, wenn der Widerspruch gegen die Lüge gewaltsam – eben durch Inquisition – niedergehalten wird.

Strafjustiz dient der Wiederherstellung (Bewährung) des Rechts durch Nichtung des Verbrechens in der Strafe.

Inquisition dient der Durchsetzung und Erhaltung eines bestimmten Glaubens durch Vernichtung der Ketzer. Nun ist es aber der allgemeine Wille der Völker des Abendlandes, daß Glaubenszwang in jeglicher Form zu nichten ist. Das nämlich ist der Inhalt der Glaubensfreiheit, der Kernbereich der Anerkennung des Menschen als Person. Darin unterscheidet sich die Neuzeit vom Mittelalter.

Inquisition ist als Nichtung der Glaubensfreiheit reines Verbrechen. Sie hat mit Rechtsanwendung und Wiederherstellung des Rechts durch Strafe nichts zu tun.

HOLOCAUSJUSTIZ ist Inquisition, also REINES VERBRECHEN – und „schlimmste Art der Ungerechtigkeit, weil „vorgespielte Gerechtigkeit“ (Platon).

Mit dem Aufschrei: „Also das reicht jetzt!“ fiel an dieser Stelle Dr. Meinerzhagen der Verteidigerin ins Wort, das er ihr sogleich entzog und die Sitzung unterbrach. Mit seinen Kollegen flüchtete er ins Beratungszimmer, aus dem sie nach etwa einer viertel Stunde wieder hervorkamen. Dr. Meinerzhagen verkündete den Beschluß des „Gerichts“, daß Rechtsanwältin Sylvia Stolz künftig alle Anträge schriftlich zu stellen habe, also nicht mehr verlesen dürfe.

Dadurch wird der Scheinprozeß jetzt auch noch zu einer „Geisterverhandlung“ (Rainer Hamm Strafverteidiger 94, 457). Die Öffentlichkeit soll die Argumente der Verteidigung nicht mehr erfahren dürfen. Die Holocaustjuristen erstreben „Grabesstille“ im Gerichtssaal (vgl. dazu Scheffler NJW 94, 2194).

Ihr verbrecherisches Handeln als Rechtsanwendung zu tarnen, scheitert jedoch auch so. Die Behauptung, der Holocaust sei vielfach „belegt“, äußern die Juristen „ins Blaue“ hinein. Schon allein dieser Umstand disqualifiziert sie vollständig. Das Gegenteil ist längst vielfach bewiesen.

Diesen gegenteiligen Befund hat Prof. Dr. Gerhard Jagschitz vom  Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien  (A 1090 Wien, Rotenhausgasse 6) als gerichtlich bestellter Gutachter in seinem  Schreiben an das Landesgericht für Strafsachen, Wien,  vom 10.1.1991, Az.: 26 b Vr 14 184/86, wie folgt dargestellt:

„… stellte sich im Laufe der Literaturrecherche heraus, daß nur eine relativ geringe wissenschaftliche Literatur einer erheblich größeren Zahl von Erlebnisberichten oder nichtwissenschaftli­chen Zusammenfassungen gegenübersteht. Es wurden dabei zahlreiche Widersprüche, Abschreibungen, Auslassungen und unvollständige Verwendung von Quellen festgestellt.Zudem sind durch einige Freisprüche in einschlägigen Verfahren durch Vorlage von Gutachten vor nationalen und internationalen Gerichten substantielle Zweifel an grundlegenden Fragen verstärkt wor­den, so daß die bloße Fortschreibung einschlägiger Gerichtsurteile und der Hinweis auf die Gerichtsnotorik der Bekanntheit von Vernichtung von Juden durch Gas im Konzentrationslager Auschwitz nicht mehr ausreichen, um Urteile in einem demokratischen Rechtsempfinden darauf aufzubauen.

Es erwies sich daher als notwendig, [im] Gutachten ... auch die notwendige Korrektur der Literatur vorzunehmen. ...

Während der bisherigen Arbeit hat sich des weiteren herausgestellt, daß Quellen aus bestimmten Archiven nicht vollständig verwendet wurden und durch die politischen Ereignisse der letzten Jahre auch erstmals Bestände verwendet werden können, die bisher für die westliche Forschung verschlossen waren. Es sind dies vor allem die Akten des Reichssicherheitshauptamtes in Potsdam, der riesige (mehrere Tonnen umfassende) Auschwitz-Bestand in einigen Moskauer Archiven. ... "

Auf die Grundlosigkeit der vorgeschützten Offenkundigkeit weist auch der Historiker Prof. Dr. Ernst Nolte hin. Er schreibt:

“Erst wenn die Regeln der Zeugenvernehmung allgemeine Anwendung gefunden haben und Sachaussagen nicht mehr nach politischen Kriterien bewertet werden, wird für das Bemühen um wissenschaftliche Objektivität in bezug auf die ‘Endlösung’ sicherer Grund gewonnen sein.”[4]

“Die verbreitete Meinung, daß jeder Zweifel an den herrschenden Auffassungen über den ‘Holocaust’ und die sechs Millionen Opfer von vornherein als Zeichen einer bösartigen und menschenverachtenden Gesinnung zu betrachten und möglichst zu verbieten ist, kann angesichts der fundamentalen Bedeutung der Maxime ‘de omnibus dubitandum est’ [an allem muß gezweifelt werden] für die Wissenschaft keinesfalls akzeptiert werden, ja sie ist als Anschlag gegen das Prinzip der Wissenschaftsfreiheit zurückzuweisen.”[5]

Obwohl ich mich also durch den ‘Revisionismus’ weit mehr herausgefordert fühlen mußte als die deutschen Zeithistoriker, bin ich bald zu der Überzeugung gelangt, daß dieser Schule in der etablierten Literatur auf unwissenschaftliche Weise begegnet wurde, nämlich durch bloße Zurückweisung, durch Verdächtigungen der Gesinnung der Autoren und meist schlicht durch Totschweigen.”[6]

“… dieser radikale Revisionismus ist weit mehr in Frankreich und in den USA begründet worden als in Deutschland, und es läßt sich nicht bestreiten, daß seine Vorkämpfer sich in der Thematik sehr gut auskennen und Untersuchungen vorgelegt haben, die nach Beherrschung des Quellenmaterials und zumal in der Quellenkritik diejenigen der etablierten Historiker in Deutschland vermutlich übertreffen.”[7]

“In jedem Fall muß aber den radikalen Revisionisten das Verdienst zugeschrieben werden – wie Raul Hilberg  es getan hat, – durch ihre provozierenden Thesen die etablierte Geschichtsschreibung zur Überprüfung und besseren Begründung ihrer Ergebnisse und Annahmen zu zwingen.” [8]

“[…] die Fragen nach der Zuverlässigkeit von Zeugenaussagen, der Beweiskraft von Dokumenten, der technischen Möglichkeit bestimmter Vorgänge, der Glaubwürdigkeit von Zahlenangaben, der Gewichtung der Umstände sind nicht nur zulässig, sondern wissenschaftlich unumgänglich, und jeder Versuch, bestimmte Argumente und Beweise durch Totschweigen oder Verbote aus der Welt zu schaffen, muß als illegitim gelten.”[9]

“Wenn der radikale Revisionismus mit der Behauptung recht hätte, einen ‘Holocaust’ im Sinne von umfassenden und systematischen, von der obersten Staatsspitze gewollten Vernichtungsmaßnahmen […] habe es überhaupt nicht gegeben, […] dann müßte ich das folgende Geständnis machen: […] der Nationalsozialismus war keine ‘verzerrte Kopie des Bolschewismus’, sondern er führte lediglich den Überlebenskampf des in die weltpolitische Defensive gedrängten Deutschland.

Kein Autor gibt gern zu, daß von seinem Werk nur Trümmer übrigbleiben, und ich habe also ein vitales Interesse daran, daß der Revisionismus – zum mindesten in seiner radikalen Spielart – nicht recht hat.[10]

Damit ist der Schlüsselsatz zum Verständnis der heutigen Welt ausgesprochen. Nicht nur das wissenschaftliche Werk von Ernst Nolte läge in Trümmern. Das Judäo-Amerikanische Weltreich wäre in seinen Grundfesten erschüttert. Das Deutsche Reich würde wieder als die Macht wahrgenommen, die als letzte und „bis zum letzten Blutstropfen“ das christliche Abendland gegen den talmudischen Mammonismus (Satan) verteidigt hat. Adolf Hitler wäre nicht länger der Teufel, sondern der Erlöser. Es würde die tiefe Wahrheit des Nürnberger Tribunals erkannt, die der Portugiesische Völkerrechtler Prof. Dr. Joao das Regras ausgesprochen hat:

"In Wirklichkeit haben sich in Nürnberg zwei Welten gegenüber­gestanden, die sich nicht verstehen konnten. Die materialistische Welt des Mammons und der demokratischen Heuchelei gegen die idealistische und heroische Konzeption eines Volkes, das sein Lebens­recht verteidigte . . . Wie könnte diese gesättigte und materialisti­sche Welt den unerschütterlichen und heroischen Lebenswillen eines Volkes verstehen, das trotz seines Unmutes über seinen einge­schränkten Lebensraum, den es innehatte, unserer Kultur seit Jahr­hunderten unsterbliche Werke geschenkt hat und das vor dem zwei­ten Weltkrieg. an der Spitze aller entscheidenden Fortschritte der Technik unseres Jahrhunderts gestanden hat? Es ist der Kanaillenmentalität der internationalen Presse würdig, über die Führer des deutschen Volkes trotz ihrer würdigen Haltung, als man eine unan­ständige Behandlung und ein ungerechtes Todesurteil über sie ver­hängte, noch herzufallen. Mit einer wahrhaft heroischen und der höchsten Bewunderung würdigen Haltung sind die Verurteilten von Nürnberg als Vorboten einer auf nationaler Grundlage aufgebauten sozialen Gerechtigkeit mit einem glühenden Bekenntnis der Liebe zu ihrem Volk und Ideal gestorben."[11]

Das Reich des Bösen, das naturgemäß stets die anderen - die Gojim - verteufelt, bietet alle ihm zur Verfügung stehenden materiellen und intellektuellen Hilfsmittel auf, um den Durchbruch der Wahrheit zu verhindern. Diese ist aber nicht mehr aufzuhalten.

Daß in diesen Tagen zum ersten Male das Oberhaupt einer großen und reichen Nation die Politik seines Landes auf die Zerstörung der Holocaustlüge ausgerichtet hat mit der in Notwehr geborenen strategischen Absicht, damit den Staat Israel von der Landkarte zu tilgen, ist der Anfang vom Ende der Großen Lüge, die unser Volk niederhält. Die Reaktion der Judenheit auf die Ankündigung von Achmadinedschad, eine Kommission zur Untersuchung des „Holocausts“ zu berufen, beweist, daß die „Schweigespirale“ um den Revisionismus zerbrochen ist. Die Juden können nicht mehr suggerieren, daß fast alle Menschen an den Holocaust glauben. Das ist das Ende der größten Lüge der Weltgeschichte. Wer diese jetzt noch verteidigt und sich dabei die Hände beschmutzt, kommt zu spät. Und „wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“ (Gorbatschow).

Von Interesse sind in diesem Zusammenhang auch die weiteren Äußerungen von Prof. Dr. Ernst Nolte:

“Aber eben deshalb fühle ich mich durch ihn [den Revisionismus] herausgefordert und sehe mich dennoch nicht imstande, mich denjenigen anzuschließen, die den Staatsanwalt und die Polizei zum Einschreiten auffordern. Eben deshalb sehe ich mich gezwungen, die Frage zu stellen, ob der Revisionismus über Argumente verfügt oder ob er tatsächlich in lügenhafter Agitation aufgeht.

Und hier kommt die allgemeine Qualität des Historikers ins Spiel. Der Historiker weiß, daß ‘Revisionen’ das tägliche Brot der Wissenschaft sind […]. Der Historiker weiß auch, daß in aller Regel am Ende einige der revisionistischen Thesen von den Etablierten anerkannt oder mindestens in die Erörterung einbezogen werden. […]

Nicht ausdrücklich erwähnt wurde [während eines Historikerkongresses], daß es in der Kriegs- und ersten Nachkriegszeit Behauptungen gegeben hatte, wonach die Massentötungen durch Einblasen heißen Dampfes in abgeschlossene Kammern, durch Stromschläge auf riesigen elektrischen Platten oder durch Verwendung von ungelöschtem Kalk vollzogen worden seien. Durch das Stillschweigen wurden Behauptungen wie diese offensichtlich für ebenso unzutreffend erklärt wie das Gerücht von der aus jüdischen Leichen hergestellten Seife, das indessen noch jüngst in Deutschland durch Zeitungsanzeigen eines bekannten Regisseurs wiederaufgegriffen worden ist.[[12]] Selbst die in den fünfziger Jahren wohl verbreitetste Zeugenaussage, diejenige des Mitgliedes der Bekennenden Kirche und SS-Führers Kurt Gerstein, wird in Dokumentensammlungen ganz orthodoxer Gelehrter nicht mehr aufgenommen.

Und bekanntlich hat Jean-Claude Pressac, der trotz seiner eigenartigen Präzedenzien als seriöser Forscher anerkannt ist, die Zahl der Opfer der Gaskammern in Auschwitz vor kurzem bis auf etwa eine halbe Million herabgesetzt.

Von Einzelkorrekturen dieser Art unterscheiden sich die Behauptungen nicht grundsätzlich, die meines Wissens nur von ‘Revisionisten’ vorgebracht worden sind: daß die ersten Geständnisse des Auschwitz-Kommandanten Höß durch Folterungen erzwungen worden seien, daß das von vielen Augenzeugen berichtete Herausschlagen hoher Flammen aus den Schornsteinen der Krematorien auf Sinnestäuschungen beruhen müsse, daß für die Kremierung von täglich bis zu 24.000 Leichen die technischen Voraussetzungen nicht gegeben gewesen seien, daß die ‘Leichenkeller’ in den Krematorien von Lagern, die während der Typhusepidemien jeden Tag etwa 300 ‘natürliche’ Todesfälle zu verzeichnen hatten, schlechthin unentbehrlich gewesen seien und mindestens während dieser Perioden nicht für Massentötungen zweckentfremdet werden konnten.

Auch solche Thesen können den Historiker schwerlich überraschen, denn er weiß aus seiner Alltagsarbeit, daß riesige Zahlen, sofern sie nicht von statistischen Ämtern stammen, seit den Zeiten Herodots als fragwürdig gelten müssen, und er weiß nicht minder, daß große Ansammlungen von Menschen in extremen Situationen und angesichts schwer erklärlicher Vorgänge wahre Brutstätten von Gerüchten waren und sind. […]”[13]

“Der Aussage des Kommandanten von Auschwitz, Rudolf Höß, die unzweifelhaft sehr wesentlich zum inneren Zusammenbruch der Angeklagten im Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher beitrug, gingen Folterungen voraus; sie war also nach den Regeln des westlichen Rechtsverständnisses nicht gerichtsverwertbar. Die sogenannten Gerstein-Dokumente weisen so viele Widersprüche auf und schließen so viele objektive Unmöglichkeiten ein, daß sie als wertlos gelten müssen. Die Zeugenaussagen beruhen zum weitaus größten Teil auf Hörensagen und bloßen Vermutungen; die Berichte der wenigen Augenzeugen widersprechen einander zum Teil und erwecken Zweifel hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit.

Eine sorgfältige Untersuchung durch eine internationale Expertenkommission ist, anders als im Falle Katyn nach der Entdeckung der Massengräber durch die deutsche Wehrmacht im Jahre 1943, nach dem Ende des Krieges nicht erfolgt, und die Verantwortung dafür kommt den sowjetischen und polnischen Kommunisten zu.

Die Veröffentlichung von Fotografien der Krematorien und einiger Kannen mit der Aufschrift ‘Zyklon B. Giftgas’ hat keinerlei Beweiswert, da in größeren typhusverseuchten Lagern Krematorien vorhanden sein müssen und da Zyklon B ein bekanntes ‘Entwesungsmittel’ ist, das nirgendwo entbehrt werden kann, wo Massen von Menschen unter schlechten sanitären Bedingungen zusammenleben.

[…] eine Infragestellung der überlieferten Auffassung, daß die Massenvernichtung in Gaskammern durch zahllose Aussagen und Tatsachen zwingend bewiesen sei und außerhalb jeden Zweifels stehe, muß zulässig sein, oder Wissenschaft ist als solche in diesem Bereich überhaupt nicht zulässig und möglich.”[14]

“Es handelt sich um die Behauptung, aufgrund naturwissenschaftlicher Befunde bzw. technischer Tatbestände habe es Massentötungen durch Vergasung entweder nicht gegeben oder überhaupt nicht geben können, zumindest nicht in dem bisher angenommenen Umfang. Ich spreche hier von den chemischen Untersuchungen bzw. Gutachten zu den Cyanid-Restbeständen in den Entwesungskammern einerseits und in den zunächst als ‘Leichenhallen’ vorgesehenen Räumen der Krematorien andererseits durch Leuchter, Rudolf und Lüftl sowie nicht zuletzt von den ungemein detaillierten Studien Carlo Mattognos zu scheinbaren Detailfragen wie Verbrennungsdauer, Koksverbrauch und ähnlichem. Gegen die immer wieder vorgebrachte These, daß das naturwissenschaftlich oder technisch Unmögliche nicht stattgefunden haben könne, selbst wenn Hunderte von Geständnissen und Zeugenberichten das Gegenteil sagten, läßt sich im Prinzip nicht argumentieren; […]. Das Eingeständnis ist unumgänglich, daß Geisteswissenschaftler und Ideologiekritiker in dieser Frage nicht mitreden können.”[15]

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung meinte dann auch entsprechend:[16]

“Raul Hilberg […] und Ernst Nolte […] kommen darin überein, daß man die Augenzeugenberichte des gefeierten Elie Wiesel nur mit äußerster kritischer Aufmerksamkeit lesen sollte. Hilbergs bislang letztes Buch, das großartige Alterswerk ‘Quellen des Holocaust’,[[17]] hat stillschweigend von manchen der berühmtesten, offenbar aber auch wenig zuverlässigen Zeugen wie Kurt Gerstein und Jan Karski Abschied genommen. So sind der Leugner und der Propagandist komplementäre Figuren unserer Zeit.”

Wie wirkt folgendes Bekenntnis von Raul Hilberg, des Papstes der Holocaustkirche, auf holocaustgläubige Gemüter?

„Aber  was 1941 begann, war  kein im voraus geplanter, von einem Amt zen­tral organisierter Vernichtungsvorgang [der Juden]. Es gab keine Pläne und kein Budget für diese Vernichtungsmaßnahmen. Sie [die Maßnahmen] er­folgten Schritt für Schritt, einer nach dem anderen. Dies geschah daher nicht etwa durch die Ausführung eines Planes, sondern durch ein unglaubli­ches Zusammentreffen der Absichten, ein übereinstimmendes Gedankenle­sen einer weit ausgreifenden [deutschen] Bürokratie. " [Rudolf, Vorlesungen  S. 187]

Glaubte nicht alle Welt, daß die Judenvernichtung zentral geplant und am 20. Januar 1942 in der „Wannseevilla“ beschlossen worden sei?[18]  Wie paßt das zusammen?

Der Jüdische Historiker Yehuda Bauer, Direktor des „International Institute for Holocaust Research“ der Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem, mockiert sich darüber, daß:

„die Öffentlichkeit immer noch ein ums andere Mal die törichte Geschichte wiederholt, am Wannsee sei die Vernichtung der Juden beschlossen worden“[19]

Prof. Dr. Eberhard Jäckel, Mitherausgeber der offiziellen Enzyklopädie des Holocausts, meldete sich in der FAZ wie folgt zu Wort:

 

22.6.1992, S. 34

Historiker Jäckel: Zweck der Wannseekonferenz umstritten

Der Beschluß zur Ermordung der europäischen Juden ist früher gefallen

[…] Das Protokoll der Konferenz, sagte Jäckel xe "Jäckel, Eberhard" , enthalte kein Wort über einen solchen Beschluß [der Judenvernichtung]. Auch seien die Teilnehmer dazu gar nicht befugt gewesen.

[…] Der eigentliche Zweck der Wannseekonferenz, räumte Jäckel xe "Jäckel, Eberhard"  ein, sei allerdings umstritten. Ein englischer Kollege habe schon vor 40 Jahren bemerkt, die Konferenz sei lediglich ein ‘kameradschaftliches Mittagessen gewesen’.

[…] Daß die Konferenz für die Deportationen keinerlei Rolle gespielt habe, belege die Teilnehmerliste. Auf ihr fehlten Vertreter der Wehrmacht wie auch des Reichsverkehrsministeriums. […] Jäckel xe "Jäckel, Eberhard"  glaubt [sic!], daß eine entsprechende Weisung [Hitler xe "Hitler, Adolf" s zur Judenvernichtung] nach dem Treffen zwischen Hitler xe "Hitler, Adolf" , Himmler xe "Himmler, Heinrich"  und Heydrich xe "Heydrich, Reinhard"  vom 24. September 1941 erfolgte, also drei Monate vor der Wannseekonferenz. […]

Mutmaßungen, Absurditäten,  Fälschungen und Lügen – so sind die Grundlagen der „Offenkundigkeit des Holocausts“ beschaffen. Jetzt sollen wir diesen Schwindel auch noch als „tatbestandlich vorausgesetzt“ schlucken. Für wie dumm halten Sie, Herr Dr. Meinerzhagen, uns eigentlich? Merken Sie denn nicht, als was Sie sich vor der Weltöffentlichkeit und für das demnächst zu schreibende Geschichtsbuch darstellen?

Will der Bundesgerichtshof auch jetzt noch an der Behauptung festhalten, daß der Holocaust vielfältig und zuverlässig belegt sei? Welche Charakterisierung müßten sich dann wohl die Roten Roben gefallen lassen?

„Der Kaiser ist nackt!“ lieber Herr Dr. Meinerzhagen. Oder sehen Sie immer noch Kleider, wo keine sind? Wie wollen Sie Ihre Blöße bedecken?

Sie sollten rechtzeitig die Erkenntnis beherzigen, daß es eine für jeden Gesetzgeber unübersteigbare Grenze gibt: Er kann Tatsachen nicht dekretieren. Das unterscheidet Gesetzgeber von Zauberern oder von Gott selbst. Meinen Sie, daß diese Grenze für „Richter“ nicht gilt?

Der Gesetzgeber – nicht der Richter - kann unter Umständen Tatsachen fingieren. Gesetzliche Fiktionen vermögen jedoch niemals Strafe zu begründen, weil nur wirkliche, nicht jedoch fingierte Schuld vergolten werden kann. Wollen Sie auch diesen Grundsatz nicht mehr gelten lassen? Wer sind Sie, daß Sie sich dieses anmaßen?

Soll die Deutsche Rechtskultur dem Sühnewahn einiger Justizpersonen der OMF-BRD geopfert werden?

Die Mannheimer Juristen sollten Rechenschaft ablegen, ob nach ihrer Meinung wegen Holocaustleugnung auch dann zu strafen sei, wenn sie selbst von Zweifeln am Holocaust geplagt wären oder gar der Überzeugung anhingen, daß dieses geschichtliche Geschehen von den Feinden des Deutschen Reiches nur vorgetäuscht worden sei. Wollten sie diese Frage  mit einem „Ja“ beantworten, müßte man sie nach einem entsprechenden Urteilsspruch sofort als Verbrecher in Handschellen in ein Gefängnis abführen oder als geistig Verwirrte in eine Irrenanstalt verbringen – so oder so wären sie gemeingefährlich. Ist ihre ehrliche Antwort aber ein „Nein“, wie könnte dann der Versuch, durch Beibringung von Beweisen eine solche Überzeugung herbeizuführen, ein „verteidigungsfremdes“ – und damit zugleich ein strafwürdiges Verhalten sein?

Sie können sich drehen und wenden, wie sie wollen: Die Holocaustjuristen kommen aus der Grube, die sie sich selbst gegraben haben, nicht mehr heraus. Da hilft auch nicht die Berufung auf den Bundesgerichtshof. Gegen diesen wirkt in gleicher Weise der hiermit aufgezeigte logisch zwingende Beweis, daß das ausgesprochene strafbewehrte Beweisverbot nicht mehr Recht ist, sondern ein Ausdruck der jetzt über uns hereinbrechenden talmudischen Barbarei.

Es ist schwer vorstellbar, daß Dr. Meinerzhagen und Kollegen sowie die „Richter“ des Bundesgerichtshofes diese einfachen Überlegungen nicht schon selbst angestellt haben. Sie dürften folglich lediglich Scheinargumente als Begründung für ihr willkürliches Regiment angeführt, die wahren Gründe aber verschwiegen haben.

Werden die wahren Gründe im Zündel-Prozeß endlich aufgedeckt werden?

Kleinmachnow am 10. Februar 2006


[1] zu diesem Begriff vgl. Berber, Friedrich, Lehrbuch des Völkerrechts, Band II Kriegsrecht, 2. Aufl., C.H. Beck Verlag München 1969, S. 132 f.

[2] Heydecker, Leeb, Der Nürnberger Prozeß – Bilanz der Tausend Jahre, 6. Aufl., Kiepenheuer & Witsch, Köln 1962, S. 94

[3] Kardinal Ratzinger „Freiheit und Wahrheit“ in Jürgen Schwab, Otto Scrinzi, Über die Revolution von 1848 Aula-Verlag, Graz 1998

 [4] Ernst Nolte, Das Vergehen der Vergangenheit, Ullstein, Frankfurt/Main 1987 S. 594 (Rudolf Vorlesungen S. 136)

[5] Ernst Nolte, Streitpunkte, Ullstein, Frankfurt am Main / Berlin 1993 S. 308 (Vorlesungen S. 137)

[6] Ernst Nolte a.a.O. S. 9 (Rudolf Vorlesungen S. 137)

[7] Ernst Nolte a.a.O. S. 304

[8] Ernst Nolte a.a.O. S. 31; (Rudolf Vorlesungen S.138)

[9] Ernst Nolte a.a.O. S. 309

[10] Ernst Nolte, Frangois Furet, Feindliche Nähe, Herbig, München 1998  S. 222-224

[11] Joao das Regras, „Um nuovo  Direito International, Nuremberg“, 1947 zitiert bei Maurice Bardèche, „Nürnberg oder die Falschmünzer“, Verlag Karl Heinz Priester, Wiesbaden 1957 S. 62

[12] “Atze” Brauner, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung, 6.5.1995.

[13]  Ernst Nolte, Feindliche Nähe, S. 74-79 (Rudolf Vorlesungen S. 138 f.)

[14]  Ernst Nolte, Der kausale Nexus, Herbig. München 2002, . 96 f. (Rodolf Vorlesungen S. 140 f.)

[15] Ernst Nolte a.a.O. S. 122 (Rudolf Vorlesungen S. 141)

[16] Frankfurter Allgemeine Zeitung, 7.10.2003, S. L 37.

[17] R. Hilberg xe "Hilberg, Raul" \i , Die Quellen des Holocaust. Entschlüsseln und Interpretieren, S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 2002; vgl. Jürgen Graf xe "Graf, Jürgen" \i s Rezension, “Der unheilbare Autismus des Raul Hilberg xe "Hilberg, Raul" \i ”, VffG 7(1) (2003), S. 107-114.

[18] vgl. die offizielle Enzyklopädie des Holocaust, Argon Verlag, Bd. III, S. 1516ff.

[19] Nachweis bei  Rudolf, Vorlesungen S. 126

                                                       

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